Kopfschütteln über Widmer-Schlumpf
Von Daniel Friedli, Bern. Aktualisiert am 16.02.2011 102 Kommentare
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Amtshilfe
Wieso reagiert die Schweiz erst jetzt?
Die Konstellation wirft Fragen auf. Da schliesst die Schweiz mit Dänemark ein neues Steuerabkommen ab, in dem sie die Amtshilfe gemäss OECD-Richtlinien zu regeln glaubt. Wenig später überprüfen dieselben Dänen die Amtshilfe-Verträge der Schweiz und kommen zum Fazit: Sie genügen dem OECD-Standard nicht. Wie kann das sein?, fragten sich gestern auch viele Parlamentarier.
Im Finanzdepartement tat man sich mit einer Antwort etwas schwer. Für die Auslegung der OECD-Richtlinien sei das «Globale Forum über Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen» zuständig – ein Forum, in dem Grossmächte, OECD-Staaten und Steuerparadiese vertreten sind. Und dort habe sich nun im letzten Herbst eine neue Interpretation durchgesetzt, mit der man nicht habe rechnen müssen: Es gelte nicht mehr die alte OECD-Praxis, sondern eine neue und schärfere, welche die Nennung eines Namens im Amtshilfegesuch nicht zwingend verlangt.
Diese Erklärung können nicht alle Beobachter nachvollziehen. Denn wie auch die OECD bestätigt, hat das Forum die Regeln für die gegenseitigen Kontrollen bereits vor einem Jahr verabschiedet – mit Zustimmung der Schweiz, die dort sogar im Steuerungsausschuss sitzt. «Der Bundesrat hätte es besser wissen können», sagt Mark Herkenrath, Finanzexperte der Schweizer Hilfswerke. Dass die Regierung lange nichts tat, kann für ihn nur zwei Gründe haben: Sie wollte nicht richtig hinhören – oder hoffte darauf, sich irgendwie durchzumogeln.
Im EFD weist man diesen Vorwurf zurück. Vor einem Jahr sei noch keineswegs klar gewesen, dass die Schweiz mit ihren Abkommen die Kontrolle nicht überstehen würde. Dies habe sich erst im laufenden Prozess gezeigt. (fri)
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Ex-Finanzminister Hans-Rudolf Merz stand dafür mit seinem Namen: Wollen ausländische Steuerfahnder in der Schweiz via Amtshilfe Auskunft über die Konten eines mutmasslichen Steuersünders erhalten, müssen sie zwingend den Namen des Verdächtigen nennen sowie den seiner Bank. «Anders», so sagte Merz im Herbst 2009 im Parlament, «geht es gar nicht.»
Anderthalb Jahre später soll es nun doch anders gehen, und zwar schnell. «Wir erfüllen nicht in allen Bereichender Amtshilfe den OECD-Standard», sagte Merz’ Nachfolgerin Eveline Widmer-Schlumpf gestern vor den Medien. Und wenn die Schweiz diesen Standard nicht eiligst übernehme, drohe ihr, wovor sie sich schon einmal fürchtete: der Eintrag auf einer grauen oder schwarzen Liste, ein ramponierter Ruf und allenfalls sogar Retorsionsmassnahmen gegen die Schweizer Wirtschaft.
Räte sollen Beschlüsse ändern
Deshalb will Widmer-Schlumpf die Amtshilfe-Regeln nun nachträglich zur Anerkennung der OECD-Prinzipien im Jahr 2009 nochmals lockern. Zur Identifikation der mutmasslichen Steuersünder sollen die ausländischen Behörden nicht zwingend einen Namen präsentieren müssen; bisweilen soll auch eine Konto- oder Versicherungsnummer genügen. Und auch die betroffene Bank ist im Gesuch nur namentlich zu nennen, soweit dieser Name bekannt ist. Laut dem Finanzdepartement (EFD) übernehme die Schweiz damit die Interpretation der OECD-Regeln, die sich in der Zwischenzeit auf internationaler Ebene durchgesetzt habe. Und diejenige, die in der laufenden Länder-Kontrolle (Peer Review) auch das «Globale Forum über Transparenz und Informationsaustausch in Steuerfragen» von der Schweiz verlangt.
Widmer-Schlumpf präsentierte diese Änderung gestern als weitgehend technische Präzisierung, die in einigen der neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bereits gelte und die in der Praxis wohl keine grossen Auswirkungen haben werde. Denn einerseits kämen 95 Prozent aller Amtshilfegesuche mit Namensnennung. Zum andern ändere die Änderung an den bisherigen Eckwerten der Schweizer Amtshilfepolitik nichts: Weiterhin müssten die Verdächtigen zweifelsfrei identifiziert sein, Fischzüge im Trüben würden nicht unterstützt.
Darum hofft die Finanzministerin, dass nun auch das Parlament die Änderungen rasch gutheisst: bei den künftigen DBA jeweils im ausgehandelten Text, bei den bereits unterzeichneten oder in Kraft getretenen über Sammelbeschlüsse, welche die Schweizer Auslegung klären.
Bürgerliche verlangen Fakten
Dieser Wunsch hat sich aber vorderhand nicht erfüllt. SVP, FDP und CVP haben Widmer-Schlumpf in der nationalrätlichen Wirtschaftskommission (WAK) mit einer Mischung aus Überraschung und Ärger gebremst. Sie fordern vom Bundesrat, dass er dem Druck der OECD nicht voreilig nachgibt – und verlangen vor allem noch mehr Fakten. Widmer-Schlumpf habe in ihren überfallartig gestellten Anträgen weder die Notwendigkeit der Änderung noch deren Grund oder Folgen schlüssig darlegen können, hiess es gestern aus der Kommission.
Deshalb wollen viele Bürgerliche auch nicht einfach glauben, dass die geplanten Änderungen für die Wahrung des Bankgeheimnisses so harmlos sind wie angekündigt. «So, wie das Paket auf dem Tisch lag, wird es keine Mehrheit finden», sagt etwa Philipp Müller (FDP, AG). Zum Bild des allgemeinen Erstaunens passte auch, dass sich selbst die Privatbanker und die Bankiervereinigung von den Entwicklungen überrascht zeigten und dazu noch keine materielle Stellungnahme abgeben wollten.
Auch Praxis wird kontrolliert
Widmer-Schlumpf wird der WAK nun im März noch Erklärungen nachliefern müssen, auch mit Blick in die Zukunft. Denn zum einen wird die Schweiz in Sachen Amtshilfe noch mehr Kontrollen zu gewärtigen haben. Im Herbst 2012 wird das Global Forum prüfen, ob sie die neuen Regeln in der Praxis auch richtig umsetzt. Zum anderen bietet sie selber einigen Ländern bereits weitergehende Zugeständnisse an, zu denen viele Parlamentarier ebenfalls noch kritische Fragen haben. In den bilateralen Steuer-Verhandlungen mit Deutschland und Grossbritannien ist der Bundesrat gewillt, Amtshilfe über den OECD-Standard hinaus zu gewähren.
Demnach würde die Schweiz in gewissen Fällen selber bei ihren Banken nach Verdächtigen suchen und vom Vertragspartner dazu nur noch den Namen des Kunden verlangen. Im Gegenzug erwartet sie allerdings, dass Deutschland und Grossbritannien die Abgeltungssteuer akzeptieren, mit der die Schweiz die Forderungen nach einem automatischen Austausch von Kundendaten kontern will. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 15.02.2011, 23:45 Uhr
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102 Kommentare
@Ruedi Lais und Joe Amberg- auch wenn Sie als linke Sympathisanten nicht wahrhaben wollen- der Bankenplatz ist heute sauber und wir alle leben auch von den ausländischen Kunden. Wenn diese in der Schweiz keine Privatsphäre finden, gehen sie weg und wir haben weniger Erträge. Dann können die Sozialisten wieder fragen, wo das fehlende Geld geblieben ist. Wir wollen keine DDR Zustände!!! Antworten
Die bundesrätlichen Protagonisten sollten nun vermehrt als Gemeinschaft auftreten? Das war zumindest der Tenor. Politiker entfernen sich immer mehr von der Gemeinschaft und treffen Entscheidungen aus Eigeniniative. Dieses Verhalten ist gefährlich und steht unserer Auffassung von Regierung schlecht zu Gesicht. Der Wahlherbst wird zeigen wie ernst es den Parteien ist. Antworten
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