Schweiz
Koller warnt: «Gerichte könnten diese Praxis sanktionieren»
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 28.06.2011 502 Kommentare
(DerBund.ch/Newsnet)
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SVP kritisiert Arbeitsgruppe
Die SVP will am ursprünglichen Wortlaut zur Ausschaffungsinitiative festhalten und stellt sich gegen die Empfehlung der Arbeitsgruppe des Bundes. Indem diese Mindeststrafen für die Ausschaffung krimineller Ausländer definiere, missachte sie den Volkswillen in «krasser Weise», sagte Parteichef Toni Brunner am Dienstag.
Die Partei werde mit «allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln für die korrekte Umsetzung der Volksinitiative kämpfen», sagte Brunner der Nachrichtenagentur sda.
Die Arbeitsgruppe des Eidg. Justiz und Polizeidepartements (EJPD) habe «nach Wegen und Möglichkeiten gesucht, die Initiative nicht umzusetzen», kritisierte der Parteichef.
SVP droht mit neuer Initiative
Der Vorschlag der Mehrheit der Kommission, der eine Mindeststrafe von sechs Monaten für eine Landesverweisung vorsieht, entspreche dem «untauglichen Konzept» des Gegenvorschlags, das vom Volk an der Urne verworfen worden sei.
Wenn nötig werde die SVP eine neue Volksinitiative lancieren, die den von ihr gewünschten Gesetzesentwurf in der Verfassung festschreibe, drohte Brunner.
Die FDP warf der SVP vor, diese gefährde mit ihrer Haltung die bilateralen Verträge mit der EU. Gemäss der von der SVP geforderten Umsetzungsvariante sollten selbst EU-Ausländer, die ein Bagatelldelikt begehen, ausgeschafft werden, schreibt die FDP in einer Stellungnahme. Damit würden die Personenfreizügigkeit und mit ihr alle bilateralen Verträge frontal angegriffen. (sda) -
12.15 Uhr Zusammenfassung
Die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative präsentiert dem Bundesrat vier Vorschläge. Der erste entspringt den Vorstellungen der zwei SVP-Vertreter. Er sieht eine unbedingte Ausweisung bei etwa 30 in einem Katalog aufgeführten Delikten vor, unabhängig von der Höhe der Strafe. Die Vertreter des Initiativkomitees bestreiten den Widerspruch zwischen Verfassungsbestimmungen und den internationalen Verpflichtungen. Und selbst wenn ein solcher postuliert würde, heisst es im Bericht, gehe nach ihrer Auffassung das schweizerische Recht vor.
Die Vorschläge 2 bis 4 werden von der Mehrheit der Arbeitsgruppe unterstützt, sie machen die Ausweisung vom Vorliegen einer Mindeststrafe von sechs Monaten unbedingt abhängig. Die Varianten 2 und 4 sind bezüglich Deliktskatalog deckungsgleich, Variante 4 sieht aber eine Umsetzung im Ausländerrecht vor, die Varianten 1 bis 3 eine Umsetzung im Strafgesetzbuch. Die Variante 3 ist ein Kompromiss zwischen den Vorschlägen der SVP-Vetreter und der Mehrheit der Arbeitsgruppe: Sie sieht eine unbedingte Ausweisung vor bei gewissen Delikten vor, daneben aber Ausnahmen für EU-Bürger, welche unter die Personenfreizügigkeit fallen.
Nun ist der Ball wieder bei der Justizministerin Simonetta Sommaruga, beziehungsweise beim Gesamtbundesrat, der dem Parlament eine Empfehlung abgeben muss. -
11.30 Uhr
Ende der Medienkonferenz.
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11.20 Uhr
Koller warnt vor Sanktionen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Schweiz könnte gemahnt werden, Urteile des Bundesgerichts könnten aufgehoben werden und im Extremfall könnte die Mitgliedschaft bei der Menschenrechtskonvention gekündigt werden, sagt er.
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11.15 Uhr
Ein Streitgespräch auf dem Podium, wo sonst meistens Einhelligkeit herrscht: Auf Fragen antworten Koller und Rutz abwechselnd und widersprechen sich dabei häufig. Journalistenfrage: «Was sagen Sie zur von der SVP angedrohten Initiative?» Koller: «An wen richtet sich die Frage?»
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11.05 Uhr
«Ich lehne den SVP-Vorschlag aus tiefster Überzeugung ab», ergänzt Koller nach einem Wortwechsel, in dem sich Rutz und Schneeberger über Details der einzelnen Varianten streiten.
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11 Uhr
Gregor Rutz kommt auf die Fallzahlen zu sprechen, die offenbar viel höher sind als angenommen. 16'400 Personen würden ausgeschafft, sollte die SVP-Variante durchkommen. «Das bestärkt uns umso mehr in unserem Anliegen.»
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10.55 Uhr
Gregor Rutz sagt mit einem Seitenhieb auf Heinrich Koller: «Der Gegenvorschlag ist in die Varianten zwei bis vier eingeflossen.» Koller hatte zuvor gesagt, keine der Varianten greife den Gegenvorschlag auf. Und er kontert: «In keiner Variante ist von Integration die Rede. Diese war aber ein wesentlicher Bestandteil des Gegenvorschlags.»
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10.50 Uhr
Gregor Rutz ist an der Reihe. Er begründet, weshalb sich die SVP für einen umfangreichen Deliktkatalog einsetzt: «Einfache Körperverletzung, das tönt so lapidar. Doch es ist nur Frage des Zufalls, ob durch einen Schlag ins Gesicht jemand im Koma landet oder nicht.»
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10.45 Uhr
Roger Schneeberger warnt: «Wir müssen mit Tausenden von zusätzlichen ausländerrechtlichen Strafverfahren rechnen und die Polizeibehörden müssen viele zusätzliche Ausschaffungen vollziehen. Es gibt viele, die sich nur mit Zwangsmittel ausschaffen lassen, viele haben keine Papiere - es gibt viel Aufwand, grosse finanzielle Zusatzbelastungen.» Daneben erhoffe man sich weniger Ausgaben, etwa weil potenziell straffällige Ausländer nicht mehr in der Schweiz seien.
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10.41 Uhr
Die Ausführungen von Heinrich Koller und Roger Schneeberger ziehen sich in die Länge - Gregor Rutz macht einen gelangweilten Eindruck.
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10.40 Uhr
Die Variante 2, von der Mehrheit der Arbeitsgruppe unterstützt, hätte pro Jahr rund 3400 Ausschaffungen zur Folge, wie Berechnungen ergeben hätten.
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10.34 Uhr
Bei der Variante 1 (SVP) gäbe es laut Schneeberger pro Jahr etwa 16'400 Ausschaffungen - viermal mehr als die Initianten im Vorfeld der Abstimmung gesagt hatten. Davon wären 2000 aus EU-Staaten, was wegen des Personenfreizügigkeitsabkommens Konflikte ergäbe, sagt Roger Schneeberger.
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10.30 Uhr
Roger Schneeberger, Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren: «Wir waren uns uneinig, wenn es um die Definition dessen geht, was Sozialhilfemissbrauch ist. Wir sind der Meinung, es müsse arglistige Täuschung sein.» Schneeberger kritisiert die SVP-Variante: Es komme darin nicht auf die Schwere des Delikts an. Seiner Ansicht nach müsse eine gewisse Mindestschwere des Delikts vorhanden sein, damit eine Ausweisung gerechtfertigt ist.
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10.20 Uhr
Die Mehrheit der Arbeitsgruppe besteht auf einer Grenze von sechs Monaten. Nur ab unbedingt ausgesprochenen Strafen ab dieser Höhe soll jemand ausgeschafft werden. Weshalb sechs Monate? Bis zu sechs Monaten kann jemand durch einen Strafrichter verurteilt werden, begründet Koller. Und Strafen bis zu sechs Monaten seien sehr oft keine Freiheitsstrafen. Sie sollten nicht mit so einer schweren Strafe wie der Ausweisung geahndet werden.
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10.15 Uhr
Die Variante 1 kommt von den SVP-Vetretern: Sie beinhaltet Delikte von Mord bis hin zur illegalen Einreise. Die Varianten 2 und 3 trügen dem Verhältnismässigkeitsprinzip Rechnung, sagt Koller. Der Deliktkatalog dieser Varianten sei umfangreicher und kohärenter.
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10.10 Uhr
Nicht nur zwischen SVP-Vetretern und dem Rest der Gruppe sei es zu Streitigkeiten gekommen, sagt Koller. Allgemein habe man sehr intensiv diskutiert.
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10.05 Uhr
Heinrich Koller spricht für die Mehrheit der Arbeitsgruppe: Die SVP-Initiative sei mit den Grundwerten der Verfassung und mit internationalen Abkommen nur schwer vereinbar. «Wir standen vor einer heiklen Aufgabe.»
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10 Uhr
Koller beginnt mit grundsätzlichen Überlegungen: Er will von der «politischen, etwas oberflächlichen Darstellung der Probleme» wegkommen und etwas in die Tiefe gehen.
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9.55 Uhr
Heinrich Koller, Präsident der Arbeitsgruppe, trifft ein. Er wirkt angespannt. Zuvor ist Gregor Rutz, der die SVP vertritt, angekommen. Sein Kommentar: «Unsere Schuld ist es nicht, wenn die Pressekonferenz so lange dauert.»
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9.45 Uhr
Das Resultat nach 6 Monaten:
Die Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative hat zuhanden des Bundesrats Gesetzesvorschläge erarbeitet, mit denen der neue Verfassungsauftrag konkretisiert werden
kann. Der Bundesrat wählt einen davon aus und unterbreitet seinen Vorschlag dem Parlament.
Laut Medienberichten präsentiert die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Heinrich Koller, dem ehemaligen Chef des Bundesamts für Justiz, vier Vorschläge. Drei davon würden von der Mehrheit der Arbeitsgruppe unterstützt, einer entspreche den Vorstellungen der SVP-Minderheit. Neben Koller gehörten mit Gregor Rutz und Manuel Brandenberg zwei Vertreter der SVP in der Arbeitsgruppe an, je ein Vertreter des Bundesamts für Migration und des Bundesamts für Justiz sowie je einer der kantonalen Sozialdirektoren und der kantonalen Justizdirektoren.
Die Arbeitsgruppe war von Justizministerin Simonetta Sommaruga im Dezember 2010 eingesetzt worden, nachdem das Stimmvolk die Ausschaffungsinitiative am 28. November mit knapp 53 Prozent angenommen hatte.
Erstellt: 28.06.2011, 09:48 Uhr
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502 Kommentare
Dieser Koller lehnt den SVP-Vorschlag also «aus tiefster Überzeugung ab». Vielleicht sollte dem Herrn Links-Professor einmal jemand sagen, dass es absolut irrelevant ist, was denn die persönlichen Überzeugungen des Herrn sind! Das Volk hat zu entscheiden und das Volk hat entschieden! Alles andere ist einem Rechtsstaat einfach nicht würdig. Antworten
Komisch, in Dänemark wurde dies ohne Probleme durchgewinkt (sogar die Linke ist überzeugt! Und vertritt den Volkswillen) nur in der Schweiz hat man wieder Mühe damit. Wann wird das CH-Volk wieder vertreten? Wieso wird ein Gegenvorschlag abgelehnt, um dann wieder als Vorschlag zu erscheienen? Die Wahlen im Herbst werdens hoffentlich richten.... Antworten
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