Keiner will sich an Ospel die Finger verbrennen

Von Iwan Städler. Aktualisiert am 10.09.2010

Der Bund soll eine Klage gegen die Verantwortlichen des UBS-Debakels ermöglichen, fordert die GPK. Doch der Bundesrat kneift.

Eine Klage? Marcel Ospel erwartet weder vom AHV-Fonds noch von anderen Versicherungen des Bundes eine.

Eine Klage? Marcel Ospel erwartet weder vom AHV-Fonds noch von anderen Versicherungen des Bundes eine.
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Wer ehemalige UBS-Manager für ihre Sünden in den Jahren 2008 und 2009 vor Gericht ziehen will, muss bis 14. Oktober handeln. Dann läuft die Frist für Verantwortlichkeitsklagen ab.

Keine Garantien abgegeben

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerät würden eine solche Klage begrüssen. Mehr noch: Sie haben in ihrem Bericht von Ende Mai den Bundesrat aufgefordert, dies zu ermöglichen. Konkret riefen sie ihn in der viel beachteten «Empfehlung 19» auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Eidgenossenschaft selbst oder «Organe des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit als Aktionäre» gegen die UBS-Verantwortlichen vorgehen könnten.

Die GPK dachten dabei an den AHV-Fonds, die Bundespensionskasse Publica, die Suva sowie die Pensionskassen von Post und SBB. Der Bundesrat solle ihnen «die Übernahme des Prozessrisikos und der Verfahrenskosten» garantieren.

Danach sieht es aber nicht aus: Der Bundesrat und das für die «Empfehlung 19» zuständige Bundesamt für Justiz haben bislang keinerlei Garantien abgegeben. Laut übereinstimmenden Aussagen von AHV-Fonds, Publica, Suva sowie den Pensionskassen von Post und SBB hat man mit ihnen nicht einmal informell das Gespräch gesucht. Auch gegenüber dem TA gibt sich das Bundesamt für Justiz (BJ) wortkarg: Der Bundesrat werde im Herbst zum GPK-Bericht Stellung nehmen, teilt BJ-Sprecher Folco Galli mit. Mehr könne er nicht sagen.

Wie eine heisse Kartoffel

Etwas gesprächiger zeigte sich Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf vor den Sommerferien in einem Interview mit der «Südostschweiz». Dort sagte sie: «Der Bund selbst kann nicht klagen und kann dies auch nicht Publica und AHVFonds verordnen. Das müssen diese selbst entscheiden, nicht aus politischer Optik, sondern aus Sicht der Anleger. Falls es zur Klage kommt, werden wir prüfen, ob der Bund das Prozessrisiko übernehmen kann.»

Damit gibt Widmer-Schlumpf die heisse Kartoffel an die Versicherungen des Bundes weiter. Doch diese sind nicht bereit, die Kartoffel entgegenzunehmen. «Es ist nicht unsere Aufgabe, auf eigene Initiative tätig zu werden», sagt AHVFonds-Präsident Marco Netzer und fragt: «Aus welchem Grund sollte die AHV die Anwaltskosten übernehmen? Wir exponieren uns nicht politisch.»

Auch Françoise Bruderer, Geschäftsführerin der Post-Pensionskasse, sagt: «Der Bund müsste aktiv werden und alle Risiken übernehmen.» Von sich aus werde die Post-PK nicht klagen. Genauso sieht es Erwin Schwarb, Stiftungsratspräsident der SBB-Pensionskasse.

Schlechte Erfolgsaussichten

«Wir arbeiten im Interesse unserer Versicherten», betont Publica-Sprecherin Encarnación Berger-Lobato. Man wäge daher Gewinn- und Verlustaussichten ab. Ohne Garantien des Bundes überwögen klar die Risiken, weshalb die Publica nicht von sich aus tätig werde. Sollte der Bund um eine Klage bitten, werde man dies prüfen, versichert Berger-Lobato, lässt aber viel Skepsis mitklingen.

Ohnehin nicht klagen will die Suva. Das koste viel Geld, verursache reichlich Arbeit und sei wenig erfolgversprechend, sagt Suva-Sprecherin Silvia Schnidrig. In der Tat sind die Erfolgsaussichten von Verantwortlichkeitsklagen in der Schweiz gering. Laut Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Bern, werden sie zu 90 Prozent abgewiesen. Hinzu kommt: Selbst wenn ein Kläger gegen die UBS-Verantwortlichen obsiegen sollte, hätte er wenig davon. Die erstrittene Summe ginge nämlich nicht an ihn, sondern an die UBS (UBSN 11.15 -0.89%) – also an alle Aktionäre. Das millionenschwere Prozessrisiko und die Anwaltskosten muss er dagegen alleine tragen. Es erstaunt daher nicht, dass auch die klagewillige Aktionärsvertreterin Actares Mühe hat, institutionelle Anleger zu finden, die eine Klage mittragen.

UBS: «Es ist noch etwas offen»

Marcel Ospel, Peter Kurer und ihre Mitstreiter können wohl damit rechnen, bis Mitte Oktober nicht angeklagt zu werden. Danach kann man sie für die Jahre 2008 und 2009 nicht mehr belangen, weil die UBS-Generalversammlung am 14. April für diese beiden Jahre die Décharge erteilt hat. Anders sieht es für das Jahr 2007 aus, wofür die Décharge verweigert wurde. Damalige Verfehlungen können bis 2012 eingeklagt werden.

Auch hier stehen aber hohe Prozessrisiken geringen Gewinnaussichten gegenüber. Die Anlagestiftung Ethos will deshalb nicht klagen. Sie möchte vielmehr, dass der heutige UBS-Verwaltungsrat gegen Ospel & Co. vor Gericht zieht. So könnte das Prozessrisiko auf alle Aktionäre verteilt werden.

Es ist noch etwas offen

Die UBS mag allerdings nicht gegen ihre ehemaligen Manager vorgehen. Hingegen zeigte sie sich unmittelbar nach Bekanntwerden des GPK-Berichts bereit, einen anderen Teil der «Empfehlung 19» umzusetzen. Darin fordert die GPK die Bank auf, ihr Verhalten im Zusammenhang mit der Subprime-Krise und dem USA-Geschäft aufzuarbeiten.

Viel scheint die UBS aber noch nicht unternommen zu haben. «Wir sind uns bewusst, dass hier noch etwas offen ist, bis wir einen Schlussstrich ziehen können», sagt UBS-Sprecher Peter Hartmeier, ohne konkreter zu werden. Man habe sich im Sommer mit Vertretern des Bundes getroffen und werde zu gegebenem Zeitpunkt informieren, welche Schlüsse die UBS aus dem GPKBericht ziehe. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 10.09.2010, 08:45 Uhr

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