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Schweiz

Keine Wiederholung der Abstimmung zur Unternehmenssteuerreform

Die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II wird nicht wiederholt, das beschloss das Bundesgericht. Der Bundesrat muss sich allerdings harsche Kritik gefallen lassen.

Kam wegen der Unternehmenssteuerreform unter Kritik: Hans-Rudolf Merz.

Kam wegen der Unternehmenssteuerreform unter Kritik: Hans-Rudolf Merz.
Bild: Keystone

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Die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II wird nicht wiederholt. Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden gegen den Urnengang von 2008 abgewiesen. Der Bundesrat muss sich wegen seiner mangelhaften Wahlinformationen allerdings Kritik gefallen lassen.

Die Beschwerden eingereicht hatten die zwei SP-Nationalräte Margret Kiener Nellen (BE) und Daniel Jositsch (ZH). Eine dritte Eingabe stammte von einer Privatperson. Sie forderten die Aufhebung und Neuansetzung der Abstimmung vom Februar 2008, bei der die Unternehmenssteuerreform II knapp angenommen wurde.

Bundesrat verschwieg Tatsachen

Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass das Volk vom Bundesrat mit seinen Erläuterungen irregeführt worden sei: Statt den prognostizierten Steuerausfällen von 84 Millionen Franken beim Bund und 850 Millionen bei den Kantonen würden dem Fiskus in den nächsten 10 Jahren bis zu 7 Milliarden Franken entgehen.

Die I. Öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hat die Beschwerden der beiden SP-Nationalräte an ihrer Sitzung von heute nun abgewiesen. Auf die dritte Beschwerde ist es gar nicht eingetreten. Damit steht fest, dass die Abstimmmung nicht wiederholt wird.

Allerdings hat das Gericht harsche Kritik am Bundesrat geübt. Zwar sei es eine hinzunehmende Tatsache, dass Prognosen über die Auswirkungen einer Vorlage nicht immer zutreffen würden. Der Bundesrat habe indessen gänzlich verschwiegen, dass die Folgen im konkreten Fall überhaupt nicht abzuschätzen gewesen seien.

Bundesrat nimmt Kritik ernst

Der Bundesrat nimmt den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis, die Wiederholung der Volksabstimmung vom Februar 2008 über die Unternehmenssteuerreform II abzulehnen. Die vom Bundesgericht geübte Kritik an Teilen der Abstimmungserläuterungen nehme er ernst.

Der Bundesrat werde Folgerungen aus der Kritik des höchsten Gerichts prüfen, erklärte Bundesratssprecher André Simonazzi. Der Bundesrat bemühe sich jederzeit, in den Abstimmungserläuterungen möglichst vollständig, sachlich, transparent und verhältnismässig zu informieren. (kle/sda)

Erstellt: 20.12.2011, 13:15 Uhr

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27 Kommentare

Kurt Aegeri

20.12.2011, 19:38 Uhr
Melden 19 Empfehlung

Das ist eine Riesenschweinerei. In letzter Zeit kam es ja gehäuft vor, dass StimmbürgerInnen getäuscht wurden. Und ich schreibe absichtlich getäuscht. Denn ich bin zu 100 % davon überzeugt, dass dies keine Versehen sind, sondern ganz knallharte Irreführung der BürgerInnen. Der Bundesrat "bemühe" sich. Das ist zu wenig. Wissen die in Bern eigentlich, was das in einem Arbeitszeugnis bedeutet? Antworten


Carlo Schnydrig

20.12.2011, 17:26 Uhr
Melden 39 Empfehlung

Dass das Volk anlässlich der Abstimmung falsch oder mangelhaft orientiert wurde, ist absolut kein Novum. Trauriger und verwerflicher ist, dass sich die "feine Politik" gegen eine neue Abstimmung stemmt, und dies z.G. der Hochfinanz und z.L. der Steuerzahler. Das nennt man lobbygesteuerter Verrat am Volk! Man sollte aufhören das Volk für dumm zu verkaufen.Warum wusste man dies nicht vor den Wahlen? Antworten


Franz Rechsteiner

20.12.2011, 17:21 Uhr
Melden 19 Empfehlung

A.BR. Merz wurde schon bei seiner AR-Kantonalbank-Verwaltungsratspräsidentenschaft (später Uebernahme UBS), zu Recht, mit Argusaugen beobachtet. Kommentar überflüssig. Leider ist bei Herrn Merz nur der finanzielle Gewinn, unter welchem Zustandekommen auch, wichtig, der kleine Mann als Verlierer interessiert ihn nicht. Das Bundesgericht unterstützt eine Person, die eigene Fehler nie eingesteht. Antworten


Edi Rey

20.12.2011, 17:05 Uhr
Melden 55 Empfehlung

Natürlich wird eine Abstimmung nicht wiederholt, wenn die Reichen davon profitieren, gell ? Antworten


Richard Roth

20.12.2011, 17:04 Uhr
Melden 19 Empfehlung

Was ich fast noch bedenklicher finde: Es gibt Kreise, die am liebsten heute noch eine Unternehmenssteuerreform III starten würden. Aus welchen Parteien, das muss ich wohl nicht erwähnen ... Antworten


Karl Klingler

20.12.2011, 16:59 Uhr
Melden 41 Empfehlung

... was nicht anders zu erwarten war. Und der Herr Bundesrat, der uns in Sachen Unternehmenssteuerreform direkt ins Gesicht gelogen hat, erfreut sich auf unser aller Kosten seines Lebensabends, vermutlich versüsst durch einen kleinen Bonus von Economiesuisse... Antworten


Richard Marti

20.12.2011, 16:58 Uhr
Melden 19 Empfehlung

Freu' mich schon auf die Unternehmenssteuerreform III, wetten dass da die "Prognosen über die Auswirkungen" auch "nicht (...) zutreffen"? Schön, dass der Bundesrat die "vom Bundesgericht geübte Kritik an (...) Abstimmungserläuterungen" ernst nimmt! Nichtsdestotrotz wurde der Wähler verarscht, ob dies der Unfähigkeit oder der Absicht von Alt-FDP-BR Merz zuzuschreiben ist, wird man wohl nie wissen! Antworten


Xaveer Inderbitzin

20.12.2011, 16:56 Uhr
Melden 51 Empfehlung

Da haben die Bürgerlichen zusammen mit der Wirtschaft das Volk listig über den Tisch gezogen. Antworten


Jan Holler

20.12.2011, 16:45 Uhr
Melden 59 Empfehlung

2011: 1.2Mrd, 2012-22: 400-600Mio = 6.7Mrd Mindereinnahmen bis 2022 (Zahlen Finanzdepartement Anfang Jahr). Im Abstimmungsbüchlein standen 86 Mio insgesamt.
Also ein fast 80 Mal höherer Betrag. Die Abstimmung ging mit 50.8% aus.
Und das ist nun nach Bundesgericht kein Grund zur Wiederholung? Das heisst, in Zukunft kann sich der Staat erlauben, was er will, es gibt keine Konsequenzen.
Sprachlos!
Antworten


Carlo Schnydrig

20.12.2011, 17:34 Uhr
Melden 16 Empfehlung

Herr Monti, das Problem sind nicht die Linken, das Problem sind die Leute, welche denken wie Sie! Wenn sie ein Hintergehen des Volkes als normal empfinden, sind Sie zu bedauern!


Jan Holler

20.12.2011, 17:28 Uhr
Melden 24 Empfehlung

Frau Monti: Demokratische Entscheidungen können nur auf Basis von Transparenz und wahren Informationen beruhen. Ist diese Grundlage weg, kann man nicht entscheiden. Wenn am Anfang eine Lüge steht, wird sie auch nicht durch eine Abstimmung wahrer.
Es ist doch klar, warum diese Abstimmung nicht wiederholt wird. Sie würde haushoch verloren gehen. Wäre immerhin auch demokratisch. Denken Sie nicht?


Michaela Monti

20.12.2011, 17:06 Uhr
Melden 4 Empfehlung

Herr Holler
Einen demokratischen Entscheid als ungültig zu bestimmen wäre der Untergang der basisdemokratischen Ordnung. Sollte dies Beispiel machen, würden wohl ämtliche Initiativen der letzten 20 Jahren als ungültig bestimmt werden da es in jeder Initiative Fehlinformationen hat. Der Bürger ist mündig genug, zwischen den Zeilen zu lesen. Es ist immer das linke Lager mit den Problemen.


Werner Knup

20.12.2011, 16:44 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Du bezahlst 10000 Fr. auf dein Sparheft. Beziehst davon jährlich 1000 Fr. Es fällt dir nicht im Traum ein darauf Einkommenssteuer zu bezahlen. Genau so war es aber vor der Unternehmersteuerreform für Aktionäre. Die Firma kann nur so viel auszahlen wie vorher einbezahlt wurde. Der Staat hat einmal mehr unverschämt zugegriffen. Dies wurde nun korrigiert. Antworten


Thomas Schwarz

20.12.2011, 21:44 Uhr
Melden

Wenn ich 10 mal 1000 Fr. von meinen 10'000 Fr. abgehoben habe ist fertig lustig. Wenn man Sie so liest ist fertig mit Dividenden sobald ich den Gegenwert des Kaufpreises der Aktie ausbezahlt bekommen habe. Interessante Theorie!


Ursula Jungo

20.12.2011, 15:48 Uhr
Melden 57 Empfehlung

Damit ist klar,die Bürger haben das zu schlucken,was ihnen vorgekaut wird von den reichen Regierenden!Die CH wird immer ungemütlicher für das Arbeitervolk,sie spüren die Stiefel der Regierenden immer schmerzhafter deutlich! Klagt ja nie über Demonstrationen! Helft besser alle mit!!! und wählt nie mehr SVP und FDP!!! Antworten


Victor Heldner

20.12.2011, 15:38 Uhr
Melden 60 Empfehlung

Ob die höchsten Gerichte eine FDP/SVP Mehrheit haben entzieht sich meiner Kenntnis, dürfte aber durchaus so sein. Alt BR Merz soll aber wenigstens jeden Tag daran denken, das sein Rentengeld von 220'000 CHF/Jahr jetzt nicht von den Steuern der grossen reichen Aktionäre kommt, sondern von den am Existenz ringenden Working Poor und Normalbürgern an der unteren Lohnskala. Ein herzliches Danke Schön! Antworten


beat merkli

20.12.2011, 14:58 Uhr
Melden 71 Empfehlung

Ein Schlag in Gesicht des Volkes!Danke liebe Bundesrichter! Antworten


Thomas Meier

20.12.2011, 14:56 Uhr
Melden 86 Empfehlung

Gerade dieses Urteil beweist deutlich, dass es gefährlich ist, rechtsbürgerliche Parteien zu wählen. Die Unternehmenssteuer-Reform nützt nur den Reichen etwas. Antworten


Victor Heldner

20.12.2011, 14:51 Uhr
Melden 74 Empfehlung

Die SVP wollte bei den BR-Wahlen einen zweiten BR, aber nicht auf Kosten der FDP. Man wollte im BR eine SVP/FDP Mehrheit, dh. 4 MG, obwohl man zusammen kaum 43% der Wählerstimmen vereinigte. Die Folge wären weitere Steuerreduktionen für Reiche in den nächsten 4 Jahren. Das der Mittelstand finanziell an die Grenzen kommt wegen KK, Mieten, Steuern, Importabzocker ist für FDP/SVP nicht relevant. Antworten


heinz bolliger

20.12.2011, 14:46 Uhr
Melden 62 Empfehlung

Bei diesem unlogischen Urteil muss man davon ausgehen, dass bei der urteilenden Kammer die SVP- und FdP-Richter in der Mehrzahl waren. Antworten


Ernst Rietmann

21.12.2011, 12:15 Uhr
Melden

Und wer ist für die Gesetzgebung verantwortlich? Es sind unsere ParlamentarierInnen in Bern, die immer von weniger Gesetzen reden, aber immer mehr davon produzieren, ganz im Sinne ihrer Lobbysten. Die Gesetze sind untereinander in einigen Fällen nicht koordiniert, was zu verzwickten Situationen führt.


Hans Inauen

20.12.2011, 16:16 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Die Urteile des Bundesgerichtes sind in der Regel für normaldenkende Bürger nicht nachzuvollziehen. Das liegt nicht unbedingt an dem Gremium sondern an der diffusen, realitätsfremden Gesetzgebung.


Werner Hürlimann

20.12.2011, 14:34 Uhr
Melden 78 Empfehlung

Es scheint als existiere keine Justiz, kein Rechtsstaat keine Gleichheit! Die Differenz zwischen dem was kommuniziert wurde und der Realität klaffen so weit auseinander, dass man den Invaliden keine Belastungen zumuten müsste! Geld- + Machtgier greifen um sich, dabei ist es wohl egal ob man links oder rechts, hier in der CH oder anderswo lebt, bluten muss nur noch der anständige Angestellte! Antworten


samuel wehrli

20.12.2011, 14:33 Uhr
Melden 56 Empfehlung

Eine Sauerei!! Wenn's Geld fehlt, hohlt man es dann wieder beim normalen Büezer. Angesichts dieser Tatsache der Fehlinformation und des vorliegenden Urteil, sollte man diese Richter schlicht und ergreifend abwählen. Ich brauch gar keine Begründung mehr, denn jede Begründung ist eine Farce, angesichts der Tatsachen der Fehlinformation. Antworten


Roger Borer

20.12.2011, 14:31 Uhr
Melden 64 Empfehlung

*Eine dritte Eingabe stammte von einer Privatperson." Auf die dritte Beschwerde ist es gar nicht eingetreten. Damit steht fest, dass die Abstimmmung nicht wiederholt wird.*
Das sagt mir schon alles, es ist eine Sauerei sondergleichen! Der Bundesrat hat falsch informiert, ja gottfriedstutz, für was haben wir ein Bundesgericht?
Antworten


Markus Stutz

20.12.2011, 13:55 Uhr
Melden 99 Empfehlung

Man hat langsam das Gefühl, dass eine unabhängige Rechtssprechung in unserem Lande nicht mehr existiert und diese mit der Politik unter einer Decke steckt. Ich war bisher gegen Verschwörungstheorien aber langsam muss ich meine Meinung wohl ändern. Und was macht die Presse? Nichts... Nur abdrucken was entschieden wurde. Etwas investigativer Journalismus täte unserem Land wirklich gut! Macht mal was Antworten


Stephan Brupbacher

20.12.2011, 13:54 Uhr
Melden 50 Empfehlung

Kann Gerechtigkeit wirklich dermassen ungerecht daher kommen? Die rechtliche Begründung dieses Urteils wird ja wohl viel Prosa enthalten. Antworten



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