Schweiz

Kampf gegen «perverse Mechanismen»

Von René Staubli. Aktualisiert am 26.03.2010 17 Kommentare

4,75 Millionen Franken hat die Mobiliar als Haftpflichtversicherung nach achtjährigem Streit bezahlt, weil eine Hebamme bei einer Hausgeburt versagte und das Kind schwer behindert zur Welt kam. Doch die Eltern wollen sich so nicht abfinden lassen.

«Die unethischen Geschäftspraktiken in der Versicherungsbranche anprangern»: Neugeborenes.

«Die unethischen Geschäftspraktiken in der Versicherungsbranche anprangern»: Neugeborenes.
Bild: Keystone

Iris Müller* und Rolf Steiner* machen kein Hehl daraus, worum es ihnen beim Kampf gegen die Mobiliar geht: um Schadenersatz und Genugtuung. Sie wollen der Versicherung und der Branche aber auch einen Denkzettel verpassen. Ihr Ziel ist es, «die unethischen Geschäftspraktiken anzuprangern», die bei teuren Haftungsfällen gang und gäbe seien: Bewusste Verschleppung bei der Behandlung von Dossiers mit dem Ziel, die Gegenpartei zu zermürben, finanziell auszubluten und so zu einem kostengünstigen Vergleich zu zwingen; Einsatz von willfährigen Parteigutachtern, um aus vermeintlich klaren Fällen umstrittene zu machen; ungerechtfertigte Abwälzung von Kosten auf die Geschädigten.

Eine Hebamme hatte bei der Hausgeburt von Anna* im April 2001 fatale Fehler begangen (TA von gestern). Das Gehirn des Babys wurde schwer geschädigt, die Hebamme wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung durch alle Instanzen verurteilt. Dennoch lehnte die Mobiliar, bei welcher die Hebamme haftpflicht- und rechtsschutzversichert war, jahrelang die Zahlung von Schadenersatz ab. Erst kürzlich hat sie 4,75 Millionen Franken überwiesen: Die Deckungssumme von 5 Millionen abzüglich 250 000 Franken Anwaltshonorare und Kosten für Gutachten.

Eltern wollen Präzedenzurteil

Die Eltern akzeptieren diese Überwälzung nicht. Sie wollen die Mobiliar mit einer Klage dazu zwingen, die 250 000 Franken selber zu übernehmen: «Wir streben ein Präzedenzurteil an.» Die Versicherung wiederum hält den Eltern vor, sie hätten eine gütliche Einigung verhindert, indem sie viereinhalb Jahre nach der Geburt eine Strafanzeige einreichten; deshalb müssten sie nun auch die finanziellen Konsequenzen tragen. Die Eltern entgegnen, sie hätten die Anzeige nur gemacht, um die Verjährung zu verhindern – sonst hätten sie gar nichts bekommen.

Einladung zum Prozessieren

Bei der Kostenüberwälzung handle es sich um einen «perversen Mechanismus», kritisieren sie. Wenn eine Versicherung die Verfahrenskosten auch nach einer Niederlage der Gegenpartei aufbürden könne, sei das «eine regelrechte Einladung, selbst in aussichtslosen Fällen zu prozessieren». Die Mobiliar beruft sich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Nur wenn eine juristische Auseinandersetzung aussichtslos sei, könne sie ihren Kunden die Zahlung von Verfahrenskosten verweigern; die Hürden seien allerdings hoch. Es liege am jeweiligen Anwalt, die Erfolgsaussichten zu beurteilen. Entscheidend sei für die Mobiliar die Begrenzung der Gesamtkosten – in diesem Fall auf 5 Millionen Franken.

Die jahrelangen Auseinandersetzungen um die Schuld an Annas Behinderung hielt die Versicherung nicht für aussichtslos. Jedenfalls zog der Anwalt mit der Hebamme durch alle Instanzen bis vor Bundesgericht – im Wissen, dass die Mobiliar die Kosten in jedem Fall übernehmen würde.

Verzögert dieses Anreizsystem nicht die zeitgerechte Erledigung von Fällen – und ist es gegenüber den Geschädigten fair? Ein Sprecher der Mobiliar sagt dazu: «Aus der Sicht unserer Kunden sind wir nur dann ein verlässlicher Partner, wenn wir sie auch in heiklen Auseinandersetzungen nicht im Stich lassen.» Das Beispiel der Hebamme zeigt, wie konsequent die Versicherung diese Philosophie im Extremfall umsetzt.

Pietätlose Annahme

Die Eltern kritisieren auch andere Geschäftsprinzipien der Mobiliar. Diese hatte Anna eine Lebenserwartung von nur 60 Jahren zugeschrieben und die künftigen Betreuungskosten entsprechend tief angesetzt. Die Eltern sagen, die durchschnittliche Lebenserwartung eines im Jahr 2001 geborenen Mädchens liege in der Schweiz bei 83 Jahren. Dieser Wert umfasse definitionsgemäss alle Frauen: jüngere und ältere, kranke und gesunde, Raucherinnen und Nichtraucherinnen. Es sei pietätlos, für ihre Tochter von 60 Jahren auszugehen, nur weil sie behindert sei.

Der Annahme der Mobiliar liegt ein neurologisches Gutachten zugrunde. Dieses attestiert Anna eine Lebenserwartung von 50 bis 60 Jahren. Der Verfasser schreibt aber auch, es gebe hinsichtlich der Lebenserwartung «bei Behinderten dieser Art keine verbindlichen wissenschaftlichen Daten, das ganze Gebiet ist zu individuell». Der Vater sagt, bei guter Betreuung könne Anna sehr wohl älter werden. Cerebral Gelähmte lebten nur deshalb häufig weniger lang, weil man sie verkümmern lasse, statt sie geistig zu fördern.

Umstrittene Gesamtkosten

Den künftigen Erwerbsausfall hat die Versicherung für Anna auf der Basis eines durchschnittlichen Einkommens angesetzt. Die Eltern sagen, ebenso wahrscheinlich wäre es gewesen, dass ihre Tochter eines Tages die gutgehende kleine Firma ihres Vaters übernommen und ein höheres Einkommen erzielt hätte. Die Mobiliar sagt, so etwas könne man nicht vorhersagen. Es gebe Fälle, in denen in demselben Elternhaus das eine Kind beruflich reüssiere und das andere nicht. Es sei deshalb vertretbar, von einem durchschnittlichen Einkommen auszugehen.

Die Eltern fordern als Genugtuung 250 000 Franken für das Kind, 150 000 Franken für die Mutter und 100 000 Franken für den Vater. Im Weiteren machen sie ungedeckte Kosten geltend, zum Beispiel für den zweimonatigen Aufenthalt in China, wo sie Anna von Akupunkteuren behandeln liessen, den absehbar notwendigen Kauf eines Autos, um das Kind mit dem Rollstuhl zu transportieren, sowie für bauliche Massnahmen im eigenen Haus, um dieses rollstuhlgängig zu machen. Hinzu komme, dass die Mutter ihre hochqualifizierte, gut bezahlte Arbeit aufgegeben habe, um die Tochter rund um die Uhr zu betreuen. Ihr Lohnausfall – zumindest bis zu Annas Mündigkeit – sei mit einzuberechnen.

Die Mobiliar soll wenigstens Zinsen zahlen

Insgesamt ergibt die Rechnung von Iris Müller und Rolf Steiner eine Schadenssumme, welche die maximale Deckung von 5 Millionen um die Hälfte übersteigt. Ihnen ist klar, dass sie diesen Betrag bei der Versicherung nicht eintreiben können. Aber zumindest auf einen Teil davon erheben sie Anspruch: Die Mobiliar soll auf der ausbezahlten Entschädigung von 4,75 Millionen wenigstens Zinsen zahlen. Die Versicherung argumentiert grundsätzlich: «Eventuell geschuldete Schadenszinsen auf bereits eingetretenen Schadenspositionen sind wie Verfahrenskosten Teil des Schadens, den wir bis zur maximalen Deckungssumme abgelten.»

Die Mobiliar hatte Annas Eltern mitgeteilt, es hätten «wenn überhaupt», erst im Verlaufe des Jahres 2009 «erste verbindliche Grundlagen für die Berechnung des Schadens» vorgelegen. Verzugszinsforderungen seien folglich unbegründet. Die Eltern gehen hingegen davon aus, dass die finanziellen Schäden schon ab dem Zeitpunkt der Geburt sukzessive eingetreten sind. Entsprechend seien Zinsen aufgelaufen, laut Gesetz in Höhe von jährlich 5 Prozent. Im Minimum seien die Zinsen seit Oktober 2007 geschuldet, sagt Rolf Steiner: «Denn damals lag das neutrale Gutachten der Berner Rechtsmedizin vor, in welchem die Schuld der Hebamme eindeutig nachgewiesen wurde.» Allein für diese Zeitspanne wären rund 500 000 Franken fällig. Steiner sagt: «Es geht doch nicht an, dass die Versicherung die Auszahlung der Schadenssumme so lange verzögert und nun auch noch von den aufgelaufenen Zinsen profitiert.»

Teil der neuen Lebensaufgabe

Nebst der Klage gegen die Mobiliar wollen Iris Müller und Rolf Steiner Aufsichtsbeschwerden gegen die beiden Uni-Professoren einreichen, die Parteigutachten zugunsten der Hebamme erstellt hatten – auf der Basis des von ihr manipulierten Geburtsprotokolls. Unabhängig davon prüfen sie strafrechtliche Schritte wegen versuchten Prozessbetrugs gegen die Professoren, den Anwalt der Hebamme, seine Klientin und die Mobiliar. Bei der Finanzmarktaufsicht (Finma) wollen sie zudem erreichen, dass es den Versicherungen künftig gesetzlich verboten wird, die Prozesskosten auf die Geschädigten abzuwälzen, wenn sie ein Verfahren verloren haben. «Wir werden die Sache der Reihe nach aufräumen», sagen die Eltern, «wir betrachten das als Teil unserer neuen Lebensaufgabe.»

* Alle Namen geändert. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 26.03.2010, 15:40 Uhr

17

Kommentar schreiben







 Ausland





Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

17 Kommentare

Elvira Gugger

26.03.2010, 13:59 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Super, dass diese Eltern die Kraft gefunden haben, sich zu wehren! CHAPEAU! Was die Mobiliar sich hier leistet, ist eine Schweinerei. Sie sollten die gesamte Versicherungssumme bezahlen müssen, plus Zinsen, plus Schadenersatz für alle unnötigen Umtriebe, welche die Eltern durch ihr Verhalten in Kauf nehmen mussten. Antworten


Bernd Tahlberg

26.03.2010, 14:17 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Ich möchte mich beim dem Ehepaar ganz herlich bedanken! Für Ihren Mut, ihre Kraft und ihren Willen, für eine gute Sache einzustehen. Danke, Danke, Danke! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Ihrer Tochter alles Gute. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Online-Wettbewerb

Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!

DIE AGENDA

Informieren Sie sich über aktuelle Kulturveranstaltungen in der Stadt und Umgebung.

Live @ Sunset

11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!