Schweiz
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Justiz hat offenbar sichere Beweise
Die Staatsanwaltschaft stützt sich beim Verfahren um Christoph Blochers Immunität auf einen Mailverkehr von Hermann Lei. Demnach soll Blocher Lei die «Weltwoche» als Datenempfängerin empfohlen haben. Mehr...
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296 Kommentare
wer möchte gern einer Staatsanwaltschaft ausgeliefert sein, die willkürlich Hausdurchsuchungen vornimmt, Beweise sucht und vielleicht sogar wie bei, Rohrschacher + Meier-Schatz, etwas konstruiert, um die Erfolgsquote nach oben zu drücken. Polanski, Holenweger, Carlos, Hells Angels und andre wurden beschuldigt, vorverurteilt und nachtträglich hat sich alles in Luft aufgelöst. Antworten
@Keller. Sie bringen da einiges wieder durcheinander und unterstellen unserer Staatsanwaltschaft Zürich willkür. Schande. Polanski wurde aufgrund der US-Behörden festgehalten, Holenweger trau ich heute noch nicht über den Weg, die Hells Angels sind keine White Angels und werden durch V. Landmann vertreten, der jetzt auch den SVP-Superanwalt Lei vertritt. Scheibchenweise kommen neue Geständnisse.
@ C. Dürr: In der Schweiz gilt leider das Prinzip der Unschuldsvermutung nicht. Wenn dem so wäre, müsste eine Strafuntersuchung mit dem geringsten Schaden für den Vedächtigten durchgeführt werden. In Realität wird der grösste Schaden angestrebt (siehe Lei, Blocher, Holenweger) und die Strafuntersuchung ist bereits die Sanktion. Die Leute müssen z.B. in der Regel von allen Aemtern zurücktreten. Antworten
@Piller. Bin teilweise Ihrer Meinung. Nur sollten Sie z.B. auch EWS und Hildebrand aufführen, sogar CMR wurde heftigst verunglimpft etc. Sogar die eigenen Parteikollegen wie Ogi, Schmid und Zuppiger sind vor der Willkür CBs nicht sicher gewesen. Von wegen Unschuldsvermutung. Wem gehört eigentlich die WW? Dort kommt der grösste Schaden daher.
@Baldinger. Ob die beiden Milliardäre sind, weiss ich nicht. Eines ist aber sicher: Die Inhaber mischen sich nicht in die Redaktionen ein. Im Gegensatz zu den andern Milliardären Blocher/Frey + Co. Warum gibt Blocher grünes Licht bez. Bankdaten für die WW, wenn er finanziell bei der BAZ beteiligt ist? Für wie dumm werden wir verkauft? Ist Köppel auch ein Strohmann???
Blocher suhlt sich in diesem riesigen Medienecho. Er wird straffrei davonkommen, ob Schuldig oder nicht. Wir dürfen dann seines und das von Mörgeli lachende Gesicht wieder in allen Medien ansehen. Ein Grinsen das zum Ko... ist. Heil dir Helvetia, hast der ..... ja. Das beste wäre, keine Medienberichte mehr, das würde den Egomanen echt treffen. Antworten
Leider aber macht sich Blocher eimal mehr selber unglaubwürdig. Man kann nicht fast sektenartig das Bankgeheimnis schützen und dieses selber verletzten und sich auf Immunität berufen. Gesetzt sind da um befolgt oder in diesem Falle angewendet zu werden. Auch ein Blocher kann sich nicht immer alles Recht herausnehmen Antworten
Interessant. Weissgeldstrategie, Bankgeheimnis, Datenklau, Whistle Blowing. Während Mitte Links gegenüber EU und USA auf die Knie fällt bei solchen Themen, gilt das natürlich nicht für ihre politischen Gegner. Dort geht das natürlich gar nicht. Die Schmutzkampagne ist so was von durchsichtig das es einen schon anekelt... politisch motivierte Verfolgung durch den Staat? die Alarmglocken läuten... Antworten
Genau, Herr Müller, und wäre es Herr Levrat gewesen, der das getan hat, was sich Dr. Christoph Wolfram Blocher einmal mehr geleistet hat, dann wäre für Sie ja sünneliklar, dass die Alarmglocken längst geschrillt hätten und dass zur Mistgabel und Fackel gegriffen werden muss, um den Landesverräter zu jagen. Man muss also nur die Namen tauschen und schon gehts los...
Es ist unlogisch, dass so ein Gespräch zwischen Lei und Blocher stattgefunden hat, beides Juristen und SVP-Politiker. Welche andere Zeitung stand denn noch zur Auswahl nachdem der Blick nicht publizieren wollte? Und wie soll Lei seine Aussage beweisen? Wären Beweise da, müsste der Staatsanwalt nicht durchsuchen. Antworten
Vor dem Gesetz seien alle gleich, oder einzelne gleicher? Eine rasche, gründliche Aufklärung tut jetzt not. Die Judika stelle sich als Zeichen der Gleichheit konsequent über die Politik. Das verkommt zur Frage der Glaubwürdigkeit in unseren Rechtstaat. Antworten
Sorry, aber ich kanns nicht mehr hören: BLOCHER BLOCHER BLOCHER. Ich will endlich FREI vom BLOCHERISMUS sein. Ja, ich weiss: Blocher hat uns von der EU verschont. Aber wieder BLOCHER! Bitte liebe Medien, es muss doch noch andere spannende Themen/Persönlichkeiten geben... Antworten
@Piller: Wer sich nicht strafbar macht, ist (fast) nicht erpressbar. PH war es ganz sicher nicht.
Anders sieht es bei CB aus: 4x Immunität nach altem Recht benutzt, Bankgeheimnis verlangt=Anstiftung? (siehe Tagi-Artikel mit Zitat aus E-Mail v. Reto T.!)
Wenn CB nichts Unrechtes getan hätte, bräuchte er weder Immunität noch Strafanzeige "gegen Unbekannt"!
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Die Anstiftung zur Bankgheimnisverletzung der Deutschen war viel produktiver. Ausser den 50'000 Spendefränkli für die Berghilfe hat bei Blochers dilettantischem Stunt für die Schweiz rein gar nichts - bei den deutschen Steuerfahndern immerhin Millionen von Steuereuronen für die Staatskasse rausgeschaut.
nun das ist ganz einfach, Blocher ist Schweizer und hat mit seiner Mitteilung an BP MCR , Hildebrand das unlautere Handwerk gelegt. Bei den deutschen Steuerfandern ist es etwas anders, die waren Ausländer und haben die CS ausspioniert, zum Schaden der Schweiz, entgegen unseren Gesetzen.
Blocher ist Schweizer und hat viel Geld und gut laufende Unternehmen die viel Geld verdienen. Das reicht für unsere Kuscheljustiz aus um straffrei aus der Sache raus zu kommen.
C.B. ist/war Unternehmer und bezahlt sehr viel Steuern.
Die deutschen Steuerbeamte vertreiben Unternehmer, welche sehr viele Steuern bezahlten.
Sicher, gerne: Blocher hat die Daten nicht kopiert, er wollte damit nicht Geld verdienen oder Gewinn machen, er hat einfach Hunderte von Konten weitergeeitet, sondern einen Missstand aufgedeckt, er hat sich nicht an ausländische Stellen, sondern an die Bundespräsidentin gewandt.
Einer ist bei der SVP, die anderen nicht. Solche Feinheiten des Rechtsempfindens verstehen zwar nur 25%, aber die dafuer ohne gross nachzudenken.
Kann ich: Blocher hat die Daten nicht kopiert, er wollte damit kein Geld verdienen und zieht keinen Gewinn aus der Sache, er hat nicht Hunderte Daten sondern die Kopie eines Auszugs als Beleg für einen Missbrauch weitergeleitet, er ist mit den Daten nicht zu einer ausländischen Behörde, sondern zur Bundespräsidentin gegangen.
Blocher ist aus dem Schneider, erstens weil das alte Immunitätsgesetz für ihn zutrifft, zweitens, weil die Tat der Bankgeheimnisverletzung lange vor der Information an Blocher stattgefunden hat, und drittens, weil Blocher keine direkte Anweisung zur Information an die Weltwoche gegeben hat. Offenbar versuchen einige Medien Blocher auf biegen und brechen vorzuverurteilen. Antworten
Sehe ich auch so. Erstens stützt sich die Staatsanwaltschaft auf einen angeblichen Rat. Und ausserdem wurde ja nicht geraten, die Ergebmisse weiterzugeben, sondern, ob die WW eine geignete Zeitschrift dafür wäre. Ich kann ja einem Bekannten jederzeit raten, eine Bank zu überfallen. Der Ratschlag muss ja nicht angenommen werden, wenn er dem Empfänger als Verbrechen erscheint.
1) Wenn die alten Immunitätsregeln gelten sollen, dann auch für das alte Parlament. Da war CB nicht Mitglied.
2) Das Bankgeheimnis wurde erst mit der Oeffentlichmachung gebrochen. Der Datenklau ist zwar ein Diebstahl, aber keine Bankgeheimnisverletzung.
3) Genau dieser Sachverhalt wird untersucht. Das wissen Sie und ich schlicht und einfach nicht.
Warum sollte das Immunitätsgesetz für ihn gelten? Normale Menschen haben keine immunität und er war kein vereidigter NR..., d.h. ganz ein normaler Mensch ohne Immunität. Es geht nicht um die Tat, sondern um Beihilfe zur Tat.
Es wird wohl keine ruhige Zeit um Ostern werden für Dr. Christoph Wolfram Blocher. Man kann die andern eine zeitlang narren, aber man kann es nicht für immer. Dieses Mal war der Brocken zu gross, an dem er sich nun verschlucken wird. Die Hybris spiegelte ihm die falsche Tatsache vor, es könne einfach alles gelingen. Und je länger er pokert, umso geringer sind seine Gewinnchancen. Wahrheit jetzt! Antworten
@Berhard Piller: Warum denn wäre Herr Hildebrand erpressbar gewesen? Es kann ihm bis heute nicht der kleinste Regel- oder Gesetzesverstoss nachgewiesen werden. Das Wort "heikel" war angepasst, wurde dann aber - mangels besserer Argumente - zu einem Synonym für "kriminell" aufgebauscht. Herr Hildebrand war zu keinem Zeitpunkt ein Risiko. Antworten
Der Fall Blocher, welcher von der Oberstaanwaltschaft Zürich und den Medien hochgespielt wird, wird noch lange „Futter“ für die Zeitungen geben. Interessierte Leserinnen und Leser werden tief in die Tasten greifen und ihre Kommentare dazu abgeben. Anschleissend wird alles, wie im Fall von ex Bundesanwalt Holenweger, im Sand verlaufen. Es werden noch kräftig Steuergelder zum Fenster hinausgeworfen und dann: „Ausser Spesen nichts gewesen.“
Walter Krebs, Bern/Bümpliz
Antworten
Hauptsache die Milliardäre Ringier und Coninx haben wieder etwas mehr Auflage generiert.
Die B-B-B's werden's nicht kapieren!
Herr Krebs Herr Holenweger war Bankbesitzer. Der Bundesanwalt hiess Roschacher, Nein, diesmal wird nicht alles im Sand verlaufen. Das Schweizervolk hat ein Recht auf die Wahrheit. Es kann nicht sein sein, dass ein SNB Präsident, aufgrund einer beispielosen Rufmordkampagne zum Rücktritt gezwungen wird! Die Schweizer sind anständige Menschen und uns reicht es endgültig!
Erpressbar wegen ein paar Devisengeschäften...Herr Piller, machen sie sic doch nicht lächerlich. Was hinterher noch geprüft wurde hat nicht wesentliches mehr zutage gebracht. Aber so ist es: wenn man will, kann man jede Mücke zum Elefanten aufblasen umd missliebige Menschen zu diskreditieren. Denn nur darum ging es CB, H loszuwerden egal mit welchen Mitteln. Aber dieser Schuss ging nach hinten los Antworten
Politiker arbeiten Gesetze aus, an die sie sich nicht halten müssen. immunität ist nur dann der fall, wenn es unmittelbar etwas mit der arbeit vom nationalrat zu tun hat. so gesehen hat blocher nicht als politiker, sondern in politischer mission gehandelt. hildebrand war schon vor der affäre eine kampagne für svp und ww wert. cb ist ein fall für die justiz, auch für mich, einen bürgerlichen... Antworten
Bürgerliche beherrschen normalerweise die Gross- und Kleinschreibung.
Frau Hasler, so war es nicht ganz: Herr Hildebrand musste von seinen Kollegen zum Rücktritt gezwungen werden. Glauben Sie wirklich eine einzelne Wochenzeitung hat so viel Einfluss, um gegen die anderen Medien, Parteien und den Bundesrat den Rücktritt eines "unschuldigen" Notanbankchefs durchzusetzen?
Hätten Sie lieber alles vertuscht und bedauern Sie das neue Reglement?
Antworten
Herr Blocher kommt mir immer mehr vor wie der andere Milliardär aus Italien der auch mit B anfängt. Auch il Cavaliere hat die Bevölkerung durch populistische Parolen Jahrelang an der Stange gehalten, viele haben an ihn geglaubt, alles war nur heisse Luft und leere Versprechungen. Die Justiz kann man noch nicht kaufen, Zeitungen und Meinungen aber schon... Antworten
War wohl ein 1.April Scherz werter M.Blatter.
Hauptsache die Milliardäre Ringier und Coninx fahren keine Schmutzkampagnen.
Träumen Sie weiter!
@Piller. Immer alles nur Stückweise zugegeben hat Dr. Blocher! Zuerst Unwahrheiten erzählen und wenns dann nicht anders geht, alles schwamming zugeben. Es ist höchst bedenklich von andern Transparenz zu verlangen und sich selbst nicht daran halten. Antworten
Gang zur WW = Ueberreaktion? Die Regierung wollte die Affäre vertuschen. Wie beim Zähne ziehen hat sie immer nur gerade das zugegeben, das sie nicht mehr unter dem Deckel halten konnte. Wenn die Affäre nicht publik gemacht worden wäre, wäre gar nichts passiert und wir hätten jetzt noch einen SNB-Pr. der mit seinen Eigengeschäften erpressbar und dadurch ein Risiko gewesen wäre. Antworten
Wie doch ein ausgemachter Aprilscherz die Gemüter zu bewegen vermag. Dass die Staatsanwaltschaft nicht wegen der Datenüberbringung an Frau Calmy-Rey ermittelt, ist ja längst bekannt. Der Rest ist administratives Beigemüse, zu dem sich die Bundesanwaltschaft sicher nicht zu einer öffentlichen Stellungnahme hergibt. Das wäre - ausgenommen am 01.04 - noch schöner und der Gipfel der Lächerlichkeit. Antworten
warum kann die ZH Staatsanwaltschaft entgegen den Befehlen des ZH Regierungsrates weiterhin Indiskretionen in einem laufenden Verfahren an die Medien weitergeben und versucht damit einen der Unschuldvermutung unterstehenden Beschuldigten weiterhin vorzuverurteilen ? Antworten
Es ist unwürdig - auch für Dr. Blocher - wie hier einige Fanatiker aus der SVP Gesetz, Aussagen (z.B. EWR/EU) und andere klare Angaben verdrehen. Alles in der Meinung CB zu helfen. Dabei verdichtet sich so der Eindruck, dass für ihn Sonderrechte gelten sollen, die niemals in einer Demokratie zugelassen werden dürften. Das wird schlussendlich der SVP noch mehr schaden. Transparenz hat CB verlangt. Antworten
Herr Pauli, nicht unwürdig, sondern unfähig. Sie können/wollen nicht lesen, das ist zu mühsam. Die Leute, inkl. der Professor, kapieren eine logische Chronologie, Unterschiede wie StA/Bundesanwalt, StA f.d.Fall/StA XY, Gewaltentrennung usw. einfach nicht.
Aber genau diese Leute wollen bei internationalen Verträgen mitreden u.können noch nicht einmal EWR und EU von einander unterscheiden!
Abolut lachhaft, das weiss doch jeder, dass Weltwoche eine gute Zeitung ist, und dass sie in der Sache SNB recherchiert. Was soll daran strafbar sein? Auch wurden nun ja die Whistleblower zu Tätern stilisiert, kann gut verstehen, dass sie nun nach Gegenmassnahmen schauten, nachdem politisches Establishment mutmasslich kriminelles Handeln deckte. Zum Glück flog Hildebrand auf. Antworten
@ Erst Pauli. Ihre Frage; "woher stammen wohl alle diese komischen Informationen" . Ich kann es ihnen sagen, von der Staatsanwaltschaft, die mit allen Mitteln versucht diesen Fall zu gewinnen. Ich meine die Gerichte sollen die Sache entscheiden, und nicht die Staatsanwaltschft via Presse.
Treffen sich zwei Schweinchen im Stall. Sagt das eine: Du, der Bauer füttert uns nur um uns eines Tages zu schlachten! Sagt das zweite: Ach Du mit Deinen Verschwörungstheorien!
@Pauli na dann glauben Sie halt Iher Verschwörungstheorien, vermutlich waren die Amis auch nicht auf dem Mond und haben WTC gesprengt. Glauben Sie auch Reto T. wenn Sie sich an jeden Strohhalm klammern müssen.
@Bühler. Sie lassen die Aussage von T. unter den Tisch fallen, dass Blocher ihm vorschlug, gegen Bezahlung die Presse zu organisieren. Die Finanzierung der WW ist bis ein dunkles Kapital. Die Inhaber müssen nicht bezahlen, wenn das Blatt ohnehin ihnen gehört...Woher stammen wohl alle diese komischen Informationen, die die WW erhalten hat, selbst im Fall Zuppiger, der gar nicht auf CB-Linie war.
@pauli so viel mir bekannt ist hat das Sprichwort überhaupt nicht zu tun mit diese SVP!
@Kunz. Das mag stimmen. Nur ist es so, dass die rechtskonservativen SVPler ander denken, als die übrigen CH-Bürger.
Bruno Hunziker, Das ist reine Ansichtssache. Nach Ihrer Logik darf am Tag der Wahl und bis das Gelübde abgelegt worden ist, niemand davon sprechen, dass jemand als Nationalrat gewählt wurde. Die nicht gewählten ehemaligen Nationalräte dürfen sich ja auch nicht mehr als Nationalrat bezeichnen sondern höchstens als alt Nationalrat. Wenn es nicht CB betreffend würde, dann spielte es keine Rolle? Antworten
Blocher ist Parlamentarierer für die 49. Legislaturperiode (wie @MSchwarz s.u. schreibt). Er bekommt also dafür das Immunitätsprivileg. Aber dennoch ist das kein zeitlicher Rahmen, sondern ein sachlicher (es braucht z.B. Vorbereitung für die erste Session). Auch das ParlG strukturiert die Imm. sachlich, nicht zeitlich. Bei der Hausdurchsuchung war sogar der zeitl. Rahmen erfüllt.
Herr Hofstetter: Gewählt sein und im Amt sein sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Beispiel: Herr Schlüer (SVP), der 2011 nicht wieder gewählt wurde, war bis zur neuen Legislaturperiode immer noch Nationalrat. Wenn Herr Blocher auch schon ab der Wahl Nationalrat war, hätte die Schweiz plötzlich mehr als 200 Nationalräte..
Herr Hofstetter, Sie behaupten Sachen, die ich überhaupt nicht geschrieben habe. Herr Blocher wurde natürlich vor dem 5. Dez. gewählt. Im Amt des Nationalrats ist er aber ab Zeitpüunkt der Vereidigung wie es das Parlamentsgesetz Art. 3 sagt. Deshalb gilt eine mögliche Immunität auch erst ab der Vereidigung. Und dies gilt für alle Parlamentarier, egal welches Parteibüchlein er/sie hat.
Man wird nicht zum NR gewählt, sonder man wird zum NR für die nächste Legislaturperiode gewählt. Diese Legislaturperiode hat einen Anfang und ein Ende. Ein NR kann ja auch nicht sagen das er sein Amt erst in 2 Jahren antritt oder auch früher. Dieses Mandat steht dem aktuellen Amtsinhaber zu und nicht seinem Nachfolger, bis zum Ablauf der Legislaturperiode
Es wird schwierig für Herr Blocher, diesen Dreck weiter unter der Decke der Immunität zu verstecken: "Es gibt nichts, was es nicht gibt. Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch an die Sonnen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.", sagte er selber vor ein paar Wochen. Wie richtig doch! Antworten
Die Staatsanwälte und ihre politischen Freunde versuchen alles um vom hohen Ross auf das sie aufgestiegen sind nicht unsanft abgeworfen zu werden. Die Geschichte zeigt einmal mehr wie unvorsichtig Juristen und Politiker werden, wenn sie ihrer Profilierungssucht freien Lauf lassen. Die Reizfigur Blocher hat offenbar nach wie vor hohes Verführungspotential und seine Gegner können nicht widerstehen. Antworten
@Dantes: Lustig, dass C.B., der in der Sache Hildebrand noch lauthals die Moralkeule schwang, sich nun feige hinter seiner Immunität versteckt. Wovor hat er denn Angst?
PS: Die Blocheranbeter denken offensichtlich alle gleich. Die anderen denken selbst, und haben deshalb sehr individuelle und unterschiedliche Ansichten.
@ Marion Strahl, 01.04.2012, 19:27 Uhr / Nur Laienjuristen würden in diesem Verfahren zur ZPO (Zivilprozessordnung) greifen. Man sollte hier eher eine Ahnung von der StPO (Strafprozessordnung) haben. Urteile bis 180 Tagessätzen können auch Staatsanwälte sprechen, dies aber nur wenn der Sachverhalt eingestanden oder klar erwiesen ist. Sie werden dann Strafbefehle genannt (Art. 352 ff StPO).
@schwarz: Lustig, dass die Blocherhasser, die das Bankkundengeheimnis am liebsten abschaffen würden, nun die Verletzung ebendieses Geheimnisses als Grund anführen.
Kommentar wirklich gelesen, Frau Strahl? Ob C.B. das Bankengesetz verletzt hat muss noch erwiesen werden, da haben Sie natürlich recht. Tatsache ist aber auch, dass gegen ihn ermittelt wird, und das nicht weil er verdächtigt wird, jemandem den Einkauf in der Migros empfohlen zu haben.
Einkaufen in der Migros ist mir nicht als Delikt bekannt, die Verletzung des Bankgeheimnisses hingegen schon. Merken Sie was?
@ Thomas Schwarz. Und wer sagt, dass C.B. das Bankengeheimnis verletzt hat? Medien mit ihren Sensationsberichten, aber auch die Kommentarschreiber/innen darf man annehmen, dass es sich um Laien-Juristen handelt und vom Gesetz respektive auch von ZPO gar keine Ahnung haben. Zudem kommt hinzu, dass weder die Medien noch ein Staatsanwalt Urteile sprechen können, sondern das Gericht. Merken Sie was?
Herr T hat das "Delikt" schon lange begangen, als es mit Blocher zusammenkam uind er hatte schon die Absicht, an die Presse zu gelangen. Die Frage war nur noch, welche Zeitung. Und für die Antwort darauf wird ein Politiker wie ein Schwerstkrimineller behandelt ?
T, Lei und Blocher verdienen unsere Hochachtung für Ihre Zivilcourage. Feiges Wegschauen ist der Anfang jedes korrupten Staates.
Antworten
@pauli, glauben können sie in der kirche. bringen sie konkrete facts,aber anschuldigungen sind ihnen lieber gell.
@ E.Pauli,
Warum werden Medieninhaber zu Milliardären?
Vermutlich weil die Leser zu blöd sind!
ps. Ringier (Blick usw.), Coninx (TA. usw.) sind auch Milliardäre!
Wäre Blocher tatsächlich der grosse, unbescholtene, redliche Mann, hätter er längstens alles aufgedeckt! Das wäre würdig gewesen.
Das Spiel, das er mit der Justiz u.d.Parlament treibt ist schlicht schändlich, würdelos u.abstossend.
Sollte sich herausstellen, dass das alles eine Blocher-Posse war, dürfte er politisch tot sein. Stellt er vielleicht deswegen seine Aemter zur Verfügung?!
Zivilcourage? Wenn der saubere Herr Blocher welche hätte würde er jetzt nicht auf seine Immunität pochen. Machen Sie die Augen auf, bevor sie Hochachtung zeigen!
Übrigens: wenn so mit Schwerstkriminellen verfahren würde, dann wäre das Unwort "Kuscheljustiz" angebracht.
@Piller. Wissen Sie, wer der Eigentümer der Weltwoche ist? Wer verdient Geld mit den Informationen, die dort veröffentlicht werden? Ich glaube nicht Berlusconi....
Herr Piller das ist eine Beleidigung an alle anständigen Schweizer und bei uns lebenden Ausländer. SVP Mitglieder müssen sich nicht an Gesetze halten? Herr Hildebrand ist nicht angeklagt.Herrn Hildebrand gehört unsere Hochachtung. Wir sind korrupt, weil wir uns gegen Korruption und Vetterliwirtschaft wehren.Weil wir genug haben von NR Blochers Machenschaften. Schämen sie sich!
Herr Piller, Spitzfindigkeiten machen den Tatbestand der Bankgeheimnisverletzung, und dass CB Player in diesem Spiel ist, nicht unwahrer.
Allenfalls Bedenklich ist die Tatsache dass einem ausser der Weltwoche kein anderes Medium in den Sinn kommt, da diese damit ausgelastet sind als Trittbrettfahrer dieser Publikation nachzueifern. Schade!
Tönt erst einmal 'erfolgversprechend'. Wieso das Establishment aber Milliardär Dr. Christoph Blocher auf's Korn nimmt ist mir schleierhaft. Kann er nicht mehr auf seine Freunde aus der Berner Loge zur Hoffnung zählen? Und Prof. Dr. Mögeli erscheint nach all diesen Wirren auch höchst konzeptlos. Gönne es fehlbaren Volksvertretern (ebenfalls) in die Behördenmühle zu geraten. Sehr, sehr unangenehm! Antworten
Ich staune einfach was da alles geplapert wird. Ich persönlich finde es gut, dass man Hildebrand das Handwerk gelegt hat. Es macht den Anschein, dass Blocher als Briefträger richtig gehandelt hat. Bei der Nationalbank hat sich doch einiges geändert. Antworten
Einfach schrecklich, was in diesen Kommentaren abläuft. Wie im Mittelalter wird der Verdächtigte durch die Leser vorverurteilt, ohne Bezug zum wahren Vorfall. Und der "Verurteilte" wird vom Mob durch das Dorf getrieben. Dies nicht in Afrika, nicht im Orient, nicht in Südamerika, sondern in der "rechtschaffenen" Schweiz.
Nur wer selber nichts drauf hat braucht einen Vordenker. Merkt man daran, dass es Fremdmeinungsvertreter schwer faellt spontan auf Vorwuerfe einzugehen, sondern immer mit denselben wiedergekaeuten "Wahrheiten" mit festgelegter Wortwahl brillieren. Irgendwie langweilig, denn da koennt man ja auch gleich das Original um seine Meinung bitten, das waer dann wenigstens autentisch. Antworten
@ E. Baumann: Vielleicht informieren Sie uns auch gleich mal über die Steueroptimierungen CBs anstatt diesbezüglich Hildebrand zu verunglimpfen. Lässt sich bekannterweise aber nicht erfragen, da CB im Gegensatz zu Hildebrand die Auskünfte darüber sperren liess, nicht wahr? Das ist zwar CBs gutes Recht, sollte aber trotzdem nachdenklich stimmen, bevor man über Hildebrand herzieht.
Genau! Und die Corona dieser Partei ist rhetorisch beim gleichen Mann geschult, wie der Chef: Es kommen die exakt gleichen Floskeln wie: "Jetzt muss ich Ihnen aber einmal etwas sagen..." samt Handbewegungen (mit beiden Armen vor d.Brust rückwärtsrudern). Die Wortwahl ist in einem "Handbüchlein Leserbriefe" der ANUS herausgegeben worden u. wird eifrig benutzt, inkl. Schreibfehler...
Wie wahr - deswegen gibt es Bewegungen, welche das Verhalten des ehemaligen Vordenkers unserer Notenbank in Schutz nehmen. Und authentisch von diesem ist nur dass er aus der Staatskasse mit einer 7-stelligen Summe entlöhnt wurde und er es fertig brachte davon gerade Mal eine 5-stellige Summe als Einkommen zu deklarieren. Da ist mehr Faul als das Wissen wer nun wann wem was geflüstert hat.
man kann es bei den Linken/Grünen wohl kaum erwarten bis Blocher am Strick baumelt,wie kann man nur so primitiv sein, aber eben von Links/ Grün nichts anders zu erwarten. Ich mag Blocher auch nicht unbedingt aber noch ist er nicht verurteilt und solange halte ich diesbezüglich meinen Mund. Links und Grün sind anscheinend nur stark im Vorverurteilen, unterste Schublade was da zT. kommentiert wird Antworten
Herr Reinhart Dann muss ich ihnen, als nicht SVP Wähler, die Albisgüetlirede 2011 ab S.25 von NR Blocher empfehlen? Peinlich! Das war lange vor der öffentlichen "Schmutzkampagne" der WW! Ich bin doch erstaunt, dass ich als Parteiloser, anscheinend mehr über den NR, weiss, als seine treuen Mitläufer.Ihre Unterstellung, dass Herr Hildebrand persönlich spekuliert hat, ist reine Spekulation ihrerseits
@Borer: Der Ausdruck "Gauner" für Hildebrand stammt vom WW-Redaktor, nicht von Blocher. Dass Hildebrand ein Spekulant ist, das ist nicht nur möglich, das ist sicher. Jeder, der wirtschaftlich aktiv ist, ist ein Spekulant. Der eine hofft auf steigende, der andere auf fallende Preise. Spekulieren ist nicht per se negativ, ausser mit Devisen, wenn man von geplanten Eingriffen der SNB am Markt weiss.
@Pauli:
Klar sind verschiedene Bürgerliche gegen Blocher.
1975 war die SVP die kleinste Bundesratpartei mit 9,9 % und heute
immer noch mit 26,6 % die grösste Partei. Während die ehemals stärksten Parteien, FDP und CVP kontinuierlich auf Talfahrt sind.
Das schafft Frust und Neid
Apropos Weltwoche: ich finanziere sie auch , ich habe ein Abo.
Es sind nicht nur links-grüne - so wie Sie das darstellen - gegen Blocher, sondern auch bürgerliche Kräfte. Macht man die Augen auf, kommt man zu keinem andern Schluss. Noch zu prüfen wäre, ob Dr. Blocher die Weltwoche finanziert. Indirekt oder direkt. Er wusste schon Ende Dezember, was bei der WW recherchiert wird.
Herr Meier Herr NR Blocher hat Herrn Hildebrand als Gauner und Spekulanten verunglimpft. Herr Hildebrand wurde vom Bankrat zum Rücktritt gezwungen, ohne Beweise und ohne Anklage. Diese Schmutzkampagne wurde geplant. Albisgüetlirede 2011 ab S.25 schon da beschimpft er Herrn Hildebrand über 3 Seiten in übelster Weise.Das Volk lässt sich nicht mehr an der Nase herumführen.Es reicht!
Blocher soll die Weltwoche empfohlen haben. Na und, seit wann sind Empfehlungen in der Schweiz strafbar. Es ist unglaublich welches Rechtsverständnis insbesondere von den Medien an den Tag gelegt wird. Es geht nicht mehr um die Sache, sondern nur noch darum einen missliebigen Politiker mundtot zu machen. Antworten
@Robert Meier: Genau so ist es. Und darum werden in den meisten Medien seit Wochen tagtäglich aus Mücken Elefanten gemacht.
Mit dem Wissen das die Weitergabe von solchen Daten strafbar ist, die WW empfehlen ist sehr wohl strafbar. Wenn er sich Gesetzeskonform verhalten hätte wäre sein Rat nämlich gewesen diese Daten auf keinen Fall weiter zu geben. Blocher ist Jurist, also stellen sie ihn bitte als Unwissenden hin. Aber diese Daten mussten zur WW damit er PH absägen konnte.
Wissen Sie Herr Rüegg, wäre die Dokumentation an den TAZ gegangen, wüssten wir heute nicht einmal was in der SNB abgegangen ist................
Herr Baumann, das ist aber starker Tobak, zu behaupten, CB sei der einzig Profilierte in der SVP. So schlimm ist es dann doch (noch) nicht.
und dann laden Sie, Herr Bürigi uns alle ein zur Jubelfeier, weil es danach nur noch profillose und von Opportunismus getriebene PolitikerInnen gibt die sich gegenseitig auf die Schulter klopfen. Sagen sie uns wenigstens wann und wo sie ihrer Sause starten lassen. Danke! Ich komme nicht, denn mir sind Personen mit Ecken und Kanten sympathischer selbst wenn sie manchmal übertreiben.
Es ist ja schon eine seltsame Debatte. Was sagt man einem Bankangestellten, der mit gestohlenen Bankdaten zu einem kommt? - "Melden Sie sich damit bei Ihrem Chef. Und wenn Sie es nicht tun, zeige ich Sie an." Das sollte eigentlich auch der Jurist Blocher wissen. Wenn man aus politischen Gründen so handelt, wie er es getan hat, verliert man die Unschuld. Antworten
Und wieder wird einfach mal alles geglaubt was geschrieben wird. Wartet doch mal ab mit Euren Ergüssen. Roland Borer, Kachelmann, Strauss-Kahn und vor allem Roschacher. Da musste sich der Bund gar noch entschuldigen. Abwarten. Es kam immer anders als gedacht. Wie unkritisch die Medien seit Jahren sind, und wie unkritisch alles geglaubt wird, ist erschreckend. Antworten
Offenbar ist es bereits wieder zu Indiskretionen seitens der Staatsanwartschaft zu diesem laufenden Verfahren gekommen. Ob Blocher schuldig ist oder nicht wird sich herausstellen. Das ist nur eine Frage der Zeit. Ob man aber eine soche Staatsanwartschaft die schludert (das ist die beste Annahme) oder gezielt mit Indiskretionen arbeitet (absolut inakzeptabel!) entlassen soll, sollte geprüft werden. Antworten
@Rothenbühler: Sicher wäre es bequemer für Lei und T gewesen, nicht zur Presse zu gehen und ihr Anliegen aufzugeben. Tatsache aber ist, dass die Regierung nicht gewillt war, dem Hinweis, den MCR erhalten hat, nachzugehen und die Angelegenheit zu untersuchen. Dies ist eine mindestens so schlimme Unterlassung wie die Verletzung des Bankgh.. Es blieb keine andere Wahl als über den öffentlichen Druck.
@Piller: Nehmen wir zur formaljuristischen Frage noch jene der Ethik und Moral, wie es Hr. Blocher im Fall von Hr. Hildebrand getan hat: Ja, er hätte dem Sarasin-Mitarbeiter wie auch Hrn. Lei dringend vom Gang zur Presse abraten MÜSSEN. Falls Hr. Blocher zusätzlich eine Kostenübernahme oder einen Job in Aussicht gestellt hat wird es eh brenzlig und "solche Machenschaften gehören aufgedeckt".
Frau Richard Herr NR Blocher als Jurist, sollte wissen, dass er unter Schweigepflicht steht. (ParlG Art. 8). Er hätte Herrn Lei, in seiner Rolle als NR, auf der er beharrt, zur absoluten Diskretion raten sollen. Das war wieder eine Straftat!! Das beweist einmal mehr, dass er sein Amt für seine Zwecke missbraucht.So geht es nicht. Unsere Gesetze gelten für ALLE! Auch für einen Miliardär!!
@Rothenbühler. Wenn man schon formaljuristisch argumentieren will: Wenn T bereits den Entschluss gefasst hat, an die Presse zu gehen und sich nur noch die Frage stellt, an welche Zeitung, ist eine Empfehlung keine Anstiftung. Oder besteht das Delikt darin, dass Blocher T nicht abgeraten hat? Wir werden langsam sophistisch! Und darauf beruht die ganze Anklage!
@Rothenbühler: Sie verschweigen das Wesentliche. Erst nachdem der mehr als fragwürdige, und, wie sich herausgestellt hat, zu unrecht erteilte Persilschein - auch von EWS! - (die Experten sind sich übrigens einig) eine weitere Untersuchung verhindert hätte, war man gezwungen, an die Presse zu gelangen. Das ist in jedem modernen Rechtsstaat so. Man stelle sich vor, was sonst alles vertuscht würde!
Das Problem liegt eben genau darin, dass man sich mit einer solchen Empfehlung durchaus auch strafbar machen kann. Gerade wenn man Jus studiert hat, Justizminister war, NR war und erneut als NR gewählt worden ist, wäre eine komplett andere Empfehlung DRINGEND angezeigt gewesen. Personen, welche solche Empfehlungen abgeben, haben im Parlament nichts zu suchen.
@R.Borer,
Verleger Coninx (Tamedia) ist auch Milliardär.
Finden Sie es nicht etwas fragwürdig, aus dieser Schmutzkampagne noch mehr Geld zu ziehen?
@Borer: Ihre Motive für die permanenten Pauschalbeschuldigungen interessieren nicht. Schmid, Lei und der IT sind keine Mitangeklagte von Blocher. Es gibt gegen Blocher keine Anklage, es gibt lediglich einen Verdacht, der z.Zt. untersucht wird. Mit der Wahrheit nehmen Sie es ganz offensichtlich nicht so genau, erwarten dies aber von den Anderen. Etwas Selbstkritik könnte vielleicht nicht schaden.
Herr Kopp ich hasse Herrn NR Blocher nicht. Ich verabscheue seine Handlungen, seit Jahren.Bis jetzt, hat er seine Machenschaften im Schutze der Immunität verübt. Er glaubt als Milliardär muss er sich nicht an die Gesetze unseres Landes halten.Er missbraucht sogar seine Parteimitglieder wie Schmid, Lei und den IT. Die sind mitangeklagt und sollen die gemeinsame Schuld, alleine tragen? Peinlich!
Ich weiss ja gar nicht was dann werden soll, falls der Herr Blocher doch noch zuruecktreten taete, oder wenn der stirbt eines Tages. Was sollen denn all Jene die wegen fehlender Selbststaendigkeit auf den angewiesen sind auch tun? Da schaut ja gar keiner mehr fuer die und selber koennen sie es nicht, sonst taeten sie ja nicht soviel von dem abhaengig machen. Da kommen schlimme Zeiten auf uns zu! Antworten
Dafür ist bereits Ch. Blochers Tochter, Magdalena Martullo-Blocher vorgesehen. Rahel Blocher wird sie dabei sicher tatkräftig unterstützen.
Mark Keller, Jürg Grreuer: Hier irren Sie sich. Mit der Vertragsunterzeichnung bin ich Angestellter, sonst hätte ja der Vertrag keinen Wert.
Roger Borer: Konkrete Beweise liegen wo vor, oder hat der Staatsanwalt der am Fersnsehen gesprochen hat, die versiegelten Akten geöffnet.
Ike Comix: Sehen Sie doch einmal im Google nach, 200 Nationalräte und 7 Bundesräte, sehen und denken vor dem Schreiben.
Antworten
Herr Hofstetter Der Staatsanwalt muss die Beweise sichten und entscheiden welche Daten wichtig sind und dann wird versiegelt. Ansonsten hätte man die ganze Einrichtung seiner Villa und die ganze Büroeinrichtung seiner Firma versiegeln müssen! Das versiegelte Material musste also nicht geöffnet werden!
@ Hofstetter: Lesen hilft ungemein, das Wissen zu erweitern. Im Parlamentsgesetz Art. 3 steht, dass jedes Mitglied vor dem Amtsantritt den Eid oder das Gelübde abgelegt haben muss.
Also bitte erst lesen (denn nachdenken war ja noch nicht erfolgreich), und dann Kommentare schreiben, Herr Hofstetter!
@Hofstetter: Nun, das meinte doch Herr Conix! Aber gemäss Ihrer abenteuerlichen Auslegung hätte im November der Nationalrat etwa 270 und der Bundesrat 9 Mitglieder haben müssen! Denn die nicht mehr angetretenen oder abgewählten Nationalräte haben immer noch an Kommissionssitzungen teilgenommen! Der Wechsel erfolgt ergo erst mit der Vereidigung!
Das waer ja super, weil dann bin ich ja schon lange vor Arbeitsantritt SUVA versichert. Dass man noch 3 Monate im Nachhinen dazugehoere, das hab ich ja gewusst, aber schon bevor ich ueberhaupt was eingezahlt habe, das war mir bisher unbekannt.
@Hofstetter: Ja es gibt 200 National und 7 Bundesräte. Da aber nach den Wahlen die abgewählten Nationalräte, und nicht die neu gewählten, noch an Kommissionssitzungen teilnehmen, sind die noch im Amt und die neu gewählten noch nicht. Der Wechsel erfolgt bei der Vereidigung.
Herr Hofstetter, Sie wollen es scheinbar einfach nicht wahr haben, oder? Das Mandat wechselt mit der Vereidigung, war schon immer so und wird auch so bleiben, da können Sie rumstampfen wie Sie wollen.
Zur Akteneinsicht. Man kann doch nur etwas eintüten und versiegeln zu einem bestimmten Fall, wenn man es erstmal durchgeschaut hat. Sollte eigentlich logisch sein, sogar für einen SVP'ler.
Sobald ein Politiker die Recherchen der vierten Gewalt im Staat (Medien; konkret hier Weltwoche, zuletzt BAZ - Somm) nicht nur unterstützt, sondern sie aktiv auslöst, dann noch zusätzlich den Kronzeugen für die Medien kauft, indem er schadlos Haltung verspricht oder andeutet, und zuletzt noch von der Immunität als Politiker profitieren will, macht er sich, in meinen Augen, zum Staatsfeind. Antworten
Hoffentlich ist das kein April Scherz und der uneinsichtige alte Milliardär wird plötzlich den Sinn des folgenden Spruchs begreifen: "Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein."
Am Schluss müsste nur noch der Hildebrand wieder zum SNB-Präsidenten gemacht werden.
Antworten
Woher kommen eigentlich immer die Informationen her?! Es muss bei Bund und Staatsanwaltschaften unzählige Lecks haben. Es kann ja nicht sein, dass inhaltliche Informationen über versiegelte Akten an die Öffentlichkeit gelangen. Aber solange es Blocher schadet, scheint es ja legitim zu sein. Antworten
Es muss wohl schon etwas sehr Belastendes vorhanden sein, anders kann man sich die extreme Nervosität und die Verhinderungsversuche um jeden Preis von Herrn Blocher und seiner Entourage nicht erklären. Wäre er politisch und rechtlich sauber könnte er doch der Untersuchung dieser Angelegenheit mit Gelassenheit und ruhigem Gewissen entgegen sehen. Antworten
Herr Zeller, ja genau um dieses Relevante geht es - der Rest ist Humbug.
@T.Meier,man muss doch nicht so naiv tun.Wenn die Polizei an Ort seine Unterlagen mitnimmt, kann sie unter Umständen etwas relevantes im Fall Hildebrand finden.Was aber die linksdominierte Justiz von Zürich ganz sicher findet,sind relevante und sicher für links noch sehr geheime Studien des Chefstrategen der SVP!Man stelle sich vor ein SVP dominierte STAWA würde Hrn.Levrat die Unterlagen einsehen
Zwischen der Informationsweitergabe an den Bundesrat einerseits und an die Weltwoche andererseits ist zu unterscheiden. Die Einschaltung der Aufsichtsbehörde ist von der parlamantarischen Immunität wie auch vom strafrechtlichen Rechtsfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen gedeckt, der Tip an die Presse nicht. Das hat der Fall Zopfi/Wyler klargestellt. Antworten
Wow, es wimmelt nur so von Sherlock Holmes. 3/4 wissen genau, dass Blocher der Täter ist, wollen ihn überführen und sind geradezu besessen davon. Blocher hat bisher eine Beteiligung an der Weitergabe der Daten an die Presse abgestritten, so (ami). Diese Wortspiele der Medien muss man durchschauen. "Abgestritten" kommt bei den Mainstreamjüngern natürlich besser an, als "dementiert". Antworten
Ein nicht legales Verhalten in Kauf nehmen, ev. Bestrafung auf sich nehmen, nur dem Rechtsstaat dienen. An und für sich eine noble Geste, aber auch eine gute das Fussvolk zu verarschen. Denn in der Folge nimmt man die Immunität in Anspruch und setzt seine Vasallen in der Arena ein sie konsequent durch zu setzen. Ob die Immunität zu Stande kommt ist das Eine, das Andere das Fussvolk weiss Bescheid. Antworten
Endlich sagt es jemand! Aufräumen mit diesen Mythen, es stinkt langsam in den Himmel!
@®.Kön¡g
Wir sind nun heute und gestern war mal eben?
Ich war höchst erfolgreich im Trendbereich
und benötige Ihre ewiggestrigen Ansichten nicht! Danke!
So wie ihr Rettungs- und Verdeidigungsversuch. Seine Zeit lief 2007 ab. Wer es noch nicht begriffen hat, der will höchstens das ego gepflegt wissen. Auf Kosten der Demokratie und des Landes. Wir sind nun heute und gestern war mal eben.
Lächerlich und peinlich sind diejenigen, welche immer noch vor ihrem Guru auf den Knien liegen und nicht einsehen wollen, dass
ihn seine dubiosen Machenschaften diesmal endgültig entzaubert haben !
Ich verstehe das gejammer der SVP / Blocher Sympatisanten nicht. Wenn E Widmer Schlumpf, Sämi Schmied, etc auch nur in die nähe eines Fettnäpfchens getreten sind stand die SVP immer geschlossen in der ersten Reihe und forderte eine lückenlosE Aufklärung und verlagte von ALLEN immer dass KONSEQUENZEN getragen werden.... warim soll denn das jetzt anders sein? weil der Blocher im Fadenkreuz ist ? Antworten
Klar soll aufgeklärt werden - warum auch nicht ? Die Schweiz ist ja Weltmeister im verteidigen von Tätern und anklagen von Aufdeckern (Wyler + Zopfi, Fall Holenweger, Hildebrand, kriminelle Asylanten, etc, etc). Auch im Fall Ramos war CB gemäss den Medien schon "in der Defenisve". Das Resultat kennen wir alle !
StPO Art. 248 Siegelung: "1 Aufzeichnungen und Gegenstände, die nach Angaben der Inhaberin oder des Inhabers wegen eines Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechts ... nicht durchsucht oder beschlagnahmt werden dürfen, sind zu versiegeln und dürfen von den Strafbehörden weder eingesehen noch verwendet werden." Aber doch nicht, wenn es gegen Christoph Blocher geht.. Antworten
Das ganze ist ein Showprozess von Medien, Mitte-Linkspolitikern und Justiz gegen Blocher, der die Schweiz vor dem EU-Beitritt gerettet hat. Für sie alle ist Blocher schon erledigt darum hört man bereits wieder Beitrittswünsche zur EU von SP- und FDP- Exponenten. Antworten
@Fischli: Nein es spielt tatsächlich keine Rolle. Zumindest für all diejenigen nicht, die es mit der Wahrheit nur bei den anderen genau nehmen, bei sich selbst aber über Ungenauigkeiten, Haarspaltereien und auch ganz handfeste Unwahrheiten grossmütig hinwegschauen und sich gern die Heldenrolle andichten.
Für alle anderen spielt es zum Glück eine Rolle.
Frau Dahinden: Perfekt! Sie haben es sehr trefflich erkannt. Congrats!
Anmerkung an die anderen: Spielt es eine Rolle, ob über den EU-Beitritt abgestimmt wurde? Sämtliche Parteien, ausser der SVP waren dafür. Nur dank der Hartnäckigkeit und der plausiblen Argumentation Blochers liess sich das Volk von den anderen Parteien nicht einlullen. Steht doch völlig ausser Frage.
Herr Hofstetter, Sie können es einfach nicht lassen - einfach auf anderen herumtrampeln....
Und bitte beweisen Sie einmal, wann wir über einen EU-Beitritt abgestimmt haben sollen. Die Aussage von Herrn Fliess ist auf jeden Fall richtig. Sehr bedenklich, dass Bürger abstimmen dürfen, die EU und EWR nicht unterscheiden können.
Ähem, was war denn die Sache mit Hildebrand, enn kein politisches Medienspektakel? Da gab es nie irgendwelche Beweise, nur Anschuldigungen. Funktioniert hatte es trotzdem. Wieso? Weil Hildebrand Rückgrad und Anstand besitzt.
@Hofstetter
Reuben Fliess 11:18, hat doch recht. Wir haben nie über einen EU Beitritt abgestimmt. Ihr SVPler rafft es einfach nicht, es ging um den EWR. Und übrigens: EWR hat nichts mit Eveline Widmer Schlumpf zu tun ;-)
Herr Hofstetter
Reuben Fliess hat absolut recht. Ueber ein EU-Beitritt wurde noch nie abgestimmt. Eine solche Abstimmung hätte gegenwärtig auch keine Chance vor dem Stimmvolk. Im übrigen ist es tiefes Niveau von ihnen, Reuben Fliess zu unterstellen, er sei noch nicht lange in der Schweiz. Das ist das typische SVP-Stammtischgeplapper. So darf sich die SVP nicht wundern, wenn sie unbeliebt ist.
Nicholas Shean, Reuben Fliess: Sind Sie neu in der Schweiz. Haben Sie deshalb keine Ahnung von der EU und den EU Turbos?
Herr Hofstetter, ich bin seit 1958 Schweizer Bürger. Den Rest Ihrer Frage brauche ich nicht zu beantworten...
Liebe Frau Dahinden, bitte nochmals in den Geschichtsunterricht... Blocher hat gegen den EWR-Beitritt gekämpft, nicht gegen die EU. Er hat es damals "dem Volk" als Kampf gegen die EU verkauft. Offenbar mit Erfolg - die Gabe zur Differenzierung macht es eben genau aus!
Herr Blocher musste uns nicht vor der EU retten, da nie über einen Beitritt abgestimmt wurde, 1992 ging es um den EWR...
Hinter den unschönen Attacken gegen Blocher eine (politische) Verschwörung zu sehen ist zwar verständlich, zeugt aber von Unkenntnis von gewissen kosmischen Gesetzen. Diese sind so unbeugsam und unerbittlich wie physische Gesetze. Einfach ausgedrückt: Was der Mensch sät wird er ernten. Die Hassplakate erzeugen jetzt Gegenhass und auch juristisch wird die Retourkutsche unerbittlich kommen. Antworten
Herr Hafner, Ihren Einwand kann ich nachvollziehen. Bei einer Reduzierung meiner Aussage auf 400 Zeichen, muss auch die Intuition beim Leser noch mitspielen. - Bei der Auswirkung des erwähnten Gesetzes wirken die Akteure ohne den Zusammenhang zum Gesetz zu kennen. Sie fühlen sich in ihrem Empfinden getrieben, jenseits jeglicher strategischen Verschwörung!
Fällt Ihnen nicht auf, dass Sie sich widersprechen. Die 30 anderen haben's auch nicht geschnallt. Verständlich.
Wozu ganze 8 Seiten Gesuch zur Aufhebung der Immunität? Entweder ganz dicke Post, oder Erklärungsnotstand. Bei dem was schon öffentlich bekannt ist, wohl das Letztere. Und, wann endlich stopft die Staatsanwaltschaft das interne Leck, so dass nicht weiterhin "mehrere Personen Einsicht" in Dokumente bekommen, bevor diese veröffentlicht werden dürfen? Antworten
1) Die WW brauchte keine 8 Seiten zur Begründung eines weit komplexeren Sachverhaltes. 2) Etwas konfus, zu behaupten dass der Blocher Anhang ein publizistisches Interesse hat "offenbar sichere Beweise" gegen ihn eingesehen zu haben. Aber eben, als promovierter Jurist habe ich hier unter den mehr als hundert unqualifizierten Meinungen wohl nichts mehr zu suchen.
Diese Lecks werden in der Untersuchung ja gerade gesucht! Deshalb soll ja geprüft werden, ob C.B. sich daran beteiligt hat. Wenn er eine reine Weste hat, hat er ja gar nichts zu befürchten. Wieso will er sich denn so vehement schützen?
So etwa wie die Veroeffentlichung von geheimen Bankdaten in der Weltwoche?
"Mehrere Personen, die Einblick ...in das Gesuch.. hatten". Wird jetzt ebenfalls gegen diese Personen wegen Missbrauch des Amtsgeheimnisses ermittelt? Ich bin durchaus für eine lückenlose Aufklärung dieser Geschichte. Nur missfällt mir die Tatsache, dass sich Personen und Medien an Methoden stören und kollektiv empört sein können, sich aber genau diesen Methoden selbst bedienen. Antworten
Nein, das wird es natürlich nicht und wissen sie auch wieso? Weil es sich nicht um Blochernahe Kreise handelt. Diese dürfen machen was sie wollen, aber hätte jemand von der SVP Amtsgeheimnismissbrauch betrieben, wäre hier gleich wieder ein riesen Artikel drin. Tja so kann man seine politischen Gegner auch ausschalten. Das lustige daran ist, die "klugen" Leute sind die manipulierten.
Der Krug geht zum Brunnen bis er zerbricht. Wer sich immer korrekt und gesetzestreu verhält, der muss auch eine Strafuntersuchung inklusive Hausdurchsuchung nicht befürchten, weil ja nur die Wahrheit gefordert ist. Antworten
@ WH Fröhlich-Gantenbein. So es denn Wahrheit überhaupt noch irgendwo gibt.... nicht einmal Freunden kann man vertrauen. Zustände wie im kalten Krieg. Leider. Traurig.
Fakt ist dass der Präsident der Nationalbank zurückgetreten ist und kein Hahn mehr nach ihm kräht. Störend allenfalls dass auf Kosten von uns Steuerzahlern Zeit und Geld verschwendet wird welche ein Mehrfaches kostet als die Steuereinnahmen welche aus dem deklarierten Verdienst des Superbankers (<100'000 Fr) kann unserem Staat zugeflossen sind. Wem hilfts ausser den Medien? Antworten
Herr Baumann, was halten Sie denn von folgender Aussage: "XY wurde von einem Killerkommando erledigt und es kräht kein Hahn mehr nach ihm. Störend allenfalls dass auf Kosten von uns Steuerzahlern Zeit und Geld für die Aufklärung des Mordes verschwendet wird welches ein Mehrfaches kostet als die Steuereinnahmen des Ermordeten"?
Mit XY ist niemand im speziellen gemeint, es geht um die Straffreiheit.
Herr Hildebrand hat der Schweiz NIE einen Schaden zugeführt mit seiner Aktivität der hat die SNB bestens geführt. Das tut nur der Christoph Blocher der grosse NEIDER von Hildebrand
Ach so, Sie finden, die 13 Mia. Gewinn welche die SNB unter Hildebrand erwirtschaftet hat, sind zum Schaden der Schweiz... Lieber Herr Lerch, nach welchen Kriterien bewerten Sie einen
"Schaden für die Schweiz " ???
Welchen Schaden denn, Herr Lerch? Und wer ist denn hier der ewige Verlierer?
Christoph Blocher war mit der Wahl durch das Volk Nationalrat. und nicht durch die erste Nationalratssitzung. Diese Bestätigung ist nur symbolisch, da ein vom Volk gewählter, nicht durch die Bundesversammlung abgelehnt werden kann. Lächerlich diese vielen Aussagen.
Schade, dass zuerst geschrieben wird, bevor man sein Gehirn aktiviert.
Antworten
@Wyss: Wenn man diesen Gesetzestext betrachtet, bedeutet dies, dass nur Mitglieder der Bundesversammlung diesen Eid ablegen können bzw. dass Nichtmitglieder der Bundesversammlung gar nicht vereidigt werden können. Ein neugewählter Nationalrat ist also Mitglied der Bundesversammlung und wird vor Eröffnung der 1. Session als solches vereidigt. Also doch alles klar!
@Wyss, nicht alles klar."Jedes Mitglied der Bundesversammlung legt vor seinem Amtsantritt den Eid oder das Gelübde ab." Da haben wir es. Wer legt, gemäss dieser Bestimmung, den Eid ab? JEDES MITGLIED DER BUNDESVERSAMMLUNG! Die Gewählten sind also schon vor dem Eid Mitglieder der Bundesversammlung, haben aber einfach ihr Amt noch nicht angetreten. Als Mitglieder geniessen sie aber bereits Immunität
J. Hofstetter
Ihre Argumente bestehen darin, Andersdenkende zu beleidigen. Das spricht auch nicht gerade von einem hohen Niveau!
@ Hofstetter: Wem die Argumente ausgehen, muss wohl auf andere eindreschen. Schade, aber Ihr Versuch, die Aussagen vieler Kommentatoren lächerlich zu machen, gelingt nicht.
Ich empfehle Ihnen ausserdem, Art. 3 des Parlamentsgesetzes zu lesen. Darin steht "Jedes Mitglied der Bundesversammlung legt vor seinem Amtsantritt den Eid oder das Gelübde ab." Alles klar?
Also, wenn die "alten" Parlamentarier noch im Amt sind und die "neuen" bereits im Amt sind vor ihrer Vereidigung (die Kommissionen waren noch aktiv), wieviele macht denn das Herr Hofstetter? Da hat's dann nicht genug Sitze im Parlament zum Absitzen. Herr Mörgeli konnte das schon nicht berechnen (Arena), aber, können Sie auch nicht rechnen oder plappern Sie einfach ungeprüft Herrn Mörgeli nach?
Das kommt dabei raus, wenn Nicht-Juristen versuchen rechtlich zu argumentieren: Pseudo-juristische Turnereien ohne Grundlage. Die Immunität soll einzig den reibungslosen Gang der Aufgabenerfüllung des aktuellen Parlaments schützen - und nicht jeden gar noch nicht amtierenden Volksvertreter vor Prozessen bewahren. Das Gesetz spricht daher auch explizit nur von „Mitgliedern der Bundesversammlung".
Lächerlich ist wohl eher Ihr Rechtsverständnis, die Parlamentarier sind vereidigt, bis die neuen vereidigt werden und somit das Mandat übernehmen. Ergo ist man erst Nationalrat mit der Vereidigung. Das spielt in der Blocheraffäre aber wohl eh keine grosse Rolle, da es die Vorwürfe nicht im direkten Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Nationalrat stehen.
Ja klar, und Sie erhalten den Lohn auch nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags und nicht erst nach Arbeitsantritt.
Schade, dass zuerst geschrieben wird, bevor man sein Gehirn aktiviert.
@Josef Hofstetter: Sie meinen also damit, dass wir letzten November/Dezember rund 270 amtierende Nationalräte hatten? Und dann auch noch 9 amtierende Bundesräte?
Ein Eid ist nur symbolisch. also hat Herr Blocher sich auch nur symbolisch dem Wohl des Landes verpflichtet gefühlt. Jetzt versteh ich so manches was der Herr gemacht hat viiiel besser.
Sie hätten den Artikel lesen sollen bevor Sie Leute beleidigen.
So einfach ist es wohl kaum. Die Legislaturperiode beginnt nicht am Tag der Nationalratswahlen. Dann ist da auch noch die Vereidigung.
Üblicherweise wird man auch nicht Mitarbeitender einer Firma, zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, sondern erst wenn man die Stelle auch antritt.
Seine angebliche Immunität spielt keine Rolle mehr. Wenn die Anwaltschaft genügend Beweise hat, dass seine Handlungen nichts mit seinem Amt zu tun haben. Dann kann er politisch Immun sein so lange er will. Das schützt ihn vor Strafe nicht und das ist gut so!
Von weclehr "Bestätigung" sprechen sie? Meinen sie die Vereidigung? Die Immunität gilt ab dem Moment, wo er vereidigt wird. Er muss ja zuerst bekanntgeben, ob er sein Amt ausüben will. Das geschieht dann. Sonst wäre jeder, der gewählt wird aber das Amt nicht antritt (kommt vor!!) schon immun aber das darf nicht sein. Die Immunität gilt nur für die Amtsausübung und die beginnt mit der Vereidigung¨.
FABIAN LUETI 00.26 / Blocher sollte also geehrt werden? Am besten wohl mit einer Briefmarke. Nur müsste diese Serie mit grosser Wahrscheinlichkeit wieder zurückgezogen werden - weil sie nicht kleben. Die Leute spucken die falsche Seite an! Antworten
Gratuliere Herr Weidmann zu Ihrem Kommentar, bezeichne ihn als Volltreffer!
Und jetzt, darf man die Weltwoche nicht informieren? Merkwürdig. Der Fall Hildebrand wird jetzt mit allen Mitteln zum Fall Blocher umgebogen. Dabei sind die Hautpakteure BR Widmer-Schlumpf und Hildebrand selber, am Rande noch der Bankrat der SNB und der Gesamtbundesrat. Es geht letztlich um Treu und Glauben, Art. 5, Ziff. 3 der BV. Wird von Behördemitgliedern aller Stufen missachtet. Antworten
Welches linke Lügengebilde denn?
Aber hallo., das heisst noch gar nichts- wenn Blocher auf Anraten seines Anwalts diese Dokumente an die Weltwoche weitergegeben hat, hat er im guten Glauben gehandelt- und er wird straffrei davon kommen, denn ein Anwalt ist ein juristische Bezugsperson- haltet EUCH eindach ein bisschen zurück , bis das Urteil vorliegt, typisch Mensch im vorurteilen........ Antworten
Von welchem Anwalt reden Sie da? Bitte um Erklärung!
Auf Anraten wessen Anwalts? Bringen Sie da nicht einiges durcheinander?
Wäre es nicht schön, Blocher würde das tun was er allen anderen (natürlich auch dem Volk) vorschreibt: Wahrheit, keine schwarzen Löcher, Transparenz. Seit 1970 ist er der führende Geheimniskrämer, Vertuscher, Verniedlicher der Schweiz. Warum bloss hat er solch eine Riesenangst seine Aktivitäten von Ems über AluSuisse, Biberist, AZ Bank, Vision's könnten ans Licht kommen. Antworten
@ A. Gubler: CB hat der Inhaber-Familie den Verkauf der EMS-Chemie als Kadermitarbeiter empfohlen und diese dann selbst über Hintermänner aufgekauft. Er war am Beinahe-Untergang dieses Unternehmens massgeblich beteiligt.
@Gubler: aber vielleicht gäbe es ohne Blocher die Alusuisse und andere Unternehmen noch, mit all ihren Arbeitsplätzen.
Eines ist sicher, Herr Hunziker, ohne Christoph Blocher gäbe es die Ems Chemie nicht mehr. Da bin ich zu gut orientiert.
Wieso? Lesen Sie die letzte Weltwoche da ist Blocher auf der Frontseite. Wenn schon, dann müsste man andere Blätter auch unter die Lupe nehmen.
Das wäre doch die Sternstunde im Konzept des Köppelschen Investigationsjournalismus. Die Jungs von der Weltwoche hätten doch sicher die besten Karten gegen CB in der Hand. Zuerst Zuppiger, dann Hildebrand und als Krönung zum Nachtisch CB, so als Sahnehäubchen. Ich würde morgen die Weltwoche abonnieren. Antworten
Zitat Blocher: Es ist Krieg ......Und im Krieg ist eben alles erlaubt! Der Krug geht zum Brunnen, bis er Wasser bricht_ abgewandeltes Zitat. Am Besten wäre es eigentlich dieses Theater zu ignorieren und endlich wieder die Arbeit, für die sie von uns bezahlt werden, zum Wohle der Schweiz zu verrichten. Im Interesse der CH und SVP sollte Herr CB zurücktreten! Antworten
sie haben eigentlich recht hr. radaelli,
was hier abläuft ist nur ein ablenkungsmanöver vom fall zubiger.
die svp spitze um cb haben zubiger geschützt und wollten ihn zum bundesrat machen.
auch der fall hollenweger wurde mithilfe blochers zum freispruch geführt.
allerdings musste rorschacher den hut nehmen und auch der ermittelte richter.
blocher kämpft mit allen tricks,er hängt an der macht.
Frau Kramer, eigentlich sehr traurig, wie wenig Zustimmung Ihr Beitrag erfährt. Ehrlichkeit zählt nicht mehr in diesem Land. Was Blocher tut, kann man gutheissen oder nicht. Aber wie die Dinge hier in die ein oder andere Richtung verbal verbogen werden, ist eine Schande.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der Weltwoche. Hat die WW durch die Veröffentlichung der Kontodaten auch zur Anstiftung beigetragen? Übrigens war Roger Köppel in der gestrigen Arena Gast und war extrem moderat in seinen Ausführungen. Geradezu nett und harmlos war er. Ist er der nächste, der wegen Anstiftung befragt wird? Antworten
Eine interessante Wendung. Mit diesen Neuigkeiten ist Blocher politisch erledigt, Immunität hin oder her. Das muss man sich mal vor Augen führen: die Partei welche am lautesten das Bankgeheimnis verteidigt, bricht es. Die Glaubwürdigkeit der SVP ist im Eimer. Bei den nächsten Wahlen wird die Partei noch auf 15-20 Prozent kommen. Antworten
in der schweiz kann ein einziger politiker nicht machen, was er will. in einer direkten demokratie, hat der einzelne keine macht. das ist ja der sinn, dahinter. gerade die svp, die sich ständig brüstet, ein heer von super patrioten zu sein, scheint dies vergessen zu haben. blocher ist definitiv vorbei. und sein assistenten auch. so long. Antworten
Laut sonntagszeitung-online, wusste Blocher schon seit Oktober11, über die Bankdaten von Herrn Hildebrand bescheid.Lei informierte ihn, sein Freund habe verdächtige Transaktionen von Herrn Hildebrand festgestellt. Die Sache ist dubios. Der IT ist kein Banker, er hätte gar keinen Profit, von Hildebrands Abgang gehabt.Lei war sein Anwalt in einem anderen Prozess.Liegt hier der Schlüssel? Antworten
Im Grunde genommen ist es vollkommen wurscht, ob der Staatsanwalt Beweise hat. Hauptsache, dass er CB präventiv aus dem Verkehr zieht. Genau so wie es CB immer gemacht hat, zuerst behaupten, dann drängeln, irgendwelche Lügengeschichten auftischen (Lügen ist in der Politik manchmal nötig), igeneinmal verliert das Gegenüber die Nerve und ist weg vom Fenster. Nun trifft's halt CB. Pech! Antworten
In einem Rechtsstaat ist es nicht egal ob eine Staatsanwaltschaft Beweise hat oder nicht! Eine Hausdurchsuchung dient im Übrigen nur der Beweissicherung. Hierzu muss ein begründeter Verdacht bestehen. Ob das Ganze rechtmässig war wird die Untersuchung aufgrund der Beschwerde von C. Blocher zeigen. Dann gibt es da noch den Grundsatz der Unschuldsvermutung in einem Rechtsstaat, keine Vorverurteilung
Wäre das ein Aprilscherz, er wäre derb und völlig deplaziert!
Anstiftung ? Am 27. Dez war dieser Bankdatenklau bei der Bank Sarasin schon lange vorbei (der war im November). Wie hätte NR Christoph Blocher im Nachhinein darauf Einfluss nehmen können ?
Die Beratungen, was man mit diesen Informationen am besten anfangen solle, erscheinen mir irrelevant, weil da waren sie ja schon längst im freien Umlauf (vielen Leuten bekannt) und kein Geheimnis mehr.
Antworten
@Ivo Ciavi: Richtig Lesen! Gemäss Meldung hat Blocher nicht die Weitergabe der gestohlenen Daten an die Presse empfohlen oder als Ratschlag formuliert. Auf die Frage von Lei, ob es eine gute Idee wäre, sich an die Weltwoche zu wenden, sagte Blocher: "Ja, die ‹Weltwoche› ist eine gute Zeitschrift." Von Weitergabe der Bankdaten war offenbar keine Rede. Eine Anstiftung ist somit keineswegs erwiesen.
Nicht der Datenklau ist relevant im Fall Blocher, sondern die Weitergabe gestohlener Daten an die "Weltwoche", die dann private Bankauszüge der Familie Hildebrand abgedruckt hat. Dies ist "Anstiftung zur Bankgeheimnisverletzung", denn nur schon wenn C. Blocher den Gang an die Presse als Ratschlag formuliert hatte, verletzt er das Bankgeheimnis, im Wissen darum, dass die Daten gestohlen sind.

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