Schweiz
Jositsch verteidigt umstrittene Hausdurchsuchung
Von Fabian Renz. Aktualisiert am 27.03.2012 104 Kommentare
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SVP-Nationalratspräsident Hansjörg Walter zeigte sich am Wochenende «überrascht» darüber, dass ihn die Zürcher Staatsanwaltschaft vor der Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher nicht kontaktierte (TA von gestern): Derartige Massnahmen gegen Nationalräte bedürften laut Gesetz einer Ermächtigung durch die Ratspräsidien. Gleicher Meinung ist auch SVP-Nationalrat Blocher selber.
Widerspruch kommt nun von Daniel Jositsch, Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrat. Jositsch gehörte zu jener Subkommission, die unlängst die Immunitätsbestimmungen für das Parlament überarbeitete. In der Vergangenheit hat er sich bei entsprechenden Streitfällen auch schon auf die Seite der SVP gestellt.
Klarer Zusammenhang
Im aktuellen Fall jedoch ist für Jositsch aufgrund der Kommissionsberatungen «völlig klar», dass die Staatsanwaltschaft richtig handelte. «Der spezielle Schutz vor Hausdurchsuchungen, auf den sich Blocher und Walter beziehen, greift nur in Fällen, die offensichtlich durch die parlamentarische Immunität gedeckt sind.»
Die Immunität aber gelte nur, wenn zwischen dem mutmasslichen Delikt und der parlamentarischen Arbeit des Verdächtigten ein klarer Zusammenhang bestehe. Dieser sei im Fall Blocher/Hildebrand nicht gegeben. Einen sehr ähnlichen Standpunkt kommunizierten auch die Parlamentsdienste mehrfach – trotz der anders gearteten Stellungnahme ihres obersten Chefs Hansjörg Walter. Dieser will zu der Angelegenheit inzwischen keinen weiteren Kommentar mehr abgeben.
Morgen wird beraten
Da Blocher im Unterschied zur Zürcher Staatsanwaltschaft sehr wohl der Meinung ist, die parlamentarische Immunität decke seinen Fall, sind die Ermittler vorerst gestoppt. Um weiter gegen Blocher vorzugehen, brauchen sie die Erlaubnis der zuständigen Parlamentskommissionen. Die Immunitätskommission des Nationalrats will den Fall morgen Mittwoch beraten – allerdings nur, wenn sie bis dann die Anträge der Staatsanwaltschaft erhalten hat.
Deren Gesuch befand sich gestern immer noch in Erarbeitung, wie eine Sprecherin erklärte. Da die Zeit für eine Postzustellung kaum mehr reicht, wird das Gesuch voraussichtlich heute Dienstag dem Sekretariat der Immunitätskommission per E-Mail oder Fax zugesandt. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 27.03.2012, 06:59 Uhr
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104 Kommentare
Seit wann müssen Richter nachfragen ob sie bitte sehr denn eine Durchsuchung durchführen können?? Herr Blocher ist schweizer Bürger und untersteht damit schweizerischem Recht. In der Schweiz gibt es keine zwei Klasen für die Justiz! Zumindest hoffe ich dass schwer. Oder ist sich Herr Blocher zu Schade, wie jeder andere vor Gericht seine Unschuld zu beweisen? Antworten
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