Schweiz

Jositsch verteidigt umstrittene Hausdurchsuchung

Von Fabian Renz. Aktualisiert am 27.03.2012 104 Kommentare

Hätten die Behörden um Erlaubnis bitten müssen, ehe sie Blochers Räume durchsuchten? Strafrechtler Daniel Jositsch (SP) ist dezidiert anderer Meinung.

Verteidigt das Vorgehen des Staatsanwaltes zu Blochers Hausdurchsuchung: Daniel Jositsch (SP).

Verteidigt das Vorgehen des Staatsanwaltes zu Blochers Hausdurchsuchung: Daniel Jositsch (SP).
Bild: Keystone

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Hausdurchsuchung bei Blocher

Hausdurchsuchung bei Blocher
Nach der Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher in der Affäre Hildebrand will das Zürcher Obergericht der Staatsanwaltschaft Einblicke in die Unterlagen erlauben, die im Haus des SVP-Strategen gefunden wurden. Dieser akzeptiert den Entscheid nicht.

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SVP-Nationalratspräsident Hansjörg Walter zeigte sich am Wochenende «überrascht» darüber, dass ihn die Zürcher Staatsanwaltschaft vor der Hausdurchsuchung bei Christoph Blocher nicht kontaktierte (TA von gestern): Derartige Massnahmen gegen Nationalräte bedürften laut Gesetz einer Ermächtigung durch die Ratspräsidien. Gleicher Meinung ist auch SVP-Nationalrat Blocher selber.

Widerspruch kommt nun von Daniel Jositsch, Strafrechtsprofessor und SP-Nationalrat. Jositsch gehörte zu jener Subkommission, die unlängst die Immunitätsbestimmungen für das Parlament überarbeitete. In der Vergangenheit hat er sich bei entsprechenden Streitfällen auch schon auf die Seite der SVP gestellt.

Klarer Zusammenhang

Im aktuellen Fall jedoch ist für Jositsch aufgrund der Kommissionsberatungen «völlig klar», dass die Staatsanwaltschaft richtig handelte. «Der spezielle Schutz vor Hausdurchsuchungen, auf den sich Blocher und Walter beziehen, greift nur in Fällen, die offensichtlich durch die parlamentarische Immunität gedeckt sind.»

Die Immunität aber gelte nur, wenn zwischen dem mutmasslichen Delikt und der parlamentarischen Arbeit des Verdächtigten ein klarer Zusammenhang bestehe. Dieser sei im Fall Blocher/Hildebrand nicht gegeben. Einen sehr ähnlichen Standpunkt kommunizierten auch die Parlamentsdienste mehrfach – trotz der anders gearteten Stellungnahme ihres obersten Chefs Hansjörg Walter. Dieser will zu der Angelegenheit inzwischen keinen weiteren Kommentar mehr abgeben.

Morgen wird beraten

Da Blocher im Unterschied zur Zürcher Staatsanwaltschaft sehr wohl der Meinung ist, die parlamentarische Immunität decke seinen Fall, sind die Ermittler vorerst gestoppt. Um weiter gegen Blocher vorzugehen, brauchen sie die Erlaubnis der zuständigen Parlamentskommissionen. Die Immunitätskommission des Nationalrats will den Fall morgen Mittwoch beraten – allerdings nur, wenn sie bis dann die Anträge der Staatsanwaltschaft erhalten hat.

Deren Gesuch befand sich gestern immer noch in Erarbeitung, wie eine Sprecherin erklärte. Da die Zeit für eine Postzustellung kaum mehr reicht, wird das Gesuch voraussichtlich heute Dienstag dem Sekretariat der Immunitätskommission per E-Mail oder Fax zugesandt. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 27.03.2012, 06:59 Uhr

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104 Kommentare

Frank Z. Marg

27.03.2012, 08:29 Uhr
Melden 196 Empfehlung 0

Die reinste Posse... Hoffentlich wird das Gesuch um Immunität von Blocher abgelehnt, so dass die Staatsanwaltschaft untersuchen kann. Das erwarte ich von unserem Rechtsstaat, auch wenns dem Herrliberger Milliardär nicht passt. Antworten


Richard Hennig

27.03.2012, 08:44 Uhr
Melden 136 Empfehlung 0

Seit wann müssen Richter nachfragen ob sie bitte sehr denn eine Durchsuchung durchführen können?? Herr Blocher ist schweizer Bürger und untersteht damit schweizerischem Recht. In der Schweiz gibt es keine zwei Klasen für die Justiz! Zumindest hoffe ich dass schwer. Oder ist sich Herr Blocher zu Schade, wie jeder andere vor Gericht seine Unschuld zu beweisen? Antworten



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