Italien behindert die Rückführung von Asylbewerbern
Von René Lenzin, Lugano. Aktualisiert am 21.01.2012 57 Kommentare
Revision des Asylgesetzes
Die gewichtigsten Vorschläge zur Beschleunigung der Asylverfahren von Justizministerin Simonetta Sommaruga sind erst Ende Jahr zu erwarten. Bis dahin gibt es nur kleinere Zwischenschritte.
Gestern hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates einen solchen getan. Sie ist auf eine Vorlage eingetreten, die kurzfristige Gesetzesänderungen vorsieht. Der Antrag auf Sistierung des Geschäfts wurde nur von der SVP unterstützt. Mit der kleinen Revision des Asylgesetzes soll unter anderem Kriegsdienstverweigerung als Asylgrund abgeschafft und die Möglichkeit von Botschaftsgesuchen gestrichen werden.
Der Ständerat hatte bereits im Dezember seine Zustimmung gegeben. Zudem hat die SPK beschlossen, eine Subkommission einzusetzen, die im Hinblick auf die grundlegenden Reformen eine Gesamtschau erarbeiten soll. (bro)
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Die Zahl der Asylgesuche hat 2011 massiv zugenommen und war so hoch wie seit 2002 nicht mehr. Der starke Anstieg sei auf den arabischen Frühling und die seit März offenen Migrationsrouten von Tunesien und Libyen nach Süditalien zurückzuführen, erklärte das Bundesamt für Migration (BFM). Positiv vermerkte das Amt, dass die Schweiz gegenüber dem Vorjahr wesentlich mehr Asylsuchende habe zurückführen können, die bereits in einem andern Land einen Asylantrag gestellt hätten. Die Zahl dieser Rückführungen gemäss Abkommen von Dublin sei von 2722 auf 3621 gestiegen.
Effektiv hätte die Schweiz allerdings doppelt so viele Asylsuchende zurückführen können. Die Einwilligung des jeweiligen Erstasyllandes lag in gut 7000 Fällen vor. Diese Diskrepanz sei normal, sagt BFM-Sprecher Joachim Gross, weil es zwischen der Einwilligung und der Rückführung «zwei bis drei Monate dauert, bis alle Formalitäten geregelt sind». Hinzu komme, dass Italien Flüchtlinge nur auf dem Luftweg zurücknehme und die Zahl der Einreisen auf 250 pro Monat begrenze. Weil derzeit zwei Drittel aller anerkannten Dublinfälle Italien betreffen, lässt sich der Rückstau fast ausschliesslich mit der Haltung des südlichen Nachbarlandes erklären.
Vor allem Tunesien und Nigeria
Bei den Herkunftsländern der Asylbewerber, deren Gesuch die Schweiz 2011 unter dem Titel Dublin erledigt hat, dominieren Nigeria mit 1388 und Tunesien mit 1507 anerkannten Rückführungen. Effektiv ins Erstasylland ausgeschafft wurden allerdings nur 940 Nigerianer und 502 Tunesier. Da in letzter Zeit zahlreiche Wirtschaftsflüchtlinge aus dem Maghreb für Negativschlagzeilen gesorgt haben, dürfte die tiefe Rückführungsquote der Tunesier vielerorts für zusätzlichen Unmut sorgen.
Im Juni 2011 hatten die Kantone bemängelt, die Asylverfahren dauerten zu lang. Vor allem bei offensichtlichen Dublinfällen müsse der Bund die Gesuche schneller erledigen und die Antragsteller gar nicht erst auf die Kantone verteilen. Das BFM habe die Verfahren tatsächlich beschleunigt, bilanziert Roger Schneeberger, Generalsekretär der Justiz-und-Polizeidirektoren-Konferenz. Das Ziel, Dublinfälle direkt in den Empfangszentren des Bundes zu erledigen, sei aber klar verfehlt worden. Das liege am Platzmangel in diesen Zentren, in denen die Gesuchsteller im Schnitt nur zwanzig Tage bleiben könnten, sagt er.
Nichts verändert seit dem vergangenen Sommer hat sich laut David Keller, Chef des Schwyzer Migrationsamts und Präsident der Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden. Nach wie vor gebe es den «Flaschenhals Richtung Italien». Das südliche Nachbarland wende Dublin zwar korrekt an, verzögere aber die Rückführungen.
Jeder Zehnte kommt zurück
Ein weiteres Problem ist laut Keller, dass 10 Prozent aller unter dem Titel Dublin ausgeschafften Asylbewerber in die Schweiz zurückkehrten und erneut ein Gesuch einreichten. Dasselbe Problem hatte bereits Justizministerin Simonetta Sommaruga geortet, als sie im September beim damaligen italienischen Innenminister Roberto Maroni zu Besuch war. Umstritten ist die Frage, ob auf diese Gesuche überhaupt einzutreten ist. Nein, sagen die Migrationsämter, Ja das Bundesverwaltungsgericht. Häufig handelt es sich laut Sommaruga um Personen, welche die Schweiz nicht in ihr Herkunftsland zurückführen kann.
(DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 21.01.2012, 06:26 Uhr
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57 Kommentare
Diese Rückführungsbehinderung ist doch wieder ein billiger Trick v. Italien und zugleich eine billige Ausrede seitens des BFM. Grösstenteils dieser Einwanderer können direkt und ohne grosse Abklärungen zurückgeschoben werden und für jene, welche in die CH zurückkehren ist ein Neueintritt auf Gesuche wirklich eine Geldverschwendung! "Also bitte keine billigen Ausreden mehr - Handeln ist angesagt." Antworten
Ich bin der festen Überzeugung, dass Flüchtlingen geholfen werden muss und wir uns das leisten können.... Je mehr Informationen kommen über Verfahrensdauer und Ausnützungsmöglichkeiten (im neg. Sinn) von abgewiesenen Flüchtlingen und Ländern die sich nicht an Abkommen halten, entwickelt sich meine Haltung langsam aber stetig in eine stark rigide Abwehrhaltung. Ich komme mir ziemlich verarscht vor! Antworten
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