Schweiz

In St. Gallen müssen Fussballspiele künftig bewilligt werden

Aktualisiert am 24.04.2012 26 Kommentare

Der Kanton St. Gallen führt eine Bewilligungspflicht für Eishockey- und Fussballspiele ein. Damit werden die Clubs deutlich mehr in die Pflicht genommen.

Die Auflagen für Sicherheitsvorkehrungen können künftig auf den Club überwälzt werden: Fans und Spieler feiern den Aufstieg des FC St. Gallen im Jahr 2009.

Die Auflagen für Sicherheitsvorkehrungen können künftig auf den Club überwälzt werden: Fans und Spieler feiern den Aufstieg des FC St. Gallen im Jahr 2009.
Bild: Keystone

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Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Liga müssen im Kanton St. Gallen in Zukunft bewilligt werden: Der Kantonsrat hat heute als erstes kantonales Parlament einer Verschärfung des Hooligan-Konkordats ganz klar zugestimmt.

Das «Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» besteht seit 2007. Weil die Gewalt rund um Fussball- und Eishockeyspiele nicht nachhaltig eingedämmt werden konnte, hat die Polizeidirektoren-Konferenz beschlossen, die im Konkordat definierten Massnahmen gegen Hooligans zu verschärfen.

Alkoholverbot ist möglich

Im Zentrum der Anpassung steht die Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele. Damit werden die Behörden in die Lage versetzt, den Clubs Auflagen zur Stadionordnung, den Sicherheitsvorkehrungen und über die An- und Abreise der Fans zu machen. Auch ein Alkoholverbot bei Spielen kann verfügt werden.

Bei den Bürgerlichen im St. Galler Kantonsrat war die Verschärfung unbestritten. Einzelne Votanten der SP hielten die Verschärfung für unnötig. Die St. Galler Justizdirektorin Karin Keller-Sutter (FDP) hielt den Kritikern entgegen, strengere Regeln seien nötig – auch wegen der schweizweiten Rayonverbote.

Nicht der erste Kanton

Bewilligungen für Sportveranstaltungen sind kein Schweizer Novum. In den Kantonen Basel-Stadt und Genf können die Behörden Spiele ebenfalls unter eine Bewilligungspflicht stellen.

Auch die Städte Freiburg, Lausanne, Sitten, Kloten und St. Gallen haben dies in ihrem Gemeindereglement festgeschrieben. Gebrauch machen aber nur Basel-Stadt, Lausanne und St. Gallen.

Im Kanton St. Gallen muss auch das Polizeigesetz angepasst werden. Der Kantonsrat stimmte dem am Dienstag in erster Lesung zu; die zweite Lesung ist im Juni. Wie Keller-Sutter gegenüber der SDA sagte, kann die Bewilligungspflicht im August eingeführt werden – kurz nach dem Saisonbeginn der Fussballmeisterschaft.

(mrs/sda)

Erstellt: 24.04.2012, 14:36 Uhr

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26 Kommentare

Maurice Alban

24.04.2012, 14:46 Uhr
Melden 50 Empfehlung 0

Bewilligungen ueber Bewilligungen. Frau Keller Sutter und co wollen Probleme (Gewalt, Verrohrung etc.) einfach wegwischen indem sie alles verbieten wo theoretisch eine Gefahr bestehen koennte. Das mag ja eine Loesung sein, aber wo bitte bleibt der in der Schweiz so wichtige FREIHEITS-Gedanke? Antworten


Hugo Reichmuth

24.04.2012, 15:23 Uhr
Melden 37 Empfehlung 0

Anstelle einer Bewilligungspflicht würde ich das StGB ausreizen bei der Bestrafung von Hooligans. Wie so oft in der Schweiz: Man bestraft die Anständigen, weil man aus purer Feigheit nicht die Verbrecher bestrafen will.
Diese Verluderung des Rechtsstaates auf Kosten des Normalbürgers hat nun eine 20jährige Tradition. Ich würde statt auf "deeskalieren" auf "eskalieren" setzen. Das versteht jeder.
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