Schweiz
Im Abstimmungsbüchlein fehlten die Milliardenverluste
Aktualisiert am 14.03.2011 32 Kommentare
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Der Bundesrat will an der Unternehmenssteuerreform II nicht rütteln. Wie bereits vor Wochenfrist hat Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in der Fragestunde des Nationalrats bekräftigt, dass er trotz der nicht angekündigten Steuerausfälle in Milliardenhöhe das Gesetz nicht ändern will.
Ein Gesetz, das erst 2008 beschlossen worden sei und erst seit Anfang 2011 Wirkung entfalte, solle nur in einer gravierenden Ausnahmesituation rasch wieder revidiert werden, sagte die Finanzministerin.
Widmer-Schlumpf räumt fehlende Berechnungen ein
In erster Linie gelte dies, wenn ein gravierender Fehler des Gesetzgebers vorliege. Es müsse ein eigentlicher Fehlentscheid sein, der unverantwortbare Folgen habe. Das sei bei der Unternehmenssteuerreform II nicht der Fall.
Das Parlament habe gestützt auf die Botschaft des Bundesrats der Reform nach langer Beratung zugestimmt. Das Kapitaleinlageprinzip, das nun wegen der Steuerbefreiung von Agio-Kapital-Ausschüttungen zu den Steuerausfällen führt, sei unumstritten gewesen.
Es sei richtig, dass das Parlament über diese Mindereinnahmen nicht diskutiert habe, respektive die Mindereinnahmen nicht berechnet worden seien, räumte Widmer-Schlumpf auf Fragen aus den Reihen der SP und der Grünen ein. Insbesondere habe man nicht über die lange Rückwirkungsfrist von 14 Jahren gesprochen. Auch im Abstimmungsbüchlein sei dazu nichts gestanden.
4 bis 6 Milliarden Steuerausfälle
Laut Widmer-Schlumpf gehen dem Fiskus in den nächsten zehn Jahren durch die Steuerbefreiung von Agio-Ausschüttungen jährlich 200 bis 300 Millionen Franken Verrechnungssteuer verloren. Bund und Kantonen entgehen zudem jährlich 200 bis 300 Millionen Franken an Einkommenssteuern.
Insgesamt entspricht dies geschätzten Steuerausfällen von 4 bis 6 Milliarden Franken. Dazu kommt ein einmaliger Ausfall bei der Verrechnungssteuer von 1,2 Milliarden Franken im laufenden Jahr. Dieser Ausfall soll sich aber mit der Zeit wieder ausgleichen.
Rechtsordnung müsse «berechenbar» bleiben
Trotz der Unterlassungen im Gesetzgebungsprozess gibt es nach Ansicht des Bundesrats keinen Anlass, darauf zurückzukommen. Widmer-Schlumpf begründete diese Haltung vor allem mit Fragen der Rechtssicherheit. Ändere die Schweiz die Gesetze so rasch, sei das der Rechtssicherheit abträglich. «Es geht darum, dass unsere Rechtsordnung berechenbar bleibt», sagte sie.
Zudem stellte Widmer-Schlumpf in Frage, ob das etwas bringen würde. Um etwa die Rückwirkung aufzuheben, müsste ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden. Dies brauche Zeit. Das revidierte Gesetz könnte eventuell auf Anfang 2013 in Kraft treten. Bis dahin wäre ein Teil der Steuerausfälle bereits eingetreten. (oku/sda)
Erstellt: 14.03.2011, 16:14 Uhr
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32 Kommentare
Schön, wir sind veräppelt worden, aber Konsequenzen werden nicht daraus gezogen nachdem das aufgeflogen ist.. Herr Merz ist ja zum Glück nicht mehr BR, aber wenn Frau Widmer-Schlumpf jetzt weiter machen will ohne dass etwas geschehen wäre dann werden keine leichte Zeiten auf sie zukommen. So etwas muss Konsequenzen haben. Antworten
Verminderte Zwangsabgaben sind keine Verluste! Klar kommt die irreführende Behauptung aus dem Lager der Linken und Netten, deren Parteiprogramm sich auf permanente Steuererhöhungen reduziert. Wie kann jemand einen Verlust erleiden von etwas, das ihm gar nicht gehört? Ich bin für flächendeckende Flat-Tax mit gekoppeltem Zensuswahlrecht, dann hört dieser ideologisierte Steuerunsinn auf. Antworten
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