Schweiz

Thomas Ley
Stv. Ressortleiter Reporter


«Ich verstehe nicht, warum ich jetzt plötzlich als Hardliner gelte»

Aktualisiert am 23.08.2012 78 Kommentare

Ein Baselbieter Richter verurteilt einen Einbrecher zu einer erstaunlich hohen Haftstrafe. Weil die Staatsanwaltschaft zu milde war – oder weil am Verhandlungstag mehr Journalisten im Saal sitzen als üblich?

1/4 Hartes Urteil: Enrico Rosa, Strafgerichtspräsident in Liestal, verurteilte am 14. August 2012 einen Einbrecher zu zwei Jahren Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte nur zehn Monate gefordert. (Foto: Interview «Basler Zeitung», 15. August 2012.)
Dominik Plüss

Basler Zeitung

   

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Wenn ein Richter in einem Urteil um mehr als das Doppelte über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgeht, schlägt das Wellen. In Sachen angeblicher «Kuscheljustiz» werden ja eher die Richter verdächtigt zu kuscheln und nicht die scharfen Staatsanwälte.

Im Kanton Baselland gelten seit einiger Zeit andere Fronten. Hier stehen nicht die Richter im Verdacht, den Kriminellen nicht beikommen zu können oder zu wollen, sondern die Ankläger. Der aktuellste Fall, der diesen Konflikt illustriert, passierte vergangene Woche: Im Strafgericht Liestal wurde ein aus Frankreich stammender Rom wegen mehrfachen Einbruchs zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte nur zehn Monate beantragt.

Als mutiger Hardliner gepriesen

Um dieses Urteil wird es seither nicht mehr still. Der Richter heisst Enrico Rosa, ist zwar bei den Grünen, wird aber jetzt von der «Basler Zeitung» (BaZ) und ihrem Chefredaktor Markus Somm persönlich als mutiger Hardliner gepriesen. Gleichzeitig werfen die Basler «Tages-Woche» und der lokale Blogger Manfred Messmer (Arlesheimreloaded) dem Richter vor, er wolle sich mit harten Urteilen in Szene setzen. Und habe damit womöglich das Recht des Einbrechers auf einen fairen Prozess verletzt.

Die Geschichte beginnt mit einem Bericht. Seit 2011 überwacht eine dreiköpfige Fachkommission die Arbeit der neuen Baselbieter Staatsanwaltschaft, die seit eineinhalb Jahren mit den alten Statthalterämten zu einer Behörde fusioniert ist. Diese Fachkommission, in der kein Geringerer als Strafgerichtspräsident Enrico Rosa selbst einsitzt, monierte im Mai, dass die leitenden Staatsanwälte immer noch überlastet seien mit Führungsarbeit. Dass zu viele Ermittlungen an die Polizei delegiert würden. Reaktion der Staatsanwaltschaft: Die Fachkommission sei genau dann zur Inspektion erschienen, als die Behörde noch mitten in der Übergangszeit gewesen sei. 180 Leute aus einst sieben Behörden zusammenzubringen, brauche «immense Führungsarbeit».

Der Bericht kam aber bei denen gut an, die der Staatsanwaltschaft ohnehin Ineffizienz vorwerfen. So wie jene Polizisten, die sich im Juli an die BaZ wandten und sich beklagten über fehlende Behördenkonsequenz bei sogenannten Kriminaltouristen: «Wir halten den Kopf hin, und wenn wir endlich mal einen haben, lässt ihn die Staatsanwaltschaft wieder springen.» Dieselbe BaZ, die im Mai noch über die «zweitschlechteste Polizei der Schweiz» höhnte, hatte nun Erbarmen mit den frustrierten Beamten. Vor allem, als die Staatsanwaltschaft sich einige Tage später bei den plaudernden Polizisten mit einer Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung rächte.

Scharfe Kritik an der ermittelnden Staatsanwältin

Zwischen Richtern, Staatsanwälten und Polizisten herrscht also ein einigermassen eisiges Klima. Und in diese Situation fällt der Prozess vom Dienstag vergangener Woche: Ein französischer Roma steht wegen Einbruchs vor dem Baselbieter Strafgericht. Richter Rosa kritisiert die Arbeit der ermittelnden Staatsanwältin scharf: Sie habe die Vorstrafen zu wenig abgeklärt, sich vom Angeklagten eine falsche Wohnadresse und falsche Job-Angaben unterjubeln lassen.

Die Staatsanwältin will den Dieb, der mit einer Komplizin Bargeld und Schmuck im Wert von einigen Hundert Franken geklaut hatte, für zehn Monate ins Gefängnis schicken. Für bandenmässigen Diebstahl reichten die Beweise nicht. Das sieht Richter Rosa anders: Die beiden Diebe hätten per «Klingeltaktik» geprüft, ob jemand zu Hause sei, und seien nach dem ersten Einbruch direkt zum zweiten übergegangen. Das sei Beweis genug. Urteil: zwei Jahre Gefängnis.

Die BaZ ist begeistert. In nicht abreissender Folge schreibt sie eine Reihe von Artikeln. Tenor: «Die Kritik an der Baselbieter Staatsanwaltschaft reisst nicht ab.» Richter Rosa gibt der Zeitung ein Interview: «Einbruchdiebstähle sind keine Bagatellen.» Chefredaktor Somm schreibt weitere zwei Tage später ein leidenschaftliches Essay mit dem Fazit: «Wer von der Baselbieter Staatsanwaltschaft angeklagt wird, der braucht keine Verteidigung mehr.»

«Die Öffentlichkeit war gesucht»

In der Fülle der BaZ-Berichte machen zwei Formulierungen stutzig. «Wir sassen vielleicht eine gute halbe Stunde im Gerichtssaal», die ersten Worte von Somms Kommentar. Und: «Die Öffentlichkeit war gesucht. Regionale Medien waren aus Gerichtskreisen eigens auf den Prozess aufmerksam gemacht worden, bei dem das Strafgericht eine deutlich höhere Strafe aussprach als von der Staatsanwältin gefordert.» Dies Sätze aus einem Kommentar von Daniel Ballmer, Leiter des BaZ-Baselland-Ressorts.

Hatte Richter Rosa etwa vor den Medien ein Exempel statuieren wollen? Hatte er eine drakonische Strafe geplant? Wurde dazu gar ein Chefredaktor eingeladen, für dessen Zeitung Rosa danach ein Exklusivinterview abgab?

Eine unappetitliche Vorstellung. Mit womöglich rechtlichen Folgen, wie Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, in der «Tages-Woche» spekulierte: «Ein Gericht darf darum keinesfalls schon im Voraus wissen, dass das Urteil besonders hart oder besonders mild sein wird, und darum gewisse Medien auf den Prozess aufmerksam machen.» Das verletze das Recht eines Angeklagten auf einen fairen Prozess. Blogger Messmer sprach unverblümt von einem «Schauurteil», einem «Guck-mal-her-was-ich-für-harte-Urteile-fälle-Prozess».

«Auf den Verhandlungskalender verwiesen»

Der Kritisierte ist baff: «Ich muss deutlich von mir weisen, es sei mir hier darum gegangen, mich juristisch oder politisch zu profilieren», sagt Enrico Rosa gegenüber DerBund.ch/Newsnet. Es sei ihm auch gar nicht möglich gewesen, sich im Voraus auf ein schlagzeilenträchtiges Urteil vorzubereiten. «Konkret, was den Gerichtsfall angeht, konnte man gar nicht wissen, welche Strafanträge die Staatsanwaltschaft stellen wird. Zudem wusste die Ermittlungsbehörde, dass das Gericht über einen Vertrauensoffizier noch zusätzliche Abklärungen vornehmen liess. Alles Weitere entschied sich am Tag der Verhandlung.» Mit anderen Worten: Die Staatsanwältin hätte nicht sehenden Auges in ihre Abfuhr marschieren müssen, wenn sie sich besser vorbereitet hätte.

Trotzdem erfuhr DerBund.ch/Newsnet aus Reporterkreisen vom ebenfalls anwesenden Tele Basel, dass das Gericht sehr wohl im Vorfeld Journalisten auf diesen Prozess aufmerksam gemacht hatte. Stimmt, sagt Enrico Rosa: «Die Presse hat die Thematik der Einbruchdiebstähle seit geraumer Zeit aufgenommen und wiederholt Fragen zur Behandlung solcher Fälle durch die Justiz aufgeworfen. Auf mehrfache Anfrage zu diesem Thema, habe ich auf die entsprechenden anstehenden Verhandlungen gemäss Verhandlungskalender verwiesen.» Das sei aber alles gewesen.

BaZ-Chef Markus Somm kommentiert nicht

Gerne hätten wir von den Kollegen bei der BaZ erfahren, ob sie diesen Tipp auch erhalten oder bloss gut vorbereitet gewesen waren. Doch von Chefredaktor Markus Somm heisst es dazu seit Tagen beinhart: «Kein Kommentar.»

So muss Enrico Rosa nun mit seinem neuen Ruf als Un-Kuschelrichter leben: «Ich verstehe nicht, warum ich jetzt plötzlich als Hardliner gelte», wundert er sich. «Ich unterstütze ja die Gleichung ‹härtere Strafen gleich weniger Delikte› überhaupt nicht.» Er sei sogar für die Beibehaltung der Geldstrafe, auch der bedingten, und gleichzeitig gegen die Einführung von Mindeststrafen. Damit steht er heutzutage tatsächlich auf der liberalen Seite. «Ich möchte den Spielraum des Gerichts beibehalten. Es geht hier einzig und alleine um die täterbezogene schuldangemessene Strafe.»

Das alles habe er im BaZ-Interview auch gesagt. Es war die Zeitungsausgabe, auf deren Front dann stand: «Richter fordert härtere Gangart.» (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 23.08.2012, 10:57 Uhr

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78 Kommentare

Daniel Blattmann

23.08.2012, 11:10 Uhr
Melden 292 Empfehlung 0

Kenne die Praxis in Basel nicht und möchte daher nichts dazu sagen. Aber doch soviel: BRAVO für den mutigen Entscheid, den Räuber 2 J. zu verurteilen! Wäre vielleicht ein Exempel für die Kuschelinterpretation der Gesetze in ZH... Antworten


Carl Stooss

23.08.2012, 11:11 Uhr
Melden 197 Empfehlung 0

Solche Ausreisser nach oben sind zwar nicht alltäglich, aber durchaus möglich, vor allem wenn das Gericht wieder einmal nachputzen muss, weil die Staatsanwaltschaft sich die ganze Angelegenheit zu einfach machte und - wie im vorliegenden Fall - beispielsweise keinen aktuellen Strafregistauszug liefert. Somit haben wir hier wieder einmal einen Sturm im Wasserglas. Antworten



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