Schweiz

«Ich gehe von einem dringenden Tatverdacht aus»

Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 21.03.2012 131 Kommentare

Wie immun ist Nationalrat Christoph Blocher gegen eine Strafverfolgung? Der Strafrechtler und ehemalige Staatsanwalt Peter Cosandey gibt auf DerBund.ch/Newsnet eine Einschätzung.

«Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerer Eingriff»: Christoph Blochers Haus in Herrliberg.

«Eine Hausdurchsuchung ist ein schwerer Eingriff»: Christoph Blochers Haus in Herrliberg.
Bild: Keystone

Peter Cosandey war rund 20 Jahre lang in Zürich als Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte, Korruption, internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Geldwäscherei tätig. Heute ist er selbständiger Unternehmensberater auf denselben Gebieten. (Bild: Keystone )

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Erstaunt es Sie, dass bei einem Parlamentarier, der Immunität geniesst, eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird?
Es wurde ein Strafverfahren eröffnet, das ist trotz Immunität möglich. Eine Hausdurchsuchung dient der Beweismittelsicherung und ist das A und O einer Untersuchung. Man kann damit nicht warten, bis die Immunität diskutiert wurde und jemand vorgewarnt ist. Nach Parlamentsgesetz wird zwischen absoluter Immunität unterschieden – das heisst: Ratsmitglieder können für Äusserungen in den Räten nicht zur Rechenschaft gezogen werden – und der relativen Immunität: Gegen ein Ratsmitglied kann ein Strafverfahren wegen einer strafbaren Handlung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner amtlichen Stellung oder Tätigkeit steht, nur mit Ermächtigung der zuständigen Kommission beider Räte eingeleitet werden.

Geniesst Christoph Blocher die relative Immunität?
Er wird sich auf diesen Standpunkt stellen. Falls er tatsächlich relative Immunität geniesst, hätte es für die Hausdurchsuchung eine Ermächtigung durch die Ratspräsidien gebraucht. Eingehalten wurde die Sessionsteilnahmegarantie. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren erst nach Ende der Frühlingssession eröffnet.

Was hat man bei Christoph Blocher gesucht? Die weitergegebenen Dokumente lagen ja schon vor.
Man hat Dokumente, in diesem Fall vermutlich Kontounterlagen, gesucht, das Original oder Kopien. Bevor man etwas vernichtet, macht man oft eine Kopie davon. Vermutlich hat die Staatsanwaltschaft nach solchen gesucht, in Papierform oder im Mailverkehr, sowie nach der gesamten Kommunikation mit den übrigen Beteiligten in diesem Fall.

Was kann man vier Monate, nachdem die Dokumente weitergegeben wurden, noch finden?
Man kann darüber streiten, ob eine späte Hausdurchsuchung noch Sinn macht. Wenn man sie sofort und überraschend durchführt, ist die Trefferwahrscheinlichkeit grösser. Anderseits sollte man Hausdurchsuchungen nicht ins Blaue hinaus machen, vor allem nicht bei einem prominenten Politiker. Es ist ein schwerer Eingriff.

Wie läuft der ab?
Die Polizisten klingeln am frühen Morgen an der Türe. In heiklen Fällen werden sie vom Staatsanwalt begleitet. Der Betroffene kann unter gewissen Voraussetzungen eine Siegelung verlangen, wenn er Gründe geltend machen will, warum er das eine oder andere Dokument nicht zeigen darf. Dann dürfen die Beamten das Dokument mitnehmen, müssen es aber versiegeln und ein Entsiegelungsgesuch stellen. Ich gehe davon aus, dass Christoph Blocher von diesem Recht Gebrauch gemacht hat. Er ist wohl von seinen Beratern darauf vorbereitet worden und hat mit der Möglichkeit einer Hausdurchsuchung gerechnet.

Was steht Christoph Blocher bevor?
Am Anfang wurde er als Auskunftsperson befragt, jetzt ist klar, dass er eine strafrechtliche Rolle spielt im Fall. Zuerst wird ausgewertet, was die Hausdurchsuchung zutage gefördert hat. Wenn die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich ein Strafverfahren gegen einen Parlamentarier eröffnet, gehe ich davon aus, dass ein dringender Tatverdacht vorliegt. Die Verletzung des Bankgeheimnisses wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Primär strafbar ist aber der IT-Mitarbeiter, der die Daten herausgegeben hat. Ob Herr Blocher für die Weitergabe bestraft werden kann, hängt insbesondere davon ab, ob er den IT-Mitarbeiter angestiftet oder ihm dabei geholfen hat.

Wie wahrscheinlich ist es, dass Blochers Immunität aufgehoben wird?
Die Immunität wird praktisch nie aufgehoben. Das hat politische Gründe. Viele denken daran, dass sie selber einmal betroffen sein könnten. Aufgehoben wurde sie zum Beispiel bei Jean Ziegler. Nicht aufgehoben wurde sie schon mehr als einmal bei Christoph Blocher, aber auch bei zahlreichen anderen Parlamentariern. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 20.03.2012, 18:36 Uhr

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131 Kommentare

Robert Marek

20.03.2012, 18:57 Uhr
Melden 276 Empfehlung 0

Dann möchte man doch bitte auch gleich die Finma, den Bundesrat, die UBS und viele andere, die in den letzten Monaten und Jahren das Bankgeheimnis verletzt haben (z.b. in Bezug auf den Druck aus den USA) anklagen. Im übrigen ist es juristisch noch fragwürdig ob man Herrn Blocher w/Bankgeheimnisverletzung anklagen kann (m.e. untersteht er diesem nicht). Antworten


Elisabeth Meier

20.03.2012, 18:43 Uhr
Melden 238 Empfehlung 0

Das Bankgeheimnis kann nur jemand verletzen, der ihm unterstellt ist, also ein Bankangestellter etc. Genau so das Anwaltsgeheimnis oder das Beichtgeheimnis. Wenn ein Priester mir gegenüber das Beichtgeheimnis verletzt und ich dann mit diesen Geheimnissen hausieren gehe, unterstehe ICH doch nicht dem Beichtgeheimnis. Verhält es sich mit dem Bankgeheimnis nicht genau so? Ich versteh die Welt nicht. Antworten



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