«Ich bezweifle, dass der Einsatz von Trojanern rechtlich wasserdicht ist»
Interview: Hubert Mooser. Aktualisiert am 14.10.2011 42 Kommentare
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Die Schweizer Ermittlungsbehörden, setzen offenbar Trojaner zu Ermittlungszwecken ein. Was sagen Sie dazu?
Das ist fragwürdig. Vor allem auch, weil die rechtliche Grundlage hierfür unklar ist.
Das müssen Sie genauer erklären.
Ich gehe davon aus, dass es keine genügende gesetzliche Grundlage gibt. Einige sehen sie in Artikel 280 der Strafprozessordnung. Die Zulässigkeit hängt aber auch davon ab, bei welchen Delikten ein Einsatz angeordnet wird. Sicher wäre es nur im Falle schwerer Kriminalität zulässig, aufgrund des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes.
Die Trojaner sind jetzt auch in der Rechtskommission ein Thema. Hat die
Kommission hier zusätzliche Erklärungen gefordert?
Darüber wird die Kommission heute selbst informieren. Ich darf und kann dem nicht vorgreifen.
Wurde die Rechtskommission schon früher über den Einsatz solcher Trojaner
informiert?
Indirekt, im Zusammenhang mit der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs im August. Im Einzelnen jedoch nicht.
Dann ist doch der Einsatz von Trojanern rechtlich wasserdicht? Ich bezweifle das persönlich. Deshalb lehne ich ihn auch ab.
Haben die Bundesbehörden der Rechtskommission dargelegt, bei wie vielen Fällen solche Ermittlungstechniken eingesetzt wurden?
Auch darüber informiert die Rechtskommission selbst.
Wer kontrolliert, dass Trojaner nicht zur Aushorchung von Bürgern eingesetzt werden?
Innerhalb der Verwaltung wohl die GPK und die Geschäftsprüfungsdelegation, im Sinne der parlamentarischen Oberaufsicht. Im Rahmen der einzelnen Strafverfahren die jeweiligen Verteidiger. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 14.10.2011, 09:08 Uhr
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