IV-Betrug: Wenn ein Blinder Auto fährt

Von Margrit Kunz. Aktualisiert am 03.09.2010 49 Kommentare

In Sigriswil BE versuchte ein Mann als Sehbehinderter IV-Leistungen zu ergaunern. Er flog auf, weil er beim Autofahren erwischt wurde.

Geschickt vorgegangen: Der Mann besuchte gar einen Kurs in Blindenschrift.

Geschickt vorgegangen: Der Mann besuchte gar einen Kurs in Blindenschrift.

Gestern hatte Gerichtspräsident Peter Moser einen Angeschuldigten vor sich, der behauptet hatte, er sei auf einem Auge bereits blind und auf dem andern sehe er nur noch 20 Prozent. Wegen dieser angeblichen Behinderung forderte der Mann eine ganze Rente von der Invalidenversicherung.

In Sigriswil war der Mann mit weissem Stock und dunkler Brille unterwegs. Im Frühling 2009 wurde er dann am Steuer seines Wagens gesehen. Daraufhin erhielt die IV einen anonymen Hinweis, und auch der Hausarzt meldete sich, weil ihm gleiche Beobachtungen zugetragen worden waren. Die von der IV ausgelöste Observierung des Mannes zeigte dann, dass dieser tatsächlich Auto fuhr und auch ohne Probleme auf einem Gerüst arbeiten konnte. Daraufhin wurde gegen den Mann ein Verfahren wegen Betrug eingeleitet.

Bei Sehschärfe simuliert

Als er sich im Dezember 2006 in der Augenklinik im Inselspital behandeln liess, konnten die Ärzte nicht herausfinden, was die Ursache für sein Augenleiden war. Schliesslich wurde eine seltene genetische Augenkrankheit diagnostiziert. Diese Krankheit kann zum Erblinden führen. Die Diagnose stellte sich bei späteren Untersuchungen allerdings als falsch heraus.

Dass die Ärzte die Sehschärfe, die bei den Untersuchungen gemessen wurde, nicht anzweifelten, hat damit zu tun, dass bei allen augenärztlichen Untersuchungen die Mitarbeit des Patienten benötigt wird. So konnte der Mann die Werte beeinflussen. Im Herbst 2007 meldete sich der Mann bei der IV an und bezog ab Dezember IV-Leistungen. Zum Beispiel besuchte er einen Kurs in Blindenschrift. Dann beantragte er eine IV-Rente. Als er den Vorbescheid erhielt, die IV bezahle ihm eine halbe Rente, rekurrierte er gegen diesen Entscheid. Er war der Meinung, dass ihm eine ganze Rente zustehe. Während die Rekursfrist lief, wurde er zum Glück erwischt und als IV-Betrüger entlarvt.

Die IV hatte bis zu diesem Zeitpunkt bereits Zahlungen von 27000 Franken geleistet für Taggelder, Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel. Wäre man dem Betrüger erst später auf die Schliche gekommen, wäre der Schaden viel grösser gewesen, denn Rentenleistungen summieren sich in kurzer Zeit zu grossen Beträgen.

Gerichtspräsident Moser befragte gestern Ärzte und Mitarbeiter der IV-Stelle Bern, um sich ein Bild zu machen. Er kam zum Schluss, dass der Mann alle absichtlich getäuscht hatte. «Er nahm einiges auf sich, um zu einer Rente zu kommen», so Moser, «und er hat viel Zeit dafür eingesetzt, obwohl er gut sieht.»

Bedingte Freiheitsstrafe

Wegen Betrug, gemeint sind damit die Leistungen, die der Mann schon bezogen hat, und wegen versuchten Betrugs, damit ist die Rente gemeint, die noch nicht bewilligt war, und Führen eines Autos trotz entzogenem Führerschein wurde der Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss der Verurteilte die Verfahrenskosten von 3072 Franken tragen.

(Thuner Tagblatt)

Erstellt: 03.09.2010, 08:23 Uhr

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49 Kommentare

Martin Sutter

03.09.2010, 12:33 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Fliegt wieder mal ein Betrug auf werden schon wieder Massnahmen gefordert die jenseits von Gut und Böse sind. Komischerweise nur bei der IV, wieso nicht bei anderen Betrugsfällen im Geschäftsleben oder bei anderen Versicherungen? Antworten


Bernhard Meyerhans

03.09.2010, 11:36 Uhr
Melden

@hans zumstein: Wie glauben Sie denn, wie das bei einer Abklärung funktioniert? Die IV-Sachbearbeiter sind doch auf medizinische Berichte von Fachärzten angewiesen. Oder würden Sie Ihre Augen oder andere Körperteile von einem kaufm. ausgebildeten Sachbearbeiter untersuchen lassen? Antworten



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