Schweiz
IV-Betrug: Wenn ein Blinder Auto fährt
Von Margrit Kunz. Aktualisiert am 03.09.2010 49 Kommentare
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Gestern hatte Gerichtspräsident Peter Moser einen Angeschuldigten vor sich, der behauptet hatte, er sei auf einem Auge bereits blind und auf dem andern sehe er nur noch 20 Prozent. Wegen dieser angeblichen Behinderung forderte der Mann eine ganze Rente von der Invalidenversicherung.
In Sigriswil war der Mann mit weissem Stock und dunkler Brille unterwegs. Im Frühling 2009 wurde er dann am Steuer seines Wagens gesehen. Daraufhin erhielt die IV einen anonymen Hinweis, und auch der Hausarzt meldete sich, weil ihm gleiche Beobachtungen zugetragen worden waren. Die von der IV ausgelöste Observierung des Mannes zeigte dann, dass dieser tatsächlich Auto fuhr und auch ohne Probleme auf einem Gerüst arbeiten konnte. Daraufhin wurde gegen den Mann ein Verfahren wegen Betrug eingeleitet.
Bei Sehschärfe simuliert
Als er sich im Dezember 2006 in der Augenklinik im Inselspital behandeln liess, konnten die Ärzte nicht herausfinden, was die Ursache für sein Augenleiden war. Schliesslich wurde eine seltene genetische Augenkrankheit diagnostiziert. Diese Krankheit kann zum Erblinden führen. Die Diagnose stellte sich bei späteren Untersuchungen allerdings als falsch heraus.
Dass die Ärzte die Sehschärfe, die bei den Untersuchungen gemessen wurde, nicht anzweifelten, hat damit zu tun, dass bei allen augenärztlichen Untersuchungen die Mitarbeit des Patienten benötigt wird. So konnte der Mann die Werte beeinflussen. Im Herbst 2007 meldete sich der Mann bei der IV an und bezog ab Dezember IV-Leistungen. Zum Beispiel besuchte er einen Kurs in Blindenschrift. Dann beantragte er eine IV-Rente. Als er den Vorbescheid erhielt, die IV bezahle ihm eine halbe Rente, rekurrierte er gegen diesen Entscheid. Er war der Meinung, dass ihm eine ganze Rente zustehe. Während die Rekursfrist lief, wurde er zum Glück erwischt und als IV-Betrüger entlarvt.
Die IV hatte bis zu diesem Zeitpunkt bereits Zahlungen von 27000 Franken geleistet für Taggelder, Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel. Wäre man dem Betrüger erst später auf die Schliche gekommen, wäre der Schaden viel grösser gewesen, denn Rentenleistungen summieren sich in kurzer Zeit zu grossen Beträgen.
Gerichtspräsident Moser befragte gestern Ärzte und Mitarbeiter der IV-Stelle Bern, um sich ein Bild zu machen. Er kam zum Schluss, dass der Mann alle absichtlich getäuscht hatte. «Er nahm einiges auf sich, um zu einer Rente zu kommen», so Moser, «und er hat viel Zeit dafür eingesetzt, obwohl er gut sieht.»
Bedingte Freiheitsstrafe
Wegen Betrug, gemeint sind damit die Leistungen, die der Mann schon bezogen hat, und wegen versuchten Betrugs, damit ist die Rente gemeint, die noch nicht bewilligt war, und Führen eines Autos trotz entzogenem Führerschein wurde der Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss der Verurteilte die Verfahrenskosten von 3072 Franken tragen.
(Thuner Tagblatt)
Erstellt: 03.09.2010, 08:23 Uhr
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49 Kommentare
Diese Strafe-Busse für einen solchen Betrug ist ja lächerlich.In meinen Augen,müsste er der IV die ganzen 27000Fr selbst zurück zahlen.Es ist eine Ungerechtigkeit, den wahren IV Bezüger gegenüber,wegen solche Betrüger muss man Kontrollen durchführen.Gewisse Personen sind wirklich skrupellose faule Egoisten,den Ämter gegenüber. Aber eben,wie es so ist auch hier werden Sie nicht hart bestraft. . Antworten
D. Meier: Raucher bringen und zahlen nicht! Der volkswirtschaftl. Schaden durch Pflegekosten an alternden Menschen ist weit höher als die Pflegekosten von Rauchern. Dazu kommt noch längerer AHV-Bezug und 1020% Tabaksteuer H. Lips: Ihre posts verrät mir als wirklichen Profi auf diesem Gebiet, dass sie noch nie auf dieser Branche gearbeitet haben, sondern wahrscheinlich selbst Fürsorgegeld beziehen Antworten
@DaniMeier "Dieser Betrug am Kollektiv stört niemanden!" Sie sind gut!. Was glauben Sie, empfinden echte, ältere CH IV-Rentner, die in einfachen Verhältnissen leben und sich Mühe geben, damit auszukommen. Weil sie sich schämen (fälschlicherweise!!), Ergänzungs- oder Sozialhilfe zu empfangen. Wenn sich eiskalte Betrüger ins Fäustchen lachen und sich im Ausland ob des Zustupfes aus der CH freuen! Antworten
Eine bedingte Strafe bei IV-Missbrauch-Bezug ist ja wohl ein Witz. Selbst wenn der Herr es tatsächlich innert zwei Jahren nochmals versuchen sollte, würde man ihn bei der IV-Stelle von Anfang an ganz genau unter die Lupe nehmen. Eine Wiederholungstat ist daher praktisch ausgeschlossen. Statt bedingtes Gefängnis sollte eine hohe Busse (100.- pro Tag gem. Vorschreiber) ausgesprochen werden. Antworten
Weshalb geschehen immer solche Fälle? Wird zu wenig kontrolliert? Das Geld, welches solche Kontrollen kosten, würde eingespart bei IV- oder anderen Bezügern, welche zu Unrecht Leistungen beziehen. Nur müsste dies auch entsprechend geahndet werden! Traurig, dass man heute immer alles kontrollieren muss und dadurch auch "unschuldige" Menschen in Verdacht geraten. So leidet das allgemeine "Klima"! Antworten
Betrug am Sozialwesen sollte besonders hart bestraft werden. WEil es sich um Betrug am Gemeineigentum, von den Steuerzahlern alimentiert, handelt. Für jeden IV-Rentner und für jede "KOS-Familie" müssen viele Steuerzahler zuerst arbeiten und ihr Geld abliefern. Das wird dann Gemeingut, aus dem sich zu viele Lumpen bedienen könnenn als "Klienten" wie Frau Stocker so schön sagte. Antworten
Aus langer Berufserfahrung kann ich sagen, dass es viel mehr Missbrauchsfälle in der IV gibt, als öffentlich zugestanden wird. Leider werden die IV-Mitarbeiter an der Front von Politikern nie gefragt, Dann ergäbe sich ein anderes Bild als die behaupteten geringen Zahlen. Zudem kann das Vergehen noch so schwer sein. Es gibt IMMER nur eine bedingte Strafe. Einen Betrugsversuch hat also jeder frei. Antworten
Immer diese Polemik um die IV! Einen solchen Fall finde ich auch eine Frechheit. Das sind aber nur Einzelfälle. Fehler passieren. Trotzdem muss man sagen, dass diese Kosten nur einen winzigen Bruchteil betragen, verglichen mit anderem Ungemach. Raucher, Alkoholiker und Fettleibige belasten das Gesundheitssystem in Milliardenhöhe. Dieser Betrug am Kollektiv stört niemanden! Antworten
@ Leo Stern...Das ist natürlich schon richtig, was Sie sagen. Aber grundsätzlich wird der Steuerzahler und ehrliche Arbeiter zum 2. Mal vorgeführt. Und der Verurteilte lebt weiterhin von der Sozialhilfe, und sämtliche Kosten, die angefallen sind ... bezahlt wieder das Sozialamt oder der Steuerzahler. Der Verurteilte hat wirklich nicht viel zu verlieren in diesem Land, der Staat hilft immer aus. Antworten
@Bernhard Meyerhans: Die IV Leute stützen sich nicht ausschliesslich auf ärztliche Zeugnisse und Gutachten, sie kommen in's Haus und wollen mit dem IV Antragsteller persönlich sprechen. Und wie würden Sie einen angeblich "Halbblinden" testen? Dafür gibt's doch einfache Methoden . . . man muss nur wollen und ein wenig "Grips" anwenden! Antworten
@safado:wo lesen sie, dass es ein Ausländer ist?Mein Sohn war auch IV-Rentner und wir hatten oft das Gefühl, dass die IV-Mitarbeiter die Hilfsmittel aus dem eigenen Sack bezahlen mussten, so unfreundlich wie sie waren. Als er mit 22 Jahren starb, zahlte man eine weitere Rente aus, trotz Meldung Mitte Monat. Schnell kam aber ein böser Brief, "wir hätten widerrechtlich eine Rente bezogen" Sehr nett! Antworten
Zum guten Glück ist der IV-Betrüger in der Schweiz geblieben. - Was, wenn er mit der ursprünglichen (nicht vollen) IV-Rente zufrieden gewesen und aus der Schweiz abgehauen wäre, statt sich in der Schweiz beim Autofahren erwischen zu lassen. Die IV würde bis an sein Lebensende bezahlen. Für ein Vergehen dieser Perfiditätt gehört ein IV-Betrüger hinter Schloss und Riegel, und zwar unbedingt. Antworten
@hans zumstein: Wie glauben Sie denn, wie das bei einer Abklärung funktioniert? Die IV-Sachbearbeiter sind doch auf medizinische Berichte von Fachärzten angewiesen. Oder würden Sie Ihre Augen oder andere Körperteile von einem kaufm. ausgebildeten Sachbearbeiter untersuchen lassen? Antworten
Dieses Geschichte ist ein starkes Signal an alle IV-Rentner sich 100% Rentenkonform zu verhalten. Wenn auch nur kleine Fortschritte bei der Behinderung erkennbar werden muss nach obiger Lesart mit einem Strafverfahren gerechnet werden. Dies torpediert natürlich jeglichen Therapiefortschritt ! Antworten
Interressanterweise kommt mit den Kontrollen immer mehr ans Tageslicht. Noch vor nicht allzu langer Zeit wurden genau diese Observationen hauptsächlich von linken Politikern vehement torpediert. Und, wo sind sie jetzt plötzlich, warum hört man nichts mehr von ihnen? Wurden sie wieder einmal eines anderen belehrt? Uns werden die Augen noch aufgehen, was noch alles zum Vorschein kommen wird. Antworten
Natürlich muss er die 27'000.- zurückzahlen, die IV erlässt in solchen Fällen eine Rückzahlungsverfügung. Ein Rekurs dagegen wäre 100% erfolglos, weil er ja verurteilt ist. Fast immer werden Ersttäter zu einer bedingten Strafe verurteilt. Wenn man alle Ersttäter inhaftieren würde, dann bräuchte es wohl doppelt so viele Gefängnisse, was Millionen an Steuergeldern kostet. Antworten
@viele Es ist tatsächlich unerhört, was sich der Betrüger leistete. Mit Ärger und Unwissen die Sache - übel genug - noch übler machen, hilft wirklich besser. drum: cool bleiben, auch wenn üble Dinge dramatisch geschrieben sind. Mit Aerger versau ich ja nur selber mein Leben, wenn ich nichts ändern kann. Antworten
Ich wundere mich, wie die zuständigen IV-"InspektorInnen" gearbeitet haben? Soviel ich weiss, wird jeder potentielle IV Bezüger bzw. Antragsteller von IV Personal persönlich interviewt und begutachtet. . . der vorliegende Fall spricht für die Qualität und Kompetenz dieser "InspektorInnen". Nicht nur die Betrüger müssen hart angefasst werden sondern auch nachlässig arbeitende "Behörden". Antworten
Wenn ich mich recht erinnere, muss die Rückzahlung der Leistungen auf dem zivilrechtlichen Weg eingeklagt werden. Das wird sicher noch passieren. Aber ich bin nicht dafür, die bedingten Gefängnisstrafen abzuschaffen. Diese bedingte Gefängnisstrafe sollte aber in eine unbedingte Geldstrafe umgewandelt werden. So sFr. 100.00 pro Gefängnistag sollten Strafe genug sein. Zusätzlich Rückzahlung natürl. Antworten
Blinder Autofahrer? Ständig schlage ich mich mit Fahrern rum, die nicht nur blind sind, sondern links von rechts nicht unterscheiden können. Anders ist nicht zu erklären, dass auf der Autobahn alle entweder in der Mitte oder auf der linken Spur rumgurken. Antworten
Muss das Inselspital wegen der Fehldiagnose, die den Betrug ermöglicht hat, auch Kosten zurückbezahlen? Wieder ein Beispiel von wissenschaftlich fundierte Wirkungsweise der Schulmedizin. Herr Hugo Stamm, was meinen Sie dazu? "Die Welt der Globuli gilt als sanft, die Gemeinde der Gläubigen vertraut darauf blind." (TA 26.8.) Da hat eine andere Welt blindes Vertrauen gehabt und sich klar getäuscht. Antworten
Wie froh wären alle die wirklich Blinden, wenn Sie nur etwas weniges sehen könnten, um sich im Alltag besser zurechtfinden zu können! Dieser Mann spielt mit seiner Gesundheit und der Gesundheit anderer. Etwas Schwachsinnigeres gibt es wohl kaum! Antworten
Auch wenn es denn wirklich nur ein paar wenige sein sollten, welche sich IV-Leistungen ergaunern. Und auch wenn es nur 1% aller IV-Zahlungen ausmachen sollte:: Nur schon die Tatsache, dass es solche Schmarotzer gibt, ist für uns Prämienzahler unerträglich! Antworten
Ja da kann man wieder von Kuscheljustitz reden. Solche Urteile haben keine Abschrekende Wirkung und das Gericht hat wieder nicht die Möglichkeit ausgeschöpft, den Täter hart zu bestrafen. Nach solchen Urteilen muss man sich nicht wundern, wenn gerade bei solchen, nicht leicht aufdeckbaren Fällen, der Nachahmer gerade aufgefordert wird, das Risiko einzugehen. Antworten
Die Spitze einse gigantischen Eisbergs. Menschen neigen dazu, Geld anzuhäufen, vielen ist jedes Mittel dazu recht. Wenn hingegen vom angehäuften Geld etwas an die Allgemeinheit abgegeben werden sollte, verstecken sie es wie die Ratten ihren Köse. Menschen sind nun mal die unmorlischsten Tiere, aber auch die einzigen die deswegen Religionen brauchen (Sünder müssen beichten!!) Antworten
Als Blocher zum ersten Mal das Wort Scheininvalide prägte, gab es einen Aufschrei in der Schweiz. Blocher wurde zum Feindbild aller Gutmenschen. Es dauerte sehr sehr lange, bis das Einsehen kam, dass er völlig Recht hatte. Selbst die wirklich Invaliden gingen auf ihn los, obwohl er immer klar machte, dass er genau deren Interessen schützen wollte mit dem Aufdecken der Scheininvaliden. Antworten
Schafft doch endlich diese bedingten Strafen ab, es ist nur noch lächerlich! Einer, der 27,000 CHF erschlichen hat und böswillig sich eine lebenslange Rente zuzusichern versucht kommt mit der selben Strafe davon wie derjenige, der einmal seinen Güsel im nicht-Zürisack vor die Tür stellt um 2 Franken zu sparen... Gratulation! Antworten
@ Grossenbacher - Bei einer Verurteilung erfolgt meist auf dem zivilrechltichen Weg die Rückforderung der Leistungen - mit Erfolg, wenn es was zu holen gibt. Eine Rückzahlung ist meines Wissens nicht Sache der Strafbehörden, sondern muss vom Geschädigten beantragt werden. Wenn ein Jurist den Verhalt besser kennt, soll er es doch präzisieren. Danke Antworten
"...zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss der Verurteilte die Verfahrenskosten von 3072 Franken tragen." Uiuiuiuiui, da wird ja jeder potenzielle IV-Betrüger (im In- und Ausland, mit und ohne Migrationshintergrund) gaaaaanz mächtig eingeschüchtert. Eine sooooo drakonische Strafe! Einfach gemein! Antworten
Der Betrüger bezahlt also eine Busse von Fr. 500.- sowie die Verfahrenskosten von Fr. 3'000.-. Die Freiheitsstrafe von 10 Monaten ist bedingt ausgesprochen. Was ist denn mit den bereits ausbezahlten IV-Leistungen von Fr. 27'000.-? Eben, damit kann er ja problemlos die Bussen bezahlen und sich "in's Fäustchen lachen". Die Dummen sind wieder einmal die wirklichen IV-Rentner. Antworten
Wir müssen zum alten Ausländerregim zurückkehren. Wer invalid oder arbeitslos wird, muss die Schweiz verlassen. Zudem müssen mit Ausnahme der AHV die Sozialbeiträge der Ausländer (auch aus Konkurrenzierungsgründen) in Solidaritätsbeiträge ohne Leistungsanspruch umgewandelt werden. Alle Sozialversicherungsabkommen sind zu kündigen. Nur so retten wir noch unsere Sozialkassen vor ausl. Betrügern. Antworten
Auch dieser Fall zeigt wieder wie unverholen gewissen Leute den Steuerzahler über Missbräuche von IV,Sozialieistungen,EL usw. ausbeuten. Frau Stocker,ehem.Stadträtin von Zürich, würde jetzt wieder sagen, es gibt gar keinen Sozialleistungsmissbrauch! Die Kontrollen müssen noch klug und konsequent verschärft werden. Antworten
Schweiz
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silvie kuemmin
Diese Strafe-Busse für einen solchen Betrug ist ja lächerlich.In meinen Augen,müsste er der IV die ganzen 27000Fr selbst zurück zahlen.Es ist eine Ungerechtigkeit, den wahren IV Bezüger gegenüber,wegen solche Betrüger muss man Kontrollen durchführen.Gewisse Personen sind wirklich skrupellose faule Egoisten,den Ämter gegenüber. Aber eben,wie es so ist auch hier werden Sie nicht hart bestraft. . Antworten