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Schweiz

IV-Betrug: Wenn ein Blinder Auto fährt

In Sigriswil BE versuchte ein Mann als Sehbehinderter IV-Leistungen zu ergaunern. Er flog auf, weil er beim Autofahren erwischt wurde.

Geschickt vorgegangen: Der Mann besuchte gar einen Kurs in Blindenschrift.

Geschickt vorgegangen: Der Mann besuchte gar einen Kurs in Blindenschrift.

Gestern hatte Gerichtspräsident Peter Moser einen Angeschuldigten vor sich, der behauptet hatte, er sei auf einem Auge bereits blind und auf dem andern sehe er nur noch 20 Prozent. Wegen dieser angeblichen Behinderung forderte der Mann eine ganze Rente von der Invalidenversicherung.

In Sigriswil war der Mann mit weissem Stock und dunkler Brille unterwegs. Im Frühling 2009 wurde er dann am Steuer seines Wagens gesehen. Daraufhin erhielt die IV einen anonymen Hinweis, und auch der Hausarzt meldete sich, weil ihm gleiche Beobachtungen zugetragen worden waren. Die von der IV ausgelöste Observierung des Mannes zeigte dann, dass dieser tatsächlich Auto fuhr und auch ohne Probleme auf einem Gerüst arbeiten konnte. Daraufhin wurde gegen den Mann ein Verfahren wegen Betrug eingeleitet.

Bei Sehschärfe simuliert

Als er sich im Dezember 2006 in der Augenklinik im Inselspital behandeln liess, konnten die Ärzte nicht herausfinden, was die Ursache für sein Augenleiden war. Schliesslich wurde eine seltene genetische Augenkrankheit diagnostiziert. Diese Krankheit kann zum Erblinden führen. Die Diagnose stellte sich bei späteren Untersuchungen allerdings als falsch heraus.

Dass die Ärzte die Sehschärfe, die bei den Untersuchungen gemessen wurde, nicht anzweifelten, hat damit zu tun, dass bei allen augenärztlichen Untersuchungen die Mitarbeit des Patienten benötigt wird. So konnte der Mann die Werte beeinflussen. Im Herbst 2007 meldete sich der Mann bei der IV an und bezog ab Dezember IV-Leistungen. Zum Beispiel besuchte er einen Kurs in Blindenschrift. Dann beantragte er eine IV-Rente. Als er den Vorbescheid erhielt, die IV bezahle ihm eine halbe Rente, rekurrierte er gegen diesen Entscheid. Er war der Meinung, dass ihm eine ganze Rente zustehe. Während die Rekursfrist lief, wurde er zum Glück erwischt und als IV-Betrüger entlarvt.

Die IV hatte bis zu diesem Zeitpunkt bereits Zahlungen von 27000 Franken geleistet für Taggelder, Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel. Wäre man dem Betrüger erst später auf die Schliche gekommen, wäre der Schaden viel grösser gewesen, denn Rentenleistungen summieren sich in kurzer Zeit zu grossen Beträgen.

Gerichtspräsident Moser befragte gestern Ärzte und Mitarbeiter der IV-Stelle Bern, um sich ein Bild zu machen. Er kam zum Schluss, dass der Mann alle absichtlich getäuscht hatte. «Er nahm einiges auf sich, um zu einer Rente zu kommen», so Moser, «und er hat viel Zeit dafür eingesetzt, obwohl er gut sieht.»

Bedingte Freiheitsstrafe

Wegen Betrug, gemeint sind damit die Leistungen, die der Mann schon bezogen hat, und wegen versuchten Betrugs, damit ist die Rente gemeint, die noch nicht bewilligt war, und Führen eines Autos trotz entzogenem Führerschein wurde der Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss der Verurteilte die Verfahrenskosten von 3072 Franken tragen.

(Thuner Tagblatt)

Erstellt: 03.09.2010, 08:23 Uhr

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49 Kommentare

silvie kuemmin

03.09.2010, 22:30 Uhr
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Diese Strafe-Busse für einen solchen Betrug ist ja lächerlich.In meinen Augen,müsste er der IV die ganzen 27000Fr selbst zurück zahlen.Es ist eine Ungerechtigkeit, den wahren IV Bezüger gegenüber,wegen solche Betrüger muss man Kontrollen durchführen.Gewisse Personen sind wirklich skrupellose faule Egoisten,den Ämter gegenüber. Aber eben,wie es so ist auch hier werden Sie nicht hart bestraft. . Antworten


silvie kuemmin

03.09.2010, 22:30 Uhr
Melden

Diese Strafe-Busse für einen solchen Betrug ist ja lächerlich.In meinen Augen,müsste er der IV die ganzen 27000Fr selbst zurück zahlen.Es ist eine Ungerechtigkeit, den wahren IV Bezüger gegenüber,wegen solche Betrüger muss man Kontrollen durchführen.Gewisse Personen sind wirklich skrupellose faule Egoisten,den Ämter gegenüber. Aber eben,wie es so ist auch hier werden Sie nicht hart bestraft. . Antworten


cristiano safado

03.09.2010, 19:00 Uhr
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D. Meier: Raucher bringen und zahlen nicht! Der volkswirtschaftl. Schaden durch Pflegekosten an alternden Menschen ist weit höher als die Pflegekosten von Rauchern. Dazu kommt noch längerer AHV-Bezug und 1020% Tabaksteuer H. Lips: Ihre posts verrät mir als wirklichen Profi auf diesem Gebiet, dass sie noch nie auf dieser Branche gearbeitet haben, sondern wahrscheinlich selbst Fürsorgegeld beziehen Antworten


Matthew Miller

03.09.2010, 15:42 Uhr
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Und wo bleibt "unser" Geld, die 27'000? Antworten


Ruedi Burkhard

03.09.2010, 15:34 Uhr
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@DaniMeier "Dieser Betrug am Kollektiv stört niemanden!" Sie sind gut!. Was glauben Sie, empfinden echte, ältere CH IV-Rentner, die in einfachen Verhältnissen leben und sich Mühe geben, damit auszukommen. Weil sie sich schämen (fälschlicherweise!!), Ergänzungs- oder Sozialhilfe zu empfangen. Wenn sich eiskalte Betrüger ins Fäustchen lachen und sich im Ausland ob des Zustupfes aus der CH freuen! Antworten


otto ris

03.09.2010, 14:51 Uhr
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Eine bedingte Strafe bei IV-Missbrauch-Bezug ist ja wohl ein Witz. Selbst wenn der Herr es tatsächlich innert zwei Jahren nochmals versuchen sollte, würde man ihn bei der IV-Stelle von Anfang an ganz genau unter die Lupe nehmen. Eine Wiederholungstat ist daher praktisch ausgeschlossen. Statt bedingtes Gefängnis sollte eine hohe Busse (100.- pro Tag gem. Vorschreiber) ausgesprochen werden. Antworten


Susanne Reich

03.09.2010, 14:46 Uhr
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Weshalb geschehen immer solche Fälle? Wird zu wenig kontrolliert? Das Geld, welches solche Kontrollen kosten, würde eingespart bei IV- oder anderen Bezügern, welche zu Unrecht Leistungen beziehen. Nur müsste dies auch entsprechend geahndet werden! Traurig, dass man heute immer alles kontrollieren muss und dadurch auch "unschuldige" Menschen in Verdacht geraten. So leidet das allgemeine "Klima"! Antworten


Hans Lips

03.09.2010, 13:04 Uhr
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Betrug am Sozialwesen sollte besonders hart bestraft werden. WEil es sich um Betrug am Gemeineigentum, von den Steuerzahlern alimentiert, handelt. Für jeden IV-Rentner und für jede "KOS-Familie" müssen viele Steuerzahler zuerst arbeiten und ihr Geld abliefern. Das wird dann Gemeingut, aus dem sich zu viele Lumpen bedienen könnenn als "Klienten" wie Frau Stocker so schön sagte. Antworten


Urs Huggentobler

03.09.2010, 13:01 Uhr
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Aus langer Berufserfahrung kann ich sagen, dass es viel mehr Missbrauchsfälle in der IV gibt, als öffentlich zugestanden wird. Leider werden die IV-Mitarbeiter an der Front von Politikern nie gefragt, Dann ergäbe sich ein anderes Bild als die behaupteten geringen Zahlen. Zudem kann das Vergehen noch so schwer sein. Es gibt IMMER nur eine bedingte Strafe. Einen Betrugsversuch hat also jeder frei. Antworten


Dani Meier

03.09.2010, 12:44 Uhr
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Immer diese Polemik um die IV! Einen solchen Fall finde ich auch eine Frechheit. Das sind aber nur Einzelfälle. Fehler passieren. Trotzdem muss man sagen, dass diese Kosten nur einen winzigen Bruchteil betragen, verglichen mit anderem Ungemach. Raucher, Alkoholiker und Fettleibige belasten das Gesundheitssystem in Milliardenhöhe. Dieser Betrug am Kollektiv stört niemanden! Antworten


Stephan Fehlmann

03.09.2010, 12:39 Uhr
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@ Leo Stern...Das ist natürlich schon richtig, was Sie sagen. Aber grundsätzlich wird der Steuerzahler und ehrliche Arbeiter zum 2. Mal vorgeführt. Und der Verurteilte lebt weiterhin von der Sozialhilfe, und sämtliche Kosten, die angefallen sind ... bezahlt wieder das Sozialamt oder der Steuerzahler. Der Verurteilte hat wirklich nicht viel zu verlieren in diesem Land, der Staat hilft immer aus. Antworten


hans zumstein

03.09.2010, 12:33 Uhr
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@Bernhard Meyerhans: Die IV Leute stützen sich nicht ausschliesslich auf ärztliche Zeugnisse und Gutachten, sie kommen in's Haus und wollen mit dem IV Antragsteller persönlich sprechen. Und wie würden Sie einen angeblich "Halbblinden" testen? Dafür gibt's doch einfache Methoden . . . man muss nur wollen und ein wenig "Grips" anwenden! Antworten


Martin Sutter

03.09.2010, 12:33 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Fliegt wieder mal ein Betrug auf werden schon wieder Massnahmen gefordert die jenseits von Gut und Böse sind. Komischerweise nur bei der IV, wieso nicht bei anderen Betrugsfällen im Geschäftsleben oder bei anderen Versicherungen? Antworten


Leo Stern

03.09.2010, 12:10 Uhr
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Am Existenzminimun leben müssen bis er die 27'000 Franken + Spesen zurückbezahlt hat ist mehr Strafe als ein paar Monate auf Staatskosten ein warmes Zimmer zu beziehen. Dahingehend ist die bedingte Gefängnisstrafe schon richtig. Antworten


Brigitte Wenger Sahin

03.09.2010, 11:58 Uhr
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@safado:wo lesen sie, dass es ein Ausländer ist?Mein Sohn war auch IV-Rentner und wir hatten oft das Gefühl, dass die IV-Mitarbeiter die Hilfsmittel aus dem eigenen Sack bezahlen mussten, so unfreundlich wie sie waren. Als er mit 22 Jahren starb, zahlte man eine weitere Rente aus, trotz Meldung Mitte Monat. Schnell kam aber ein böser Brief, "wir hätten widerrechtlich eine Rente bezogen" Sehr nett! Antworten


Karl R. Zweifel

03.09.2010, 11:55 Uhr
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Zum guten Glück ist der IV-Betrüger in der Schweiz geblieben. - Was, wenn er mit der ursprünglichen (nicht vollen) IV-Rente zufrieden gewesen und aus der Schweiz abgehauen wäre, statt sich in der Schweiz beim Autofahren erwischen zu lassen. Die IV würde bis an sein Lebensende bezahlen. Für ein Vergehen dieser Perfiditätt gehört ein IV-Betrüger hinter Schloss und Riegel, und zwar unbedingt. Antworten


Bernhard Meyerhans

03.09.2010, 11:36 Uhr
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@hans zumstein: Wie glauben Sie denn, wie das bei einer Abklärung funktioniert? Die IV-Sachbearbeiter sind doch auf medizinische Berichte von Fachärzten angewiesen. Oder würden Sie Ihre Augen oder andere Körperteile von einem kaufm. ausgebildeten Sachbearbeiter untersuchen lassen? Antworten


Edwin Hitz

03.09.2010, 11:35 Uhr
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Dieses Geschichte ist ein starkes Signal an alle IV-Rentner sich 100% Rentenkonform zu verhalten. Wenn auch nur kleine Fortschritte bei der Behinderung erkennbar werden muss nach obiger Lesart mit einem Strafverfahren gerechnet werden. Dies torpediert natürlich jeglichen Therapiefortschritt ! Antworten


Stephan Fehlmann

03.09.2010, 11:28 Uhr
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Interressanterweise kommt mit den Kontrollen immer mehr ans Tageslicht. Noch vor nicht allzu langer Zeit wurden genau diese Observationen hauptsächlich von linken Politikern vehement torpediert. Und, wo sind sie jetzt plötzlich, warum hört man nichts mehr von ihnen? Wurden sie wieder einmal eines anderen belehrt? Uns werden die Augen noch aufgehen, was noch alles zum Vorschein kommen wird. Antworten


Gerhard Engler

03.09.2010, 11:20 Uhr
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Natürlich muss er die 27'000.- zurückzahlen, die IV erlässt in solchen Fällen eine Rückzahlungsverfügung. Ein Rekurs dagegen wäre 100% erfolglos, weil er ja verurteilt ist. Fast immer werden Ersttäter zu einer bedingten Strafe verurteilt. Wenn man alle Ersttäter inhaftieren würde, dann bräuchte es wohl doppelt so viele Gefängnisse, was Millionen an Steuergeldern kostet. Antworten


Markus Rohner

03.09.2010, 11:03 Uhr
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@viele Es ist tatsächlich unerhört, was sich der Betrüger leistete. Mit Ärger und Unwissen die Sache - übel genug - noch übler machen, hilft wirklich besser. drum: cool bleiben, auch wenn üble Dinge dramatisch geschrieben sind. Mit Aerger versau ich ja nur selber mein Leben, wenn ich nichts ändern kann. Antworten


Esther Bühler

03.09.2010, 10:59 Uhr
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es ist zum Haare raufen mit dieser Kuscheljustiz!!! Der lacht sich doch ins Fäustchen und denkt, nach 2 Jahren versuch ich es wieder! Ich weiss überhaupt nicht mehr, ob in unseren Aemtern inteligente Leute ihre Arbeit tun?! Antworten


hans zumstein

03.09.2010, 10:53 Uhr
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Ich wundere mich, wie die zuständigen IV-"InspektorInnen" gearbeitet haben? Soviel ich weiss, wird jeder potentielle IV Bezüger bzw. Antragsteller von IV Personal persönlich interviewt und begutachtet. . . der vorliegende Fall spricht für die Qualität und Kompetenz dieser "InspektorInnen". Nicht nur die Betrüger müssen hart angefasst werden sondern auch nachlässig arbeitende "Behörden". Antworten


Beni Schärer

03.09.2010, 10:51 Uhr
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Wenn ich mich recht erinnere, muss die Rückzahlung der Leistungen auf dem zivilrechtlichen Weg eingeklagt werden. Das wird sicher noch passieren. Aber ich bin nicht dafür, die bedingten Gefängnisstrafen abzuschaffen. Diese bedingte Gefängnisstrafe sollte aber in eine unbedingte Geldstrafe umgewandelt werden. So sFr. 100.00 pro Gefängnistag sollten Strafe genug sein. Zusätzlich Rückzahlung natürl. Antworten


Stefan Meier

03.09.2010, 10:50 Uhr
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Blinder Autofahrer? Ständig schlage ich mich mit Fahrern rum, die nicht nur blind sind, sondern links von rechts nicht unterscheiden können. Anders ist nicht zu erklären, dass auf der Autobahn alle entweder in der Mitte oder auf der linken Spur rumgurken. Antworten


Brigitta nara

03.09.2010, 10:49 Uhr
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Ach wie schoen, nur Fr. 500 ,- und Fr. 3072 Verfahrenskosten und bedingt (= muss nicht ins Loch) Was ist mit den Fr. 27000.- Taggeldern etc. Glaube ich mache das auch! So was gibts wirklich nur in der reichen Schweiz! Antworten


Moreno Bay

03.09.2010, 10:46 Uhr
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Muss das Inselspital wegen der Fehldiagnose, die den Betrug ermöglicht hat, auch Kosten zurückbezahlen? Wieder ein Beispiel von wissenschaftlich fundierte Wirkungsweise der Schulmedizin. Herr Hugo Stamm, was meinen Sie dazu? "Die Welt der Globuli gilt als sanft, die Gemeinde der Gläubigen vertraut darauf blind." (TA 26.8.) Da hat eine andere Welt blindes Vertrauen gehabt und sich klar getäuscht. Antworten


Chris Castelmur

03.09.2010, 10:40 Uhr
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Gesetzesänderungen: 1) Mehrfaches (zB 2x oder 3x) des betrogenen Betrages zurückzuzahlen 2) Stop aller IV-Zahlungen ins Ausland für den Moment. Jeder Fall muss sich neu "bewerben" und nochmals neu geprüft werden. Antworten


Willy Dingeldein

03.09.2010, 10:39 Uhr
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Wie froh wären alle die wirklich Blinden, wenn Sie nur etwas weniges sehen könnten, um sich im Alltag besser zurechtfinden zu können! Dieser Mann spielt mit seiner Gesundheit und der Gesundheit anderer. Etwas Schwachsinnigeres gibt es wohl kaum! Antworten


Karl Brunner

03.09.2010, 10:35 Uhr
Melden

Auch wenn es denn wirklich nur ein paar wenige sein sollten, welche sich IV-Leistungen ergaunern. Und auch wenn es nur 1% aller IV-Zahlungen ausmachen sollte:: Nur schon die Tatsache, dass es solche Schmarotzer gibt, ist für uns Prämienzahler unerträglich! Antworten


Michael Meienhofer

03.09.2010, 10:32 Uhr
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Ja da kann man wieder von Kuscheljustitz reden. Solche Urteile haben keine Abschrekende Wirkung und das Gericht hat wieder nicht die Möglichkeit ausgeschöpft, den Täter hart zu bestrafen. Nach solchen Urteilen muss man sich nicht wundern, wenn gerade bei solchen, nicht leicht aufdeckbaren Fällen, der Nachahmer gerade aufgefordert wird, das Risiko einzugehen. Antworten


Rolf Schumacher

03.09.2010, 10:24 Uhr
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Die Spitze einse gigantischen Eisbergs. Menschen neigen dazu, Geld anzuhäufen, vielen ist jedes Mittel dazu recht. Wenn hingegen vom angehäuften Geld etwas an die Allgemeinheit abgegeben werden sollte, verstecken sie es wie die Ratten ihren Köse. Menschen sind nun mal die unmorlischsten Tiere, aber auch die einzigen die deswegen Religionen brauchen (Sünder müssen beichten!!) Antworten


Hanna Linsi

03.09.2010, 10:22 Uhr
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Als Blocher zum ersten Mal das Wort Scheininvalide prägte, gab es einen Aufschrei in der Schweiz. Blocher wurde zum Feindbild aller Gutmenschen. Es dauerte sehr sehr lange, bis das Einsehen kam, dass er völlig Recht hatte. Selbst die wirklich Invaliden gingen auf ihn los, obwohl er immer klar machte, dass er genau deren Interessen schützen wollte mit dem Aufdecken der Scheininvaliden. Antworten


marie berner

03.09.2010, 10:18 Uhr
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eine gar schmerzlose Strafe. 500 Fr. Busse! und die Rückzahlung der erschlichenen Leistungen? Antworten


Norbert Rufer

03.09.2010, 10:12 Uhr
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@René Grossenbacher. Es ist davon auszugehen, dass die (zu Unrecht) erhaltenen Leistungen zurückbezahlt werden müssen, auch wenn es im Artikel nicht explizit erwähnt wird. Die Frage ist nur, ob die Person dazu noch finanziell in der Lage ist. Antworten


Fabio Meier

03.09.2010, 10:08 Uhr
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Schafft doch endlich diese bedingten Strafen ab, es ist nur noch lächerlich! Einer, der 27,000 CHF erschlichen hat und böswillig sich eine lebenslange Rente zuzusichern versucht kommt mit der selben Strafe davon wie derjenige, der einmal seinen Güsel im nicht-Zürisack vor die Tür stellt um 2 Franken zu sparen... Gratulation! Antworten


Heinz Meister-Berner

03.09.2010, 09:48 Uhr
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Solche Betrüger (welche IV-Bezüger zu unrecht in ein schlechtes Licht rücken!) gehören hinter Gitter, unbedingt! Jede andere Strafe ist ein Witz und Hohn den Ehrlichen gegenüber! Antworten


Peter Neubauer

03.09.2010, 09:46 Uhr
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@ Grossenbacher - Bei einer Verurteilung erfolgt meist auf dem zivilrechltichen Weg die Rückforderung der Leistungen - mit Erfolg, wenn es was zu holen gibt. Eine Rückzahlung ist meines Wissens nicht Sache der Strafbehörden, sondern muss vom Geschädigten beantragt werden. Wenn ein Jurist den Verhalt besser kennt, soll er es doch präzisieren. Danke Antworten


arnold hauser

03.09.2010, 09:33 Uhr
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Wieso soll das ein Beweis für seinen Betrug sein? Die Mehrheit der Autofahrer sind doch sehbehindert! Antworten


Karl Baumann

03.09.2010, 09:23 Uhr
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Eine Busse von 500 Franken? Lächerlich, das soll eine Strafe sein? Abschrecken werden solche Urteile bestimmt niemand der die IV betrügen möchte. Unsere unfähige CH-Justiz lässt grüssen. Antworten


Joe Lang

03.09.2010, 09:22 Uhr
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Frechster Sozialbetrüger der Schweiz? Denkste! Man muss sich nur die Sozialhilfeempfänger z.B. in Kosovo anschauen. Unser System ist schon krank, oder?! Antworten


Thomas Kneubühler

03.09.2010, 09:20 Uhr
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"...zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten und einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem muss der Verurteilte die Verfahrenskosten von 3072 Franken tragen." Uiuiuiuiui, da wird ja jeder potenzielle IV-Betrüger (im In- und Ausland, mit und ohne Migrationshintergrund) gaaaaanz mächtig eingeschüchtert. Eine sooooo drakonische Strafe! Einfach gemein! Antworten


Lara Cadruvi

03.09.2010, 09:17 Uhr
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Ganz offensichtlich gibt es eben die "Scheininvaliden" doch. Jede Woche fliegen mehrer Fälle auf. Blocher hat man aber für diesen Ausdruck "geköpft". Im Übrigen ist obige Strafe geradezu lächerlich und ohne jede Abschreckwirkung. Antworten


Renzo Giambonini

03.09.2010, 09:12 Uhr
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Der Betrüger bezahlt also eine Busse von Fr. 500.- sowie die Verfahrenskosten von Fr. 3'000.-. Die Freiheitsstrafe von 10 Monaten ist bedingt ausgesprochen. Was ist denn mit den bereits ausbezahlten IV-Leistungen von Fr. 27'000.-? Eben, damit kann er ja problemlos die Bussen bezahlen und sich "in's Fäustchen lachen". Die Dummen sind wieder einmal die wirklichen IV-Rentner. Antworten


René Grossenbacher

03.09.2010, 09:01 Uhr
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Ist das Alles? Ich glaube ich versuche es auch einmal auf diese Tour! Rückzahlung der erschlichenen Leistungen?? Nichts dergleichen??? Bei diesen "Geschäftpraktiken" wundert mich nichts mehr! Antworten


Max Herzog

03.09.2010, 08:57 Uhr
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Es gibt heute sehr wohl Diagnosemittel um die Sehfähigkeit auch ohne Mitarbeit des Patienten fest zu stellen (Elektrodiagnose Augenspital Basel). Antworten


Heinz Binggeli

03.09.2010, 08:55 Uhr
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Diese Strafe ist einfach lächerlich. Genau wegen solchen milden Justizmassnahmen regt sich das Unbehagen in der Bevölkerung. Antworten


cristiano safado

03.09.2010, 08:36 Uhr
Melden

Wir müssen zum alten Ausländerregim zurückkehren. Wer invalid oder arbeitslos wird, muss die Schweiz verlassen. Zudem müssen mit Ausnahme der AHV die Sozialbeiträge der Ausländer (auch aus Konkurrenzierungsgründen) in Solidaritätsbeiträge ohne Leistungsanspruch umgewandelt werden. Alle Sozialversicherungsabkommen sind zu kündigen. Nur so retten wir noch unsere Sozialkassen vor ausl. Betrügern. Antworten


Peter Pfrunder

03.09.2010, 08:34 Uhr
Melden

Auch dieser Fall zeigt wieder wie unverholen gewissen Leute den Steuerzahler über Missbräuche von IV,Sozialieistungen,EL usw. ausbeuten. Frau Stocker,ehem.Stadträtin von Zürich, würde jetzt wieder sagen, es gibt gar keinen Sozialleistungsmissbrauch! Die Kontrollen müssen noch klug und konsequent verschärft werden. Antworten



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