IV-Betrüger im Kosovo und in Thailand gesucht
Nach Gesetzesänderung möglich
Seit dem Inkrafttreten der 5. IV-Revision am 1.1.2008 besteht die gesetzliche Grundlage für verdeckte Ermittlungen gegen Personen, die unter dringendem Betrugsverdacht stehen. Seit dem 1. August 2008 setzen die IV-Stellen in der Schweiz ein einheitliches Konzept um und lassen zur Beweissicherung bei erhärtetem Betrugsverdacht Überwachungen von erfahrenen und qualifizierten Ermittlungsfirmen durchführen.
Die Überwachung einer Person, die unter dringendem Betrugsverdacht steht, wird angeordnet, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Ermittlung des Sachverhalts ausgeschöpft sind. Sie dient der Beweissicherung und ermöglicht es den IV-Stellen, bestehende Versicherungsleistungen einzustellen oder neue zu verweigern. Die ermittelten Sachverhalte können zudem dazu dienen, Strafanzeigen bei den Strafverfolgungsbehörden zu begründen.
Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mitteilt, wird die Bekämpfung des Betrugs in der Invalidenversicherung konsequent verstärkt. Zusätzlich zu den Anstrengungen in der Schweiz werden nun auch mutmassliche Betrüger im Ausland besser kontrolliert.
Zwei Firmen beauftragt
«Zwei Firmen mit ausgewiesener Erfahrung im Bereich Betrugsbekämpfung, Überwachung und Regress führen vorerst Observationen im Kosovo und in Thailand durch», heisst es in der Mitteilung weiter.
Für den Pilotversuch werden die Firma SGS (Société Générale de Surveillance SA) mit Überwachungen in Thailand sowie die Firma Avus im Kosovo beauftragt. Beide Firmen seien in diesen Ländern vernetzt.
Ausweitung auf weitere Länder
Verlaufe dieser Pilotversuch positiv, wird die Bekämpfung von Versicherungsbetrug zusammen mit spezialisierten Partnern auf weitere Länder ausgedehnt, so das BSV weiter.
Mit dem Pilotversuch will das BSV nach eigenen Angaben «Erfahrungen sammeln mit zwei Ländern, in denen ein grosses Betrugspotenzial vermutet wird».
340 in Thailand, 300 im Kosovo
In Thailand leben heute rund 340 Personen, die eine schweizerische IV-Rente beziehen. Dabei handelt es sich zumeist um schweizerische Staatsangehörige. Im Kosovo leben heute rund 300 Personen, die eine schweizerische IV-Rente beziehen. Dabei handelt es sich um Kosovaren, die wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.
Im Januar 2008 wurden 59'000 IV-Renten mit einer Summe von 49 Millionen Franken ins Ausland bezahlt. Das enstpricht 15 Prozent aller IV-Renten resp. 11 Prozent der gesamten Kosten für Renten. Bei den Rentenbezügern handelt es sich einerseits um Schweizerinnen und Schweizer, die ihr Heimatland verlassen haben und andererseits um Versicherte ausländischer Herkunft, die wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.
Schwierige Beurteilung im Ausland
Für alle diese Versicherten ist die IV-Stelle für Versicherte im Ausland zuständig. Weil sich diese IV-Bezüger im Ausland aufhalten, ist die regelmässige Überprüfung ihrer Anspruchsberechtigung mit grösseren Schwierigkeiten verbunden als für in der Schweiz lebende IV-Bezüger: Angaben über Familienverhältnisse und Einkünfte sowie Arztberichte aus Überseeländern (zum Beispiel Thailand, Philippinen oder Lateinamerika) sind laut BSV von unterschiedlicher Vertrauenswürdigkeit; letztere erfordern oft eine medizinische Begutachtung der versicherten Person in der Schweiz, vor allem für Fälle, bei welchen die IV- Rente ausschliesslich aus psychischen Gründen zugesprochen wurde, so das BSV.
Erfahrungen zeigen, dass die Auswanderung beziehungsweise die Rückkehr ins Heimatland dazu führen kann, dass sich die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen verbessern, was wiederum einen Einfluss haben kann auf den Grad der Invalidität und somit auf die Höhe der Rente. Dies kann oftmals nicht von der Schweiz aus beurteilt werden, weshalb die Zusammenarbeit mit verlässlichen Partnern vor Ort unerlässlich ist. (cpm)
Erstellt: 28.11.2008, 11:26 Uhr
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