Schweiz

«Hexenverfolgung», «Kuscheljustiz», «Erpressung»

Von Denise Jeitziner. Aktualisiert am 22.07.2010 126 Kommentare

Mit seinem Hungerstreik hat der Hanfbauer Bernard Rappaz einen Hausarrest erzwungen. Das hat bei den Leserinnen und Lesern von DerBund.ch/Newsnet unterschiedlichste Reaktionen ausgelöst.

Bernard Rappaz hat vorerst erreicht, was er wollte: Dank Hungerstreik ist er in den Hausarrest entlassen worden.

Bernard Rappaz hat vorerst erreicht, was er wollte: Dank Hungerstreik ist er in den Hausarrest entlassen worden.
Bild: Keystone

Den Fall Rappaz kommentieren Leserinnen und Leser von DerBund.ch/Newsnet äusserst vielschichtig: Im Forum ist die Rede von Hexenverfolgung, Kuscheljustiz, Erpressung, Hanflegalisierung, der SP, der SVP, von einer Politikerin zwischen Unfähigkeit und Menschlichkeit und einem Hanfbauer zwischen Harmlosigkeit und Dreistigkeit.

Goldene Banane für den erpressbaren Staat

Was am deutlichsten geäussert wird, ist der Ärger über den Staat. «Unglaublich, damit hat er bewiesen, dass die Justiz und damit auch der Strafvollzug erpressbar sind!», heisst es in einem Leser-Kommentar. Andere sprechen von einer Kuscheljustiz, die auch noch erpressbar sei, von einem Rechtsstaat auf Schleuderkurs, davon, dass der Strafvollzug zum «Je-ka-mi» verkomme und die Konsequenzen nicht abzuschätzen seien.

Der Entscheid, Hanfbauer Rappaz in Hausarrest zu entlassen, sei «der Beginn vom guten alten Wilden Westen», ist sich ein Leser sicher. Ein anderer plädiert dafür, dass «in einem Bananenstaat die Verantwortlichen die goldene Banane dafür bekommen sollten».

Verständnis für Esther Waeber-Kalbermatten

Mit den Verantwortlichen ist im allgemeinen die Walliser Regierung gemeint, die ein unglaubliches «Walliser Theater» veranstalte, so ein Leser, und im Besonderen die verantwortliche Regierungsrätin Esther Waeber-Kalbermatten. Sie ist nicht nur Politikerin, sondern auch noch von der SP. Und wenn die etwas verbockt, ist die Kritik der politischen Gegner meist nicht weit. Im Forum klingt dies etwa so: «Staatsrätin Waeber gehört der SP an, da können wir leider keine vernünftigen Lösungen erwarten.» Ein anderer prophezeit: «Der ganze Fall ist Wasser auf die Mühlen der SVP für die nächsten Wahlen.»

Während Esther Waeber-Kalbermatten von den einen attackiert wird wegen ihres «Slalomkurses» und ihres Entscheides, der «einfach nur peinlich» sei, haben andere Verständnis: «Frau Waeber hat menschlich gehandelt, was offenbar vielen Schreibern fremd ist.» Eine Leserin findet: «Hut ab vor dieser Entscheidung, und ersparen wir uns somit die weltweiten Schlagzeilen!» Und ein anderer: «Sterben lassen hätte Rappaz glorifiziert.» Ein Dritter schreibt jedoch zu Rappaz: «Kostet sein dreckiges Spiel sein Leben, ist das ganz einfach seine Sache.»

Respekt für Rappaz' Leistung

Während die einen überzeugt sind, dass nun alle Gefängnisinsassen ab sofort in den Hungerstreik treten, halten andere dagegen. «Alle, die hier empört sind, dass man sich erpressen lässt, und Angst haben, dass nun alle in den Hungerstreik treten werden: Ihr könnt ruhig bleiben. Nur die allerwenigsten werden so einen grossen Willen haben, um über 100 Tage zu hungern.»

In Kommentaren wie diesen ist ein gewisser Respekt für den Hanfbauern zu spüren. Ob sein Einsatz jedoch egoistisch ist (Rappaz’ persönliche Freiheit) oder selbstlos (Hanflegalisierung), darin sind sich die Leser uneins. Auch Rappaz als Person polarisiert. Die einen bewundern ihn, andere finden, er sei ein «erbärmlicher Mann», «der Poker mit dem Staat» spiele, ein Mann, der in «Kifferkreisen keine Sympathien» geniesse. «Im Kontext der Hanfliberalisierung ist er ein Störfaktor», ist ein Leser überzeugt.

«Hexenverfolgung gehört abgeschafft»

Damit wären wir beim Thema, um das es dem Ex-Hungerstreikenden zumindest ursprünglich einmal ging: die Hanflegalisierung. «Unglaublich, diese Geschichte, die auf eine verfehlte Drogenpolitik zurückzuführen ist», empört sich ein Leser. Ein anderer findet, es sei einfach krank, einen Menschen wegen Besitzes einer Pflanze zu bestrafen. «Ich hoffe, die Hexenverfolgung wird bald abgeschafft, da sie völlig unbegründet ist.» Hier hält ein Leser dagegen: «Eine Pflanze? Er hat mit seinen Plantagen Umsätze in Millionenhöhe erzielt!»

Auch er findet jedoch, dass es unverhältnismässig sei, einen Kiffer zu bestrafen, der auf dem Balkon ein paar Pflanzen für den eigenen Bedarf zieht. Andere fordern deshalb, das Betäubungsmittelgesetz anzupassen. Schliesslich kommt noch ein Leser mit 30-jähriger Kifferkarriere zu Wort: «Ich würde es niemandem empfehlen, es schädigt leider das Gehirn!» (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 22.07.2010, 13:32 Uhr

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126 Kommentare

Horst Gafner

21.07.2010, 15:22 Uhr
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Als Bürger und Steuerzahler bin über diese Geschichte, den Gerichtsentscheid mehr als nur entäuscht! Mit Drohungen kann heutzutage jeder seine Wunsch-Strafverbüssung beim Gericht einforden. Unser Rechstaat ist auf schleuderkurs. Antworten


René Müller

21.07.2010, 12:57 Uhr
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Die Nachahmer werden nicht lange auf sich warten lassen. Denke, ich versuche eine kleine Gefängnisstrafe zu bekommen. Sollte schon lange 25 kg abnehmen. Warum nicht auf Staatskosten in einem Krankenhaus. Antworten



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