Grüsel-Beizen beim Namen nennen
Von Erwin Haas. Aktualisiert am 14.05.2011 23 Kommentare
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Die Jahresberichte der kantonalen Labors zur Hygiene in Restaurants, Hotels und Läden erregen beim Publikum kurzfristig so viel Aufsehen wie ein neues Abenteuer von Harry Potter. Doch die Lebensmittelinspektoren trennen «sauber und unrein» viel weniger klar, als es die Autorin Joanne K. Rowling mit Gut und Böse tut. Denn zum Leidwesen der neugierigen Gäste nennen sie die Grüsel nie beim Namen.
Das soll sich jetzt ändern. Der Entwurf des revidierten und EU-kompatiblen Lebensmittelgesetzes, das der Bundesrat noch vor dem Sommer verabschieden und ins Parlament schicken will, sieht bezüglich der Kontrollen von Lebensmittelbetrieben mehr Transparenz vor. Jean-Louis Zurcher, Pressesprecher des Bundesamts für Gesundheit, bestätigt einen Bericht der «Neuen Zuger Zeitung»: «Künftig sollte die Möglichkeit bestehen, auf Verlangen Einblick in eine Kurzfassung der amtlichen Kontrollergebnisse zu erhalten.» Wenn ein Gast dies wünscht, kann der Wirt also seinen Hygieneausweis so wenig verstecken wie seine Fingernägel.
Regelung nach Zuger Vorbild
Das Bundesamt für Gesundheit übernimmt damit ein Öffentlichkeitsprinzip, das der Kanton Zug 2009 in seinem Gesundheitsgesetz als bisher einziger Kanton der Schweiz bereits eingeführt hat. Die Zuger Regierung wollte Wirte und Hoteliers ursprünglich sogar verpflichten, ihren Sauberkeitsschein beim Eingang aufzuhängen. In der Gastrobranche stiess diese plakative Qualifikation aber auf grossen Widerstand. Der Zuger Kompromiss bestand darin, dass die sichtbare Selbstdeklaration freiwillig ist. Gästen, die es wissen wollen, dürfen die Zuger Wirte aber ihr Hygienezeugnis nicht verweigern.
Den Ehrgeiz der Wirte geweckt
Diese Regelung habe sich ohne Mehraufwand und zusätzliches Personal bewährt, sagt Gesundheitsdirektor Joachim Eder. Nach Protesten bei der Einführung sei die Aussagekraft des Qualitätsausweises im Gastgewerbe anerkannt. Die Benotung habe sogar den Ehrgeiz der Wirte geschürt, mit der Bestnote abzuschneiden. Am Anfang hätten noch drei Wirte gegen ihre Qualifikation rekurriert, sagt Eder, seit eineinhalb Jahren sei keine Beschwerde mehr eingegangen.
2010 haben im Kanton Zug 274 von 626 kontrollierten Betrieben «sehr gut» abgeschnitten. 240 erhielten ein «gut», 107 ein «genügend». Nur fünf Betriebe wurden als ungenügend eingestuft. 2009 waren es elf gewesen. Zum Leidwesen von Gesundheitsdirektor Eder erkundigen sich die Zuger Gäste allerdings selten nach der Qualifikation.
Gastrosuisse sieht das Problem bei Quereinsteigern
Betriebe, die auf den Aushang verzichten, kämen dadurch kaum unter Druck. Auf nationaler Ebene ist der Widerstand des Gastgewerbes gross. Der Branchenverband Gastrosuisse will auf der Schweigepflicht der Lebensmittelkontrolleure beharren. Es könne nicht sein, dass der Persönlichkeitsschutz überall eine wichtige Rolle spiele, nur im Gastgewerbe nicht. Gastrosuisse findet es unverhältnismässig, einen Wirt wegen Bagatellen an den Pranger zu stellen, und fordert vielmehr, dass der Bundesrat den Wirten minimales Hygienewissen abverlangt. Das grosse Problem seien nämlich Quereinsteiger ohne Fachkenntnisse.
Ebenfalls pointiert dagegen ist der Zürcher Kantonschemiker Rolf Etter: «Es bringt nichts, den öffentlichen Druck zu erhöhen in einem Bereich, in dem der Staat bereits genügende Kontrollmittel hat.» Die Zürcher Lebensmittelkontrolle habe mit ihren unangekündigten Besuchen heute schon alles im Griff, und wirklich schlecht schnitten nur ganz wenige Ausnahmen ab. «So nicht, sofort putzen» hiess es im Kanton Zürich 2009 für 31 von 7640 beurteilten Betrieben.
Auch Druck für Kontrolleure
In Dänemark, wo ein «Smiley» am Eingang für die Sauberkeit der Restaurants bürgt, werde das System von den Gästen nicht gross beachtet, sagt Etter. Und in Los Angeles, wo die Behörden 90 von 100 Hygienepunkten als Minimalstandard definierten, hätten diese Latte plötzlich fast alle geschafft – auch jene, die vorher knapp darunter klassifiziert waren.
Die Benotung setze nämlich auch das Kontrollpersonal unter Druck. Etter sieht nicht ein, warum die Wirte härter angefasst werden sollen als etwa ein schlechter Anwalt, Schuhverkäufer oder Autofahrer, und geht davon aus, dass das Parlament das neue Gesetz nicht einfach durchwinken wird. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 14.05.2011, 16:58 Uhr
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23 Kommentare
Es liegt nicht an der Mitarbeiter-Entlöhnung, sondern an der Verantwortungslosigkeit und Unfähigkeit gewisser Beizer. Auch die Abschaffung der Wirteprüfung in einigen Kantonen führt zu Missständen in der Gastronomie.
Wirte, die u.a. die Hygienevorschriften nicht einhalten, müssen öffentlich bekannt sein. Davon profitieren verant-wortungsbewusste Wirte, sie können sich von Grüselbeizern abheben!
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Wäre auch dafür,dass man Grüsel-Beizen beim Namen nennt! Warum? der Gast ist König,und hat das recht zu
erfahren in welchen Gaststätten unhygienisch gearbeitet wird.Schliesslich! bezahlt man heute genug für ein Essen im Restaurant,dann kann man auch erwarten dass es mit der Hygiene stimmt.Denke:Solche Beizen gibt es genug
habe 18Jahre im KLBS gearbeitet,hörte viel wie es mit der Hygiene steht!
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