Geschlagene Männer rufen selten die Polizei
Von Andrea Fischer. Aktualisiert am 13.12.2010 22 Kommentare
Opferzahlen
Männliche Opfer sind oft auch Täter
Was aus den Statistiken zur Häuslichen Gewalt nicht zu ersehen ist.
Ursprünglich verstand man unter Häuslicher Gewalt die einseitige körperliche oder seelische Gewalt, welche die stärkere Person (nicht allein im physischen Sinne) unter Ausnutzung des Machtverhältnisses einer andern Person zufügt. In diesen Fällen gibt es also auf der einen Seite ein Opfer, auf der anderen einen Täter oder eine Täterin, sagt Alexa Ferel, Co-Leiterin der Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt des Kantons Basel-Landschaft.
Daneben gibt es in Paarbeziehungen auch gewalttätiges Konfliktverhalten, bei dem die Gewalt von beiden Seiten ausgeht. Auch dies sei heute als eineForm Häuslicher Gewalt anerkannt, so Ferel. Wenn Männer zu Opfern werden, dann meist als Folge solcher gegenseitiger Auseinandersetzungen, weiss Roland Pfister von der Kantonspolizei Aargau. Männer sind also oft sowohl Opfer wie auch Täter und werden im polizeilichen Rapport auch so erfasst. Aus den Polizeistatistiken lässt sich dies aber nicht herauslesen. Sich allein auf die männlichen Opferzahlen zu verlassen und dahinter lauter gewalttätige Frauen zu sehen, entspricht also nicht der Realität.
Schliesslich sei die Gewalt, die Männer erleben, in ihrem Ausmass und ihren Folgen weitaus geringer als die Gewalt, die Frauen widerfahre, betont Adrienne Marti von der Aargauer Anlaufstelle für Häusliche Gewalt. Es sei zwar richtig, die Häusliche Gewalt gegen Männer zu thematisieren, «aber nicht auf Kosten der Frauen.»(afi)
Interventionen
Im Vordergrund steht die Wegweisung
Die Ausweisung aus der eigenen Wohnung dient der Deeskalation.
Bei Fällen von Häuslicher Gewalt hat die Polizei den Sachverhalt festzustellen und vor Ort zu ermitteln, wer Täter und wer Opfer ist. Wenn es die Situation verlangt, weist sie die verletzende Person für mehrere Tage aus der gemeinsamen Wohnung aus.
Doch wer muss gehen, wenn beide, Mann und Frau, gleichermassen an der Gewaltausübung beteiligt sind? Hat die Frau eher eine Möglichkeit, an einem andern Ort unterzukommen, kann es durchaus sein, dass sie weggewiesen wird. Sind jedoch Kinder vorhanden und werden diese überwiegend von der Mutter betreut, so ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass der Mann gehen muss, selbst wenn nicht klar ist, von wem die Gewalt ausging, sagt Adrienne Marti von der Anlaufstelle für Häusliche Gewalt Aargau. Eine Ausweisung bedeutet noch keine Schuldzuweisung, sie dient lediglich der Deeskalation.
Das Zürcher Gewaltschutzgesetz ermöglicht der Polizei, auch weitergehende Massnahmen gegen die Gewalt ausübende Person auszusprechen: insbesondere ein Kontakt- und Annäherungsverbot. In den meisten andern Kantonen müssen die Betroffenen solche Massnahmen selber beim Gericht beantragen.
Einzelne Delikte wie wiederholte Tätlichkeiten, einfache Körperverletzung und Drohung werden von Amtes wegen verfolgt, wenn sie in der Partnerschaft vorkommen. Das Opfer hat aber die Möglichkeit, die Einstellung des Verfahrens zu beantragen.(afi)
Gut ein Jahr existiert der «Zwüschehalt», das erste Schweizer Väterhaus, das Männern und ihren Kindern Schutz vor gewalttätigen Partnerinnen bietet. «Seit der Eröffnung haben wir immer Bewohner bei uns», sagt Leiter André Müller. Zu denjenigen, die im vergangenen Jahr Zuflucht suchten, gehört der 32-jährige Anlagenführer Carlos Schmid (Name geändert); er floh vor den Attacken seiner Ehefrau und verbrachte einen Monat im «Zwüschehalt».
Der Richter wollte die Kinder bei der Mutter sehen
Schmid erzählt: «Wenn ich abends nach Hause kam, musste ich oft noch den Haushalt erledigen, weil meine Frau sich nicht darum kümmerte. Mir blieb kaum freie Zeit, und deshalb gab es häufig Streit. Meine Frau wurde dabei oft wütend, ging auf mich los, schlug und kratzte mich. Ein paar Mal habe ich mich gewehrt.» Schmid rief selber einmal die Polizei, und diese wies die Frau aus der Wohnung, während er sich aus Scham vor den blauen Flecken krankschreiben liess und der Arbeit fernblieb.
Es war sein Chef, der ihn schliesslich auf den «Zwüschehalt» aufmerksam gemacht habe, und so sei er mitsamt Kind dorthin geflüchtet. Doch dann entschied der Richter, das Kind sei der Mutter zu übergeben. Seither lebt Carlos Schmid bei einem Kollegen und sieht sein Kind nur noch alle zwei Wochen.
Vorwiegend Tätlichkeiten
Die Erlebnisse von Carlos Schmid sind durch die Polizeistatistiken bestätigt: Demnach werden auch Männer regelmässig Opfer von Häuslicher Gewalt. Die Zahlen variieren – je nach Delikt –zwischen 10 und 20 Prozent aller Fälle und liegen nach Auskunft von Fachleuten seit einigen Jahren etwa auf gleichem Niveau. Die Dunkelziffer sei bei beiden Geschlechtern sehr hoch. Von einer zunehmenden Gewaltbereitschaft der Frauen könne aber nicht die Rede sein, sagt Heinz Mora, Leiter der Fachstelle Häusliche Gewalt bei der Kantonspolizei Zürich.
Gemäss Mora üben Frauen vor allem Tätlichkeiten aus. Dazu zählen Ohrfeigen, Fusstritte, Faustschläge oder heftige Stösse. In Einzelfällen kommt es jedoch auch zu Körperverletzungen, und dann ergreift die Polizei die gesetzlich vorgesehenen Massnahmen: Dazu gehört die Wegweisung der Gewalt ausübenden Person aus der gemeinsamen Wohnung. Im Kanton St. Gallen, der für Fälle Häuslicher Gewalt ein spezielles Gewaltschutzgesetz kennt, hat die Polizei im letzten Jahr 6 gewalttätige Frauen in Gewahrsam genommen, gegenüber 24 Männern im gleichen Zeitraum.
Polizei nimmt Männer ernst
Die Daten zeigen nicht zuletzt, dass die Polizei auch dann interveniert, wenn Männer von Häuslicher Gewalt betroffen sind. Die oft geäusserte Kritik, wonach männliche Opfer von Polizei und Behörden nicht ernst genommen würden, ist nach Ansicht der Fachleute nicht haltbar. Beim Thema Häusliche Gewalt sei die Polizei sehr sensibilisiert, stellt Thomas Zanghellini fest, der bei der Opferhilfe St. Gallen die männliche Klientel berät. Und Roland Pfister von der Kantonspolizei Aargau betont: «Wir rücken genauso aus, wenn ein Mann sich bei uns meldet und sagt, er werde von seiner Frau bedroht oder geschlagen. Das Geschlecht spielt keine Rolle.» Im Übrigen hätten manchmal auch weibliche Opfer das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden, auch wenn dem nicht so sei, ergänzt Heinz Mora von der Zürcher Kantonspolizei.
Präventive Hilferufe
Obwohl keine Zahlen vorliegen, so steht fest, dass geschlagene Männer nur selten selber die Polizei rufen. Die Hemmschwelle scheint bei ihnen noch höher zu liegen als bei Frauen. Eher greifen die Nachbarn zum Telefon und fordern die Polizei zum Einschreiten auf, wenn die Situation eskaliert.
Judith Hochstrasser von der Aargauer Beratungsstelle für Betroffene von Häuslicher Gewalt weiss indes auch Überraschendes zu berichten: Manchmal meldeten sich Männer bei der Polizei, um eine Eskalation zu verhindern. Sei es, weil sie von ihren Partnerinnen drangsaliert oder attackiert würden und fürchteten, selber mit Gewalt zu reagieren, wenn nicht jemand anders eingreife. Dieser präventive Hilferuf sei auf jeden Fall zu begrüssen, so Hochstrasser.
Nach einer Intervention leitet die Polizei die Namen der Opfer an die zuständige Beratungsstelle. Diese wiederum kontaktiert daraufhin die Betroffenen. Meist aber ohne Erfolg, wie Zanghellini von der Opferhilfe St. Gallen feststellt: Viele Männer wollten sich nicht beraten lassen. «Bis die Polizeimeldung bei uns eingeht, vergehen in der Regel mehrere Wochen nach der Tat, sodass Männer dann oft sagen, sie hätten die Sache inzwischen selber geregelt.»
Angst, die Kinder zu verlieren
Dass Männer gar von sich aus Rat holen, kommt erst recht kaum vor. Allerdings: Die meisten Beratungsstellen im Bereich Häuslicher Gewalt richten sich explizit an Frauen. Die in vielen Kantonen zuständige Opferhilfe versteht sich zwar als neutrale Anlaufstelle, doch fragt sich, ob der Begriff «Opfer» nicht auf manche Männer eher abschreckend wirkt.
Wenn sie schliesslich doch den Schritt in eine Beratung wagen, so steht dahinter meist die Angst, die Kinder zu verlieren. Diese ist durchaus begründet, hat doch die Erfahrung gezeigt, dass Frauen meist dann gegenüber ihren Partnern gewalttätig werden, wenn sie sich von ihnen trennen wollen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 12.12.2010, 20:28 Uhr
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22 Kommentare
Es ist bezeichnend, dass die Beauftragten der staatlichen Stellen sofort mit 'ja, aber....' reagieren! Gewalt an Männern, ausgeübt durch Frauen, passt einfach nicht in ihr Opferbild, darf drum auch nicht sein! Staatlich subventionierte Diskriminierung, ausgeübt durch dogmatisierte und verbissene Fanatikerinnnen! Antworten
Männliche Opfer die den Mut haben die Polizei zurufen, anstatt zurückzuschlagen sind die wirklichen Helden. Eine gesunde Hemmschwelle um Gewalt nicht auszuüben ist zu unterstützen. Es ist an der Zeit, dass häusliche Gewalt von beiden Geschlechtern ausgehend angegangen wird. Wenn wir auch noch das Tabu der "häuslichen Erpressung" thematisieren können, kommen wir der Gleichstellung wirklich näher. Antworten
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