Geschiedene Väter haben künftig mehr zu sagen
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Jede zweite Ehe in der Schweiz wird geschieden. Dies führt zu 20 000 Scheidungskindern jährlich. Die meisten Kinder bleiben bei der Mutter. Und auch das Sorgerecht liegt heute in vier von fünf Fällen bei ihr. Sie allein hat das Recht, über so wichtige Dinge wie die Schulwahl, heikle medizinische Eingriffe oder einen allfälligen Wegzug ins Ausland zu entscheiden. Väter haben das Sorgerecht nur in fünf von hundert Fällen. Immerhin eine wachsende Zahl von Eltern teilt sich das Sorgerecht.
Die gemeinsame Sorge soll nun zur Regel werden. Nach der Auswertung der Vernehmlassung hält der Bundesrat an diesem zentralen Punkt fest. Zurückgenommen hat er dagegen den Vorschlag, diese Regelung auch für ledige Eltern einzuführen. Die Schweiz hätte damit in Europa Neuland betreten. Dennoch bringt die Revision des Zivilgesetzbuches auch für unverheiratete Väter eine Verbesserung: Wenn sie das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht verlangen, kann ihnen die Mutter des gemeinsamen Kindes dies nur noch aus wenigen Gründen verweigern.
Damit haben die immer zahlreicheren Vätervereinigungen wie etwa der Verein verantwortungsvoll erziehender Väter oder «mannschaft» nach langjährigem Kampf den Durchbruch geschafft. Sie freuen sich auch darüber, dass Frauen, welche die Ausübung des Besuchsrechts behindern, künftig ebenso gebüsst werden können wie Männer, die das Kind nach dem Besuch am Wochenende nicht mehr zurückbringen.
Geld bleibt Hauptstreitpunkt
Doch das Recht, bei wichtigen Fragen mitreden zu dürfen, bietet keine Gewähr, dass sich die geschiedenen Väter auch um ihre Kinder kümmern. Die Statistik zeigt schonungslos, wie klein etwa das Engagement der Männer im Haushalt ist. Zudem hapert es bei der Zahlungsmoral vieler Väter: 42 Prozent der Männer ohne gemeinsames Sorgerecht zahlen die Alimente nicht wie vereinbart; mit gemeinsamem Sorgerecht sind es immer noch 23 Prozent.
Das Geld, nicht das Sorgerecht, sei der Hauptstreitpunkt bei den meisten Scheidungen, sagt denn auch die Zürcher Anwältin und SP-Nationalrätin Anita Thanei. Wenn der Mann zu wenig bezahle, müsse die Frau das Manko ausgleichen. Die Vorlage verschlechtere die finanzielle Situation der Frauen zusätzlich, indem die Erziehungsgutschriften für die AHV aufgeteilt würden. Auch der Anwaltsverband lehnt die Vorlage ab. Die Anwälte befürchten eine starke Zunahme der Gerichtsfälle nach der Scheidung, denn wer das alleinige Sorgerecht verlangt, kann dies jederzeit vor Gericht einfordern. Die Anwälte verlangten Richtlinien für den Entscheid, wann die elterliche Sorge allenfalls einem Elternteil alleine zuzuweisen ist, und sie wollten eine Definition, welche Entscheide die Eltern bei gemeinsamer Sorge zwingend zusammen fällen müssten. Sonst würden richterliche Entscheide schwierig.
Diese Wünsche sind im Bundesamt für Justiz jedoch auf wenig Verständnis gestossen. Im Gesetz werde bewusst nur geregelt, dass alltägliche und besonders dringliche Entscheide jeweils von jenem Elternteil getroffen werden dürften, der gerade die Obhut habe, sagt Felix Schöbi vom Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht. Eine abschliessende Liste wichtiger Punkte sei nicht sinnvoll. Diese müsse der Richter für jede Familie wieder neu ausloten. Eine Flut von Prozessen hält Schöbi zudem für sehr unwahrscheinlich: «Die Hemmung der Eltern, vor Gericht zu gehen, ist nicht zu unterschätzen.»
Mehrheit im Parlament
«Weitgehend zufrieden» mit der Vorlage des Bundesrates ist der Schwyzer Anwalt und CVP-Nationalrat Reto Wehrli. Er setzt sich seit Jahren für das gemeinsame Sorgerecht ein. Natürlich seien etwa zwanzig Prozent der Ehen so zerrüttet, dass ein gemeinsames Sorgerecht nicht sinnvoll sei. «Aber bei allen anderen ist es die schlauere Regel.» Wehrli sieht in Sachen Sorgerecht einen eigentlichen «Stimmungswandel». Im Parlament zählt er auf eine komfortable Mehrheit. Auch Thanei betont unterdessen, dass sie «grundsätzlich nichts gegen eine gemeinsame elterliche Sorge» habe. Das Geschäft gebe im Parlament sicher noch einiges zu reden, aber ein Referendum gegen die Vorlage hält sie für «sehr unwahrscheinlich.» (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 17.12.2009, 10:31 Uhr
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