Schweiz
Diskussion
Gescheitertes Referendum: Auns peilt Bundesgericht an
Die Auns und die Juso haben für das Referendum gegen die Steuerabkommen zu wenig Unterschriften gesammelt. Schuld seien Genfer Gemeinden. Das Referendumskomitee bereitet einen Rekurs vor. Mehr...
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
42 Kommentare
Haben wir in der CH keine wichtigeren Vorlagen? Es ist doch lächerlich dass eine unwichtige Gruppierung solche Forderungen stellt und die im Staat wichtigen Sachen unnötig verzögert. Diese Fanatikerr sollten doch endlich einsehen, dass ihre Forderungen lächerlich sind und nur ein Haufen G.eld kostet, die der Straat zahlen muss! Antworten
Müssen die Gemeinden Überzeit machen, damit die zu knapp eingereichten Unterschriften beglaubigt werden können? Es ist doch Sache der Unterschriftensammler, dass sie Fristen einhalten, ohne dass deswegen zusätzlicher Aufwand geleistet werden muss. Diese ständigen Initiativen und Referenden kosten einiges, und sie werden vor allem von denen verursacht, welche beständig vom Sparen schwafeln... Antworten
Oder im schlimmsten Fall gar eine SVP-Basherin?
Ich bin kein Freund der AUNS, aber wenn sie sich hier mit allen Mitteln wehrt, ist das mehr als legitim, denn es geht um die direkte Demokratie und deren Funktionieren. Der Gemeindeschlendrian im Retournieren von Unterschriften kann nicht hingenommen werden. Oder wollen wir es zulassen, dass vom Steuerzahler bezahlte Gemeindeangestellte darüber entscheiden, ob ein Referendum zustande kommt? Antworten
@Martin: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschieden paar Schuhe.
In Genf hat die SVP wohl kaum Stellen in den Gemeinden weggespart. Es ist aber schon eine Unverfrorenheit, wenn zum Zurücksenden die B-Post verwendet wird, wie dies scheinbar teilweise geschehen ist. Mal ganz abgesehen davon, dass es absoluter Unsinn ist, die Beglaubigung mit in die Sammelfrist eingehen zu lassen. Hier muss unbedingt eine abdere Lösung gefunden werden!
Mhm, mal nachschlagen was kriminell bedeutet... von Verschleppen steht da nichts, sofern es denn ein Verschleppen war - es ist viel eher ein Ergebnis von SVP-schem Staatsabbau. Tja, Pech, wenn dann nicht genügend Leute zum Beglaubigen der gesammelten Unterschriften vorhanden sind, weil man sie ganz rationell 'weggespart' hat...
Obwohl ich persönlich gegen das Referendum bin, muss aus meiner Sicht das Fristenproblem sauber gelöst werden. Festgelegt werden muss die Frist, bis wann die Unterschriftenbögen bei den Gemeindeverwaltungen eingereicht sein müssen. Für die Ueberprüfung der Unterschriften sollte den Gemeinden eine Frist von 8 Tagen eingeräumt werden. Diese Fristen gilt es in einem Gesetz zu verankern. Antworten
Ich war schon in einem Initiativkomitee u.habe U'schriften gesammelt. Wenn d.Laden korrekt geführt ist, sind d.Gemeinden kein Problem, weil d.Bögen laufend verschickt werden.
Hier hat offensichtlich d.Logistik nicht geklappt. Bei der ANUS oder den Jusos?
Aber Gemeinden verklagen zu wollen wegen 1500 Unterschriften, ist ein Armutszeugnis und lächerlich!!
Antworten
Ruedi Strickler, dies ist weder ein Armutszeugnis noch lächerlich. Im Gegenteil, es ist nicht akzeptierbar, dass ein Referendum nicht zustande kommt, weil Gemeinden bei der Beglaubigung schlampen, und die beglaubigten Unterschriftenbögen dann auch noch per B-Post zurücksenden. Ein solches Verhalten kann schon den Verdacht nahe legen, dass diese Verschleppung absichtlich geschehen sein könnte.
Auns und Juso geben also Genfer Gemeinden die Schuld, um von ihrer eigenen Unfähigkeit abzulenken. Zu Lasten des Staates laufen nun gerichtliche Kosten an, was dann die Auns und den Bund der Steuerzahler (BdS) wieder dazu bringt, gegen die steigenden Staatsausgaben zu wettern. Auns und BdS verlangen immer wieder Transparenz, sind aber nicht bereit, diese selbst zu gewähren (z.B. finanz. Verhältn.) Antworten
Rietmann + Mauerhofer, es offenbart sich hier ein gravierender Mangel in unserem Referendumsrecht. Dieser muss schnellst möglich korrigiert werden. Es darf nicht sein, dass aufgrund der Beglaubigung Unterschriften nicht mitgezählt werden können. Das Referendum gegen die Steuerabkommen ist alles andere als unnötig, ganz im Gegenteil.
Es wundert mich überhaupt nicht, dass es die AUNS und die Juso sind, die sich im Zusammenhang mit Initiativen beschweren, sind es doch die S-Parteien und ihre Anhängsel, die immer wieder unnötige Initiativen starten, zwecks Werbung für die Partei. Nun soll auch noch die BKanzlei die Unterschriften überprüfen. So lassen sich diese Herrschaften ihre Werbung gleich zweimal vom Steuerzahler bezahlen!
Liebe AUNS, liebe Jusos
Ihr schafft es nicht einmal, 50000 Mitbürger zur Unterschrift zu bewegen. Wie in aller Welt kommt Ihr auf die Idee, mit dem gleichen Thema eine Abstimmung zu gewinnen? Spart dem Schweizervolk die Kosten einer Abstimmung und Euch die Blamage einer "gebodigten" Abstimmung und gebt Euch geschlagen. Und sammelt das nächste Mal mehr und früher.
Antworten
Und für Themen, die der Bevölkerung unter den Nägeln brennen.
Ganz naiv gesagt: es kann doch nicht sein, dass eine Unterschriftensammlung an etwas Behördlichem scheitert, auf das die Initianten keinen Einfluss haben? Herr Imhofs Anregung bezüglich Stichtag wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Geradezu peinlich, nein vielmehr: ärgerlich, dass dieser Schritt nötig zu sein scheint. Antworten
«Unverzüglich» heisst in allen Firmen noch am gleichen Tag oder spätestens am nächsten Morgen früh. Wenn in Genfer Amtsstuben ein laisser-faire oder Schlendrian Einzug gehalten hat, ist das unverzüglich abzustellen. Wer einmal Unterschriften gesammelt hat, weiss wie aufwendig für jede einzelne geweibelt werden muss. Da geht es schlicht nicht an, dass Gemeindeverwalter Dienst-nach-Vorschrift üben. Antworten
Einstein (Albert) ist u.a. deshalb berühmt geworden, weil er gewissen etwas anspruchsvolleren Fragestellungen nicht ausgewichen ist. Sein Namensvetter (Peter) macht es sich da mit seinem unbewiesenen, gegen die Genfer Gemeinden gerichteten Rundumschlag doch gründlich einfacher. Nun ja, das ist sein Recht. Wundern wir uns dann nur nicht, wenn plötzlich der Bundesfrieden in Schieflage gerät.
Die Gemeinden üben nicht Dienst nach Vorschrift, wenn sie die Unterschriften nicht unverzüglich beglaubigen und zurückschicken und unverzüglich heisst wörtlich "ohne Verzug" also ganz eindeutig noch am gleichen Tag (s. Duden)! Wird diese Pflicht verletzt, so ist das eine kriminelle Handlung. Im vorliegenden Fall muss das Bundesgericht das Referendum wohl für gültig erklären!
doch, doch, Dienst nach Vorschrift wäre hier das richtige gewesen, dann wären ja die Beglaubigungen "unverzüglich" erledigt worden ;-))
Philippe Mettauer
Das Wort Schlendrian ist für viele Gemeindeverwaltungen der richtige Ausdruck; insbesondere in Genf. Dort funktioniert nur eines, und das ist die Steuerverwaltung mit horrenden Forderungen.
Noch so ein "Jurist", der die Genfer Gemeinden hier belehrt und diesen mit herablassender Arroganz "Schlendrian" vorwirft, ohne über die institutionelle Organisation dieses Stadtkantons auch nur die geringste Ahnung zu haben! Nota bene: die Fluktuationsraten im Genfer Einwohnerregister - welches übrigens kantonal, und nicht kommunal organisiert ist - sind wohl schweizweit die höchsten!
Es gibt noch ein weiteres Problem: Wenn eine Gemeinde sich mit der Beglaubigung Zeit lässt - bei Initiativen kann das Monate dauern - und ein Unterzeichner in der Zwischenzeit weggezogen ist, wird die Unterschrift plötzlich ungültig. Vorallem in den Städten kann das Dutzend oder Hunderte von ungültigen Unterschriften verursachen. Antworten
Eine Gemeinde braucht vielleicht einen maximal zwei Tage für die Beglaubigung. Wenn man hingegen gleich mit 2000-3000 Unterschriften kommt, kann es auch zwei Tage mehr dauern. Das Sie hier von Monaten sprechen, entbehrt jeder Grundlage.
Und das Problem mit dem Wegziehen ist die Schuld des Initiativkomitees. Würden diese die Unterschriften nicht erst am Schluss beglaubigen, wären noch mehr gültig.
Es ist etwa mal ein Kreuz mit gewissen Gemeinden. Einmal schlampen sie zeitlich, dann wimmeln sie Sozialfälle ab und schliesslich verschwinden noch Stimmzettel. Das Alles muss nicht zusammentreffen, aber es kann. Hauptsache sie sind gemeinde-autonom. Antworten
Ein typisches Schweizer Problem. Die Demokratie kann durch säumige Gemeinden beeinflusst werden. Krass. Sinnvolle Gesetze zu entwerfen scheint nicht das grosse Talent der Schweizer zu sein. Nicht, dass andere Länder das besser können, doch von der Schweiz würde man einfach mehr erwarten. Antworten
Ich meine dass klar hervorgeht dass das Interesse nicht gross war das Reverendum zu unterstützen. Meiner Meinung nach ist es an den Kommites genügend Zeit für die Prüfung einzusetzen. Es kann nicht sein dass Gemeinden dann einfach einen Stempel unter das Dokument setzen weil die Zeit für die Überprüfung zu knapp ist. Die Kommites kennen das ende der Sammelfrist ganz genau. Antworten
Gerade das wurde gemacht.
Aber 14'700 Unterschriften haben gewisse Gemeinden liegen lassen und dann erst noch mit B-Post retourniert, obwohl der Unterschriftenbogen mit dem "A Prioritaire" versehen war ! Geschweige der Kanton Genf, der nicht weiss auf welche Poststelle man nachmittags ein "Postpac Priority" aufgeben muss.
Schauen Sie sich im obigen Artikel die Querverweise zu anderen Artikeln an. Nach erster Einschätzung sind AUNS und JUSO davon ausgegangen, dass sie gegen 150'000 Unterschriften zusammen haben. Natürlich schaut man, dass man "spatzig" hat und hört nicht nach Unterschrift 50'001 mit Sammeln auf.
Einerseits ist es eine deutliche Stellungnahme des Souveräns, wenn man es nicht schafft, deutlich über 50'000 Unterschriften zu sammeln. Gerade die AUNS will doch nicht, dass die Gerichte sich in die Demokratie einmischen. Davon unabhängig könnte man das Problem lösen, indem der Eingang bei der Gemeinde als Stichtag gesetzt wird. So zählt die Zeit für die Beglaubigungen nicht mehr zur Sammelfrist. Antworten
Herr Gafner, das ist mir klar. Aber man *könnte* diese Regel anpassen, um die Gemeinden aus der Schusslinie zu nehmen. Die Unterschriften müssten spätestens am letzten Tag bei den Gemeinden sein. Diesen würde man 5-7 Tage zugestehen für die Beglaubigung und das zurückschicken. Spätestens 10 Tage nach Ablauf der Sammelfrist muss alles bei der Bundeskanzlei sein. So gäbe es eine Netto-Sammelfrist.
@Ph.Imhof: diese Aussage stimmt eben so nicht. Gültig eingereicht sind die Unterschriften wenn sie in Bern zu einem bestimmten vorher klar und verbindlich kommunizierten Termin abgegeben worden sind. Alles andere zählt nicht. Die Spielregeln sind seit Jahren bekannt und waren bis jetzt auch noch nie ein Problem, ausser halt bei der AUNS und den JUSO, wo das Quorum nicht reicht.
@B.Dudle,G.Gafner: Evtl. sind 400 Zeichen auch einfach zu knapp, um im Detail darzulegen, wie man das Verfahren verbessern könnte. Um Ihre Analogie des Marathons zu nehmen: Es spielt dort aber keine Rolle, wann die Leute von Datasport dem Läufer den Chip abnehmen (ich weiss, ist heute nicht mehr aktuell). Ist die Unterschrift rechtzeitig bei der Gde, so wurde sie im Prinzip rechtzeitig gesammelt.
@Petra Meier: Nein, gar nicht. Eine Person unterschreibt das Referendum, d.h. sie will eine Volksabstimmung, höchstwahrscheinlich, weil sie dort NEIN stimmen will, oder einfach aus Prinzip. Eine andere Person unterschreibt nicht, d.h. sie findet eine Abstimmung unnötig, höchstwahrscheinlich weil sie nichts gegen das Abkommen hat. Das war offensichtlich eine deutliche Mehrheit.
Nein, nach Ihrem Vorschlag wäre der Einreichungstermin variabel, ja eigentlich unbestimmt, da nie festgestellt werden kann, ob noch weitere Unterschriften eintreffen werden. Dies würde zu anderweitigen Diskussionen führen. Bei einem Marathonlauf ist der Ort des Ziels auch bereits beim Start fixiert.
Sie haben da aber einen interessanten Begriff vom Souverän, Herr Imhof.
@Ph.Imhof: der Stichtag bei der Gemeinde zu setzen bringt nichts, wielange nach Ablauf der Frist muss das ganze zur Post,das Problem verlagert sich dann einfach an die nächste Instanz, es ist dann einfach die Post schuld wenn die Zeit davonläuft. Besser ist alles zu lassen wie es ist, schnelles schrauben schadet nur und löst die Probleme nicht. Einfaches Rezept: einfach genügend Zeit einrechnen.
Zurück zur Story
Schweiz
- 13:24Bundesamt für Justiz erhält neuen Direktor
- 12:48Zweitwohnungsartikel gilt ab März 2012
- 10:34Bund will Diktatorengelder einfacher loswerden können
- 10:13«Die Basler Fans lassen auswärts die Sau raus»
- 08:21Das Bundesgericht entscheidet, was von der Beschwerdeflut bleibt
- 08:14Das Märchen von der positiven Handelsbilanz
Abopreise vergleichen
Der Handy-Abovergleich mit Ihrem gewünschten Mobiltelefon und Prepaid-Angeboten.
Online-Wettbewerb
Wir feiern - Sie profitieren. Einen Tag lang freie Fahrt ab CHF 25.- mit Bahn, Bus und Schiff im gesamten BLS-Gebiet.

Bitte warten



























Angemeldet mit Facebook