Schweiz

Gescheitertes Referendum: Auns peilt Bundesgericht an

Aktualisiert am 04.10.2012 42 Kommentare

Die Auns und die Juso haben für das Referendum gegen die Steuerabkommen zu wenig Unterschriften gesammelt. Schuld seien Genfer Gemeinden. Das Referendumskomitee bereitet einen Rekurs vor.

Hier war man noch voller Hoffnungen: Auns-Präsident Pirmin Schwander reicht in Bern die Unterschriften ein. (27. September 2012)

Hier war man noch voller Hoffnungen: Auns-Präsident Pirmin Schwander reicht in Bern die Unterschriften ein. (27. September 2012)
Bild: Keystone

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Die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (Auns) fasst wegen des Scheiterns ihrer Referenden gegen die Steuerabkommen mit Deutschland, Grossbritannien und Österreich einen Gang ans Bundesgericht ins Auge. Die Auns bereitet einen Rekurs vor.

Im Visier hat die Auns Genfer Gemeinden und auch den Kanton Genf. Sie wirft ihnen vor, Unterschriften für die Referenden nicht rechtzeitig zurückgeschickt zu haben. Etwa 1500 auf Genfer Boden gesammelte Unterschriften seien entscheidend dafür gewesen, dass das Referendum gegen das Abkommen mit Deutschland gescheitert sei.

Die Unterschriften aus Genf gingen nach Darstellung der Auns erst ein, einen Tag nach dem Ende der Referendumsfrist. Sie konnten deshalb nicht als gültig mitgerechnet werden.

Säumige Gemeinden

Sobald der Entscheid der Bundeskanzlei im «Bundesblatt» publiziert ist, hat die Auns 30 Tage Zeit, um ihren Rekurs einzureichen. Dieser wende sich voraussichtlich gegen mehrere Gemeinden im Kanton Genf und den Kanton Genf selbst, wie Auns- Geschäftsführer Werner Gartenmann am Donnerstag der Nachrichtenagentur SDA sagte.

Noch erörterten juristische Fachleute die Art und Weise, wie gegen die als säumig befundenen Gemeinden vorgegangen werden könne, sagte Gartenmann. Letztendlich will die Auns aber eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte erreichen.

Dessen Artikel 62 schreibt vor, dass Unterschriftenlisten für Referenden nach der Beglaubigung durch die zuständigen Amtsstellen bei Gemeinden und Kantonen dem Absender «unverzüglich» zugestellt werden müssen. «Diese Formulierung muss geklärt werden, und es müssen genaue Fristen gesetzt werden», sagte Gartenmann.

Kontrollzählung für Abkommen mit Deutschland

Diskussionen der Auns mit Parlamentariern seien am Laufen, sagte er. Dasselbe sei bei den an den Referenden beteiligten Jungsozialisten (Juso) der Fall.

Die Referendumskomitees haben laut der Bundeskanzlei bis zum Ablauf der Referendumsfrist nur 48'533 Unterschriften gegen das Abkommen mit Deutschland eingereicht. Bei den Abkommen mit Grossbritannien und Österreich fehlten mehr als 2500 beziehungsweise 3000 gültige Unterschriften.

Zum Abkommen mit Deutschland kündigte die Bundeskanzlei eine überdepartementale Kontrolle an – wie es jüngst bereits bei der Bürokratiestopp-Initiative der FDP geschah. (bru/sda)

Erstellt: 04.10.2012, 13:21 Uhr

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42 Kommentare

peter züger

04.10.2012, 14:06 Uhr
Melden 105 Empfehlung 16

«Unverzüglich» heisst in allen Firmen noch am gleichen Tag oder spätestens am nächsten Morgen früh. Wenn in Genfer Amtsstuben ein laisser-faire oder Schlendrian Einzug gehalten hat, ist das unverzüglich abzustellen. Wer einmal Unterschriften gesammelt hat, weiss wie aufwendig für jede einzelne geweibelt werden muss. Da geht es schlicht nicht an, dass Gemeindeverwalter Dienst-nach-Vorschrift üben. Antworten


Philipp Imhof

04.10.2012, 13:38 Uhr
Melden 85 Empfehlung 33

Einerseits ist es eine deutliche Stellungnahme des Souveräns, wenn man es nicht schafft, deutlich über 50'000 Unterschriften zu sammeln. Gerade die AUNS will doch nicht, dass die Gerichte sich in die Demokratie einmischen. Davon unabhängig könnte man das Problem lösen, indem der Eingang bei der Gemeinde als Stichtag gesetzt wird. So zählt die Zeit für die Beglaubigungen nicht mehr zur Sammelfrist. Antworten



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