Schweiz

Diskussion

Gericht lehnt US-Amtshilfegesuch ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, das Gesuch auf Herausgabe von CS-Kundendaten sei «viel zu offen» formuliert. Das Urteil belastet die Verhandlungen mit den USA im Steuerstreit. Mehr...

Von Thomas Hasler.

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

49 Kommentare

Arthur Mueller

11.04.2012, 21:22 Uhr
Melden 2 Empfehlung 0

@Tschan: natürlich gibt es andere Länder mit Bankkundengeheimnis und gerade diese Länder sind daran interessiert den CH-Finanzplatz zu zerstören! Das es der Schweiz nicht mehr so gut gehen wird, werden auch sie zu spüren bekommen. Spätestens wenn tausende von Bankangestellten bei RAV stempeln gehen und fast keine Steuern mehr zahlen! Antworten


Karl von Bruk

14.04.2012, 06:24 Uhr
Melden

Das Schweizerische Bankgeheimnis als Exportkassenkuh ist - von UBS- und FINMA-Baenkstern(!) sowie ihren Komplizen in Bundesrat, Bundesgericht und Parlament gekeult - eh Geschichte. Der indigene Geldadel versucht jetzt nur noch, die ursprungliche Funktion, naemlich die Ermoeglichung der inlaendischen Steuerdefraudation durch feudale Geldadelsdynastien mit vornapoleonischen Wurzeln zu retten....


Bruno Krähenbühl

11.04.2012, 18:58 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

Das jetzt noch gültige DBA liess dem Gericht gar keine andere Wahl. Es liegt nun bei den Amerikanern, das neu ausgehandelte DBA endlich zu ratifizieren. Darin wird kein Unterschied mehr gemacht zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Der Ball liegt nun in den USA. Wäre die neue Regelung schon in Kraft, hätte das Gericht wohl anders entschieden. Ob das die Cowboys wohl kapieren ? Antworten


Robert Marek

11.04.2012, 18:37 Uhr
Melden 5 Empfehlung 0

Die Amis werden das nicht "verstehen", weil sie grundsätzlich kein recht eines fremden, souveränden staates anerkennen, sondern mit imperialistischer brutalität ihr eigenes recht international durchsetzen. die schweiz, als kleinstaat ist machtlos, warum aber lässt sich bsp. die eu alles gefallen (z.b. fatca)? Antworten


sydney mueller

11.04.2012, 14:49 Uhr
Melden 8 Empfehlung 0

ich finde es immer wie stossender, dass anscheinend andere staaten versuchen unsere gesetzgebung zu umgehen und umzustossen. und die schweizer regierung würde evtl. durch notrecht sogar noch dabei helfen... sollen doch die usa versuchen, die credit suisse aus dem markt zu verbannen. ein gewaltiger tsunami würde über den weltweiten finanzmarkt brausen - lehman wäre dagegen nur ein kleines lüftchen. Antworten


Markus Ehrler

11.04.2012, 14:48 Uhr
Melden 8 Empfehlung 0

Die USA haben DEMOKRATISCH entstandene Entscheide anderer Länder m.W. immer respektiert. Mir scheint, dass die heutigen Probleme eher daherkommen, dass die Schweiz nicht mehr die Demokratie ist, die sie mal war und zunehmend Unsicherheiten verbreitet. Antworten


Hans Beat Schneider

11.04.2012, 14:33 Uhr
Melden 8 Empfehlung 0

Gut für jeden aufrichtigen Bürger festzustellen, dass die schweizerische Gewaltentrennung funktioniert. Legislative und Exekutive müssen nun auf dieser Grundlage Lösungen suchen und zwar ohne Notrecht. Antworten


Daerio Winkler

11.04.2012, 11:56 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

Irgendwann wird die Schweiz selbst angeklagt, weil es ihren Bürgern erlaubt und es dazu ermuntert hat, die Staaten dieser Welt abzuzocken. Dann gute Nacht. Antworten


Urs Sprüngli

11.04.2012, 11:44 Uhr
Melden 22 Empfehlung 0

Raubzüge? Geht es nicht eher um die Wiederbeschaffung geraubten (Steuerhinterziehung ist Diebstahl an der Gemeinschaft!) Geldes? Manche glauben anscheinend noch immer, dass Stuerhinterziehung ein Kavaliersdelikt, eine Tat ohne Opfer, ist. Antworten


alfred bleuler

11.04.2012, 11:18 Uhr
Melden 19 Empfehlung 0

steuerhinterzieher sind parasiten >>> sie nutzen die staatlichen infrastrukturen genau so wie ehrlich versteuernden lohnempfänger oder mill-io/ardäre >> es würde der schweiz nur gut tun die machenschaften dieser steuerhinterzieher nicht zu schützen >>> übergebt die namen von ausländischen bankkunden deren steuerbehörden und leistet bei aufforderung ohne widersspruch entsprechende rechtshilfe Antworten


Ralf Wenger

11.04.2012, 14:23 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

@Bleuler: die anderen Finanzplätze mit weniger strengen Regeln freuen sich ab Ihrer Meinung und auf die vielen neuen, ehemaligen Kunden aus der Schweiz. Wenn schon müssen weltweit für alle Finanzplätze die gleichen Regeln gelten. Sonst sind die Spiesse nicht gleich lang, zum Nachteil der Schweiz. Oder sind Sie bereit, die dadurch bei uns ausfallenden Steuereinnahmen zu übernehmen?


Josef Nemecek

11.04.2012, 10:45 Uhr
Melden 19 Empfehlung 0

Mal schauen, wie schnell sich unser Mütchen wieder abkühlt, sobald die USA ihre Drohungen wahrmacht, die betroffenen Banken anklagt, vom Handel in den USA ausschliesst und Geschäfte verbietet. Dann wird sich jede Bank selbst am nächsten sein und sich über die Schweizer Gesetze, welche quer in der globalen Landschaft stehen, hinwegsetzen... Antworten


sydney mueller

11.04.2012, 14:58 Uhr
Melden 5 Empfehlung 0

mal schauen, wie das mütchen der USA abkühlt, wenn plötzlich die credit suisse bankrott geht und mit ihr das grosse usa geschäft und damit tausende von arbeitsplätzen. mal nicht von den auswirkungen auf die finanzmärkte gesprochen. wir müssen uns endlich auch wieder mal den eigenen stärken bewusst werden. allerdings wird halt die cs von amerikanern geführt...


manuela mueller

11.04.2012, 10:04 Uhr
Melden 37 Empfehlung 0

naja, ich habe off-the-record über die anfrage gehört. es soll wirklich sehr breit gefasst sein und wirklich einfach alles rausgelesen worden sein. es soll nahe am automatischen daten-ausgleich gewesen sein. ich empfinde es als affront, wenn die USA so mit anderen Staaten umspringt. verschiedene steuergesetzte hin oder her. die USA soll doch zuerst einmal Mexico die geforderten daten liefern! Antworten


Andy Wöllner

11.04.2012, 10:00 Uhr
Melden 42 Empfehlung 0

Es gibt noch einen Hauch von Hoffnung, dass nicht alles widerstandslos verhökert wird. Es ist äusserst bedenklich, dass die Juristen mittlerweile besser zu unserem Land schauen, als die PolitikerInnen. Solche Erscheinungen zeigen klar auf, wie die Substanz unter der Bundeskuppel zu Bern verfault. Eine wahrhaft traurige Erkenntnis ! Antworten


Thomas Tschan

11.04.2012, 09:46 Uhr
Melden 17 Empfehlung 0

Ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, der in meinen Augen sehr zu begrüssen ist. Dennoch muss sich der Finanzplatz Schweiz dringendst Gedanken über die Zukunft des Bankkundengeheimnis machen - über kurz oder lang wird die Schweiz dieses streitbare Gesetz - völlig zu Recht! - nicht halten können. Antworten


Thomas Tschan

11.04.2012, 20:15 Uhr
Melden

@S. Mueller. Sehr intelligenter Kommentar! Gäbe es kein Bankkundengeheimnis, so hiesse das noch lange nicht, dass all unsere Banktransaktionen öffentlich wären. Was haben Sie denn für Vorstellungen? Und wieso haben Sie Angst um den Finanzplatz? Glauben Sie, die Kunden sind nur wegen diesem Gesetz hier? Andere Länder kennen dieses Gesetz nicht und haben offensichtlich auch Bankkunden.


sydney mueller

11.04.2012, 14:43 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

@tschan: sie sind also bereit, jede kontobewegung (lohn, zahlungen, rechnungen, kredite) und jeden kontostand mit allen zu teilen? denken sie einmal über die folgen nach. dann denken sie jetzt auch noch darüber nach, welche einschneidenden massnahme dies zur folge hätten. keine banken, kein finanzplatz ergo keine steuereinnahmen, keine drittjobs (handwerker). einfach mal darüber nachdenken!


Marcel Sutter

11.04.2012, 10:52 Uhr
Melden 10 Empfehlung 0

Das Gesetz schützt niemanden. Jedes Land kann mit begründeten Beweisen ein Auskunftsbegehren stellen und dies wird dann umgesetzt, aber es ist halt einfacher einen auf grossen Erpresser zu machen und die Keule auszupacken. Das Gesetz schützt meine Daten vor dem Zugriff unberechtigter und dies finde ich auch richtig und soll so bleiben.


Thomas Tschan

11.04.2012, 10:24 Uhr
Melden 9 Empfehlung 0

Sie, Herr Sutter, haben auch nichts zu befürchten. Es geht ja nicht darum, dass die ganze Welt weiss, über wie viel Vermögen Sie verfügen - dafür bliebe noch immer die Diskretion der einzelnen Institute - sondern darum, dass das Bankkundengeheimnis vielerlei illegale Gelder schützt und dem Staat Steuereinnahmen vorenthält. Weshalb sollte ein Gesetz vor Steuerhinterziehung schützen?


Marcel Sutter

11.04.2012, 09:49 Uhr
Melden 23 Empfehlung 0

Wie begründen Sie ihr völlig zu Recht? Kennen Sie das Bankkundengeheimnis so genau. Ich als normaler CH Bürger mit nicht viel Vermögen begrüsse dieses Gesetz weil ich immernoch selber entscheiden will wer was von mir weiss.


Daniel Studer

11.04.2012, 09:51 Uhr
Melden 8 Empfehlung 0

Liebe Verteidiger von Recht und Freiheit, bitte unbedingt "US-Steuerstreit: «Credit Suisse hatte fragwürdige Methoden»" auf der Website von SF TV ankucken.
Unter anderem interessant:
"Das Gericht deute aber im Urteil mehrfach an, dass es mit dem neuen geplanten Doppelbesteuerungsabkommen Steuerhinterziehung anders beurteilen werde."
Antworten


Werner Luginbühl

11.04.2012, 10:17 Uhr
Melden 9 Empfehlung 0

Das ist ein alter Zopf. Es ist wohl heutzutage auch richtig und unumgänglich, die Unterscheidung Steuerhinterziehung/-Betrug aufzugeben und ausserdem Gruppenanfragen zuzulassen. Deshalb wurde das neue Abkommen ja ausgehandelt. Nur ist das heute noch nicht in Kraft. Es darf einfach nicht sein, dass eine Behörde unter politischem Druck gegen geltendes Recht verstösst.


Hans Meier

11.04.2012, 09:29 Uhr
Melden 40 Empfehlung 0

Das Bundesverwaltungsgericht macht es vor - bravo! Es wird Zeit, dass unsere Politiker Elite wach wird und aus dem Schlaf erwacht! Wie die sich verhalten ist einfach verantwortungslos! Antworten


Cassandra Dürr

11.04.2012, 09:21 Uhr
Melden 29 Empfehlung 0

Es wird höchste Zeit, dass die CH dieses seltsame Rechtsempfinden samt des dazugehörigen (Un-)Rechtsschutzes aufgibt! Es kann doch nicht sein, dass ein Rechtsstaat per Gesetz Rechtsbrecher u.Staatsschädiger anderer Länder schützt. Das BVgericht muss Gesetze anwenden, aber dieses Bankgeheimnis gehört eliminiert - auch f.Schweizer u.seien sie noch so rechts u."senkrecht"! Antworten


Sandra Berner

11.04.2012, 11:30 Uhr
Melden 15 Empfehlung 0

Deutschland schiebt seine Probleme mit den Steuerzahlern auf die Schweiz ab, weil es nicht imstande ist, eine vernünftige Steuergesetzgebung zu machen. Clever ! Es liegt nicht an uns, beim deutschen Amt nachzufragen, ob das Geld rechtmässig versteuert ist. Jetzt kommen aber die Rettungsschirme und das kostet Unsummen ! Diese Summen muss der dt. Staat beim dt. Bürger holen. Egal wie, Cd aufkauf usw


adrian wehrli

11.04.2012, 09:53 Uhr
Melden 38 Empfehlung 0

@ Dürr. Zum Glück haben wir hier in der Schweiz ein etwas anderes Staatsverständniss als in vielen Teiel der Welt. WIr als Bürger entscheiden wieviel der Staat erhält, und unsere Privatsphäre (und ja auch Bankkonten) gehen den Staat rein NICHTS an. In anderen Ländern bestimmt der Staat wieviel er dem Bürger abnimmt um seinen wachsenden Beamten-Molch zu finanzieren.


Marcel Sutter

11.04.2012, 09:52 Uhr
Melden 22 Empfehlung 0

Wenn Sie wüssten wovon Sie sprechen, dann wüssten Sie dass diese Leute nicht geschützt werden. Stellt ein Staat ein gültiges Auskunftsbegehren wird dies geprüft und in den meisten Fällen gutgeheissen. So einfach ist es. Forschen Sie doch bitte mal nach wieviele solche Gesuche von Deutschland in den letzten Jahren eingetroffen sind, sie werden erstaunt sein wie wenige das waren.


Erika Mumenthaler

11.04.2012, 09:43 Uhr
Melden 29 Empfehlung 0

@C.D.: Rechtsempfinden und Recht sind nicht das gleiche, es wird Zeit das sich die Schweiz und die Gerichte gegen diese elenden Erpressungen von veschiedenen Staaten wehren. Wer bei Kriegen mitmischen kann, im eigenen Land das Geld der Steuerzahler für einen solchen Quatsch verjubelt und die Reichen entlastet, soll doch sehen woher sie nun das Geld nehmen. Ich stehe zum Bankgeheimnis.


Doris Doebeli

11.04.2012, 09:09 Uhr
Melden 38 Empfehlung 0

Die Unterscheidung Steuerbetrug vs Steuerhinterziehung ist etwas dasselbe, wie wenn ein Vergewaltiger eine mildere Strafe fordert, weil er ein Kondom benutzt hatte. Bschiss bleibt Bschiss. Aber wir CHer haben halt unseren Wohlstand auf diesem Bschiss aufgebaut und den wollen wir uns nicht wegnehmen lassen. Antworten


Sandra Berner

11.04.2012, 11:34 Uhr
Melden 11 Empfehlung 0

DD: Wenn die doppelte Strafbarkeit bei Ihnen abgeschafft wird und sie die Steuern nicht ordnungsgemäss ausfüllen, landen Sie beim Strafrichter. Wollen Sie sich wirklich eine solche Bürde aufladen ? Es geht den Politikern anderer Staaten ums Geld, um des Bürger's Freiheit, die er in schweren Zeiten nicht besitzen darf. Genau wie jetzt in der Euro-Krise vor dem Euro-Ende.


Pat Sibler

11.04.2012, 10:40 Uhr
Melden 15 Empfehlung 0

Frau Doebeli, ich billige Vergewaltigungen nicht. Gleich nochmals: Ich verurteile Vergewaltigungen. Punkt. Und nun das andere Thema: Ein Vergewaltiger mit Kondom ist in der Tat weniger schlimm als einer ohne. Überlegen Sie mal. - Und noch ein Thema: Die Schweiz hat ihren Wohlstand sicher nicht auf den Banken aufgebaut. Offenbar haben Sie in mehr als einem Schulfach einen Fensterplatz gehabt... :-)


Roli Meier

11.04.2012, 09:34 Uhr
Melden 18 Empfehlung 0

Der Vergleich mit dem Kondom und dem Vergewaltiger ist superb und bringt es genau auf den Punkt. Bravo


Daniel Studer

11.04.2012, 09:09 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

Das ist halt das (noch) geltende Recht. Aber Informationen zu liefern heisst noch lange nicht, jemanden der Steuerhinterziehung zu überführen oder ihn zu verurteilen - das ist dann eben Sache der US Gerichte, nicht unsere. Da die CS ja "too big to fail" ist, kann der BR Notrecht anwenden und wird dafür an den Pranger gestellt oder die CS verletzt das BG. Alternativen? Antworten


Daniel Studer

11.04.2012, 09:22 Uhr
Melden 8 Empfehlung 0

Eine Alternative suchen die Banken mittlerweile zum Glück selber (siehe "Die Suche nach Plan B" in dieser Zeitung von gestern) .
Es wird langweilig, dass man Geschäftsmodelle der Banken und die Politik oder gar die Souveränität miteinander verwechselt werden. Weshalb sollen Schweizer dafür in Sippenhaft genommen werden können, weil Ausländer Steuern sparen? Das haben wir doch nicht nötig.


Carlo Schnydrig

11.04.2012, 08:59 Uhr
Melden 31 Empfehlung 0

Es ist wirklich höchste Zeit, dass der Politik endlich die gesetzlichen Grenzen aufzeigt. Die "Bücklingspolitik" gegenüber der erpresserischen USA (und DE) hat die Schmerzensgrenze bereits überschritten! Die Politik hat wirklich das "Gespühr und Sinn der Neutralität/Suveränität der CH" verloren. Die überheblichen und fehlbaren Banken haben ihr selbstverursachtes "Schlamassel" selbst aufzuräumen! Antworten


Max Meier

11.04.2012, 14:16 Uhr
Melden 3 Empfehlung 0

Herr Morf, das einzige das unsere Banken machen, ist, Geld zur Verwaltung anzunehmen. Richtig, die Banken kontrollieren nicht ob dieses Geld versteuert ist. Dies wäre allerdings auch fast unmöglich zu bewerkstelligen, bzw. unglaublich teuer - übrigens macht das KEINE Bank, auch nicht in den USA, EU oder sonstwo. Warum werden die Kosten dafür nicht dem Anfrager berechnet?


Kurt Simmen

11.04.2012, 08:52 Uhr
Melden 37 Empfehlung 0

Sehr gut, ein richtiger Entscheid. Ob Deutschland oder die Sheriffs - endlich zeigen, dass wir uns nicht auf der Nase herumtanzen lassen und auch unsere Gesetze zu respektieren sind. Zuerst sollen die Amis ihre Kriminellen vom Milliarden-Giftpapierbetrug an der Wallstreet hinter Gitter bringen und Delware und andere Steueroasen schliessen - dann lassen wir wieder mit uns reden. Antworten


André Morf

11.04.2012, 10:01 Uhr
Melden 18 Empfehlung 0

Blöd, Hr.Simmen ist einfach nur, dass die anderen Länder das exakt Gleiche sagen: Wir haben unsere Gesetze! Noch blöder aber ist, dass unsere Banken aktiv zu Steuerbetrug beigetragen haben u.wir sehr, sehr abhängig sind von anderen Ländern.
Zudem finde ich es -nett gesagt - falsch, Steuerbetrüger zu schützen. Ob CH, D,USA,I - egal: Betrug darf KEIN Staat unterstützen u. wir tun genau das...


Pascal Meister

11.04.2012, 08:48 Uhr
Melden 83 Empfehlung 0

Wenigstens sind die Gerichte in der Schweiz noch bei Sinnen und wenden die Gesetze an, welche beschlossen wurden. Antworten


Josef Nemecek

11.04.2012, 10:53 Uhr
Melden 8 Empfehlung 0

Das müssen die Gerichte auch: Die geltenden Gesetze anwenden. Bloss werden wir blöd aus der Wäsche schauen, wenn die anderen Länder und ausländischen Gerichte ihre Gesetze auf uns anwenden. Gerade im Fall der USA und Deutschland könnte das unangenehm werden: Die CH-Banken sind auf den Handeln in den USA angewiesen, und auch die EU ist ein grosser Handelspartner für uns...


Karl von Bruk

11.04.2012, 08:21 Uhr
Melden 13 Empfehlung 0

Ein restrechtsstaatlicher Silberstreif am Horizont: Wenigstenx noch ein Gericht in der Schweiz, das Abkommen und Gesetz dient, statt sich wie insbesondere das Bundesgericht und seine Unrechtspraxis politischen Tageslaunen bis hin zur Absurditaet zu beugen, die Polizeiklausel gar fuer die Beguenstigung statt Bekaempfung von bankgeheimnisbruechigen Baenkstern in UBCS und FINMA zu missbrauchen.... Antworten


J.A. VonBerg

11.04.2012, 07:53 Uhr
Melden 40 Empfehlung 0

Es ist äusserst bedenklich und befremdend, dass Bundesrat und Parlament, die Gesetze und Verträge nicht einhalten, welche sie selber erlassen haben. Antworten


Peter Schmid

11.04.2012, 07:58 Uhr
Melden 8 Empfehlung 0

Ja, ich in Vollblut-CH ... was die Politik, die Justiz und die scheinheiligen, offiziell verbrieften kriminellen Banker durch Rosinenpicken, parasitieren oder schmarotzen in den vergangenen 50 Jahren angerichtet haben ist zwar unglaublich, doch wahr und schon seit langem bekannt.
Heute weiss sich die Politik, die Justiz und die unseligen Banken keine Fasson zu geben, jeden Tag etwas Neues ...?!
Antworten


Peter Rusterholz

11.04.2012, 07:00 Uhr
Melden 71 Empfehlung 0

Nach Bundesanwalt Lauber ein weiterer Fall in welchem die Justiz Kundenvermögen vor ausländischen Raubzügen schützt und dem Recht zum Durchbruch verhilft. Dies trotz linkem Support für unrechtmässige Raubzüge ausländischer Staaten. Antworten


adrian wehrli

11.04.2012, 10:03 Uhr
Melden 16 Empfehlung 0

@ atteslander: Ich würde jetzt mal behaupten dass die Leute die nach "linkem Denkmuster" keine oder nur sehr Marginal Steuern zahlen. Abzüglich der Krankenkassensubventionen und anderen Zuschlägen sind die "linken" leider Schmarotzer.


knut atteslander

11.04.2012, 08:42 Uhr
Melden 10 Empfehlung 0

ich würde jetzt mal behaupten personen die nach klassisch "linkem denkmuster" handeln ihre steuern bezahlen.
ein recht auf steuerhinterziehung gibt es auch in der schweiz nicht.


Maurus Meier

11.04.2012, 08:37 Uhr
Melden 12 Empfehlung 0

Hr. Rusterholz. Dert oben geschilderte Fall hat nichts mit Lauber und seiner BA zutun. Es geht um die Heruasgabe von Daten durch die Steuerbehörden, weshalb das Bundesverw.-Gericht urteilen musste. Lesen, denken, schreiben ......!


Sam Pirelli

11.04.2012, 11:09 Uhr
Melden 8 Empfehlung 0

Herr Wehrli, abgesehen davon, dass Ihr Beitrag vor Rechtschreib- und Grammatikfehlern nur so strotzt - er ist auch eine ausgemachte Beleidigung. Wollen Sie mich echt als Schmarotzer bezeichnen? Ich und alle meine FreundInnen zahlen sehr wohl Steuern, und nicht zu knapp. Weil wir nämlich, auch das Teil linken Denkens, durchaus bereit sind, unseren Beitrag an die allg. Infrastruktur zu leisten!



Zurück zur Story

Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre


Fernstudentin an der FFHS

Award für beeindruckende Weiterbildungsbiografie

Flugpreise vergleichen

Vergleichen Sie die Flugpreise von verschiedenen Reiseanbietern und finden Sie das beste Angebot.

DIE AGENDA

Informieren Sie sich über aktuelle Kulturveranstaltungen in der Stadt und Umgebung.

Genusswelt

Besuchen Sie unsere Genusswelt und entdecken Sie die Welt des Genuss!