Schweiz

Fluglärm: VBS gelangt ans Bundesgericht

Von Hans Urfer. Aktualisiert am 16.11.2011 19 Kommentare

Sind die Flüge der Kampfjets über dem Oberhasli überhaupt erlaubt? Das Departement von Bundesrat Ueli Maurer will es genau wissen und geht vor Bundesgericht.

«Flucht nach vorne»: Zwei F/A-18 Flugzeuge warten auf den Start auf dem Militärflugplatz in Meiringen.

«Flucht nach vorne»: Zwei F/A-18 Flugzeuge warten auf den Start auf dem Militärflugplatz in Meiringen.
Bild: Keystone

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«Jetzt muss das VBS endlich richtig Auskunft geben», sagte der Umweltschützer und Präsident der Stiftung «Giessbach vors Schweizer Volk» Franz Weber anfangs September. Es war seine zufriedene Reaktion auf einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.

Dieses hatte auf eine Beschwerde der Stiftung entschieden, dass das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Flugbewegungen respektive die daraus resultierenden Lärm- und Schadstoffimmissionen im Trainingsraum des Militärflugplatzes Meiringen überprüfen muss. Es stelle sich die Frage, ob die Flugbewegungen rechtens seien. Nach diesem Urteil erwartete Weber von der VBS als Entgegenkommen eine Reduktion der Flugbewegungen.

VBS gibt nicht klein bei

Knapp zwei Monate später ist klar, dass das Departement von Bundesrat Ueli Maurer den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts nicht schluckt. Das Gericht habe anerkannt, dass die Stiftung in Bezug auf die Flugaktivitäten im Trainingsraum Meiringen-Oberhasli klageberechtigt sei, hält das VBS fest. Hier sei das Departement anderer Meinung. Deshalbmüsse nun das Bundesgericht darüber entscheiden , ob die Flüge im Oberhasli rechtens seien oder eben nicht, wie VBS-Sprecherin Silvia Steidle auf Anfrage mitteilte.

Klage eventuell unberechtigt

«Die Trainingsflüge mit Kampfjets finden ab einer Höhe von 3000 Metern statt, weshalb die Immissionen aus diesen Aktivitäten aus Sicht des VBS keine besondere Betroffenheit im rechtlichen Sinne begründen», sagt Steidle weiter. Zudem fänden militärische und vor allem auch zivile Flugbewegungen über der ganzen Schweiz statt. «Nach der Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts ist fraglich, ob dann nicht mehr oder weniger die ganze Schweizer Bevölkerung zu einer Klage berechtigt sein müsste, womit es sich um eine Popularbeschwerde handeln würde, was aber nicht der Sinn der Klagemöglichkeit ist», argumentiert sie.

Ungeachtet des Weiterzugs ans Bundesgericht hatte Fluglärmgegner und Landwirt Bernhard Zumbrunn bereits vor zwei Monaten gesagt, dass er sich über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts freue. Der Vertreter der Anwohnerschaft des Militärflugplatzes Meiringen sagte dazumal: «Das ist ein aufmunternder Entscheid und macht uns ein bisschen Mut.»

«Flucht nach vorne»

Entmutigen ob des Weiterzugs ans Bundesgericht lässt sich Emil Feuz nicht. Der Vertreter der Interessengemeinschaft gegen Fluglärm findet denn auch klare Worte für den Schritt des Departements von Bundesrat Ueli Maurer: «Das ist eine Flucht nach vorne und nichts anderes.» (Berner Zeitung)

Erstellt: 16.11.2011, 08:13 Uhr

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19 Kommentare

Buntz Heinz

16.11.2011, 08:45 Uhr
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"DieTrainingsflüge finden ab einer Höhe von 3'000 Metern statt". Und wie kommen die Flügerli auf diese Höhe? Werden sie hochgebeamt und dann fliegen sie los? Mitnichten, sie starten mit einem ohrenschmerzendem Lärm und sausen durchs Haslital und danach in die Tourismusregionen des Berner Oberlands und vielfach auch in tiefem Flug über Brienzer- und Thunersee. Stellt endlich diesen Unsinn ein! Antworten


Lucien Michel

16.11.2011, 09:36 Uhr
Melden 13 Empfehlung

Es wird in den Medien so oft und breitestens von Terror aller Art, irgendwo in der Welt, berichtet. Man muss aber gar nicht weit reisen um Terror zu erleben: Wanderungen an einem schönen Herbsttag auf der Axalp genügen völlig um in «Genuss» des unerträglichsten Lärmterror zu kommen. Antworten



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