FDP schwenkt auf Weissgeldstrategie um
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In Finanzplatzfragen war die FDP zuletzt zerstritten, was namentlich in der Bundeshausfraktion zu Verstimmungen führte. Nun hat Parteipräsident Fulvio Pelli am Montag zusammen mit weiteren Exponenten der Fraktion vor den Medien erklärt, wie die umstrittene Finanzplatzstrategie weiterentwickelt und konkretisiert werden soll. Die Schweiz solle sich vom Bild des Schwarzgeldstaats befreien, sagte Pelli und befürwortete damit eine in der FDP bisher erst von einzelnen FDP-Vertretern geforderte Weissgeldstrategie.
Gegen automatischen Informationsaustausch
Nebst der erweiterten Amtshilfe in Steuersachen gemäss OECD-Standard und einer allfälligen Anpassung des Zinsbesteuerungsabkommens mit der EU nannte Pelli zwei Instrumente, die den Nachbarländern in diesem Zusammenhang offeriert werden könnten. Erstens eine Abgeltungssteuer, die mit einer Abschlagssteuer - einer Art Strafsteuer - sowie einer Steueramnestie im Wohnsitzland kombiniert werden könnte. Zweitens sollen die Schweizer Banken kein Geld aufnehmen, wenn die Steuerehrlichkeit des Kunden nicht bewiesen ist.
Im Gegenzug soll die Schweiz laut Pelli verlangen, dass der Partnerstaat den Schweizer Finanzdienstleistern freien Zutritt zum Inlandmarkt gewährt und den Bankenkunden eine Amnestie zur Lösung der Altgeld-Problematik offeriert. Die Parteidelegierten sollen sich am 24. April mit den Vor- und Nachteilen dieser Angebote auseinandersetzen. Einen automatischen Informationsaustausch hingegen bezeichnete Pelli als inakzeptabel. Dem Bundesrat - wohl vor allem auch Finanzminister Hans-Rudolf Merz - riet Pelli, sich auf allfällige Verhandlungen mit der EU gut vorzubereiten und unterdessen nichts über mögliche Reaktionen auf EU-Forderungen zu sagen.
FDP folgt Vorschlag von Widmer-Schlumpf
Auf nationaler Ebene nimmt die FDP zudem einen Vorschlag auf, wie er auch schon von Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf ins Spiel gebracht worden war - nämlich die teilweise Aufhebung der Unterscheidung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Der Unrechtsgehalt sei bei einer absichtlichen, wiederholten Hinterziehung von grossen Summen ebenso gross wie bei einem Betrug, sagte Pelli. Diese Fälle wögen schwerer als der Steuerbetrug mit einem kleinen Betrag.
Die unterschiedliche Verfolgung und Bestrafung einzig aufgrund der angewandten Methode des Delikts sei unbefriedigend und eine Anpassung deshalb «denkbar und durchaus sinnvoll», sagte Pelli. Konkret könnte also eine erschwerte Steuerhinterziehung eingeführt werden, die absichtlich, schwerwiegend und wiederholt ist. Die Parteiorgane sollen sich nun bis Ende April damit beschäftigen, ob ein solcher Schritt opportun wäre. (vin/ddp)
Erstellt: 08.03.2010, 19:18 Uhr



































