«Es wird niemandem eine Pensionskassen-Rente geklaut»
Von Markus Brotschi. Aktualisiert am 21.01.2010
Gegenüber den Pensionskassen herrscht ein grosses Misstrauen. Wie sollen die Stimmbürger beurteilen, ob die Senkung des Umwandlungssatzes gerechtfertigt ist?
Sachlich ist die Senkung dieser technischen Grösse gerechtfertigt. Aber emotional gibt es wegen der zwei Pensionskassenwelten Verunsicherung: Einerseits gibt es autonome und halbautonome Einrichtungen und andererseits Sammelstiftungen von Privatversicherern. In der Welt der autonomen Kassen wissen die Versicherten, was mit jedem einzelnen Franken passiert. Die Autonomen weisen eine saubere, transparente Bilanz und Erfolgsrechnung aus. Bei den Sammelstiftungen der Lebensversicherer fehlt diese Transparenz, was das Vertrauen in die zweite Säule beeinträchtigt.
Deshalb sagt die Linke, man müsse diese BVG-Revision ablehnen.
Die Linke und die Gewerkschaften haben es verpasst, eine Vorlage ins Parlament einzubringen, die für Transparenz sorgt. Es ist deshalb zu einfach, nun mit dem Rentenklau zu operieren. Der Ausdruck ist zudem falsch, es wird niemandem eine Rente geklaut. Im Gegenteil: Leute mit kleinen Einkommen werden mit der Absenkung davor geschützt, dass sie über Sanierungsbeiträge übermässig bluten oder generell höhere Pensionskassenbeiträge leisten müssen.
Wie könnte man Transparenz bei den Lebensversicherern herstellen?
Ich hoffe auf eine Annahme der Vorlage. Bei einem hohen Nein-Anteil werden die Lebensversicherer einen Tritt ans Schienbein erhalten, und das Parlament wird die Debatte zur Transparenz wieder aufnehmen müssen.
Was passiert bei einem Nein?
Davor habe ich Angst, aber nicht wegen der zweiten Säule, sondern wegen aller anderen Sozialversicherungen. Das Parlament streitet schon fast zehn Jahre über die 11. AHV-Revision, die dringend notwendig ist. Bei der AHV ist bekannt, dass sie ab 2018 vom Fondsvermögen leben muss. Ein Nein zur BVG-Revision wird das Parlament so interpretieren: Wir dürfen keine Abstriche im Sozialversicherungsbereich machen. Dann werden alle Sozialwerke nur noch über höhere Beiträge saniert. Solche sind ja schon vorgesehen für die IV, beim Erwerbsersatz und bei der Arbeitslosenversicherung. Dazu kämen nun noch höhere Beiträge für die AHV und die zweite Säule. Das erträgt die Exportwirtschaft nicht.
Zunächst begründete der Bundesrat die Senkung des Umwandlungssatzes mit der tiefen Kapitalrendite. Jetzt wird mit der Demografie argumentiert. Warum soll man den Umwandlungssatz nun senken?
Bei der 1. BVG-Revision hat man mit der vorgesehenen Senkung auf 6,8 Prozent effektiv auf die höhere Lebenserwartung reagiert. Aber verändert hat sich eben nicht nur die Lebenserwartung, sondern auch die Gesellschaft. Es gibt immer mehr Männer, die noch ein zweites oder drittes Mal heiraten und nochmals Kinder haben. Stirbt ein solcher Versicherter, erhält eine relativ junge Frau lebenslang eine Witwenrente, und ihre Kinder bekommen eine Waisenrente. Und wenn jemand im Rentenalter noch minderjährige Kinder hat, erhält er für diese Pensionierten-Kinderrenten. Dazugekommen sind die Verpflichtungen durch die gleichgeschlechtliche Partnerschaft. Diesen Entwicklungen muss der Umwandlungssatz Rechnung tragen.
Die Lebensversicherungen haben in den letzten zehn Jahren eine Anlagerendite von 4,8 Prozent erzielt, die autonomen Kassen nur 2,5 Prozent. Könnte man den Umwandlungssatz für Lebensversicherer nicht auf dem heutigen Stand lassen?
Nein, im obligatorischen BVG-Bereich für die tiefen Einkommen haben autonome Pensionskassen und die Lebensversicherer Probleme, weil der Umwandlungssatz zu hoch ist. Im überobligatorischen Bereich rechnen die Lebensversicherer heute mit einem Umwandlungssatz von 5,4 bis 5,8 Prozent. Die Autonomen, von denen die meisten den obligatorischen und überobligatorischen Teil als umhüllende Kasse führen, haben im Schnitt 6,8 Prozent. Die Pensionskassen finanzieren also den zu hohen Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich durch einen tieferen Satz im überobligatorischen Bereich. Das zeigt, dass der Umwandlungssatz zu hoch ist.
Viele Kassen könnten den geltenden Umwandlungssatz finanzieren.
Das Grundproblem liegt bei den kleinen Pensionskassen mit wenigen Versicherten, welche oft nur kleine Einkommen haben und somit über keinen überobligatorischen Teil verfügen. Was passiert, wenn einer von insgesamt sieben Beschäftigten in Pension geht und der Umwandlungssatz zu hoch ist? Dann ist die Rente nicht finanziert, und die anderen sechs Mitarbeiter müssen dann pro Monat bis zu 200 Franken höhere Beiträge an die Pensionskasse entrichten. Man muss also die Kleinen schützen. Diese werden sonst doppelt bestraft, weil sie nicht nur ein kleines Einkommen versichert haben, sondern dazu auch noch Sanierungsbeiträge bezahlen müssten.
Warum geben Pensionskassen mehrere 100 Franken pro Versicherten für die Verwaltung aus? Bei der AHV geht es mit 25 Franken.
Diesen Vergleich darf man so nicht machen. Die AHV wird unter anderem auch von Verbandsausgleichskassen geführt, und diese Kosten tauchen in der Statistik nicht auf. Zudem ist die zweite Säule vom Gesetzgeber enorm kompliziert konstruiert worden. Es gibt die Wohneigentumsförderung, bei Scheidungen muss das Kapital immer wieder hälftig geteilt werden, dazu kommen Kinderrenten, allenfalls für Kinder aus verschiedenen Partnerschaften. Hat eine Pensionskasse eine Unterdeckung, muss sie jährlich eine Expertise erstellen. Tatsächlich beträgt der Verwaltungsaufwand bei autonomen Kassen 200 bis 400 Franken pro Jahr und Versicherten. Bei den Versicherungsgesellschaften ist der Aufwand höher, da sie viele kleine Firmen mit nur einigen Mitarbeitern versichern. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 21.01.2010, 08:46 Uhr



































