«Es wäre schlimm, wenn so eine Initiative durchkäme»
Interview: Reto Hunziker. Aktualisiert am 20.08.2010 388 Kommentare
«Wir würden uns auf die Stufe des Täters stellen»: Anita Chaaban, Initiantin der Verwahrungsinitiative. (Bild: Keystone )
Geschichte der Todesstrafe in der Schweiz
Die letzte Hinrichtung hierzulande war gestützt auf altes kantonales Strafrecht und wurde am 18. Oktober 1940 in Sarnen am dreifachen Mörder Hans Vollenweider mittels einer aus Luzern ausgeliehenen Guillotine vollzogen. Das Militärstrafgesetz (MStG) sah die Todesstrafe nur für Kriegszeiten, z. B für Landesverrat, vor und hatte noch Bestand bis 1992. Die letzte Hinrichtung, die gestützt auf das Militärrecht vollzogen wurde, fand im Jahre 1944 statt. Erst seit dem Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung am 1. Januar 2000 ist die Todesstrafe auch verfassungsrechtlich wieder vollständig verboten.
Verwahrungsinitiative
Die umstrittene Initiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» kam im Mai 2000 mit 194'390 gültigen Unterschriften zustande. Bei der Abstimmung 2004 wurde sie überraschenderweise mit grossem Mehr angenommen.
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Soll die Schweiz für schwerste Sexualverbrecher die Todesstrafe einführen?
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Eine Initiative, welche die Todesstrafe bei «Mord mit sexuellem Missbrauch» fordert, steht derzeit bei der Bundeskanzlei zur formellen Prüfung. Haben Sie bereits davon gehört?
Nein.
Kennen Sie den Initianten Marcel Graf?
Nein. Der Name sagt mir nichts.
Offenbar ist er wie Sie auch ein Betroffener: Eine Person aus seinem Umfeld wurde zum Opfer. Was halten Sie von diesem Vorstoss?
Sie geht zu weit. Ich war schon immer gegen die Todesstrafe und könnte nie hinter einer solchen Initiative stehen. Denn mit der Wiedereinführung der Todesstrafe würden wir uns auf die Stufe der Täter stellen. Wir haben nicht das Recht, über Leben und Tod zu entscheiden.
Das dachten einige auch einst bei der Verwahrungsinitiative.
Ich denke dennoch, dass diese geplante Initiative im Vorfeld bereits für ungültig erklärt wird, da sie gegen die Menschenrechte verstösst. Ich glaube also nicht, dass sie durchkommt – es wäre schlimm, wenn so eine Initiative durchkäme.
Der Initiant argumentiert, das Strafmass für solche Sexualverbrechen sei zu weich. Da hat er hingegen recht, es geht zu wenig weit. In Deutschland entlassen sie derzeit verurteilte Sexualstraftäter, weil der europäische Menschenrechtsgerichtshof entschied, dass es menschenrechtswidrig sei, eine unbegrenzte Verwahrung rückwirkend auszusprechen. Ich befürchte, das wird bei uns auch passieren. Dann kommen viele gefährliche Täter mit hoher Rückfallgefahr wieder in Freiheit. Das ist total falsch.
Aber die Todesstrafe ginge dann doch zu weit?
Ja, sie wäre das falsche Mittel. Dennoch bin ich der Ansicht, dass wir hart bleiben müssen. Und nicht zurückkrebsen dürfen, nur weil der europäische Gerichtshof einen Entscheid getroffen hat. Wir müssen den Mut haben zu sagen: Wir lassen das so.
Bei der Thematik wird oft emotional argumentiert.
Es ist natürlich ein heisses Thema. Die Leute sehen ja auch, dass unsere Gesetze nicht genügen und immer wieder Täter rauskommen, die rückfällig werden. Da kann schon eine Wut aufkommen, so dass mancher sagt: Lösen wir es halt auf die Art. Aber es wäre schlimm, wenn es wirklich so weit käme.
Lässt sich der Initiant vielleicht auch zu sehr von seinem persönlichen Erlebnis leiten?
Es ist gefährlich, wenn eine Initiative nur aus Hass lanciert wird. Eine gewisse Objektivität sollte doch vorhanden sein. Ich habe bei der Verwahrungsinitiative immer versucht, beide Seiten anzuschauen. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 20.08.2010, 12:07 Uhr
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388 Kommentare
@Markus Müller: Was verstehen Sie unter Resozialisierung bei lebenslanger Verwahrung? - Was verstehen Sie darunter, dass ein wiederholt tierisch aktiver Täter, der grundsätzlich als terapierbar gilt, nicht einmal unter Aufsicht ins Gläschen pissen muss und bei dringendem Verdacht auf Drogenkonsum einen neuen Termin erhält statt weggesperrt wird? - Da muss man bei Experten und Vollziehern ansetzen? Antworten



































