«Es wäre schlimm, wenn so eine Initiative durchkäme»
Interview Reto Hunziker. Aktualisiert am 20.08.2010 388 Kommentare
«Wir würden uns auf die Stufe des Täters stellen»: Anita Chaaban, Initiantin der Verwahrungsinitiative. (Bild: Keystone )
Geschichte der Todesstrafe in der Schweiz
Die letzte Hinrichtung hierzulande war gestützt auf altes kantonales Strafrecht und wurde am 18. Oktober 1940 in Sarnen am dreifachen Mörder Hans Vollenweider mittels einer aus Luzern ausgeliehenen Guillotine vollzogen. Das Militärstrafgesetz (MStG) sah die Todesstrafe nur für Kriegszeiten, z. B für Landesverrat, vor und hatte noch Bestand bis 1992. Die letzte Hinrichtung, die gestützt auf das Militärrecht vollzogen wurde, fand im Jahre 1944 statt. Erst seit dem Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung am 1. Januar 2000 ist die Todesstrafe auch verfassungsrechtlich wieder vollständig verboten.
Verwahrungsinitiative
Die umstrittene Initiative «Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter» kam im Mai 2000 mit 194'390 gültigen Unterschriften zustande. Bei der Abstimmung 2004 wurde sie überraschenderweise mit grossem Mehr angenommen.
Umfrage
Soll die Schweiz für schwerste Sexualverbrecher die Todesstrafe einführen?
Ja
Nein
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Stichworte
Eine Initiative, welche die Todesstrafe bei «Mord mit sexuellem Missbrauch» fordert, steht derzeit bei der Bundeskanzlei zur formellen Prüfung. Haben Sie bereits davon gehört?
Nein.
Kennen Sie den Initianten Marcel Graf?
Nein. Der Name sagt mir nichts.
Offenbar ist er wie Sie auch ein Betroffener: Eine Person aus seinem Umfeld wurde zum Opfer. Was halten Sie von diesem Vorstoss?
Sie geht zu weit. Ich war schon immer gegen die Todesstrafe und könnte nie hinter einer solchen Initiative stehen. Denn mit der Wiedereinführung der Todesstrafe würden wir uns auf die Stufe der Täter stellen. Wir haben nicht das Recht, über Leben und Tod zu entscheiden.
Das dachten einige auch einst bei der Verwahrungsinitiative.
Ich denke dennoch, dass diese geplante Initiative im Vorfeld bereits für ungültig erklärt wird, da sie gegen die Menschenrechte verstösst. Ich glaube also nicht, dass sie durchkommt – es wäre schlimm, wenn so eine Initiative durchkäme.
Der Initiant argumentiert, das Strafmass für solche Sexualverbrechen sei zu weich. Da hat er hingegen recht, es geht zu wenig weit. In Deutschland entlassen sie derzeit verurteilte Sexualstraftäter, weil der europäische Menschenrechtsgerichtshof entschied, dass es menschenrechtswidrig sei, eine unbegrenzte Verwahrung rückwirkend auszusprechen. Ich befürchte, das wird bei uns auch passieren. Dann kommen viele gefährliche Täter mit hoher Rückfallgefahr wieder in Freiheit. Das ist total falsch.
Aber die Todesstrafe ginge dann doch zu weit?
Ja, sie wäre das falsche Mittel. Dennoch bin ich der Ansicht, dass wir hart bleiben müssen. Und nicht zurückkrebsen dürfen, nur weil der europäische Gerichtshof einen Entscheid getroffen hat. Wir müssen den Mut haben zu sagen: Wir lassen das so.
Bei der Thematik wird oft emotional argumentiert.
Es ist natürlich ein heisses Thema. Die Leute sehen ja auch, dass unsere Gesetze nicht genügen und immer wieder Täter rauskommen, die rückfällig werden. Da kann schon eine Wut aufkommen, so dass mancher sagt: Lösen wir es halt auf die Art. Aber es wäre schlimm, wenn es wirklich so weit käme.
Lässt sich der Initiant vielleicht auch zu sehr von seinem persönlichen Erlebnis leiten?
Es ist gefährlich, wenn eine Initiative nur aus Hass lanciert wird. Eine gewisse Objektivität sollte doch vorhanden sein. Ich habe bei der Verwahrungsinitiative immer versucht, beide Seiten anzuschauen. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 20.08.2010, 12:07 Uhr
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388 Kommentare
Mit der Wiedereinführung der Todesstrafe würde man bloss einen riesigen Schritt zurück machen! Abgesehen davon, ist die grosse Ironie der Todesstrafe, dass der Staat um einen Mord auszuführen, einen Mord ausübt! Und wer für ein Verbrechen die Todesstrafe fordert ist eigentlich keinen Deut besser als der Mörder selbst! @Bernhard Angermeister: Befangene sollen auch keine Initiativen starten. Antworten
Kommt das überhaupt durch? In Europa gilt es ganz klar als Verstoss gegen die Menschenrechte. Also, wenn schon einer eines Verbrechers wegen Versluste erlitten hat, ist es in seinem eigenen Ermessen sich zu rächen oder auch nicht. Das Kollektiv sollte nicht verantwortlich gemacht werden, das würde dann ja heissen, dass wir Schweizer eine Nation von Mördern sind. Denkt darüber nach... Antworten
Keine Gesellschaft dieser Erde hat das Recht einen Menschen zu töten. Dafür aber die unbedingte Pflicht, vor gefährlichen Menschen zu schützen. Mit allen Konsequenzen, wie zB. Zwangskastration. Einwände wie "ja und was ist, wenn einer dein eigenens Kind ermordet?" gelten nicht, weil Betroffene immer emotional befangen sind. Und Befangene sollen keine Gesetze machen. Antworten
Rolf Schlumpf schrieb darüber, dass die Kriminalitätsrate in Japan gering sei. Das ist zwar korrekt, hat aber definitiv nichts mit der Todesstrafe zu tun. Die japanische Bevölkerung hat ein völlig anderes Ehrgefühl als wir aus den westlichen Ländern. Diebstahl und Mord ist für die meisten Einwohner nicht denkbar. Diebstahl über 10'000 Franken werden landesweit im Fernsehen dokumentiert. Antworten
zugegeben, mord ist eine verabscheuungswürdige tat und vergewaltigung ist mord an der seele. aber ein mord wird nicht weniger verabscheuungswürdig, wenn er von einem staat begangen wird. ein richter spricht ein urteil immer im namen des volkes, ein solches aber sicher nicht in meinem! die würde eines vergewaltigungsopfers wird mit so einem urteil höchstens nochmals mit füssen getreten! Antworten
@Barbara Schmid-Federer: Die SVP wird sich nicht davon distanzieren, zumindest nicht deutlich und nicht in einer glaubwürdigen Art und Weise. Ich befürchte sogar, dass die Regionen östlich von Zürich solch einer Initiative mit mindestens 30% zustimmen würden. Ich habe noch nie so etwas Peinliches gesehen. Es gibt leider, oder glücklicherweise, keine Worte, diese Schande zu beschreiben. Antworten
Ich bin klar der Meinung, dass die Initiative den Grundwerten unseres Staates widerspricht. Ich hoffe, dass die Bundesversammlung die Initiative für ungültig erklärt, auch wenn die 100000 Unterschriften zustande kommen sollten. Ich habe auf facebook eine Gruppe gegründet, der sich gerne alle anschliesen mögen, die ebenfalls die Meinung haben, dass die Initiative für ungültig erklärt werden solte. Antworten
Initiativen sind ein Teil unserer direkten Demokratie. Falls es deshalb zu einer Abstimmung kommen sollte, wird das Volk dann endgueltig entscheiden. Wenn die Mehrheit JA dazu sagen wuerde, was ich auch bezweifle, waere es ein demokratischer Entscheid. Wo sonst auf dieser Welt, hat ein Buerger dieses Recht? Antworten
ich kann angehoerige eines opfers verstehen,wenn sie in ihrem schmerz ueberreagieren.nur bringt das die ermordete zurueck?wird der schmerz kleiner?tilgt das den hass?nein ,sie stellen sich nur auf die gleiche stufe wie der moerder,wenn sie wollen dass der staat zum moerder wird.auch wir alle werden zu moerdern,dennwir sind der staat. Antworten
Ich bin schockiert, wütend, empört und traurig, dass es tatsächlich Menschen in meiner Heimat gibt, die die Todesstrafe befürworten. Sollte dieses derart menschenverachtende Strafmass tatsächlich in der Schweiz wieder eingesetzt werden, dann möchte ich dieses Land nicht mehr meine Heimat nennen. Die Menschenrechte über Bord werfen - OHNE MICH!!! Antworten
Wer weiss, wie unsere Richter seit Einführung der Verwahrungsinitiative mit dieser Massnahme umgehen (Anzahl Verwahrter ist dramatisch gesunken), kann sich selbst ein Bild ausmalen über die grenzenlose Liebe unserer Richter gegenüber entmenschten Straftätern. Deshalb ist diese Initiative als schallende Ohrfeige für unsere Richter durchaus opportun. Abgesehen davon tötet auch unsere Kuscheljustiz. Antworten
Frau Täschler:Ich kann Ihnen beipflichten.Todesstrafe nein,aber auch Schluss mit der Kuscheljustiz und dem Kuscheljustizvollzug!Gerade dieser jüngste Fall,wo 2 bekannte Wiederholungsschläger einen Wirt fast zu Tode geprügelt haben und dann sofort wieder auf freien Fuss kamen und auch der Münchner Fall zeigen,dass unsere Justiz immer noch im Heidiland ist und die Globalisierung nicht realisiert hat Antworten
Sehr geehrte Leserinnen und Leser Eine Todesstrafe wieder einführen finde ich persönlich eine Schande für unser Land. Wichtig wäre bei den erwähnten Gewaltverbrechen, das die Täter/Innen ein korrektes Urteil bekommen. Dann aber, bei einer Verurteilung, im Gefängnis bleiben müssen. Die volle Strafe muss dann auch abgessesen werden Antworten
Abgesehen der EMK - Ratifizierungen die ein Verbot der Todesstrafe beeinhalten, finde ich es sehr gewagt, eine solche einzuführen denn: Justizirrtum kann niemals ausgeschlossen werden. Eine verurteilte Person kann bei Justizirrtum begnadigt werden und ein Toter??? - Darf unsere Justiz den Richterstzuhl Gottes einnehmen? Antworten
Es verwundert nicht, dass das gegenwärtig lächerliche Strafmass für Kapitalverbrechen und Verbrechen gegen Leib und Leben solche Blüten wie die genannte Initiative hervorbringt. Die Resozialisierung sollte im Strafgesetz wieder eine sekundäre Rolle einnehmen, während der Schutz der Gesellschaft und die Nichttolerierung von Gewalt die Hauptrolle spielen sollten. Schluss mit Kuscheljustiz!!! Antworten
Schaut doch über den Teich: Todesstrafe gibts nur für die Mittellosen, Reiche leisten sich Top-Anwälte. Kriminalität ist in Staaten mit Todesstrafe höher als in solchen ohne; ein vollstrecktes Todesurteil ist ca. 4-mal teurer als ein Lebenslänglicher. DIese Diskussion ist unglaublich und eines Rechtsttaates nicht würdig. Lest wieder mal unseren Dürrenmatt "Besuch der alten Dame"! Antworten
In Staaten wie den USA, deren Verfassung ein rechtsstaatliches Verfahren auch bei Kapitalvergehen garantiert, sind die realen Kosten eines Todesstrafenprozesses jedoch nachweislich im Durchschnitt höher als die einer lebenslangen Haft.[20] Hauptgrund sind die Dauer des Verfahrens und die Prozesskosten bei erfolgreicher Verteidigung von Kapitalverbrechern. (Auszug aus Wikipedia) Antworten
Jene, welche aus niedrigen Motiven morden, haben den Tatbeweis ihrer Geringschätzung des menschlichen Lebens anderer zweifelsfrei erbracht. Durch ihre Tat haben sie jeglichen humanitären Anspruch bezüglich ihres eigenen Lebens verwirkt. Auf teure, gefährliche und zumeist erfolglose Wiedereingliederungsbemühungen ist zu verzichten, und wie die Todesstrafe vollstreckt wird, ist zweitrangig. Antworten
Es wäre überhaupt nicht schlimm, wenn eine solche Initiative zur Abstimmung käme. Dann würde man nämlich sehen, dass eine Riesen-Mehrheit diesen Unsinn bachab schicken würde. Und das Thema wäre erledigt. Siehe die Schwarzenbachschen Ueberfremdungsinitiativen der 70er-Jahre. Antworten
So viele Kommentatoren die nicht wissen was der Tod bedeutet. Diese hoffen auf die Todesstrafe um ihren persönlichen Frust ihrer gestörten Lebensbewältigung damit zu befriedigen, Der Tod ist etwas schreckliches, im Krieg wie auch in Frieden. In Friedenszeiten sollte der Mensch den vorzeitigen Tod vermeiden. Ich hoffe, dass die Todesboten bald ihre Erleuchtung haben und den Tod nicht fördern. Antworten
Eine verhängte Todesstrafe ist keine Lösung. Weder moralisch noch fiskalisch! Eine Exekution (in den U.S.A.) ist so teuer wie lebenslang Wegsperren. Deshalb: diese Leute "einlochen", Schlüssel wegwerfen, lebenslang arbeiten lassen und den Lohn einkassieren um damit wenigstens ein Teil der Unkosten zu decken. Wen das einer nicht mehr will, darf er alternativ dazu den Freitod wählen - zu jeder Zeit Antworten
Todesstrafe ja oder nein, dass diese Frage die Nation wie bei anderen Themen spaltet ist ja klar. Wenn selbst hochzivilisierte Länder wie etwa Japan noch daran festhalten, hat das wohl seinen Grund. Gerade dort ist die Kriminalitätsrate verschwindend klein. Für die Schweiz ist das keine Option, sollten doch eher bei wirklich abscheulichen Verbrechen die Täter härter bestraft werden... Antworten
Lasst doch einfach das Volk sprechen,alsdann kann die Politik ihre Hände in Unschuld waschen. (Bsp. Minarettverbot). Der faule Zauber : ....entscheidet das Parlament, ob die Initiative gültig ist oder nicht, kann ja immer noch angewendet werden, aber dann trägt die Politik die Verantwortung.(auch so kann man die Demokratie abwürgen) so weit sind wir ! Antworten
@ Tabea Franscini: 19.8. 23:53h Es wurden 17 Soldaten im 2. WK erschossen, der letzte 1944. Es waren bei weitem nicht alle Nazi-Kollaborateure, wie Sie dies behaupten. Einer klaute Granaten zu einem Geschütz von 1902 und übergab die Munition den Deutschen. Ein Landesverräter? Eher geistg verwirrt, er verriet wohl keine Geheimnisse! Trotzdem wurde er erschossen, obwohl er ein Anrecht auf Leben hat! Antworten
Interessant und gleichzeitig abstossend, wie bei diesem Thema nicht wenige ihr wahres Gesicht zeigen. Die Todesstrafe wieder einzuführen würde nichts anderes bedeuten, als die Justiz auf die Stufe solcher Bestien herabzusetzen. Hat sich die "Volksseele" seit dem Mittelalter sowenig weiterentwickelt? Antworten
Sollen wir uns wirklich zu einem Barbarensystem zurueck bewegen und solch Unsinn wie in der USA ernsthaft diskuttieren, wo gestrauchelte Mitmenschen nach ueber 20 Jahre Haft in der Todeszelle hingerichtet werden? Dann wuerde ich mein Schweizer Buergerrecht - auf das ich trotz allen Tiefschlaegen der letzten Jahre stolz bin - wohl abmelden. Antworten
kein Mensch, kein Staat, keine Institution hat das Recht, Menschenleben auszulöschen ausser das eigene. Leute die gerne die Todesstrafe wünschen sollen diese bitte zuerst an sich selber ausprobieren. Denn der Tod ist absolut und endgültig! Und so wie es in der CH mit dem Bestrafungswahn steht, würde es mich nicht erstaunen, wenn es in einigen Jahren für zu schnelles Fahren die Todesstrafe gibt... Antworten
Ich lebe seit fast 10 Jahren in den USA und habe mir einige der Faelle gegoogelt. Eine Studie auf Grund von DNS-Analysen hat ergeben, dass 14% der Todeskandidaten unschuuldig sind.Das gibt zu denken ! Wie soll man angetanes Unrecht wieder gut machen, wenn jemand vom Staat (der kollektiven Gesellschaft) getoete wurde. Einen lebenslaenglich Verwahrten kann man entlassen und Wiedergutmachung zahlen. Antworten
Nicht therapierbare Sexualstraftäter, also bereits Rückfällige, sollten sich amtlich einer KASTRATION unterziehen müssen. Das wäre aktiver Volksschutz. Keine Fortpflanzung von Triebtätern.! Auch pädophile Priester sollten sich freiwillig kastrieren lassen. Antworten
"Eine Person aus seinem (des Initianten) Umfeld wurde zum Opfer (eines Sexualverbrechens)." Wäre ICH betroffen, ja, ich hätte dem Täter gegenüber extremste Hass- und Rachegefühle - als INDIVIDUUM! Tritt hingegen der STAAT als Kläger auf, haben von puren (subjektiven) Emotionen geleitete Vergeltungs-Gedanken ("Aug um Aug") keinerlei Platz in der Rechtsordnung eines jeden aufgeklärten Rechtsstaates! Antworten
Das Strafrecht wird kontinuierlich verschärft: Dies zur Kenntnis an diejenigen, die meinen, sie seien von "Kuscheljustiz" umgeben. Seit ich im Nationalrat bin, also seit 2,5, Jahren, stimmen wir bei jeder einzelnen Session über Strafrechtsverschärfungen ab. Der Ruf nach "immer noch härter" wird immer lauter. Todesstrafe steht am Ende dieses Wegs. Ohne mich. Antworten
Herr Piemontose: Ich kenne das schweizerische Rechtssystem sehr gut. Sie müssen hier nicht angst haben, dass jemand ungerechtfertigt verurteilt wird. Das Basler Beispiel war nicht gut gewählt,weil offenbar ein Widerruf stattfand.Das ist ok. Sie müssen in der CH eher angst haben, dass Täter unbestraft oder zu wenig bestraft davon kommen! Ich könnte Ihnen viele entsprechende Gerichtsfälle nennen. Antworten
Mal abgesehen von jeglichen moralischen Ansichten: Wenn es stimmt das die Todesstrafe teurer ist als eine Verwahrung und man eine möglichst harte Strafe möchte, sollte man sich eventuell auch überlegen ob es nicht schlimmer ist jemanden damit zu bestrafen dass er sein Leben lang keine Chance auf Freiheit hat - bis zu seinem Tod - als ihn zu "erlösen". Antworten
Leider war eine solche Initiative vorauszusehen und leider überraschen die zustimmenden Kommentare dazu überhaupt nicht. Die Zeichen der Zeit stehen auf bedingungsloser Rache und auf bedingungslosem Hass. Je härter, umso besser. Dies gibt tasächlich Anlass zum Denken. Antworten
Möchte ich weniger Abstimmungen, würde ich auch so ne Rauchpetarde wie diese abschiessen. Kann mann ernsthaft aufgrund solch abstruser Idee die Rechte alle Stimmbürger Einschränken? Wenn man wichtige Abstimmungen am Laufband verliert konnte man schon dazu verleitet werden. Antworten
Hr. Peter Pfrunder. Also heist für sie "die Gesetze strenger anwenden" mehr Menschen schuldig sprechen, auch wenn die Beweise nicht ausreichen und die Ankläger sich in Wiedersprüchen verlieren? Schönes Rechtsverständnis haben sie, und wählen dürfen sie trotzdem!?! Antworten
"So viel Angst vor der geschaffenen Gesellschaft?" Wenn ich die Beiträge hier lese: JA! Ich bin der Meinung, dass Menschenrechte über der Demokratie stehen. Würden wir den Nationalsozialismus einführen, wenn eine Mehrheit dafür wäre? Ich denke eher weniger... Antworten
Sogar wenn im Einzelfall die Todesstrafe gerechtfertigt sein kann. Sie darf nie und nimmer eingeführt werden. Dies alleine schon wegen eines möglichen Fehlurteils - nämlich das Hinrichten eines Unschuldigen. Die USA sind hier abschreckendes Beispiel genug! Antworten
Ich bin gegen die Einführung der Todesstrafe in unserem kleinen Land.Der Hauptgrund warum offenbar eine grössere Zahl von Bürgern dafür ist,ist die Kuscheljustiz wie jetzt gerade wieder in Basel! Generell müssen die Richter die Gesetze wieder strenger anwenden und in gewissen Fällen (siehe München) sehen wir ja,dass wir mit den Tätern viel zu nachsichtig umgehen.Auch der Gesetzgeber ist gefordert! Antworten
Wem Nützts?!? Und schon wieder wird posaunt, dass Volk ist zu Dumm. Ja keine freien Iniatitiven mehr - oder wenn überhaupt dann nur noch mit Hürden die belibig durch Gutmenschengesetzte angepasst werden können. Ist Demokartie nicht die Diktatur der Mehrheit? Also lasst doch die Mehrheit entscheiden, falls die Unterschriften zustande kommen würden. So viel Angst vor der geschaffenen Gesellschaft? Antworten
Diese Initiative, die glasklar gegen die Art. 10 BV, EMRK, UNO-Pakt II etc. verstösst und somit niemals umgesetz werden könnte, ist ein weiterer Grund, wieso die Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen auf alle völkerrechtlich garantieren Menschenrechte ausgeweitet werden sollten. Über diese Verfassungsreform wird übrigens am Sa 9. Oktober an der 2. Solothurner Landhausversammlung diskutiert! Antworten
Wäre interessant zu wissen, Wer hinter dieser Initiative steckt? Vielleicht geht es gar nicht um die Todesstrafe, sondern Darum, zu zeigen, dass die direkte Demokratie eben doch nichts Anderes ist als eine gefährliche Diktatur der Mehrheit. Wenn die Schweizer seit über 100 Jahren nicht das Gegenteil bewiesen hätten, würde ich wahrscheinlich auch so denken und einer Republik den Vorzug geben. Antworten
Heuchlerei ist immer noch eines der grössten Verbrechen. Ist der Mensch wirklich imstande über leben und tod urteilen/entscheiden zu können? Der Mensch ist nicht im Stande zu richten, da er nicht Zeuge jeglicher sekunden eines Lebens ist. Verzeiht und es wird euch verzeiht werden, so lange es noch möglich ist. Denn es wird der Tag kommen, andem der heuchlerische Richter selber gerichtet wird... Antworten
Das kommt davon, wenn der liberalismus und Gerichtsbarkeit zu larsch und einseitig "das Recht wird zu Unrecht" dem Volk so vorlebt und das Ganze langsam zu entgleiten beginnt. Jeden Tag das Gleiche wiederholen in Medien und Politik und viele glauben dann das Ganz ohne zu hinterfragen. Hinterfragen wir also unsere Politiker, Medien usw. Dadurch können wir ein gutes Urteil bilden und entscheiden. Antworten
@Barbara Schmid-Federer: jetzt wird's haarig. Erstens müsste man das sicher tiefer begutachten auch wenn man es als abscheulich taxiert. Zweitens, ist eine Gesellschaft die Kinder zulässt, wo sie spielen und auch lärmen dürfen, immer noch besser als eine Gesellschaft welche Kinder ausgrenzt, ihnen den Mund verbietet, sie als Kostenfaktor möglichst verhindert. Schaut und hört euch bei uns mal um! Antworten
@P. Häberli 13h50: nur weil sich einer ein Kreuz um den Hals hängt, heisst das noch lange nicht, dass er Christ ist. Soweit ich weiss, basiert der christliche Glaube auf dem Grundsatz der Vergebung! Und das Fordern der Todesstrafe hat ja wohl nichts mit Vergebung zu tun, oder? Antworten
Bitte halten Sie die hier vorgetragenen Ansichten nicht fälschlicherweise für die Meinung des Schweizer Volkes. Es dürfte sehr schnell auffallen, dass das Niveau der hier veröffentlichten Kommentare unter aller Kanone ist. Und warum treiben sich hier eigentlich so viele Leute mit brauner Gesinnung herum? Müsst ihr nicht arbeiten? Oder bezieht ihr am Ende alle IV, AHV und Sozialhilfe? Antworten
So gut es vielleicht tut, wieder einmal über die Todesstrafe zu diskutieren, wäre es mir doch lieber, man würde sich erst darauf konzentrieren, Leute wie gewisse frühere UBS-Chefs zu belangen, unter deren Machenschaften noch heute zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer leiden, während sie selber mit teuren goldenen Fallschirmen ungeschoren davongekommen sind. Antworten
Seht euch eine Hinrichtung selber und live an? Geht jeman auch live in den Schlachthof oder in ein Tierversuchslabor? Liebe Leute, gewisse Hunderassen wurden verboten, weil zu gefährlich. Jetzt kommt der nächste Schritt, gefährliche Menschen beseitigen, wenn sie bissig werden sind wir uns bei den Hunden auch einig, ab und weg mit den Viechern. Warum sind alle so entsetzt, Schritt um Schritt! Antworten
@Christian Bernhardt, ich bin Ihrer Meinung, jedoch würde ich die Initiative nie unterschreiben. Einige Täter sind "besser" bestraft, wenn sie (lebens-) lang unter Freiheitsentzug leiden müssen. Aber eben...einige Richter, so scheint es mir oft, Träumen immer noch den Traum, dass jeder resozialisiert werden kann. Antworten
@Christian Bernhardt, rachsüchtig deviante Rechtspolitik wünscht sich tiefstes Mittelalter mit Hexenverbrennung und Folter. So bleib ich doch viel lieber bei der Blümlilinken, welche das geltende Recht anwendet und Vergewaltiger und Mörder sinnstiftend bestraft. Wenn jemand hier dumme Gesetze beeinflusst, so ist das eine rechts Partei die viele demokratische Prozesse blockiert und verhindert. Antworten
dass es überhaupt so weit kommen kann dass bei uns die todesstrafe gefordert wird ist ja wohl nicht erstaunlich.die linken verhindern jede verschärfung des strafgesetztes,urteile werden oft jahre nach der tat gefällt. und "bedingt" kann auch keine strafe sein! ich bin gegen die todestrafe, aber für eine drastische verschärfung des starfgesetzes.hier werden immer noch die täter geschützt! Antworten
Ich stimme aber zu, dass das Recht heutzutage „käuflich“ ist. Die Gleichheit vor dem Richter ist nun mal nicht gegeben. Doch woher wohl auch dieser Wertezerfall kommt? Jedenfalls, wäre die TS bei uns deshalb sehr fragwürdig. Übrigens, wer sich mal überlegt wie UNO, EMRK, etc das Recht finden, dem wird klar, dass diese ebenso Lobby-getrieben sind. Teilweise sogar mit Vetorechten ausgestattet! Antworten
Nun kommen diejenigen welche humanistisch argumentieren wollen. Die gehören zur heutigen Mehrheit in unserem Land die Gott nicht "brauchen". Hier ist die moralische Frage eigentlich zu stellen. Die 3 Bücher Tora, alt.Test.& Koran stimmen im Kern eigentlich überein Dort gibt es die TS. Nun ja, Peter Steiner / 13.04h hat bisher was handfestes geliefert. Antworten
Eine erschreckende Entwicklung unserer Gesellschaft! Wenn man bedenkt, wieviele zum Tode verurteilte Straftäter in den USA unschuldig ihr Leben lassen mussten, ist es wirklich erstaunlich, wieviele Leser die Todesstrafe befürworten. Wenn unsere Gesellschaft sich so weiterentwickelt, dann sind wir nicht mehr weit davon entfernt, eine Initiative zur Todesstrafe für Andersdenkende anzunehmen. Antworten
An alle diejenigen die behaupten, dass Mörder, Vergewaltiger und andere nach zwei Monaten oder was auch immer wieder freikommen, gebt doch mal eine Quelle an. Wäre schön, wenn es nicht der Blick wäre sondern eine prüfbare und nachvollziehbare Quelle. Der Stammtisch oder das eigene Halbwissen zählt nicht ;-) Antworten
Kann mir mal einer der Befürworter erklären, wo jetzt genau der Unterschied zwischen Steinigung im Iran und einer Hinrichtung in der Schweiz? ach so, Steinigung ist unmenschlicher, oh, und wir würden natürlich nicht bei Ehebruch grillen/schiessen/vergasen/ was auch immer? Na, wenn das so ist... Genau die Leute, welche dauernd den Islam angreifen, sind doch die hier die Befürwörter. Heuchler Antworten
Erschreckend und traurig, dass es tatsächlich Schweizer/innen gibt, die die Todesstrafe fordern und erst noch eine Initiative lanciert haben. Alle welche diese Initiative unterschrieben und unterstützt haben, müssten sich eine Tötung vor Ort ansehen. Der Staat darf unter keinen Umständen das Recht erhalten, Menschen, aus was für Gründen auch immer, zu töten - das ist der falsche Weg. Antworten
Die Todesstrafe kann nicht die Lösung sein. Eher denke ich wäre eine Insellösung denkbar. Da müssten sich die Leute autonomm selbst verwalten. Sicher auch nicht lustig, aber vielleicht die einzige Chance für Einzelne umzudenken, weil sie begreifen, dass ein solche Zusammenleben der Rücksichtslosigkeit nicht funktioniert. Es würden sich wohl Banden bilden zu einem Gleichgewicht hin.Hoffe ich. Antworten
@Annekäthi Reichmuth: Mit dem Land ist glaub ich nichts passiert, aber es hat hier schon Kommentierende, da hofft man nur, dass unser Staat ein Rechtsstaat bleibt und nicht plötzlich solche Typen, die sich freiwillig zum Erschiessungskommando melden, das Sagen haben. Die sind mindestens genauso pervers wie diejenige, die sie hinrichten wollen. Antworten
Das ist die logische Antwort auf unsere Kuscheljustiz. Bestraft die Täter endlich so wie es sich gehört, dann kommen auch nicht solche Initiativen! Ich verstehe jeder der unterschreibt. Wenn ein Vergewaltiger und Mörder nach 2 Monaten wieder auf freiem Fuss ist, müssen wir uns nicht wundern. Die romantische Linkspolitik lässt grüssen! Antworten
Möchte hier nicht in die Kontroverse um die Todesstrafe einsteigen. Aber der Artikel ist einmal mehr schlampig abgefasst: "Eine Initiative [...] werde sehr selten abgelehnt." Entweder vom Tagi falsch zitiert oder Georg Müller ist kein Fachmann: Die überwiegende Mehrheit aller Initiativen wird abgelehnt: dem Volk vorgelegte Initiativen seit 1871: 174, davon angenommen: 17. Also lediglich knapp 10%! Antworten
@Thomas Markl: Das Problem ist, dass die Fans der Todesstrafe das Buch gar nicht lesen würden, selbst wenn man sie dazu zwingen täte. Es ist der Terror der demonstrativen Ungebildetheit in diesem Land. Und die Protagonisten dieser Bewegung sind noch stolz auf sich (vgl. auch die tea party Bewegung in den USA/Sarah Palin) Antworten
beat buerki - ich zitiere "Nach Angaben von Amnesty International wurden im Zeitraum von 1900 bis 1985 in den USA 350 Menschen zum Tode verurteilt, deren Unschuld später bewiesen wurde. Bei 23 von ihnen wurde erst posthum die Unschuld festgestellt[4]. Bis 2007 wurden in den USA insgesamt 15 Todeskandidaten aufgrund neuer DNA-Beweise freigesprochen[5]." (Auszug aus Wikipedia) ... Antworten
Jesus selbst hat das Auge um Auge Prinzip abgeschafft,was gewisse Islamisten noch nicht begriffen haben.Auf diese primitive Stufe möchte ich nicht zurück.So schlimm der Einzelfall sein mag,das Risiko das ein Kind Opfer eines Gewaltverbrechens wird ist 1000mal kleiner als im Verkehr überfahren zu werden.Verhältnismässigkeit sollte immer im Auge behalten werden, sonst werden wir schnell Hassprediger Antworten
>"Die Lust auf Todesstrafe zeigt den Zustand einer Gesellschaft<" Dieser Titel ist falsch! Der Zustand der Gesellschaft ist der, dass die Gesellschaft dem Gesetzgeber bei der Anwendung von sinnvollen Strafen misstraut! Diejenigen, die ferner fordern die Hürden für Volksinitiativen höher zu setzen, sind die die mit solchen Massnahmen die Demokratie aushebeln möchten. Antworten
Die Lust auf Todesstrafe zeigt den Zustand einer Gesellschaft: Was ist mit einer Gesellschaft geschehen, welche Lust auf Rache, auf Tötung hat? Woher kommen solche extremen Hassgefühle? Wer ständig nach härtester Bestrafung ruft, hat vergessen, wie gut unser Rechtssystem funktioniert. Mit der Forderung nach der Todesstrafe wird eine Linie überschritten, die ich als sehr gefährlich erachte. Antworten
Demokratie!! schreien die guten, jedoch Demokratie kann sich Irren, Das "Volk" kann nicht immer rechthaben zumal das "Volk" nicht immer fuer jeden zutrifft. Eine Demokratie laesst nur zu wenn jeder Verantwortung uebernimmt, ausgewogen ist. Es gibt diese Demokratien wo Gewalt von der Regierung toleriert wird um Macht zu sichern. Die Toderstrafe dient auch nur dazu um dem Staat die Macht zu sichern! Antworten
Wieso sollten wir nicht das Recht haben, über Tod und Leben zu entscheiden? Wenn das so wäre, dann hätten wir überhaupt kein Recht zu irgendetwas und könnten auch gleich sämtliche Gesetzbücher in die Tonne treten. Aber dann macht jeder sein Recht wieder selber. Antworten
nach der minarett initiative habe ich gedacht, dass es nicht mehr schlimmer kommen könnte. aber wie man um alles in der welt ernsthaft darüber nachdenken kann, die todesstrafe wieder einzuführen überschreitet meinen horizont. ich frage mich immer öfter, was hier bei gewissen leuten im kopf so alles abgeht. radikaler gehts nicht mehr... Antworten
Täter gehören verwahrt. Auf das Gesülze der (nicht wissenschaftlichen) Psychologie wurde zu lange gehört. Aber sie zu töten widerspricht jeglichem Verständnis von Menschenrechten! Die Bestrafung ist für mich zweitrangig. Wichtig ist für mich vor allem der Schutz potenzieller weiterer Opfer. Aber noch einmal eindringlich: Menschen töten ist zu Recht gesetzeswidrig. Aber in jedem Falle und immer! Antworten
Allen Befürwortern der Todesstrafe sei die Lektüre von Victor Hugo, "Die letzten Tage eines Verurteilten", empfohlen. Wer sich danach immer noch für diese Strafe einsetzt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. In meinen Augen Menschen ohne jegliche Würde - eine Schande unserer Spezies. Antworten
Würde ich sofort zustimmen....!!! Vorallem bei Kindsmorden usw würde ich einen Schritt weiter gehen. Und wer behauptet das hat mit der erziehung zu tun das ein Mörder ein Mörder wird, soll sich mal mit Bücher schlau machen. Stimmt ja im Fall einer Initative !!!! Antworten
Wer geglaubt hat, der Zivilisationsprozess, so wie wir ihn im Zuge der Aufklärung und der Französischen Revolution erlebt haben, sei eine Geschichte, die sich bis in die Unendlichkeit fortsetzen lasse, irrt: Am Ende obsiegt immer der tierische Affekt, der da unter der dünnen Schicht der Kultur lauert. "Berge, Meere und Giganten" von Alfred Döblin, für alle, die das nicht wahrhaben wollen. Antworten
Frau Bundeskanzlerin Casanova scheint hochgradig überfordert zu sein. Sollte die Initiative für gültig erklärt werden, drängt sich die Debatte über die Position, die Legitimation und die Zuständigkeit der Bundeskanzlei auf. Nochmals eine solche Abstimmung stärkt nicht die direkte Demokratie, sondern verhöhnt unserern Rechtsstaat. Eigentlich seltsam, dass die BK im politischen Vakaum operiert. Antworten
@Bürki: 10 Sekunden suche pre Google, danke Wikipedia: Nach Angaben von Amnesty International wurden im Zeitraum von 1900 bis 1985 in den USA 350 Menschen zum Tode verurteilt, deren Unschuld später bewiesen wurde. Bei 23 von ihnen wurde erst posthum die Unschuld festgestellt[4]. Bis 2007 wurden in den USA insgesamt 15 Todeskandidaten aufgrund neuer DNA-Beweise freigesprochen]5] Antworten
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Todesstrafe zwei Seiten hat. Sie trifft nicht nur den, der schon getötet hat, den Verbrecher, sie macht auch den Henker zum Töter eines Menschen, mithin zum (legalisierten) Verbrecher. Das ist wie mit dem Gefängnissystem. Nicht nur die Gefangenen verbringen ihr Leben im Gefängnis, die Wärter tun dies eben auch.Und das macht etwas mit ihnen. Antworten
I - Kindermörder kommt einige Jahre ins Gefängsnis und wird später im oder ausserhalb des Gefängnisses wieder unschuldige morden - Angehörige werden bei seiner Freilassung erneut traumatisiert Humane Lösung? II - Kindermörder wieder lebenslang verwahrt, jeglichen Kontakt zu anderen Gefangenen untersagt - Humane Lösung? III - Kindermörder wird exekutiert - Humane Lösung? Antworten
Nun, mein früheres Post wo ich schrieb ich zweifle daran dass wir tatsächlich in einem zivilisierten Land leben hat sich leider bewahrheitet. Ich bin schockiert über die befürwortenden Kommentare, einer fordert sogar die TS für Drogendealer! Was ist bloss mit euch los? Wo bin ich hier gelandet? Schlimm. Antworten
Wie paradox kann es noch werden? Entweder sind gewisse Täter therapierbar und werden nach der Bestrafung entlassen, oder dann wird die Todesstrafe ausgesprochen. Die Gesellschaft soll die Kostenfolgen von Schwerstverbrecher tragen? Was nützt es dem Schwerstverbrecher oder dem Steuerzahler, wenn jemand 50 oder mehr Jahre im Gefängnis sitzt? Absurde Verwahrungsinitiative. Antworten
Von den Befürworter zahlen ja ca 80 % Kirchensteuer im Gegensatz zu mir. Euer dickes Buch kenne ich sicher hier am schlechtesten. Steht da drin du sollst töten und Rache nehmen an Personen die man ja gar nicht kennt? <
Hallo?!? AUFWACHEN, wir sind in einem zivilisierten Land! Dass hier bei uns in der Schweiz eine derartige Diskussion überhaupt aufkommt, erschreckt mich zutiefst. Schlicht nicht alles ist beliebig. Wer die direkte Demokratie zu allem und jedem bemüht, macht sie letzlich kaputt. Wer nur kann ein Interesse daran haben, WER? Antworten
@Annekäthi Reichmuth: Mit dem Land ist glaub ich nichts passiert, aber es hat hier schon Kommentierende, da hofft man nur, dass unser Staat ein Rechtsstaat bleibt und nicht plötzlich solche Typen, die sich freiwillig zum Erschiessungskommando melden, das Sagen haben. Die sind mindestens genauso pervers wie diejenige, die sie hinrichten wollen. Antworten
Wir haben nicht das Recht über Tot von Menschen zu entscheiden. Das gilt für den Mörder, als auch für die Leute wo den Mörder exekutiern. Ja klar, aus dem Gedanken der Strafe/Rache (Gleiches mit Gleichem vergelten) mag es verständlich sein,aber wir Menschen sollten von dem Denken zwingend wegkommen. Ich werde dagegen stimmen. Mit einem JA mach ich mich an jeder Hinrichtung als Mörder mitschuldig Antworten
in einer demokratie kommt der volkswille immer erst nach dem völkerrecht. ansonsten kann einer, der eine einfache mehrheit im stimmvolk hat, zum diktator ernannt werden und völkergruppen vergasen, minderheiten entrechten (apartheid) und willkür walten lassen, sowie politische meinungen verbieten, er hat dann ja eine mehrheit. das kann auch nicht im sinne der rechten demokraten sein. Antworten
die usa haben noch nie nachweislich einen unschuldigen hingerichtet, wer was anderes behauptet liegt falsch. aber aus der todeszelle entlassen, kurz zuvor schon. und es ist natürlich nicht auszuschliessen, dass dies schon passierte, im gegenteil. - eine dna-spur kann auch gelegt sein, ohne dass man dies bemerken kann, sie alleine ist nie schlüssig. vorsicht also ein fehlurteil ist immer möglich. Antworten
mir faellt dazu nur folgendes ein:alles ist endlich,nur die menschliche dummheit ist unendlich;oder :gegen dummheit kaempfen goetter selbst vergebens.selbst fuer dummheit darf es keine todesstrafe geben,denn niemand ist freiwillig dumm.ich frage mich was geht in den koepfen der initianten vor?.geht ueberhaupt etwas vor?gibt es auch so etwas wie initiativmissbrauch? Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass die Wiedereinfuehrung der Todesstrafe an der Urne nicht den Hauch einer Chance haette - was gut ist so! Trotzdem soll die Diskussion gefuehrt werden duerfen. Es gibt genuegend Staaten auf der Welt die sich zivilisiert nennen, und eisern an der praehistorischen Praxis festhalten. Lieber aufklaeren und dann NEIN sagen, als es im Untergrund gaeren lassen. Antworten
Diese Initiative, die glasklar gegen die Art. 10 BV, EMRK, UNO-Pakt II etc. verstösst und somit niemals umgesetz werden könnte, ist ein weiterer Grund, wieso die Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen auf alle völkerrechtlich garantieren Menschenrechte ausgeweitet werden sollten. Über diese Verfassungsreform wird übrigens am Sa 9. Oktober an der 2. Solothurner Landhausversammlung diskutiert! Antworten
die einführung der todesstrafe für per dna-beweis bewiesene sexualmorde ist auf den ersten blick durchaus symphatisch. solche personen haben meines erachtens ihr recht auf leben verwirkt. auf den zweiten blick jedoch wollen wir uns doch nicht auf eine stufe mit all denen ländern stellen, die wir zurecht wegen der todesstrafe kritisieren. deshalb bin ich gegen eine solche initiative. Antworten
Nochmal an alle die meinen, eine Todesstrafe sei billiger als eine lebenslange Verwahrung: Ist sie nicht! Zumindest nicht wenn man alle rechtsstaatlichen Prinzipien anwendet. Da reicht es eben nicht "felsenfest davon überzeugt" zu sein. Leute, seit euch mal bewusst, dass wir mit unserem System eine sehr tiefe Kriminalität haben und Länder mit repressiven Systemen eine sehr hohe. Hirn einschalten! Antworten
Erschreckend einige Kommentare der Befürworter, wenn ich diese lese fühle ich mich wie ein Fremder im eigenen Land. Sollte es dann auch noch eine Abstimmung geben ob der Verurteilte gesteinigt oder erschossen wird?????Jeder Mord ist abscheulich und muss aufs härteste bestraft werden, aber niemand, auch nicht die Justiz hat das Recht Menschenleben bewusst auszulöschen. Antworten
Wenn mir vorstelle, dass ich solchen, die hier die Todesstrafe noch auf dieses oder jenes Verbrechen ausdehnen wollen und sich sogar schon als Teil des Erschiessungskommandos sehen, begegne und ihnen vielleicht sogar noch die Hand schüttle, wird mir übel. Antworten
Nur zur Klarstellung: 1. Die EMRK des Europarats (CH seit 1963 Mitglied) von 1950 erlaubt in Artikel 2 Abs.1 die Todesstrafe. 2. Das 6. Zusatzprotokoll zur EMRK vom 28.4.1983 verbietet die Todesstrafe in Friedenszeiten 3. Das 13. ZP zur EMRK vom 3.5.2002 verbietet die Todesstrafe auch in Kriegszeiten Nur Russland hat beide ZPs nicht ratifiziert. Polen, Lettland und 2 weitere nicht das 13. ZP Antworten
@Pia Kumar: "Wer sind wir, dass wir über Leben und Tod entscheiden ?" Zu Ende gedacht, müsste man nach diesem Prinzip auch alle Gefängnisstrafen, wenn nicht die gesamte Justiz abschaffen. Auf dass Gewaltverbrechen noch viel mehr zunehmen ! Wollen Sie das ? Antworten
Todesstrafe / Atomstrom / Fischen - Teil 2 Ich glaube man könnte in einer 20 jährigen Zeitung die Daten anpassen und einfach rausgeben - vom Inhalt nähern wir uns wieder dem Stand als ich Kind war. Abgesehen davon, dass die Grünen womöglich recht hatten mit dem ganzen Umwelschutz - den stellt Niemand mehr in frage... Antworten
In der Schweiz gibt es durchschnittlich etwa 3 - 4 sexuell motivierte Morde pro Jahr. Für ein halbes Dutzend Fälle pro Jahr soll die Schweiz also ihre humanitäre Tradition des Verbotes der Todesstrafe aufgeben ? Bloss damit ein paar Sexual-Neurotiker ihren Hass und ihre Strafsucht ausleben können ? Antworten
auge um auge, zahn um zahn? wie im alten testament? ich zweifle sehr, ob unsere gesellschaft besser wird, wenn die religiösen fundamentalisten den staat übernehmen. aber irgendwie lässts schon die fixierung auf sexualstraftäter erahnen, dass hier eine religiöse moral das zepter führt. die nächsten wären demnach (bsp wie im iran) schwule und lesben, welche hingerichtet werden sollen. Antworten
Ich bin schockiert; nicht, dass einer eine solche Initiative lancieren will, sondern dass so viele das begrüssen. Wenn die Respektlosigkeit grassiert, sollte man sich vor Zynismus hüten und stattdessen versuchen, selber mehr Achtung dem Leben gegenüber, allen Lebewesen gegenüber zu kultivieren. Das würde etwas bringen. Antworten
Und wer bezahlt die Verwahrung für einen derartig unmenschlichen, brutalen und perversen Verbrecher, wenn er nicht hingerichtet wird / werden darf? Der Steuerzahler natürlich! Super! Bravo! Eine Hinrichtung ist erstens um ein Vielfaches billiger als die Verwahrung und zweitens ist damit dieses "Ding" ein für allemal aus dem Weg geschafft! Probleme lösen, nicht endlos verschleppen! Antworten
An sich folgerichtig- aber wer ist schon unschuldig?! Wer jemandes Leben zerstört, soll sterben. Das kennen wir vom AT der Bibel: Auge um Auge usw. Doch die Ankläger sollen Steine werfen, wenn Sie selber schuldlose Menschen sind, mit absolut reinem Herzen. Zu Jesu's Zeiten, sind Ankläger dann davongezogen -ihrer Fehrerhaftigkeit bewusst geworden. Und heute? Jesus nimmt unsere Schuld auf sich! Antworten
Nichts gegen die Mannerwelt meine Herren .Aber wuerden mehr Frauen auf dem Richterstuhl sitzen es wuerde vieles anders laufen Besonders was sexuelle uebergriffe im Allgemeinen angehen.Schaut doch mal wie viele Manner auf diesen Bericht ihre Kommentare abgeben und manche sind gerade zu typisch gegen uns Frauen Sorry Tagi mach mich jetzt auch Mundtod Ich bin auf jedenfall fuer haertere Massnahmen Antworten
An sich folgerichtig- aber wer ist schon unschuldig?! Wer jemandes Leben zerstört, soll sterben. Das kennen wir vom AT der Bibel: Auge um Auge usw. Doch die Ankläger sollen Steine werfen, wenn Sie selber schuldlose Menschen sind, mit absolut reinem Herzen. Zu Jesu's Zeiten, sind Ankläger dann davongezogen -ihrer Fehrerhaftigkeit bewusst geworden. Und heute? Jesus nimmt unsere Schuld auf sich! Antworten
Die Todesstrafbefürworter werfen den Gegnern wieder mal vor, für die entsprechenden Verbrechen zu sein. Dabei wurde das Hauptargument gegen die Todesstrafe hier nur von Pini Farina erwähnt: Es können auch Leute unschuldig zum Tode verurteilt werden (in den USA über 100 dokumentierte Fälle). Todesstrafe <> Menschenrechte, aber gemäss Toni Brunner dürfen wir ja auch die Folter wieder einführen. Antworten
Was andere Länder i.S. Todesstrafe machen ist teilweise erschreckend. Man muss nur einmal an die Steinigungen in den Aarabischen Staaten denken. Die Idee der Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz betrachte ich als Menschenverachtend, dieses Wort ist noch 'anständig'. Diejenigen welche eine solche Initiative einreichen wollen, sehen nicht über ihre Nasenspitze heraus. Antworten
Wer nach 2000 Jahren Geschichtsschreibung immer noch der Meinung ist, dass Gewaltbekämpfung durch Gewalt erfolgreich ist, der sollte sich dringend um einen Auffrischungskurs bemühen. Gerade in Ländern mit harten Strafen ist die Kriminalitätsrate sehr hoch. Der Staat muss die bestmöglichste Vorbildfunktion für seine Bürger übernehmen - alles was untersagt ist darf er auf keinen Fall selber anwenden Antworten
Eine Todesstrafe ist keinesfalls kostengünstiger als eine "normale" Strafe. Bei einem solchen Prozess werden alle möglichen Rekurse und Beschwerden an die verschiedensten inländischen und internationalen Gerichte vorgebracht, x zusätzliche Gutachten erstellt etc. Aber JA, es gibt Taten in einem Ausmass, bei welchem der Täter nicht mehr länger zu leben hat! Antworten
@ M. Pfister, H. Holliger, u.a.: Wenn Sie, sollte sich nachträglich die Unschuld der/des Hingerichteten herausstellen, sich umgehend zur eigenen Exekution melden, spricht nichts dagegen. (Zynismus aus) Auch wenn einige das Gegenteil behaupten, sind Hinrichtungen, sofern sie unter rechtsstaatlichen Bedingungen stattfinden (sofern das überhaupt geht), teurer als lebenslängliche Haft. Vergl. USA Antworten
"rufen sie jetzt an! Unter den Anrufern die für die Strafe durch den E-Stuhl waren verlosen wir das einmalige Erlebnis den letzten Tag mit XXX zu verbringen. Der Höhepunkt wird sein das SIE, ja richtig, SIE den Schalter bedienen dürfen. 2. - 10. Preis: 1. Reihe, garantiert nur 3m vom Geschehen entfernt. Mit allen Sinnen geniessen!" Na, wäre doch was! Antworten
Ja klar.. seit es in den USA die Todesstrafe gibt, gibt es ja keine Verbrechen mehr.. Wie dumm von mir, daran zu zweifeln.. wir könnten sie zwar auch für andere sachen dann nutzen als nur sexualverbrecher! Steuerhinterziehung, Verkehrsdelikten etc. Ach Nein, warum nicht? Fühlt ihr euch angesprochen? Ach ja.. Antworten
@Charles Dupond. Aha, seit 1971 geht es mit der Schweiz also nur noch abwärts? War das vor oder nachdem die Frauen in der Schweiz als eines der letzten Nationen in Europa das Stimmrecht erhielten? Die Schwarzenbach Initivative im Jahr zuvor bei dem immerhin 46% mit Ja gestimmt hatte war aber auch nicht ohne und an Rassimus kaum zu überbieten. Antworten
Frau Kumar: Sie können doch nicht behaupten, dass die USA, Russland, Frankreich,GB und selbst China nicht zivilisierte Länder sind, nur weil sie bei Kapitalverbrechen die Todesstrafe haben.Die Abschreckung der Todesstrafe lässt sich kaum feststellen- auch nicht durch sog. Experten! Die Menschenrechte der Mehrheit des Volkes sind mehr zu schützen als die der Minderheit,das haben wir vernachlässigt! Antworten
@Markus Müller: Was verstehen Sie unter Resozialisierung bei lebenslanger Verwahrung? - Was verstehen Sie darunter, dass ein wiederholt tierisch aktiver Täter, der grundsätzlich als terapierbar gilt, nicht einmal unter Aufsicht ins Gläschen pissen muss und bei dringendem Verdacht auf Drogenkonsum einen neuen Termin erhält statt weggesperrt wird? - Da muss man bei Experten und Vollziehern ansetzen? Antworten
todesstrafe,foltern,hexenverbrennen,das mittelalter laesst gruessen.niemand auch nicht der staat darf toeten.das initiativkomitee soll wenn es nicht zu feige ist,sich namentlich der presse vorstellen.frage an die initianten?wuerden sie die todesstrafe auch selbst durchfuehren,oder muesste ein bezahlter moerder es fuer sie tun? was fuer eine partei vertreten sie?etwa die dumpfbackenpartei? Antworten
Schuld am Wunsch nach der Todesstrafe ist unsere Kuscheljustiz die bereits vorhandenen Gesetze nicht anwendet und potentielle Mörder viel zu früh laufen lässt. Nach meiner Meinung sollte man für Mord lebenslänglich geben aber nicht in einem Club Méditerranée Gefängnis! Auch wäre ich dafür Sexualmörder zu kastrieren, so wie dies z.B. bis vor nicht allzulanger Zeit in Finnland möglich war. Antworten
Anstatt sich innhaltlich mit dieser Inititive auseinanderzusetzte, argumentiert ein (errschreckend) grosser Teil der Schreiber Richtung preventivem Denk- und Initiativ-Verbot wegen sogenanntem übergeordnetem Recht (EMK). Demoktratie wird lieber als Worthüls verehrt als gelebt. Und im Sinne unseres Zeitgeists Verantwortung an den Staat oder an irgenwelche (nicht) gewählte Eliten delegiert. Antworten
@Hans Holliger (und alle anderen Befürwortern): Ich glaube Sie sind sich nicht bewusst, was Sie hier verlangen. Stellen Sie sich mal vor Sie landen durch Zufall/Justizirrtum/... in der Todeszelle. Wollen Sie wirklich dann von der Wolke aus zusehen müssen, wie der Staatsanwalt plötzlich meint: "Uups, da haben wir wohl den falschen gegrillt/gehängt/gesteigt."? Das Zauberwort heisst "Berufung"! Antworten
@"Es wird immer schlimmer", lautet der erste Beitrag dieses Blogs. Nun, wenn ich mir meine Gefühle vorstelle, wenn man eines meiner Kinder einmal geschändet und erschlagen im Morast gefunden hätte oder wenn dies nun mit meinen Enkeln geschähe, dann frage ich mich auch als Gegner der Todesstrafe, was denn noch schlimmer werden kann. Verwahrung für den Rest des Lebens? - Wozu? Antworten
Amüsant, diese Kommentare. Wahrscheinlich sind diejenigen, die heute die Todesstrafe fordern, die gleichen, die gestern wegen der Steinigungen über den Islam geschimpft haben. Die Todesstrafe ist durch nichts zu rechtfertigen. Wieso Täter nicht an den Pranger stellen wie früher? Wenn ihr schon Mittelalter-Strafen zurück wollt. Selbstjustiz und Todesstrafe gehören nicht ins moderne Europa. "Pasta" Antworten
Menschen die solch menschenverachtende Taten begehen, Familien und der Gesellschaft unsägliches Leid verursachen, sollen in geschlossenen Anstalten für ihren Lebensunterhalt hart arbeiten müssen. Es geht nicht an ,dass der um Anstand und Ehrlichkeit bemühte Bürger seinen Peiniger aushalten und bemuttern muss. Unter diesen Umständen ist der Ruf nach der Todesstrafe verständlich aber nicht richtig Antworten
Peinliche Initiative. Übrigens: Die weit verbreitete Meinung, dass die Todesstrafe billiger ist als die lebenslange Gefängnisstrafe ist ebenso falsch wie die angeblich abschreckende Wirkung derselben. In (bankrotten) Amerika überlegen es sich immer mehr Staaten, die Todesstrafe aus wirtschaftlichen Gründen abzuschaffen. Aus welchen Gründen auch immer: Die Todesstrafe gehört nicht in unser Recht. Antworten
Wenn jemand denkt er koenne sich ungestraft an meinen Kindern vergehen dann tauescht er sich gewaltig! ich baruche keinen Richter oder Polizisten welcher mir sagt was ich mit dem Sexualtater anstellen werde! Wer mir dann im Wege steht ist dann selber Schuld an seinem malheur. Die gezielte Toetung von solchen Typen ist ein absolutes Muss und kann nicht einfach so verniedlicht werden. Antworten
Vor 25 Jahren gab es den letzten Anlauf (damals Todesstrafe für Drogendealer). Das Teil ist natürlich schon im Sammelstadium gescheitert. Den gleichen Lauf dürfte die aktuelle Initiative nehmen (im gegensatz zur Minarettinitiative sind Neinsager diesmal echte Neinsager...) , was mich einfach interessiert ist der Zweck. Will Herr Graf seine Trauer verarbeiten? Antworten
"The best argument against democracy is a five-minute conversation with the average voter" (Winston Churchill, den ja wohl niemand als "abgehobenen Linksintellektuellen" bezeichnen kann) Falls wirklich 100'000 Stimmbürger diese Initiative unterschreiben, hat die Schweiz wieder einen schönen Beweis für dieses Argument geliefert. Ich versteh die deutsche Angst vor der direkten Demokratie schon... Antworten
Die Todesstrafe ist für den Täter nur bis zum Tod eine Strafe.! Aber für die Menschen eine objektive Sicherheit. Als Alternative zur Todesstrafe, bei Kindervergewaltigern mit Todesfolge, sehe ich eine Zwangskastration. Auch bei andern Sexualverbrechern wäre Kastration angebracht. Keine Fortpflanzung von Sexualverbrechern und Mörder.! Antworten
Die Lust auf Todesstrafe zeigt den Zustand einer Gesellschaft (siehe auch Iran, Taliban, USA). Man sieht auch bei den Einträgen, wie viele "mit gesundem Menschenverstand" am liebsten selber schiessen würden. Zum Glück haben wir hierzulande Gesetze, die Sexualverbrecher bestrafen und ebenso Waffenlüstlinge im Zaum halten. Und: In den USA gibt es die Todesstrafe, aber ebenso mehr Verbrechen als hier Antworten
Die Lust auf Todesstrafe zeigt den Zustand einer Gesellschaft (siehe auch Iran, Taliban, USA). Man sieht auch bei den Einträgen, wie viele "mit gesundem Menschenverstand" am liebsten selber schiessen würden. Zum Glück haben wir hierzulande Gesetze, die Sexualverbrecher bestrafen und ebenso Waffenlüstlinge im Zaum halten. Und: In den USA gibt es die Todesstrafe, aber ebenso mehr Verbrechen als hier Antworten
Die Initiative muss auch festlegen, dass Hinrichtungen oeffentlich auf den Bundesplatz in Bern stattfinden und live von Fernsehen, usw direkt uebertragen werden muessen! Alles zu "prime" Sendezeiten, das versteht sich von selber. Die Todesstrafe hat gar nichts zu suchen in einen zivilisierten Land. Antworten
Wir leben in einer Gesellschaft die recht tolerant ist. Darunter gibt es schwarze Schafe die bewusst ihren unheil anderen Menschen verursachen. Diese Vollstreckung müsste nur in härte Fälle angewendet werden wie z.B Vergewaltigung mit anschliessende Tötung oder nur Tötung. Ja ich wäre für eine solche Strafmassnahme oder harte Arbeitslager bei eindeutiger Beweislast. Antworten
@Claudio Zanetti: Sie schreiben völlig am Thema vorbei. Es geht hier nicht um die EU-Frage oder ähnliches. Zudem zeigt gerade eine solche Initiative die Kehrseite der direkten Demokratie auf, indem ggf. über noch so menschenverachtende Vorschläge abgestimmt werden muss. Die einzige Hilfe gegen solche ist eine strikte Kontrolle der Rechtmässigkeit durch das Parlament oder durch ein Gericht. Antworten
Wir sind weder Tiere noch ein Moslemstaat noch die USA. Die Todesstrafe ist eine Bankrotterklärung gegenüber menschlichen Werten. Unser Staat und unsere Politiker sind schuld, dass solch abstruse Ideen wieder aufkommen. Für die Zerstörung eines Lebens dürfte es nie Strafen unter 25 Jahren geben! Antworten
Es ist schon erstaunlich: Unser auf Resozialisierung ausgerichtete Strafrecht ist eines der mit Abstand erfolgreichsten. Trotzdem gibt es viele Leute, die glauben, dass alles falsch ist. Sollen wir auch auf Rache und härteste Bestrafung umschwenken, nur um dann die ein paar Mal höhere Kriminalitätsrate solcher Länder zu haben? Wäre dumm; aber dumm ist politisch zur Zeit Mode. Antworten
Hört auf mit diesem direkt-demokratischen Schwachsinn. Das Volk hat nicht das letzte Wort. Blättert in den Geschichtsbüchern und schaut unter Volksterror. Gute Nacht dann, wenn die Mehrheit alles entscheiden kann. Bald gibts die Initiative alle Schwulen totzuschalgen, und weil die Mehrheit das ja will, ist es rechtens. Es gibt keinen Volkswillen! Das ist ein von populisten fabrizierter Begriff. Antworten
Wäre ja alles kein Problem, mann müsste einfach keine entsprechende Straftaten mehr begehen, und es würde auch keiner davon betroffen sein. Da aber Gewaltanwendung immer auch ein Hilfeschrei ist, sollte man widerlichen Perversilinge à la Osterwalder doch eine 2te Chance geben, vielleicht töden sie und Vergewaltigen sie keinen mehr. Am besten würde man die bestehenden Gesetze richtig anwenden.. Antworten
Es ist wirklich schokierend das überhaupt solche Begehren existieren. Ist den ein mit kühlem Kopf geplanter Mord weniger schlimm als der eines, von seinen Trieben gesteuerten, Sexualstraftäter? Leider hat diese Initiative gute Chancen weil sie auf die, von der Boulevardpresse geschürten, Emotionen der Leute abziehlt. Ich hoffe inständig dass dies nicht wieder so eine "Initiative des Herzens" wird Antworten
3 Monate nach Urteilsverkündigung würde der Delinquent ermordet. Damit können wir das gesamte Schweizer Strafgesetzbuch in die Tonne schmeissen, der Rechtsstaat wäre Geschichte (keine Berufung usw.). Ohne Frist landete jede Beschwerde in Strassburg, wo die Todesstrafe abgelehnt würde. Die Initiative zeigt die Grenzen der direkten Demokratie: Nicht jeder Schwachsinn muss vors Volk gelangen! Antworten
Rein rechtlich gesehen, verstösst die Initiative gegen die Verfassung. Man dürfte sie gar nicht erst lancieren dürfen. Dennoch, ich bin durchaus für die Todesstrafe, die Frage die sich mir stellt, ist wie setze ich sie um? Muss der Sexualtäter sterben aber der notorische Trinker und "Fahrerfluchtbegeher" nicht? Unsere Gesellschaft nimmt keinen Schaden, wenn wir die Todesstrafe wieder Einführen. Antworten
Herr Gnädiger, haben Sie die Minarett-Initiative schon vergessen? Damals glaubten auch zu viele, das Volk würde dann das Minarett-Verbot schon "wuchtig verwerfen". Und wie es herauskam, wissen wir ja. Ich finde, allein schon der Gedanke an eine Wiedereinführung der Todesstrafe ist verwerflich. Antworten
TODESSTRAFE, SOFORT. Was sollen wir solche Leute mit unseren Steuern ein paar jahre lang durchfüttern.Und dazu geht es Ihnen sowiso viel zu gut im Knast,sie bekommen ja fast alles.Da geht es vielen Leuten in der Schweiz viel schlechter. ALSO DIE TODESSTRAFE MUSS ANGENOMMEN WERDEN! Ich melde mich freiwillig für das Erschissungskomando weil ich weiss das ich etwas gutes tue. Antworten
Mit bestrafen ist kein Überzeugen möglich. Wir sind angewiesen, dem Übeltäter sein Bewusstsein und seine Not vor Augen zu führen. Erreichen wir dies nicht, dann hat er die besseren Argumente. Wir sollten seine Krankheit erkennen und ihn den Ärzten zuführen oder uns von seinen besseren Argumenten überzeugen lassen und ihm Freiheit unter Schutz vor Todesstrafe gewähren. Diese wartet ja als Rache Antworten
Man versteht die Wut und Trauer der Angehoeriger der Opfer von solchen scheusslichen Verbrechen. Aber es waehere wirklich schade fuer ein Land wie die Schweiz wieder solche Strafmassnahmen einzufuehren. Wichtig waehre doch endlich die Gesetze zu verschaerfen und diesen Menschen keine Moeglichkeit mehr zu geben solche Taten zu wiederholen. Antworten
Das die Todesstrafe absolut nicht abschreckend ist zeigen genug Beispiele. Das sie unmenschlich ist zeigen auch genug Beispiele wie Iran, China, USA. Die Todesstrafe ist auch in der Schweizer Verfassung verboten und in den UN-Menschenrechten, wie können wir auch nur daran denken uns wieder einen Schritt rückwärts zu bewegen? Persönliche Rachegelüste haben in einem Rechtssystem nichts verloren. Antworten
Ich glaube, es wird unmöglich sein, in der Schweiz die nötigen Untersschriften zu sammeln. Und das Schweizer Volk hat bis jetzt meistens sehr weise entschieden. Eine solche Initiative hat absolut keinerlei Chance angenommen zu werden. Aber lasst sie diese Unterschriften sammeln, unsere Demokratie verträgt auch die Diskussion dummer Ideen. Antworten
Die Bevölkerung ärgert sich zu Recht über zu milde Urteile, wenn es um Sexual- und Gewaltdelikte geht. Die Kuscheljustiz schafft den Nährboden für solche Begehren, welche möglicherweise über das Ziel hinausschiessen und im Falle von Fehlurteilen (was bei der Qualität unserer Justiz zu befürchten ist) zu neuen Ungerechtigkeiten führt. Antworten
Ist der europäische Menschrechtsgerichtshof überhaupt ohne Fehler? Diese Frage wurde noch nie gestellt.Sie kommen mir wie Götter in Weiss vor, unfehlbar und gerecht.Werlche Organisationen steuern solche Gerichtshöfe? Es sind immer nur Menschen dahinter, die scheinbar die Menschenrechte über Alles stellen, die aber vergessen, dass bei solchen Entscheiden auch andere Menschen benachteiligt werden. Antworten
Todesstrafe auf keinen Fall. Jedoch Richter, welche die vorhandenen Strafmasse anwenden und ausschöpfen. Keinen Täterschutz mehr, welcher in der Schweiz dank Datenschutz immer grösser wird. Weg von der Kuscheljustiz und eine härtere (nicht körperliche) Gangart. Antworten
Entgegen den vielen Voten hier, die Todesstrafe verstosse gegen das Völkerrecht, erlauben die EMRK (Art. 2 Abs. 1) und der UNO-Pakt II (Art. 6 Abs. 2) die Todesstrafe ausdrücklich. Im Übrigen kennen viele Staaten - auch sogenannte Industrienationen - die Todesstrafe. Unabhängig davon, ob man der Initiative wohlgesonnen ist, verstösst sie weder gegen die Menschenrechte noch gegen zwingendes Recht. Antworten
@ Marco Küpfer: Aha, sie hätten also lieber eine Diktatur der Minderheit. Dann gehen Sie sicher auch zur Solothurner Versammlung? Mich würde mal interessieren, wie viele hier ihre Meinung ändern würden, wenn ihr eigenes Kind vergewaltigt und erwürgt irgendwo in einem Graben liegt. Aber eben, solange es einem selber nicht betrifft, ist es einfach grosszügig zu sein. Antworten
Der europäische Menschenrechtsgerichtshof hat wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank. Da wird verlangt, dass die Regierung in privaten PC herumschnüffeln darf, um eventuelle Terroristen ausfindig zu machen aber solche Straftäter dürfen nicht mehr rückwirkend verwahrt werden. Sorry aber diese Logik ist mir zu hoch. Antworten
Der einzige Vorteil bei der Todesstrafe, die Täter kommen nie mehr "frei" und die verantwortlichen Richter und Spezialisten haben müssen kein schlechtes Gewissen mehr haben, wenn sie Sexualtäter wieder eingliedern wollen.Ebenfalls fallen bei lebenslänglicher Verwahrung die Täter keine Kosten mehr an, diese Kosten machen ja das Geschehene nicht Rückgängig. Antworten
Um vorgängig klar festzustellen: Ich bin persönlich auch gegen die Todesstrafe in der Schweiz! Wir haben im Gegensatz zu anderen Staaten (vor allem Grossstaaten) wenige Morde und bis jetzt auch keine Terrorwellen erlebt, d.h. die persönliche Betroffenheit pro Familie und Person ist gering! Wie die Beurteilung durch das Volk nach möglichen Terrorwellen mit vielen Toten aussieht, sei dahingestellt. Antworten
Es würde ja schon genügen den Resozialisierungsgedanken bei Verbrechen gegen die körperliche Integrität anderer zu kippen. Sprich den Schutz der Gesellschaft vor die Wiedereingliederung von Straftätern die das Leben, die körperliche und geistige Unversehrtheit und die Gesundheit anderer nicht respektieren, zu stellen. Antworten
@Both: Ja klar verstösst die Initiative gegen EMRK 10. Das ist aber explizit KEIN Ungültigkeitsgrund. Die EMRK ist nicht per se zwingendes Völkerrecht, wenngleich verbindlich. Die EMRK ist formell schliesslich auch kündbar, praktisch allerdings nur mit grossen Nachteilen. Das macht sie rechtlich aber nicht völkerrechtlich zwingend. Antworten
Ich bin stolz darauf, dass es in der Schweiz möglich ist, auch über die Todesstrafe abzustimmen. Schliesslich hatten wir sie mal und haben sie auf demokratischem Weg wieder abgeschafft. Ich bin gegen eine auf Sexualmörder beschränkte Todesstrafe, aber es braucht einfach wieder mal einen Schuss vor den Bug der viel zu milden Richter und Gutmenschen. Antworten
Immer wieder der Verweis auf die EMRK. Die Schweiz hält die EMRK und im speziellen den Art. 14 (Diskriminierungsverbot) in vielen Fällen nicht ein. Verheirateten Steuerzahler werden genauso ungleich behandelt wie Automobilisten, Männer sind wehrdienstpflichtig und müssen bis 65 arbeiten um nur einige Beispiele aufzuführen. Wenn hat's bis anhin gekümmert? Antworten
Diese Initiative war zu erwarten gewesen. Die Repressionsspirale nimmt fast täglich zu: Nach dem Pranger musste notgedrungenderweise auch einmal die Forderung nach der Todesstrafe kommen. Niemals werde ich zu solchem Ja sagen oder solches offiziell vertreten. Die Initiative stimmt mich sehr traurig. Antworten
@ Da freuen wir uns doch darauf. Ein Ansammlung von linken Möchtegernintellektuellen, die die Rechte der Bevölkerung einschränken und ihnen netterweise auch noch ihr Weltbild aufzwingen wollen. Vielleicht würden sie besser mal darüber diskutieren, ob ihr Prinzip Resozialisierung auf Gedeih und Verderb zu Lasten der Bevölkerung nicht einfach gescheitert ist. Aber das wäre ja Selbstkritik.... Antworten
Art. 2 Abs. 1 EMRK: "Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, ausser durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist." Soviel zu all den "Experten", die behaupten, die Initiative verstosse "glasklar" gegen die EMRK. Antworten
wenn sich familienangehörige eines opfers (im affekt) an der täterschaft rächen, weil für sie der (momentane) schmerz nicht erträglich ist, so kann ich das verstehen. - sonst darf die todesstrafe nur im kriegsfall ausgesprochen werden (für landesverrat...!!). Antworten
Was soll der Lärm, eine solche Initiative würde sowieso abgelehnt. Doch was mich wirklich schockiert, ist die Vielzahl der staatsgläubigen Voten, die die direkte Demokratie lieber heute als morgen durch eine Diktatur einer "allwissenden Elite" ersetzen möchten. Diese selbstverliebten Gutmenschen sind eine Gefahr für unsere Freiheit! Antworten
Roli Meier hat recht: Wir brauchen keine Todesstrafe, sondern die konsequente Umsetzung unserer EIGENEN Gesetze. Und allen linken Richtern und Politikern, die sich so sehr gegen eine lebenslängliche Verwahrung eingesetzt haben und unser Initiativrecht dauernd der EMK und anderen fremden Institutionen unterstellen wollen, sei ins Stammbuch geschrieben: Das habt Ihr alleine zu verantworten !!! Antworten
Bin umgehend dafür und würde ohne zu zögern unterschreiben. Ich kann diese ultimative Strafe, oder Lösung perönlich vertreten und hätte auch keinerlei bedenken Verantwortung für diese Stafe zu übernehmen. Bei den schlimmsten Verbrechen ist diese Straffe absolut vertretbar. Die Mehrheit von uns hat ein Recht sich vor einem einzelnen zu schützen. Antworten
Und der Vollzug der Todesstrafe: Man könnte ja dann gleich eine öffentliche Steinigung, eine "Hexerverbrennung" auf dem Dorfplatz veranstalten oder aber den Galgenhügel neu aktivieren?. Wenn schon, denn schon, nicht wahr? Den Rechtsstaat und unsere kutlurellen Werte würden wir dann gleich auch "töten". Weit haben wirs gebracht. In der Tat. Antworten
Minarettverbot, Blocher fordert das Denkverbot, Mörgeli das Publikationsverbot, die an die CH angrenzenden Gebiete sollen einverleibt werden, ein Nobody will die Todesstrafe wieder einführen und das alles im Namen der direkten Demokratie? Erschreckend und abstossend ist, dass es tatsächlich Leute gibt, die solche Absichten unterstützen. Um die Schweizer muss man sich ernsthaft Sorgen machen. Antworten
Ich finde diese Abstimmung super! Ich glaube und vertraue in das Schweizer Volk, das diese mit 90% abgeschmettert werden würde, was das Bild unserer schönen Schweiz in der Welt da draussen wieder ein wenig zurecht rücken würde (nach all der Negativen Kritik als Nazistaat und anderem in den letzten Jahren). Wenn sie durchkommen würde, nun dann gäbe es wohl ein Volksaufstand. Antworten
Was sind Menschenrechte? Wer definiert die Menschenrechte? Nach meiner Auffassung bestimmt die Mehrheit der Menschen was Menschenrechte sind und nicht ein paar Philosophen. Ich bin gegen die Todesstrafe, aber mit den Menschenrechten zu argumentieren ist nach meiner Ansicht falsch. Die Todesstrafe ist zu absolut, Fehlurteile können nicht korrigiert werden. Antworten
Hört sich gut an, dann kann die Todesstrafe noch ausgeweitet werden, auf Staatsfeinde, auf Randalierende an 1.Mai und Fussballmatches, auf Diebe und und und... Und um ganz sicher zu gehen, dass auch die richtigen erwischt wurden, wird die Folter wieder eingeführt die schnell zu Geständnissen führt... Gibts eigentlich keine untere IQ Grenze für das Einreichen von Initiativen? Antworten
Auge um Auge, Zahn um Zahn. Wenn ein Mörder eine Frau vergewaltigt und dann auch noch umbringt, dann hat er nach gesundem Menschenverstand die Todesstrafe verdient. Auch all die zur Zeit anfallenden Kosten für Therapie/Gefängnis etc. wären gut eingespartes Geld. Bei einer Abstimmung werde ich dafür stimmen. Antworten
Sexualmörder sind mehrheitlich Therapie resistent, wozu diese also ein Leben lang durchfüttern? Mit der Todesstrafe wird zwar kein Opfer lebendig aber sie gibt den Angehörigen doch eine kleine Genugtuung. Der Täter spricht dem Opfer das Recht auf Leben ab, wieso soll dieser weiterhin auf den Schutz der Gemeinschaft zählen können? Antworten
Es gibt viele Gründe, welche gegen die TS sprechen (fehlerhafte Justiz, Staat als Henker... etc) Aber die Gegner nennen leider wenig gute Gründe. Kriminalitätstatistik anderer Länder haben wenig mit TS zu tun. Eine (gerechte) Verurteilung oder einen tödlichen Unfall mit einem Mord gleichsetzen ist hanebüchen. Aus erstgenannten Gründen bin ich gegen TS. Antworten
Ein dickes JA zur Todesstrafe nicht "nur" bei Sexualmord, sondern bei Mord generell sowie auch bei schweren Sexualdelikten à la Fritzl und Priklopil ! EMRK und völkerrrechtliche Verträge sind gegebenenfalls zu kündigen. NIEMAND hat der Schweiz vorzuschreiben, wie sie ihre Rechtssprechung gestaltet !! Niemand !! Antworten
Was ist so schlimm an der Todesstrafe ? Verstösst gegen das Menschrecht ? Aha - und morden ist ok gemäss Menschenrecht ? Wenn man einer Person 100% nachweisen kann, dass er/sie ein Mord begannen hat - was spricht dann dagegen, dass man nicht die Totesstrafe anwendet ? Man müsste sie viel strenger Anwenden als z.B. in Texas, aber möglich sollte sie sein. Antworten
Hee! Es geht doch nicht darum, einem Vergewaltiger möglichst hohes Leid anzutun, sondern in erster Linie darum, das Volk vor solchen Leuten zu schützen. Also: Verwart sie auf ewig, schützt das Volk, aber werdet nicht selber zum Mörder. Das Mittelalter ist vorbei! Antworten
Die Demokratie, insbesondere unsere direkte Demokratie ist eine mühselige Staatsform. Sie muss immer wieder auf den Prüfstand, sprich Initiativen - und seien sie noch so abstrus - müssen die anwendbare Prozedur durchlaufen und somit gefiltert werden können. Die Stimmberechtigten müssen sich mit sowas auseinandersetzen, denn nur so können sie politische Reife trainieren und beweisen. Antworten
Scheinbar allem überdrüssig. Allmählich wird es sich immer deutlicher wir Schweizer sind unserer Freiheit unseren liberalen Gesetzen überdrüssig. Erst sanft doch immer ausgeprägter drehen wir das Rad zurück. Von der einst vorbildlichen direkten Demokratie vermehrt in die Umklammerung der EU Diktatur. Von der humanen Gesetzgebung weg, zurück, direkt ins Mittelalter. Antworten
Diese Initiative, die glasklar gegen die Art. 10 BV, EMRK, UNO-Pakt II etc. verstösst und somit niemals umgesetz werden könnte, ist ein weiterer Grund, wieso die Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen auf alle völkerrechtlich garantieren Menschenrechte ausgeweitet werden sollten. Über diese Verfassungsreform wird übrigens am Sa 9. Oktober an der 2. Solothurner Landhausversammlung diskutiert! Antworten
Gebe es so eine Abstimmung würde ich ein klares JA geben. Aber ausser Mord aus sexuellen Gründen würde ich Mörder,Sexualtäter und Dealer auf den Stuhl bringen,eine Bereinigung der Gesellschaft vom Übel das wir nicht brauchen können, schnell effizient und kostengünstig. Antworten
Die Todesstrafe wieder einzuführen, kann durchaus Chancen haben. Es müsste nur ein herziges Kind kurz vor der Abstimmung umgebracht werden, schon würde die Stimmung im Volk infolge der medialen Verbreitung durch den Boulevard für die Todesstrafe kippen. Nicht auszudenken, was dann weiteres mit unserer Schweiz geschehen würde. Diese Initiative hat das Potenzial die Schweiz zu töten vom eigenen Volk Antworten
Die Wiedereinführung der Todesstrafe -- nur durch den kurzen, hohen Strang -- würde uns umgehend aus dem naiven Europarat werfen, der mit der EU erst gegen 2050 zur Einsicht kommt, dass auch bandenmässige Raub- morde und Staatsstreichversuche speditiv binnen 2 Jahren so geahndet werden müssten. Gutmenschen wollen halt die nackte Wirklichkeit nicht sehen, bis sie sie selber - zu spät - erfahren. Antworten
@Zumstein - haben Sie den Artikel gelesen? Die Initiative wurde zur formellen Vorprüfung eingereicht - es wurden noch keine Unterschriften gesammelt. Was bringt die TS? Gibts dann "weniger" Kriminalität wie in China und den USA? Oder geht es nur um staatliche Rache? In den USA kommen jährlich x Verurteilte frei, weil sich nachträglich deren Unschuld erweist. Dann ist der Henker ja ein Mörder... Antworten
Wir brauchen keine Todesstrafe sondern einfach die konsequente Anwendung bestehender Gesetze. Der Schutz der Gesellschaft von Verbrechern ist -von den Gesetzen her gesehen- gewährleistet. Ausserdem macht die Todesstrafe kein Opfer mehr lebendig, denn nur dann liesse sie sich auch rechtfertigen. Alles andere erhöht nur den Blutzoll. Antworten
Wenn ich solche Sachen lese, dann kommt mir die Galle hoch. Wieso stimmen wir nicht ab ob wir die Demokratie abschaffen und wählen einen König? Unser politisches System nennt sich direkte Demokratie und da sollte eigentlich klar festgelegt sein, über was das Volk abstimmen darf und über was eben nicht! Was hier praktiziert werden will ist eine reine Diktatur der Mehrheit, beängstigend. Antworten
Persönlich bin ich ein absoluter Gegner der Todesstrafe. Man soll diese Initiative aber ruhig dem Volk vorlegen. Das führt zu einer vertieften Diskussion. Ich bin überzeigt, dass der Souverän ein solches Initiativbegehren wuchtig verwerfen wird. Dann ist das Thema endgültig vom Tisch. Antworten
An alle Befürworter, die der Meinung sind, eine Todesstrafe sei billiger als einen Menschen ein Leben lang einzusperren, möge sich die entsprechenden Statistiken aus den USA zu Gemüte führen: Die Kosten sind tatsächlich bei einer Todesstrafe höher. Im Übrigen, die Todesstrafe führt nicht zu einem Rückgang schwerer Verbrechen, im Gegenteil. Antworten
Ich bin schockiert über die Kommentare die implizieren, dass unsere Demokratie über den Menschenrechten stehen. Eine Demokratie kann in meinen Augent nur funktionieren, wenn man die Menschrechte auf oberste Stufe stellt, tut man dies nicht, ist die "Demokratie" nicht al als eine Tyrannei der Mehrheit über die Minderheit. Antworten
Ist das nicht grossartig? Wir leben in einem Land, in dem es möglich ist, über ein solch unsinniges Anliegen abzustimmen. Unsere Nachbarn werden nicht einmal gefragt, wenn es um die Wiedervereinigung, die Aufgabe der eigenen erfolgreichen Währung oder um die EU-Mitgliedschaft geht. Darauf können wir stolz sein. Antworten
Diese Initiative, die glasklar gegen die Art. 10 BV, EMRK, UNO-Pakt II etc. verstösst und somit niemals umgesetz werden könnte, ist ein weiterer Grund, wieso die Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen auf alle völkerrechtlich garantieren Menschenrechte ausgeweitet werden sollten. Über diese Verfassungsreform wird übrigens am Sa 9. Oktober an der 2. Solothurner Landhausversammlung diskutiert! Antworten
@ Isabel Wirth: Bei einem Sexualverbrechen finden sich immer so viele Spuren vom Täter (Haut, Sperma, Textilien..), dass eine Identifikation absolut sicher ist. Ausnahme sind Beziehungsdelikte. @ Marcel Meier: Wenn Sie TS-Befürworter mit Ferrari gleichsetzen, heisst dass, dass Sie Ferraris Opfer mit Ferrari gleichsetzen. Das sagt mehr über Sie aus als über die Befürworter der TS. Antworten
Jetzt werden schon wieder Vorschläge gemacht, wie das Initiativrecht eingeschränkt werden kann. Diese Kommentatoren zeigen, wie demokratisch sie sind. Anstatt die Einschränkung des Initiativrechts und unserer Demokratie zu forden, legen besser alle Gegner der Initiative ein Nein ein. Klar der Wahlausgang ist immer unsicher, sicher ist es nur in einem totalitären System ohne Initiativrecht. Antworten
Wieso nur Sexualmord? Wieso nicht auch Mord aus anderen Motiven? Wieso nicht auch schwere Fälle von Sozialmissbrauch, Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität? Wo bleibt denn das Ideal der Rechtsgleichheit bei den Initianten? Wie steht es um kriminelle Ausländer, die ja gemäss SVP (lebendig) ausgeschafft werden müssen? Ist Sexualmord ein tatsächlich so verbreitetes Problem in der Schweiz? Antworten
Warum genau soll einer für 'Mord mit sexuellem Missbrauch' umgebracht werden und einer der besoffen ein Kind überfährt nicht? Warum wollt ihr den umbringen, der ein (unbestreitbar ungeheuerliches) Verbrechen begeht, dass 10 Personen betrifft und nicht die Wirtschaftsverbrecher, die allen 7 Mio Schweizern schaden oder z.B. dem Waffenschieber am Zugersee? Ich verstehs nicht... Antworten
Wo liegt das Problem? Lieber Tabu-Politik einer repräsentativen Demokratie bei welcher Ängste und Probleme vieler Bevölkerungsschichten ausgeblendet werden und das politische Programm von Lobbyisten und Medien diktiert wird? Ich zweifle keine Sekunde, dass eine Todestrafen-Initiative keine Chance hat in der Schweiz. Lasst uns Abstimmen und der Welt zeigen wie richtig politisiert wird! Antworten
Wer für die Todesstrafe ist, ist auch nicht besser als ein Werner Ferrari. Und wenn man die Todesstrafe schon einführt, verstehe ich nicht, wieso man sich über eine Steinigung aufregen kann. Mord ist Mord, egal ob privat oder staatlich sanktioniert. Antworten
In der Schweiz waltet KEIN „Rache-Rechtssystem“, auch wenn Auge um Auge.... in alten Bücher steht. Wir sind hier ein anerkanntes Humanitäres- Land z.B. mit einem Rotkreuzerfinder Henry-Dunant, mit Neutralität, ohne Sklavenkolonien usw mit Tradition. Jetzt wird das wieder, weltweit in Fachblätter für niedere Instinkte rufschädigend breitgetreten. Gleichzeitig sind wir gegen Steinigungen: DANKE! Antworten
hat es bei all diesen schockierten, entrüsteten und aufheulenden schreibern auch personen dabei, die einen lieben menschen aus ihrem umfeld durch ein niederträchtiges und verabscheuungswürdiges verbrechen verloren haben? bei dem der täter kein erbarmen mit seinem opfer gekannt hat? wie würden sie dann entscheiden? Antworten
@ König - ich frage Sie dann nochmals, nachdem jemand in Ihrem Bekanntenkreis das Opfer eines Sexualverbrecher geworden ist (die kommen ja nach ein paar Jährchen wieder frei). Gleiches gilt auch für Zenhäusern. Diese armen Sexualverbrecher - denen muss doch ein Luxusaufenthalt in einer Edelklinik vergönnt sein oder ? Sie haben ja nur einen Angehörigen auf brutalste Weise umgebracht, na und ? Antworten
Wohin wollen diese Initianten uns führen ? Zurück ins Mittelalter ? Eigentlich sollte es in die andere Richtung gehen: Nämlich weltweites Verbot der Todesstrafe !! Obwohl ich auch für harte Strafen bin , ABER einer solchen Initiative würde ich NIE, NIEMALS zustimmen !!!!! Antworten
Jetzt regt euch nicht auf, dass Schweizer Stimmvolk wird eine solche Volksinitiative, falls sie zustande kommt, haushoch verwerfen. Das Stimmvolk ist mündig und entscheidet meistens weise (mit wenigen Ausnahmen: Minarettinitiative und Personenfreizügigkeit), denn wir leben in einer fortschrittlichen und liberalen Gesellschaft. Antworten
Ja ja es hat ja kommen müssen! Bald werden in grösseren Städten auf den Marktplätzen Galgen oder Guillotinen errichtet und das Volk kann bei Kebap und Dürüm gemütlich ausgelassen festend den jeweiligen Hinrichtungen beiwohnen. Separat wird eine tief Grube ausgehoben wo dann auch gewisse Völkerschichten dem Recht auf Steinigung frönen können. Schliesslich gilt: Gleiches Recht für Alle! Antworten
Komm schon, anstatt eine Lebenslange verwahrung die Unsummen verschlingt und dieser Person nur das leiden verlängert kann man doch ohne weiteres über die Todesstrafe nachdenken. Ich bin davon überzeugt, dass es Verbrechen gibt mit denen man sein eigenes Recht auf Leben ganz klare und für immer verspielt hat... Antworten
..von juristischen Experten wie Herr Georg Müller einer sein will !? Wahrscheindlich hat er zuviel Karl Marx gelesen. Herr Müller, wachen Sie auf, der Kommunismus ist aus der Mode - hier in der Schweiz entscheidet das Volk. Ob Herr Müller immer noch dieser Meinung wäre wenn jemand in seinem Umfeld so zu Tode kommt ? Antworten
Jemanden umzubringen ist das eine, aber einen Mörder zu ermorden, das andere. Nun, an freiwilligen Vollstreckern wirds bestimmt nicht mangeln, aber warum die Eile von 3 Monaten bis zur Vollstreckung? Nicht einmal die Urteile von Nürnberg, so gerechtfertigt sie auch waren, wurden in einer solch kurzen Zeit vollstreckt! Antworten
Ich möchte, wie viele Kommentarschreiber ebenfalls, nicht in einem Land leben wo gesetzlich legitimiert Menschen ermordet werden. Die Todesstrafe ist eines zivilisierten Landes unwürdig. Nur: sind wir wirklich so zivilisiert? Ist unser Aufschrei wegen dieser Initiative nicht ein wenig pseudo in Anbetracht dessen, dass wir damit den Opfern dieser Verbrechen keinen Deut helfen? Fragen.. Antworten
Es gibt viele Gründe dagegen.Speziell wichitg ist die unbestreitbare Tatsache,dass die vollzogene Todesstrafe unumkehrbar ist.Sogar in der Schweiz,wo die Behörden im Prinzip verpflichtet sind,auch nach Indizien zu suchen, die den Verdächtigen entlasten,kann es Fehlurteile geben.Höhere Strafen bei Gewalttaten(generell) - o.k., aber dafür reichen höhere Gefängnisstafen+Landesverweis bei Ausländern. Antworten
Das Problem wird sein, dass wie u.a. in den USA 'Unschuldige' umgebracht werden, weil lästig. Wer schon einschlägige Erfahrung mit den Behörden hat, wird festgestellt haben, dass auch u.a. die Justiz 'bestellte' Gutachten einholt, welche eben so aussehen müssen wie angefordert respektiv solche Gutachten/Beurteilungen mit der Objektivität und Wahrheit nicht mehr verwandt sind. Antworten
In der CH werden jedes Jahr 1-3 Unschuldige getötet - von Leuten, die schon vorher schwer kriminell waren. Ich denke da an Lucie Trezzini, Pasquale Brumann oder Werner Ferraris 5 Opfer. Wären deren Mörder schon bei der ersten Straftat hingerichtet worden, würden diese noch leben. Ein Rechtssystem, das lieber Unschuldige sterben lässt als Verbrecher, ist krank. Die TS ist ok. Antworten
Wieso werden Initativbegehren nicht schon vor der Unterschriftensammlung für ungültig erklärt? Wieso lässt man zig-Tausende für etwas unterschreiben, im Glauben, dass sie später einmal darüber abstimmen können? Die müssen sich von der Politik in Bern hintergangen fühlen, wenn das Parlament nach erfolgter Unterschriftensammlung die Initative für ungültig erklärt. Ein Staatspolitischer faux-pas! Antworten
In Deutschland ist die Furcht vor der Initiative zur Einführung der Todesstraffe ein Hauptargument gegen die direkte Demokratie und Volksentsheide. Ich finde man soll's zur Abstimmung bringen. Ich glaube nicht dass die Schweizer dies annehmen und sich auf das Niveau eines Iran herablassen würden. Eine Alternative wäre lebenslang verwahrten die Möglihkeit zur Sterbehilfe anzubieten (freiwillig). Antworten
Die Bundeskanzlei fällt nicht zum ersten Mal durch Ueberforderung, Schlampigkeit, Inkompetenz und einem Mangel an verfassungsrechtlichem Wissen auf. Es wäre wohl an der Zeit, dort einmal genauer hin zu schauen. Personelle Konsequenzen müssten folgen. Antworten
Wirklich bedenklich, dass Sie sich anscheinend weigern Kommentare zu veröffentlichen, die den Austritt aus der EMK fordern. Aber sie können es noch lange ignorieren, es wird irgendwann der Zeitpunkt kommen, da hat das Volk genug von der EMRK. Fragen Sie mal die Deutschen, die Kinderschänder und Mörder aufgrund eines Urteil des EGH laufen lassen müssen. Aber das verschweigt dann der Tagi lieber... Antworten
Die Todesstrafe ist für mich unvorstellbar. Aber wirklich ermüdend sind die Stellungnahmen von «emeritierten Staatsrechtsprofessoren», die - entgegen den demokratischen Grundlagen, auf die sie sich berufen - selber die Gründe für die Unzulässigkeit einer Volksinitiative und das Verfahren der Prüfung in diktatorischer Weise für uns alle neu festzulegen wollen. Antworten
Im Prinzip ist der Gedanke o.k. . Warum sollen Steuerzahler Schwerstverbrecher beherbergen, füttern, und sog. betreuen - Jahrelang mit Geld, das anständigen Bürgern abgenommen wird? Klar - jeder Häftling "beschäftigt "mehrere Juristen und Beamte dauerhaft! Antworten
Bevor über so was diskutiert wird, sollte das Parlament endlich ein Verfassungsgericht ins Leben rufen. Dieses müsste entscheiden, ob Initiativen mit geltendem internationalen Recht, das die Schweiz angenommen hat, vereinbar sind. So könnte viel Geld gespart und das Land vor solch unnützem Blödsinn Profilierungssüchtiger bewahrt werden. Sind wir eigentlich noch im Mittelalter? Antworten
Ich sehe das Problem eher in der Verabsolutierung von Gesetzen, die immer in Einzelfällen Unrecht schafft.Ein solches Scheusal kann den Staat bis zu seinem natürlichen Ende 1-2 Mio Sfr. kosten. Eine solche Summe könnte z.B. 10 000enden von wertvollen Menschen den qualvollen Hungertod ersparen. Daher finde ich das Absolutverbot der Todesstrafe in schwersten Fällen nicht gerechtfertigt. Antworten
Es ist leider wie immer-Alles hat stets zwei Seiten. Einerseits absolut verständliche Forderung-nur die internationalen Verträge sprechen dagegen. Nachdem Minaretttheater sollten wir nicht wieder neu ein schädigens Theater entfachen. Die Justiz hätte genug Möglichkeiten solche Typen lebenslang-nicht auf Zeit- knallhart zu verwahren,die linke Mehrheit (incl.CVP)verhindert dies täglich. Antworten
Wahrscheinlich wurden ein paar Wirrköpfe in diesem Sinne freien Auslauf gelassen, denn mit dieser abscheulichen geplanten Initiative lässt sich dann prima Stimmung gegen ein poppeliges Volksrecht machen, welches unserer politischen Elite seit längerem ein Dorn im Auge ist. Reine Propaganda Antworten
Ich erinnere mich an Zeiten, da ging ein Aufschrei durch's ganze Land, wenn bekannt wurde, dass da irgendwo auf schweizer Boden eine Person ermordet wurde. Heute muss man bedauerlicherweise feststellen, dass Mord schon fast zur Tagesordnung gehört. Es ist eine absolute Ungeheuerlichkeit, wenn sich jemand das Recht nimmt, einen anderen umzubringen! Wir müssen über diese ultimative Strafe nachdenken Antworten
Ich bin TIEF entzetzt, erschrocken und verängstigt, dass es Menschen unter uns gibt, die ernsthaft so etwas fordern wollen! Schrecklich, dumm, nicht aufgeklärt, menschenunwürdig, leichtsinnig, einfach unfassbar!!! Nach der Verwahrung also die Todesstarfe, da ists mit dem Steinigen auch nicht mehr weit. Und wir machen uns vor das Abendland zu sein... Humanismus lässt grüssen - bin schokiert. Antworten
In der Schweiz mit einem so fuerchterlichen "Rechts"system will die Todesstrafe wieder einfuehren!? Ein Staat in dem die eigenen Beamten so beschaeftigt sind mit Unschuldigen und Toten ficieren, dass ihnen die auslaendische Polizei sagen muss wo im Lande die Mafia sitzt! Meier 19, Wachtm. Grueninger Maurice Bavaud etc lassen gruessen! Die Verurteilten wuerden dann neben Anna Goeldi beidesetzt? Antworten
Wenn ich das Wort "Ungültigkeit" schon nur höre! Ich bin gegen die Todesstrafe. Leider wird aber immer wieder versucht, unliebsame Initiativen als "ungültig" abzuschmettern. Eine Initiative ist immer Verfassungswidrig! Das liegt in der Natur einer Initiative, schliesslich soll die Verfassung abgeändert werden. Und die EMRK sieht in Art. 2 explizit vor, dass dass Todesstrafe EMRK-Konform ist! Antworten
Eine heikle Sache. Wäre das Opfer aus meinem persönlichen Umfeld, würde ich auch den Tod des Täters verlangen. Aus der Ferne betrachtet ergeben sich Fragen wie: Wird es bei der Anwendung der Todesstrafe weniger Verbrechen geben?. Wie kann man sicher sein, dass kein Unschuldiger hingerichtet wird?. Antworten
Gerri Müller verschweigt - wie immer - das die EMRK ohne Probleme gekündigt werden kann (Art 58). Wenn wir diesen Schritt vollziehen, dann kann die Linke nicht immer behaupten, dass Initiativen (Ausschaffung, Minarett, Verwahrung) gegen geltendes Recht verstossen. Der EGH hilft in erster Linie Straftätern, wie man unlängst wieder in Deutschlang gesehen hat, die Verwahrte freilassen mussten. Antworten
Ich möchte in keinem Land leben wo Richter über den Tod von Menschen urteilen können. Dafür sind mir die Richter zu inkompetente. Wir haben die lebenslange Verwahrung, lieber diese umsetzen. Die Meldung aus der USA wo ein FBI Labor falsche Daten lieferte und Menschen abgeurteilt wurden sollen aufhorchen lassen. Antworten
In unserer Bundesverfassung steht: »Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Die Todesstrafe ist verboten«. Die Wiedereinführung der Todesstrafe wäre ein Rückschritt unserer humanistischen Errungenschaften. Eine lebenslange Haftstrafe ist für den Täter viel schmerzvoller zu ertragen, als eine kurzfristige Todesangst. Eine abschreckende Wirkung wäre für einen sexuellen Triebtäter sowieso nicht gegeben Antworten
Es werden bei einer Abstimmung praktisch alle Initiativen abgelehnt. Angenommen worden sind meines Wissens nur die für die Unverjährbarkeit von Sexualstraftaten, die Minarettinitiative und glaublich etwas zum Konsumentenschutz. Wie jetzt am Beispiel von Deutschland sichtbar wird, wäre wohl die Unverjährbarkeitsinitiative gemäss Strassburg rechtsstaatlich unhaltbar. Antworten
Wovor hat Georg Müller angst? Vor dem politischen Gewicht einer Volksinititiave? Das tönt eher nach einer Elite die den Pöbel fürchtet. Auch wenn eine Volksinitiative nur schon durch deren Lancierung eine breite, landesweite Diskussion zu einem vielleicht sehr heissen, gar Tabuthema auslöst, war sie den Aufwand wert. Auch dass Initiativen sehr selten abgelehnt wird, ist schlicht gelogen. Antworten
Es zeigt sich wieder in aller Deutlichkeit, dass die Schweiz dringend ein Verfassungsgericht braucht. Ohne ein solches Gericht, das die Verfassungsmässigkeit und Vereinbarkeit mit nationalen und internationalen Gesetzen bei der Einreichung einer Inititive überprüft, sind solchen extremen Begehren Tür und Tor geöffnet. Antworten
Wir sollen abstimmen, ob der Staat einem Menschen das Leben nehmen darf. Der Staat darf das nicht, auch nicht mit der Begründung der Sühne für ein abscheuliches Verbrechen. Wir wollen uns doch von mittelalterlichem Rechtsempfinden in eine humane Gesellschaft entwickeln! Antworten
Unabhängig wie man selber zu diesem Thema steht: die Initiative dürfte schnell die nötigen Unterschriften beisammen haben. Aber viel wichtiger wird die daraus entstehende Diskussion über Strafmass, Umgang mit Straftätern, Kuscheljustiz etc. werden. Diese breite Diskussion ist nötig und wertvoll. Leider werden sog. Experten diese Diskussion zu verhindern suchen ("Unzulässigkeit der Initiative"). Antworten
Diesem Alt-Staatsrechtsprofessor empfehle ich den Beitritt zum Club Helvétique. Im Kreise dieses Think-Tanks der politisch korrekten Intellektuellen von eigenen Gnaden fände Müller mit seinen demokratiefeindlichen Visionen wärmste Aufnahme und könnte endlich, im Kabinett der Besserwisser, nach Belieben über das bildungsferne Stimmvolk lamentieren und von lästigen Volksrechten schwadronieren . Antworten
Zwei Gedanken dazu: erstens, wenn wir in der CH die Todesstrafe einfüren, dann ist es leichter auch andere Bürger, die zB gegen eine politische oder wirtschaftliche Elite protestieren an die Wand zu stellen. Und zweitens sollen bezahlte juristische Experten Initiativen zuerst absegnen! Das ist eine Unterwanderung von unserem Initiativrecht, von unserer Demokratie... Antworten
Richtig. Die Todesstrafe wieder einzuführen für bestimmte Verbrechen. Es geht dabei nicht hauptsächlich um Abschreckung oder Vorbeugung, sondern um eine Wiederholungtat zu vermeiden. Jederman weiss,dass Sexualstraftäter fast immer rückfällig werden. Die Statistik ist eindeutig.Für Betroffene und Angehörige kann damit vieleicht eine Last genommen werden,Moralprediger hätten was zum kauen. Antworten
Manchmal frage ich mich, ob das wirklich war sein kann. Wo und wann leben wir denn? Georg Müller hat vollkommen Recht. Am Besten Initiativen gleich abschaffen und eine richtige Politik einführen. Nicht nur Hobby - Parlamentarier die eine Ferienpolitik mit 4 Sessionen betreiben. Antworten
Diese Initiative darf auf keinen Fall angenommen werden. Die Todesstrafe ist komplett abzulehnen. Denn sie ist derart endgültig und unumkehrbar, dass die Möglichkeit von Justizirrümern viel zu schwer wiegt. Das ist eines zivilisierten Rechtsstaats einfach nicht würdig. Antworten
jetzt drehen ein paar langsam durch. Was für eine kranke Idee. Die Justiz würde lieber die bestehenden Gesetze für Gewaltverbrechen konsequent anwenden, die Opfer schützen und die Täter bestrafen. (anstatt therapieren) . Dann kämen die paar Initianten nicht auf solch dumme Ideen. Antworten
Bis 1971 gings in der Schweiz aufwaerts. Nachher nur noch abwaerts. Nach ewiger Verwahrung fuer Kindersexer (ausgenommen fuer gesetzlich geschuetzte privilegierte Kasten und politisch beguenstigte beruehmte Filmregisseure) nun auch noch die Todesstrafe - sogar in Friedenszeiten. Und das Faustrecht hat sogar schon die Gosse weitgehend zurueckerobert.... Antworten
Mein Beileid an alle Angehörigen, die den Verlust eines geliebten Menschen durch Gewalt erleben mussten. Ich kann mir ansatzweise vorstellen, welche Gefühle von unsäglicher Wut, Trauer und Unverständnis in mir toben würden. Ich weiss auch nicht wie ich mit dem Schmerz leben (lernen) könnte/ würde. Trotzdem: Niemand , weder ein Individum noch der Staat hat ein Recht zum Töten! Antworten
Der Staat wird selbst zum Mörder gemacht! So ein Unsinn! Haben die Todesstrafeforderer noch nie etwas von Kastration gehört? Das ist Strafe genug und auch lebenslänglich! Ich weigere mich in einem Staat leben zu müssen, in dem die Todesstrafe ausgeführt wird!!! Antworten
Diese Initiative, die glasklar gegen die EMRK verstösst und somit niemals umgesetz werden könnte, ist ein weiterer Grund, wieso die Ungültigkeitsgründe für Volksinitiativen auf alle völkerrechtlich garantieren Menschenrechte ausgeweitet werden sollten. Über diese Verfassungsreform wird übrigens am Sa 9. Oktober an der 2. Solothurner Landhausversammlung diskutiert - Sie sind herzlich eingeladen! Antworten
Mittelalter oder was? Sollen wir die Hexen auch wieder brennen lassen und die Katzen? Wo leben wir eigentlich? Und wie soll es weitergehen? Hinrichtungen in der Schweiz, mein Gott! Das ist keine Lösung des Problems! Das wäre ein Rückfall in dunkle Zeiten! Antworten
Auch ein Georg Müller hat sich einer Volksinitiative zu beugen. Was das Schweizer Volk will, das ist Gesetz. Auch wenn es gegen alle anderen Regeln verstösst. Jeder ist sich bewusst, wenn der seinen Stimmzettel ausfüllt - DAS ist Verantwortung. Antworten
super!endlich mal jemand der mum hat.es ist zeit,dass der kuschelkurs in der schweiz fuer kriminelle beendet wird. wenn ich eine person aus meinem angehoerigenkreis so verlieren sollte wuerde ich sonst zu drastischen massnahmen greifen.leute die soviel leid verursachen gehoeren nicht noch durch den staat durchgefuettert. Antworten
«Eine solche Initiative wirft erneut die Frage auf, ob es nicht sinnvoll wäre, die Gründe für die Unzulässigkeit einer Volksinitiative und das Verfahren der Prüfung neu festzulegen.» Das tut sich ganz sicher nicht wird leben in einem freien Land in dem das Volk der Souverän ist und solche Vorlagen dürfen nicht dazu missbraucht die Macht des Volkes zu schwächen. Antworten
Es zeigt sich einmal mehr, dass die Schweiz endlich ein Verfassungsgericht braucht, das unabhängig und unpolitisch überprüft ob Initiativen mit übergeordnetem Recht vereinbar sind. Eine Ungültigerklärung durch das Parlament ist immer politisch und daher auf jeden Fall unbefriedigend. Wer z.B. eine Initiative will, die das Volkerrecht bricht, sollte grad hineinschreiben, dass dieses geküdigt wird. Antworten
Professor Müller hat völlig recht. Es ist zu einfach, für eine abstruse Idee eines einzelnen oder einiger weniger eine Volksabstimmung zu erzwingen, deren Resultat dann möglicherweise verfassungs- oder völkerrechtswidridig ist. Gleichzeitig sollte man sich überlegen, die Hürde für erzwungene Abstimmungen höher zu setzen, indem mehr Unterschriften gefordert werden. (Gilt nicht für Referenden) Antworten
Warum habe ich hier das Gefühl, dass es vielleicht gar nicht primär um die Todesstrafe geht (welche übrigends generell abzulehnen ist - ich dachte wir hatten das Thema mal schon hinter uns gelassen)? Hier wird möglicherweise auch im Zusammenhang mit der Minarettinitiative versucht einen neuen Vorstoss zu machen, um solche "ungewollten" Initiativen gleich im Keim zu ersticken. Antworten
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Peter Haemmerl
Ich kann das Initiativkomitee verstehen, wenn es anmerkt, dass im Schweizer Gesetz eher der Täter geschützt wird als das Opfer. Wieviel Verbrechen werden wohl begangen, ohne eine jegliche Strafverfolgung ? Wär es nicht schlauer eine Iniative zu lancieren, die STRAFVEREITELUNG IM AMT behandelt, in einem Rechtsstaat , wo die meisten Delikte Offizialdelikte sind, da dieser das Gewaltmonopol hat ? Antworten