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«Es geht um die wirtschaftlichen Interessen der Regionen»
Aktualisiert am 13.06.2012 16 Kommentare
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Unrentable Hotels sollen nach dem Ja zur Zweitwohnungs-Initiative auch in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen weiterhin zu Ferienwohnungen umgebaut werden können. Das fordern der Tourismus-Verband und der Branchenverband hotelleriesuisse.
Bei Umnutzungen dürfe die Hotellerie gegenüber Erstwohnungen nicht benachteiligt werden, machten der Schweizerische Tourismus-Verband (STV) und hotelleriesuisse geltend. Sie kritisierten, dass im Verordnungsentwurf lediglich von der Umnutzung von vor dem 11. März erbauten «Wohnungen» als Zweitwohnungen die Rede ist.
Mit der von ihnen geforderten Ergänzung zu Gunsten der Hotellerie wollen die Verbände auch die Umnutzung bestehender, unrentabler Hotels ermöglichen. Ziel der Initiative des Umweltschützers Franz Weber seien weder Hotelimmobilien, die zunehmend an Wert verlören, noch Bauruinen an attraktiven Lagen, schrieben sie.
Bedeutend für Hotellerie
Rentiere ein Hotel nicht mehr, sei die Möglichkeit, es zu Ferienwohnungen umzubauen, von grösster Bedeutung, sagte Christoph Juen, CEO von hotelleriesuisse, laut Redetext in Bern vor Medienvertretern. Die Neunutzung solcher Hotels mache einen nachhaltigen Strukturwandel möglich.
Die Gefahr, dass mit dieser Ergänzung der Verordnung warme Betten auskühlen, besteht laut Juen nicht. Gut geführte und rentable Hotels würden nicht zu Ferienwohnungen umgebaut, sagte er.
Nach Auffassung von hotelleriesuisse sollen mit bestimmten Auflagen auch nach der Annahme der Initiative erbaute Hotels in Zweitwohnungen umgebaut werden können. Nur unter dieser Voraussetzung seien Investoren bereit, die beträchtlichen Risiken einzugehen und in ein Hotel zu investieren, sagte Juen.
In der Vergangenheit hätten viele Hotelprojekte nur über den Verkauf von Zweitwohnungen realisiert werden können. «Ein Wegfall dieser Querfinanzierung wäre mit einer Wertvernichtung in der Hotellerie verbunden.»
Kritik an Beschränkung auf Ortsansässige
Der STV kritisiert zudem, dass in Gemeinden mit über 20 Prozent Anteil an Zweitwohnungen nur noch Ferienwohnungen bauen darf, wer im betreffenden Haus wohnen wird. Auch nicht Ortsansässige seien in der Lage, Ferienwohnungen qualifiziert touristisch zu bewirtschaften, kritisierte STV-Präsident Dominique de Buman.
Laut de Buman muss darum geprüft werden, ob die Beschränkung auf Ortsansässige nicht eine unzulässige Diskriminierung darstellt. Der Tourismus-Verband führt derzeit eine Liste von ungefähr 22'500 klassierten Ferienwohnungen. Etwa die Hälfte werde von Personen angeboten, die nicht im Ferienort lebten, schätzt der STV.
Zum Verordnungsentwurf findet am kommenden Montag (18. Juni) eine konferenzielle Anhörung statt. Eingeladen sind die Kantone, die im Parlament vertretenen Parteien sowie landesweit tätige Verbände und weitere Organisationen. Der Bundesrat möchte nach den Sommerferien eine Übergangsregelung in Kraft setzen. (kpn/sda)
Erstellt: 12.06.2012, 18:54 Uhr
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16 Kommentare
Hotels, die nicht mehr rentieren und baufällig sind, sind als Erstwohnungen für die einheimische Bevölkerung wieder zu renovieren, umzubauen oder als atttraktive Hotels neu zu erstellen.
Das entspricht dem Volksentscheid. Er beinhaltet keinen Kapitalschutz für Hoteliers, die sich zur Ruhe setzen und vorher noch Kasse machen möchten.
Antworten
Der Tourismus- und Baulobby in den Bergkantonen ist offensichtlich jedes Mittel recht, um die Zweitwohnungs-Initiative auszuhebeln und zu hintertreiben. Sie entpuppen sich damit als schlechte Verlierer, die keinen Respekt vor einem demokratischen Volksentscheid haben. Diese Suche nach Schlupflöchern muss von Bern gestoppt werden, die Initiative ist 1 : 1 umzusetzen. Antworten
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