Schweiz

Es braucht neue Initiative-Regeln

Von Hannes Nussbaumer. Aktualisiert am 26.08.2010 43 Kommentare

Der Fall Todesstrafe zeigt jetzt deutlich: Für Initiativen braucht es neue Regeln. Dass eine Initiative nur ungültig ist, wenn sie zwingendes Völkerrecht verletzt, ist nicht mehr haltbar.

Bild: Widmer

Es ist gut, dass der Schweiz eine politische Auseinandersetzung über die Todesstrafe erspart bleibt. Einer anderen Auseinandersetzung muss sich das Land aber stellen: Es braucht neue Regeln für den Umgang mit Volksinitiativen. Heute entscheidet das Parlament über die Gültigkeit eines Begehrens, nachdem die nötigen 100 000 Unterschriften gesammelt sind. Die Verfassung gibt die Kriterien vor: Initiativen sind gültig, wenn sie formal und materiell einheitlich sind und kein zwingendes Völkerrecht verletzen.

Hoffnung, keine Mehrheit zu finden

Damit liegt die Latte für eine Ungültigkeitserklärung hoch. Nur wenige Bestimmungen gehören zum zwingenden Völkerrecht: das Folter-, Genozid- und Sklavereiverbot sowie das Nonrefoulement-Prinzip (also das Verbot, Menschen in Staaten abzuschieben, in denen sie aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen verfolgt werden).

Das heisst umgekehrt: Initiativen, die wohl gegen das Völkerrecht (etwa die Menschenrechtskonvention) verstossen, nicht aber gegen dessen zwingende Bestimmungen, sind in der Schweiz gültig. Sie kommen zur Abstimmung – in der Hoffnung, dass sie keine Mehrheit finden. Jahrzehntelang funktionierte das Prinzip Hoffnung. In jüngerer Zeit kamen mit der Verwahrungs-, der Unverjährbarkeits- und der Minarett-Initiative aber gleich mehrere Begehren durch, die das Völkerrecht ritzen. Erhebliche Probleme sind die Folge, weil solche Initiativen nicht oder nur teilweise umsetzbar sind.

Nötig: Eine Rekursinstanz

Der Fall Todesstrafe zeigt jetzt deutlich: Es braucht neue Regeln. Dass eine Initiative nur dann ungültig ist, wenn sie zwingendes Völkerrecht verletzt, ist nicht mehr haltbar. Würde man eine Initiative zur Todesstrafe unter dieser Prämisse behandeln, müsste sie vermutlich zugelassen werden. Die meisten Staatsrechtler sind der Ansicht, dass das Verbot der Todesstrafe nicht zum zwingenden Völkerrecht gehört. Gleichzeitig ist allein schon die Vorstellung unerträglich, dass wir über eine Vorlage befinden, die unseren Werten derart elementar widerspricht.

Was sollten die neuen Regeln umfassen? Neben dem zwingenden Völkerrecht müssten Initiativen auch den Kerngehalt der Grundrechte, die fundamentalen Menschenrechte und die Grundbestimmungen von Demokratie und Rechtsstaat berücksichtigen. Weil sich diese Prinzipien des aufgeklärten Rechtsstaats aber nicht messerscharf abstecken lassen, braucht es eine Rekursinstanz. Erklärt das Parlament eine Initiative für ungültig, müssen die Initianten bei einem Gericht rekurrieren können.

Eine seriöse Abklärung ist aufwendig

Wäre es besser, es würde schon vor der Unterschriftensammlung über die Gültigkeit entschieden? Gewiss könnten betroffene Initianten so Geld sparen. Doch eine seriöse, abschliessende Abklärung ist aufwendig. Heute werden bei sensiblen Vorlagen Gutachten bestellt, Experten mobilisiert und Hearings durchgeführt. Dieser Aufwand kann nicht bei jeder Sponti-Idee betrieben werden.

Nichts spricht aber dagegen, dass künftig neben der formalen Vorprüfung durch die Bundeskanzlei eine materielle Vorprüfung durch das Bundesamt für Justiz erfolgt. Letztere hätte nur informativen Charakter: Sie würde den Initianten die Klippen ihres Begehrens darlegen. Ob die Urheber eines völkerrechtlich heiklen Begehrens trotzdem zum Unterschriftensammeln schreiten, wäre dann ihnen überlassen. Sie wüssten aber um das Risiko einer Ungültigkeitserklärung. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 25.08.2010, 21:49 Uhr

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43 Kommentare

Paul Bäbler

26.08.2010, 07:30 Uhr
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Der Tagi outet sich als Feind der direkten Demokratie. Das wundert mich überhaupt nicht, aber schlussendlich wird auch in dieser Frage das Volk das letzte Wort haben und wir werden unsere Unabhängigkeit sicher nicht freiwillig hergeben. Antworten


Urs Keller

26.08.2010, 07:33 Uhr
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Am besten und auch für die Skeptiker des Initiativrechtes wäre, wenn wir eine Abstimmung über die Zulässigkeit der Initiative, und anschließend die über die Initiative selbst abstimmen. :-) Wer anders als als das Volk soll bei uns die Entscheidungen treffen ? Vielleicht eine Gruppe von einseitigen Fanatikern ? Antworten



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