«Elektronische Patientendossiers kann man nicht verhindern»

Interview: Hubert Mooser. Aktualisiert am 14.04.2010

Bis 2015 will das BAG elektronische Patientendossiers einführen. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür sagt jetzt im Interview, warum der gläserne Patient kein Problem ist.

Patientendaten dezentral speichern: Hanspeter Thür, Datenschutzbeauftragter des Bundes.

Patientendaten dezentral speichern: Hanspeter Thür, Datenschutzbeauftragter des Bundes.
Bild: Keystone

E-Health Projekt

Der neue Chef des Bundesamtes für Gesundheit(BAG), Pascal Strupler, betonte gestern an einer Pressekonferenz, dass er bis 2015 elektronische Patientendossier einführen wolle. Mit diesem System wird die ganze Krankheitsgeschicht eines Patienten elektronisch verfügbar. Ohne e-Health ist laut Strupler Managed Care (HMO, Äerztenetze) nur eingeschränkt vorstellbar.

Herr Thür, der neue BAG-Chef Pascal Strupler hat angekündigt, dass der Bund 2015 das elektronische Patientendossier einführen will. Was sagen Sie als eidgenössischer Datenschützer dazu?
Der Datenschutz ist Mitglied einer Begleitgruppe. In dieser Funktion versuchen wir unsere Vorstellungen einzubringen, wie man die e-Health-Pläne des Bundes datenschutzkonform umsetzen kann. Wie das System am Schluss dann tatsächlich aussieht, kann man jetzt noch nicht sagen. Neu sind diese Pläne jedoch nicht.

Der BAG-Chef drückt jetzt aber aufs Gas.
Bereits Bundesrat Pascal Couchepin hat angekündigt, dass im Jahre 2015 das Patientendossier kommt. Das ist aber kein realistischer Zeithorizont. Für die meisten, die sich mit diesem Dossier befassen, ist klar, dass dieser Termin sehr ehrgeizig ist. Ich wäre überrascht, wenn das Patientendossier vor 2020 realisiert wäre.

Damit wird aber der gläserne Patient eine Realität. Warum stemmt sich der Datenschutz nicht gegen solche Pläne?
Ich glaube nicht, dass man das elektronische Patientendossier noch verhindern kann. Ein solches System wird ja inzwischen auch von Vertretern der Konsumenten- und Patientenorganisationen positiv beurteilt. Richtig gemacht, kann es datenschutzkonform ausgestaltet werden.

Was für ein Interesse hat der Konsumentenschutz an gläsernen Patienten?
Die Versicherten selber wollen wissen, was Ärzte und Spitäler und andere Leistungserbringer des Gesundheitswesens über sie und ihre Krankheit schreiben und an andere weiterleiten. Das kann ich auch verstehen. Wenn man sich heute diese Informationen beschaffen will, ist das eine relativ aufwendige Geschichte. Mit einem elektronischen Patientendossier bekommt man hingegen rasch Einblick in die eigene Krankheitsgeschichte.

Und wie verhindern Sie, dass nicht jeder rasch auf die Daten zugreifen kann?
Dass Wichtigste ist, dass der Patient bei allen Überlegungen und Plänen im Zentrum steht und dass er allein das Recht hat zu bestimmen, wer auf die Daten zugreifen darf und wer nicht. Ausserdem muss die Sicherheit gewährleistet werden. Darum sind wir auch für dezentrale Lösungen.

Was meinen Sie mit dezentralen Lösungen?
Die Patientendossiers dürfen nicht in einem zentralen Rechner erfasst werden. Die medizinischen Daten müssen von den verschiedenen Leistungserbringern separat gespeichert werden. Die Datenbanken müssen jedoch miteinander kompatibel sein, so dass ein Austausch möglich ist, wenn dies die Situation erfordert. So dass also der Hausarzt auf das Spitaldossier zugreifen kann. Aber wie schon gesagt: Der Patient muss vorher sein Einverständnis geben.

Wie kann der Datenschutz verhindern, dass eines Tages alle Daten über eine Person abrufbar sind - dass man zum Beispiel über die AHV-Nummer von den Steuerdaten bis zu den Krankengeschichten alles abrufen kann?
Durch gesetzliche Schranken. Genau deshalb haben wir bei den Diskussionen um die neuen AHV-Nummern interveniert. Wir haben uns damals für ein System engagiert, mit dem man nicht über eine einzige Nummer Zugang zu allen Daten einer Person erhält. Als in den Kommissionen von National- und Ständerat dieses Thema diskutiert wurde, haben wir sogar eine Spezialistin aus Österreich dafür eingeflogen. Österreich hat hier eine gute Lösung. Jeder Sektor hat eine eigene Nummer. So konnte man eine technische Hürde schaffen. Aber das Parlament wollte kein solches Modell.

Und was für ein Modell haben wir jetzt in der Schweiz? Der Bund darf die AHV-Nummer nur in Zusammenhang mit den Sozialversicherungen und mit angrenzenden Bereichen verwenden. Das ist gesetzlich so geregelt. In den Kantonen sieht es zum Teil anders aus. Der Kanton Bern hat zum Beispiel bekannt gegeben, dass er die AHV-Nummer für sämtliche Verwaltungsbereiche übernehmen will. So war dies eigentlich nicht gedacht. Aber davon hat sich das Berner Kantonsparlament nicht beeindrucken lassen.

(DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 14.04.2010, 15:41 Uhr

Schweiz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

Gratis ePaper für «Bund»-Abonnenten