Schweiz
Einzig die CVP stellt sich hinter den Bundesrat
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- SVP will mit Initiative das Völkerrecht angreifen
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Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative krimineller Ausländer, deren Vernehmlassung morgen Sonntag abläuft, bleibt weiterhin umstritten. Während die Rechte auf den Volkswillen pocht, beruft sich die Linke auf das Völkerrecht. Den entschärften und vom Bundesrat favorisierten Vorschlag unterstützt einzig die CVP. Denn könnte sie das Zünglein an der Waage spielen.
Der Bundesrat hatte Ende Mai zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt, wie die am 28. November 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative der SVP umgesetzt werden könnte. Der bundesrätlich favorisierte Vorschlag sieht eine automatische Ausschaffung von Ausländern vor, die zu einer mindestens sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Zum Tragen kommt der Automatismus bei schweren Gewalt- oder Sexualverbrechen, Sozialmissbrauch und Einbruch.
CVP-Entscheid fiel knapp aus
Die zweite Variante haben Vertreter des Initiativkomitees eingebracht. Diese sieht vor, dass Ausländer, unabhängig von der Höhe der Strafe, ausgeschafft werden müssen. Der weitreichende Deliktkatalog umfasst auch leichtere Straftaten wie etwa einfache Körperverletzung.
Die CVP spricht sich für die von der Regierung favorisierte Variante aus, wie Mediensprecherin Marianne Binder auf Anfrage sagte. Die Partei befürworte eine Umsetzung möglichst nahe am Initiativtext. Gleichzeitig müsse diese aber im rechtsstaatlichen Rahmen bleiben. Innerhalb der CVP war der Entscheid sehr umstritten: In der Fraktion setzte sich die mildere Variante mit nur einer Stimme Unterschied durch.
Rechte pocht auf Volkswillen
Für SVP und FDP ist klar: Der Bundesrat favorisiere eine Variante, die sich am Gegenvorschlag zur Initiative orientiere und von der Bevölkerung und allen Kantonen 2010 abgelehnt worden sei. Dagegen widerspiegle die zweite Variante den Volkswillen besser und lasse sich verfassungskonform umsetzen.
«Der Respekt der Institutionen vor dem Volk und der Basis ist fundamental», schreibt die FDP. Allerdings sehe sie namentlich bei der Einhaltung des Völkerrechts auch die Qualitäten der ersten Variante.
In den Augen der SVP macht diese Option den Landesverweis abhängig von einer Mindeststrafe, zumal selbst bei der Erreichung des Strafmasses die Ausweisung im richterlichen Ermessen liege. Sie widerspreche mit der Aufschlüsselung der Strafe bei der Verurteilung für mehrere Straftaten zudem der Schweizer Rechtstradition.
Erwartet kritisch beurteilt die Linke die Varianten des Bundesrates. Zwar gelte es den Volkswillen zu respektieren, aber die SP beharrt auf einer verfassungskonformen Lösung. Es sei zudem nicht einsehbar, warum den Initianten bei der Umsetzung ein derartiges Gewicht eingeräumt werde.
Die SP unterstützt keine Varianten, räumt aber ein, dass erstere eine gute Basis für eine vernünftige Umsetzung biete. Sie stelle jedoch eine gravierende Verletzung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU dar, was zu einer schweren Belastung der bilateralen Beziehungen führen könnte.
Als «kleineres Übel» bezeichnet die Grüne Partei die erste Variante in ihrer Vernehmlassungsantwort. Trotzdem garantiere sie nicht die Einhaltung der Menschenrechte.
Aufgrund der unterschiedlichen Positionen wollte sich die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren nicht zu den Vorschlägen äussern.
Damoklesschwert Durchsetzungsinitiative
Aus Unzufriedenheit mit den beiden bundesrätlichen Varianten hat die SVP im Juli die Durchsetzungsinitiative lanciert. Sie hängt als Damoklesschwert über der aktuellen Debatte. Die EVP bezeichnet die Initiative als einer Demokratie «unwürdig» und «lästig». Der Gewerkschafts-Dachverband Travail Suisse schlägt vor, die Beziehung zwischen Volksinitiativen und Völkerrecht noch einmal grundsätzlich zu überprüfen.
Für die vom Bundesrat favorisierte Variante spricht sich auch der Schweizerische Katholische Frauenbund ein, da es sich um einen «rechtsstaatlich noch vertretbaren Weg» zur Umsetzung des Verfassungsauftrages handle.
Dagegen lehnt Amnesty International (AI) beide Varianten vehement ab, da sie gegen grundlegende Prinzipien der Bundesverfassung wie den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstiessen, schreibt AI. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe beklagt die Einführung des Ausschaffungsautomatismus anstatt weiterhin auf Fallbasis zu entscheiden.
(mw/sda)
Erstellt: 29.09.2012, 00:01 Uhr
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