Eine Mindestlohn-Revolution
Von Simon Schmid. Aktualisiert am 25.01.2012 43 Kommentare
Artikel zum Thema
- Der gerechte Lohn
- 4000 Franken im Monat für alle
- Warum höhere Löhne effektiver sind als gehebelte Rettungsschirme
Mindestlöhne in ausgewählten Ländern
Mindestlöhne in ausgewählten Ländern
Angaben in Franken
Quelle: WSI-Mindestlohnbericht 2010
Situation in der Schweiz und im Ausland
In der Schweiz können Mindestlöhne gegenwärtig nur im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) allgemeinverbindlich verankert werden. Etwa 40% der Lohnabhängigen sind schweizweit über Mindestlöhne abgesichert.
In Europa haben 21 von 27 Staaten einen branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Unter den Staaten mit Mindestlöhnen sind z.B. Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande und Spanien.
In den USA gibt die Bundesregierung einen nationalen Mindestlohn vor, von dem die Bundesstaaten nach oben hin abweichen können. Eine ähnliche Regelung gibt es in Kanada.
Keine allgemeingültigen Mindestlohnregelungen gibt es hingegen in Deutschland, Finnland, Dänemark, Schweden, Italien und Österreich, wo die Regelungskompetenz für Löhne bei den Tarifparteien liegt. In den skandinavischen Ländern sind aufgrund des hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrades jedoch fast alle Arbeitnehmer von tarifvertraglichen Regelungen erfasst.
Stichworte
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Erwähnen Gewerkschafter das Wort «Mindestlöhne», so läuft es den meisten Ökonomen kalt den Rücken hinunter. In ihren Augen gilt: Der Preis von Arbeit sollte wenn möglich durch den Markt bestimmt werden. Werden Löhne künstlich hochgehalten, so liegt der Preis einer Einheit «Arbeit» über dem Ertrag, der aus ihr hervorgeht – und für Unternehmen lohnt es sich weniger, diese Arbeit nachzufragen. Die Arbeitslosigkeit nimmt zu.
Doch die Realität funktioniert nicht immer nach kruden Lehrsätzen: Dies sagt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), der diese Woche die Initiative «Für den Schutz fairer Löhne» eingereicht hat. 22 Franken pro Stunde soll jeder Arbeitnehmer in der Schweiz nach Ansicht des SGB im Minimum verdienen – wie ist dieses Anliegen zu bewerten?
Kriterium 1: Beschäftigung
Empirische Untersuchungen lassen keine eindeutigen Schlüsse zu, ob sich Mindestlöhne positiv oder negativ auf die Beschäftigung auswirken. Studien aus den USA zeigen einen interessanten Effekt: Staaten, in denen der Mindestlohn erhöht wurde, verzeichneten im Vergleich zu den übrigen Staaten eine bessere Entwicklung bei der Beschäftigung von jungen Arbeitnehmern. Ob diese Schlüsse auf die Schweiz übertragbar sind, ist jedoch fraglich. In den USA sind die Mindestlöhne tief, das landesweite Minimum lag zuletzt bei umgerechnet rund 7.50 Franken.
George Sheldon, Professor für Arbeitsmarktökonomie an der Universität Basel, hält fest: «Solange allgemeingültige Mindestlöhne tief gesetzt sind, kann tatsächlich ein positiver Beschäftigungseffekt eintreten.» Man spreche hier allerdings von Löhnen in der Grössenordnung von einem Drittel des landesweiten Mittels. Die aktuelle Initiative geht demgegenüber weiter: Der von den Gewerkschaften geforderte Stundenlohn von 22 Franken entspricht rund zwei Dritteln des schweizerischen Medians, wie der SGB in seinem Expertenbericht zu Mindestlöhnen schreibt.
Gemäss Sheldons Schätzung beliefe sich der Anteil der Arbeitnehmer, deren Salär durch den neuen Mindestlohn auf 22 Franken angehoben würde, mit Sicherheit in einem zweistelligen Prozentbereich. Dass ein solcher Eingriff ohne Folgen bliebe, glaubt er nicht: Besonders im Tieflohnbereich würde die Beschäftigung durch die Mindestlöhne negativ beeinträchtigt. Unternehmen würden mit weniger Personal auskommen, ein Stellenabbau unter Geringverdienern wäre die wahrscheinliche Folge.
Kriterium 2: Soziale Gerechtigkeit
Mindestlöhne stellen ein Mittel zum Schutz der Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt dar. Laut dem Gewerkschaftsbund arbeiten in der Schweiz rund 400'000 Personen in Niedriglohnjobs und bewegen sich deshalb am Rande der Armutsgrenze. Generell sind Frauen und junge Arbeitnehmer einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt; besonders von einem Mindestlohn profitieren würden Beschäftigte in der Dienstleistungsbranche, im Handel und in der Landwirtschaft (siehe Bildstrecke). Auch viele Angestellte in Kleinbetrieben, Hilfsarbeiter und Arbeiter ohne Berufsausbildung hätten durch Mindestlöhne einen Vorteil, sagt die Gewerkschaft.
George Sheldon mag dieser Argumentation nur bedingt folgen. Zwar würden Mindestlöhne per Definition das Einkommen der Erwerbspersonen mit dem tiefsten Lohn erhöhen, so Sheldon. Allerdings seien diese Personen nicht immer diejenigen, die man als «arm» bezeichnen und deshalb unterstützen müsste: Jungen Leuten mit Zukunftsperspektiven und vermögenden Eltern könne auch ein geringerer Lohn als der Mindestlohn zugemutet werden. Umgekehrt käme eine Familie mit Kindern auch mit einem Mindestlohn nur schwer über die Runden.
Mindestlöhne, die undifferenziert auf alle Personengruppen angewandt werden, machen deshalb wenig Sinn, sagt Sheldon. Für die bessere Lösung hält er, Einkommen von «Working Poor» mit gezielten Steuergutschriften aufzubessern: «Auf diese Weise wird dem sozialen Gedanken Rechnung getragen, und gleichzeitig wird die Beschäftigung geschont.» Angesichts der hohen Arbeitslosenquote bei schlecht qualifizierten – und darum auch schlecht verdienenden – Personen, sei dies ein wichtiges Argument gegen die Einführung allgemeingültiger Mindestlöhne.
Kriterium 3: Weniger Marktverzerrungen
Die Aufstockung der Einkommen von Niedrigverdienern ist ein Mittel, das in Ländern wie den USA oder Deutschland zur Anwendung kommt. Als «Ersatz» für Mindestlöhne angedacht, kommt die Massnahme jedoch mit einer unerwarteten Wendung daher. Denn: In Kenntnis der Einkommensgutschriften könnten Unternehmen ihre Marktmacht dazu benutzen, die Löhne bei ohnehin schon schlecht bezahlten Stellen weiter herunterzubieten. Einem solchen Verhalten gelte es mit der Festsetzung von Mindestlöhnen einen Riegel zu schieben, sagt Sheldon.
Dass Unternehmen als alleinige Nachfrager von Arbeit über eine gewisse Marktmacht verfügen, davon geht auch der Gewerkschaftsbund aus. Gemäss der Argumentation seiner Experten liegen die aktuellen Löhne der genannten Branchen vielfach unter den «eigentlichen» Marktlöhnen – was den Unternehmen Profite auf Kosten der Arbeitnehmer verschafft. Mindestlöhne würden diesen Missstand korrigieren, ohne dass die Beschäftigung in diesen Branchen unnötig beeinträchtigt würde.
Das Fazit
Die Einführung eines landesweiten Mindestlohns von 22 Franken wäre eine eigentliche Revolution – denn sie würde die Schweiz aus dem Nichts an die Spitze der internationalen Mindestlohn-Rangliste katapultieren (dies gilt auch, wenn man kaufkraftbereinigte Einkommen vergleicht). Doch der Blick in die Wirtschaftsrealität zeigt auch, dass grosse Anteile der Erwerbsbevölkerung ohnehin bereits mehr verdienen, als vom SGB gefordert wird.
Die ökonomischen Schlüsse bleiben zweideutig. Somit dürfte die Mindestlohninitiative nicht mehr, aber auch nicht weniger als das bewirken, was sie als Hauptanliegen erreichen will: Geringverdienern in der Schweizer Wirtschaft ein höheres Erwerbseinkommen zu ermöglichen – nach dem Giesskannenprinzip, dafür mit gesetzlicher Garantie. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 25.01.2012, 11:12 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
43 Kommentare
Diese Initiative bringt die Überwindung des Kapitalismus, sie liegt auf dem ultralinken Kurs der SP. Und sie zerstört nicht nur unsere Wirtschaftsordnung, sondern auch gerade jene Arbeitsplätze, welche die Gewerkschaften zu schützen vorgeben. Antworten
Schweiz
Live @ Sunset
11. bis 22. Juli - Zürich Dolder u.a. mit B.B. King, Elton John und Alanis Morissette!
Remund führend in Werbetechnik
Kein Wunsch zu aufwendig, kein Format zu gross - Remund Werbetechnik löst jede Aufgabe mit modernster Technik.
Online-Wettbewerb
Jetzt mitmachen!: Gewinnen Sie einen Abend als Statist bei den Tellspielen Interlaken!

Bitte warten



