Eindeutiges Belastungsmaterial
Von René Lenzin, Bellinzona. Aktualisiert am 20.07.2011 47 Kommentare
Koordinierter Hungerstreik: Solidaritätstransparent für die inhaftierten Ökoanarchisten. (Bild: political-prisoners.net)
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Welchen Schaden können 5 Flaschen Propangas, 2 Benzinkanister, 2 Aluminiumsprengkapseln und 476 Gramm Sprengstoff anrichten? Diese Frage stand im Zentrum des ersten Prozesstages gegen Billy, Costa und Silvia – die drei Ökoanarchisten, die am 15. April 2010 einen Brandanschlag auf das Nanotechnologiezentrum der IBM in Rüschlikon geplant haben sollen. Zusammen mit weiterem Brandbomben-tauglichen Material und 31 Bekennerschreiben wurden diese Gegenstände entdeckt, als die drei Angeklagten auf dem Albispass in eine Kontrolle der Zürcher Polizei gerieten.
Zwei Experten sassen im Zeugenstand, um die Folgen eines Anschlags auf das Zentrum zu beurteilen, das sich damals im Bau befand. Der Projektleiter der Baufirma erläuterte den Stand der Arbeiten: Ein Brandanschlag hätte «rein theoretisch» auf den bestehenden IBM-Campus übergreifen können, mit dem der Neubau verbunden sei. Denn ein Grossteil der technischen Einrichtungen seien bereits installiert gewesen, aber wohl noch nicht alle Brandschutzvorkehrungen.
Sprengstoff in dieser Qualität und Menge könne innerhalb von eineinhalb Metern den Tod und innerhalb von dreieinhalb Metern schwere Gehörschäden verursachen, sagte der Leiter des wissenschaftlichen Forschungsdienstes der Stadtpolizei Zürich. Was genau in Rüschlikon passiert wäre, wenn Billy, Costa und Silvia ihren mutmasslichen Plan hätten umsetzen können, vermochte der Sprengstoffspezialist allerdings nicht zu klären. Zwar bejahte er die Frage von Ankläger Hansjörg Stadler, ob das gefundene Material eine Explosion und Feuersbrunst hätte verursachen können. Und er sprach von «relativ brisantem Sprengstoff», den die Angeklagten da bei sich hatten. Aber die Auswirkungen eines Anschlags hängen stark von Ort und Art der Brandbombe ab.
Die Angeklagten schweigen
«Haben Sie jemals vor Ort konkret getestet, welcher Schaden hätte entstehen können?», fragte daher Marcel Bosonnet, der Anwalt von Costa. «Nein», antwortete der Experte. Diese Frage deutet an, welche Strategie die Verteidiger einschlagen werden. Angesichts der Funde im Auto und der Bekennerschreiben lässt sich die Tatabsicht kaum aus der Welt reden. Also werden die Verteidiger versuchen, den möglichen Schaden zu verharmlosen. So fragte etwa Billys verteidiger Christian Meier, ob es für pyrotechnische Laien überhaupt möglich sei, den grösstmöglichen Schaden zu erreichen, wie ihn die Angeklagten laut Bekennerschreiben anstrebten. Bauphysikalisch nicht, antwortete der Experte, aber eine spezifische Sprengstoff- oder Pyrotechnikausbildung brauche es in Zeiten des Internets heute nicht mehr.
Die Angeklagten – ein italienisches Ehepaar und ein in Italien wohnhafter Tessiner – verweigerten in der Befragung zur Person und zur Sache jegliche Aussage. Den Äusserungen der Verteidiger ist zu entnehmen, dass sie im Rahmen des Schlussworts eine Erklärung abgeben wollen – wohl ein längerer Text, an dem sie gestern eifrig zu arbeiten schienen.
Gegen Billy, Costa, Silvia und eine vierte Person liefen derzeit Ermittlungen auch in Italien, sagte ihr italienischer Anwalt, der in Bellinzona anwesend war. Er betreut sie und weitere Gesinnungsgenossen seit einigen Jahren. Unter anderem hatte er für Silvia einen Freispruch vor dem Kassationshof herausholen können, nachdem sie in erster und zweiter Instanz wegen eines Brandanschlags auf eine Telekomeinrichtung noch verurteilt worden war (TA von gestern). Im schweizerischen Verfahren schätzt er die Aussichten auf einen Freispruch jedoch als gering ein. Dazu sei das Belastungsmaterial zu eindeutig.
Der Prozess geht heute mit den Plädoyers von Anklage und Verteidigung weiter. Die Urteilsverkündung ist für Freitag vorgesehen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 20.07.2011, 09:06 Uhr
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