«Ein politischer Racheakt»
Von René Lenzin. Aktualisiert am 17.06.2011 59 Kommentare
Zur Person
Paolo Bernasconi (68) war von 1969 bis 1985 Tessiner Staatsanwalt. Seither ist er als Rechtsanwalt und Dozent für Wirtschaftsrecht an verschiedenen europäischen Universitäten tätig.
Artikel zum Thema
- Der Uneinsichtige
- Beyeler-Abwahl: Die Sache ist noch lange nicht erledigt
- «Seine Fachkompetenz wurde quer durch alle Fraktionen hinterfragt»
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Korrektur-Hinweis
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Sie geben der SVP die Schuld an der Abwahl von Bundesanwalt Erwin Beyeler. Immerhin brauchte es 50 Parlamentarier aus andern Parteien. So einfach liegen die Dinge nicht.
Ich stelle alle Parlamentarier, die Beyeler abgewählt haben, auf dieselbe Ebene: Sie haben einen Entscheid getroffen in totaler Unkenntnis der Organisation der Bundesanwaltschaft. Tatsache ist, dass der Bundesanwalt nicht zuständig ist für einzelne Strafverfahren. Zudem erledigt die Bundesanwaltschaft jedes Jahr Hunderte von Fällen, die häufig schwierig, komplex und langwierig sind. Es ist unvernünftig, die Tätigkeit des Chefs einer solch komplizierten Struktur gestützt auf zwei, drei Fälle zu beurteilen.
Hat denn Bundesanwalt Erwin Beyeler keine Fehler gemacht?
Er hat nicht besser und nicht schlechter gearbeitet als der Durchschnitt der Chefs von kantonalen Staatsanwaltschaften. Seine Abwahl war einzig ein politischer Racheakt. Das ist verantwortungslos.
Aber im Fall Holenweger war sein Verhalten zweifelhaft. Sie können doch nicht bestreiten, dass Beyeler ein Glaubwürdigkeitsproblem hat.
Nochmals: Es ist völlig verantwortungslos, seine Tätigkeit gestützt auf einen einzigen Fall zu beurteilen, der nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Die Abwahl ist ein sehr schwerer Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz und damit auf einen Pfeiler unserer Demokratie. Diese Parlamentarier haben auf die Schweizer Verfassung geschworen und nun gegen diese Verfassung verstossen.
Beyeler ist auch das Opfer von Altlasten seines Vorgängers Valentin Roschacher geworden – Stichworte Holenweger, Hells Angels, Nada. Hat die Bundesanwaltschaft in diesen Fällen versagt?
Dieselbe Bundesversammlung, die nun Beyeler abgewählt hat, hatte 2007 eine neue Strafprozessordnung verabschiedet, die zwangsläufig zu bedeutend mehr Strafverfahren und Überweisungen an die Gerichte führen musste. Das hat automatisch auch eine grössere Anzahl von Freisprüchen zur Folge. Heisst das, dass alle Staatsanwälte in diesem Land die Glaubwürdigkeit verlieren, weil mehr ihrer Fälle mit einem Freispruch enden werden?
Die Bundesanwaltschaft war massiv ausgebaut worden, um die Wirtschaftskriminalität und das organisierte Verbrechen besser bekämpfen zu können. Weshalb gibt es bis heute nur wenige Urteile in diesen Bereichen?
Wer mit solchen Dossiers zu hat, weiss, wie schwierig es ist, in solchen Fällen zu ermitteln. Man darf die Arbeit der Strafjustiz nicht an zwei, drei Freisprüchen messen.
Laut Experten ist die Gefahr der organisierten Kriminalität in der Schweiz massiv überschätzt worden. Müsste man zurückkorrigieren?
Sicher nicht. Wir wissen, dass die Globalisierung der Wirtschaft und der Märkte die internationale Kriminalität wesentlich erleichtert. Gerade die SVP, die mit der Angst vor der Kriminalität Stimmen holt, hat mit der Abwahl von Beyeler die Schweizer Strafjustiz enthauptet.
Ermittler sagen, es brauche strengere Gesetze, etwa im Bereich der organisierten Kriminalität oder der Geldwäscherei. Teilen Sie diese Ansicht?
Das ist allenfalls zu prüfen. Was es unbedingt braucht, ist ein Klima des Vertrauens gegenüber Polizei, Straf- und Zoll-behörden. Dieses Klima hat die Bundesversammlung zerstört. Sie hat der Abwehrkraft der Schweiz gegen die Kriminalität einen schweren Schlag versetzt.
Grosse Kantone wie Zürich oder Genf haben selber kompetente Staatsanwälte für Wirtschafts-delikte. Braucht es da wirklich noch ausgebaute Ermittlungskompetenzen des Bundes?
Eine nationale Zentralbehörde für komplizierte internationale Fälle ist nötig. Allerdings gibt es Schwachstellen in der Struktur und der Arbeit der Bundes-anwaltschaft. Es wäre Aufgabe der Politik, diese Schwachstellen zu entdecken und zu beseitigen.
Woran denken Sie konkret?
Zum Beispiel sollte die Wahl der Staatsanwälte des Bundes nicht durch den Bundesanwalt erfolgen, sondern durch eine unabhängige Kommission, die professionelle Assessments durchführt. So liesse sich verhindern, was die SVP vor kurzem erreicht hat: dass Beyeler die Wahl dreier Staatsanwälte einfriert, weil sie keinen Schweizer Pass haben.
Und wer soll den Bundesanwalt wählen: der Bundesratoder das Parlament?
Nach diesem Beispiel der Unfähigkeit, die Unabhängigkeit der Schweizer Justiz zu wahren, sollte dieses Wahlrecht der Bundesversammlung entzogen und einer parteiunabhängigen Wahlkommission übertragen werden.
Seit Anfang dieses Jahres gibt es keine Untersuchungsrichter mehr. Erhöht dies die Effizienz und Qualität der Ermittlungen?
Mit Sicherheit. Das haben entsprechende Reformen in verschiedenen Kantonen bewiesen. Die Doppelspurigkeit von Bundesanwaltschaft und Untersuchungsrichteramt hat in den meisten Fällen und unabhängig von den beteiligten Personen nur zu einer Verschwendung von Zeit und Ressourcen geführt.
Sie waren selber Staatsanwalt. Würde Sie der Job des Bundesanwalts reizen?
Seit 25 Jahren bin ich nun als Anwalt und mit Aufgaben in der Zivilgesellschaft tätig, insbesondere im Bereich des Social Entrepreneurship. Auch wenn ich immer noch sehr an die Bedeutung der Justiz als Pfeiler der Schweizer Demokratie glaube, möchte ich mich heute auf diese Bereiche konzentrieren. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 16.06.2011, 23:19 Uhr
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59 Kommentare
Durchschnitt der Chefs von kantonalen Staatsanwaltschaften: Ein Bundesanwalt sollte aber wesentlich besser sein! Das ist ja ein toller Typ, dieser Bernasconi: Der Bundesversammlung das Recht einziehen. Wissen Sie was, Herr Bernasconi, überlassen Sie das politisieren den Politikern, und seien Sie einfach Anwalt, und mischen Sie sich nicht ein! Antworten
Was soll dieses Geheul über "Einmischung" in die Justiz? Ist der Staatsanwalt zusammen mit der Polizei nicht Teil der Exekutive, die das Gesetz durchsetzen, eben "exekutieren", soll? Zudem, wieso soll die Wahlbehörde, die Legislative, Fehlleistungen der Exekutive (und der Justiz!) nicht sanktionieren dürfen? Das ist n.m.M. keine Einmischung, sondern konsequentes Handeln. . . . Antworten
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