Ein neuer Fichenskandal? 200'000 Personen wurden registriert
Aktualisiert am 01.07.2010 39 Kommentare
Nie wieder, hatte man geschworen
Der Fichen-Skandal hat vor 20 Jahren die Schweiz aufgerüttelt. Politik und Öffentlichkeit waren sich einig: Der Staatsschutz sollte nie wieder unkontrolliert Daten über Hunderttausende Bürger sammeln können.
Während des Kalten Krieges hatten Bundespolizei und Bundesanwaltschaft zusammen mit kantonalen Polizeien rund 900'000 Beobachtungs-Akten (Fichen) über Personen und Organisationen vorwiegend aus dem linken Umfeld anlegen lassen. Dies obwohl dafür keine rechtlichen Grundlagen bestanden.
Leuenberger präsidierte PUK
Aufgedeckt wurde der Skandal durch die parlamentarische Untersuchungskommission PUK-EJPD, die vom heutigen Bundesrat Moritz Leuenberger präsidiert wurde. Sie war Anfang 1989 nach dem Abgang von Bundesrätin Elisabeth Kopp eingesetzt worden und sollte neben der Kopp-Affäre auch die Datensammlungs-Aktivitäten des Staatschutzes untersuchen.
Der Fichenskandal führte 1990 zur Einsetzung einer PUK EMD unter Ständerat Carlo Schmid. Diese deckte die geheime Armee P-26 und den geheimen Nachrichtendienst P-27 auf.
Schweiz gegen den Schnüffelstaat
Diese Skandale bewegten die schweizerische Öffentlichkeit stark. Kulturschaffende verkündeten einen Boykott der 700-Jahr-Feier von 1991. Eine Volksinitiative «S.o.S. - Schweiz gegen den Schnüffelstaat» zur Abschaffung der politischen Polizei wurde lanciert, 1998 aber klar verworfen.
Die Fichen-Affäre führte in den 1990er Jahren zu einer Trennung von Bundesanwaltschaft und Bundespolizei. Die Fichen wurden 1994 durch das Staatsschutz-Informationssystem ISIS abgelöst. Die Datensammlung wurde strengeren Regeln unterstellt.
Im Zuge des Terror-Abwehrkampfes wurden indes die Anstrengungen zur Informationsbeschaffung, die Kontrollen des Datenverkehrs und die Überwachung, etwa durch Kameras, wieder verstärkt.
Rund 20 Jahre nach der Fichenaffäre hat die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) einen Bericht zum Staatsschutzinformationssystem ISIS vorgelegt. Die Datenbank löste 1994 das Karteisystem ab, welches in den 1980er-Jahren zu einem Skandal führte.
Das neue Urteil der parlamentarischen Oberaufsicht ist brisant: Sie habe «Zweifel an der Richtigkeit und Relevanz der Daten» in der Datenbank, schreibt sie. Der ehemalige Dienst für Analyse und Prävention (DAP) habe den gesetzlichen Anforderungen an die Qualitätssicherung der Daten «in keiner Art und Weise entsprochen».
Keine Beurteilung während fünf Jahren
In der Datenbank sollten nur Personen registriert sein, die staatschutzrelevant sind. Unter anderem deshalb sieht das Gesetz eine periodische Beurteilung von Einträgen spätestens fünf Jahre nach der ersten Meldung vor. Die GPDel geht davon aus, dass diese zwischen Ende 2004 und Ende 2008 nicht durchgeführt wurden. Grund waren unter anderem technische Probleme.
Die Regeln bei der Erfassung hätten zudem dazu geführt, dass keine genaue Prüfung stattfand, ob eine Person wirklich in die Datenbank gehört, stellte die GPDel weiter fest. Auch seien systematisch falsche Daten eingetragen worden.
Die GPDel wirft dem DAP eine falsche Prioritätensetzung vor: Anstatt die Qualität der vorhandenen Daten zu prüfen, konzentrierte er sich auf die Erfassung neuer Daten.
Verdoppelung der Einträge
Das Resultat: Heute sind nach Angaben der GPDel 120'000 Personen in der Datenbank ISIS registriert - zudem ungefähr 80'000 sogenannte Drittpersonen. Letztere sind lediglich registriert, weil sie einer Verbindung zu einer registrierten Person oder zu einer Meldung in der Datenbank haben. Ende 2004 waren es 60'000 registrierte Personen.
Bis Ende 2009 war der DAP für die Datenbank zuständig. Er gehörte bis Ende 2008 zum Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), danach zum Verteidigungsdepartement (VBS). Seit Anfang 2010 ist der neue Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zuständig. Mit ein Grund für die Untersuchung der GPDel war die Fichierung von Basler Grossräten im Jahre 2007. (bru/sda)
Erstellt: 30.06.2010, 12:06 Uhr



































