Schweiz
Ein Sorgentelefon für Walliser Gemeinden
Aktualisiert am 23.03.2012 9 Kommentare
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Das Wallis hat im Zusammenhang mit den offenen Fragen nach dem Ja zur Zweitwohnungsinitiative einen Aktionsplan verabschiedet. Für die Gemeinden wurde wegen der herrschenden Rechtsunsicherheit eine Hotline eingerichtet, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte.
Nach der Annahme der Zweitwohnungsinitiative blieben zahlreiche Fragen offen, und die Konsequenzen für das Wallis seien zahlreich und vielfältig, schreibt die Staatskanzlei. Aus diesem Grund habe die Kantonsregierung einen Aktionsplan verabschiedet, der in erster Linie auf die Unterstützung der Gemeinden und die Analyse der langfristigen Konsequenzen für den Kanton ausgerichtet sei.
Gemeinden brauchen Unterstützung
Zu den rechtlichen Aspekten sollen zwei Massnahmen gleichzeitig umgesetzt werden: So wurde einerseits in einem Schreiben an Bundesrätin Doris Leuthard gefordert, dass die Walliser Behörden in die auf Departementsebene eingesetzte Arbeitsgruppe integriert werden. Zweitens will sich das Wallis innerhalb der Regierungskonferenz der Gebirgskantone mit Nachdruck für die Bildung einer Arbeits- respektive Interessengruppe einsetzen, welche den Gebirgskantonen auf Bundesebene Gehör verschafft.
Die Bundesbehörden hätten es unterlassen, Umsetzungsmodalitäten festzulegen, kritisiert die Kantonsregierung. «Die Walliser Gemeinden wissen deshalb schlicht und einfach nicht, wie sie sich angesichts der herrschenden Rechtsunsicherheit verhalten sollen.» Um die Gemeinden zu unterstützen, hat der Kanton eine Arbeitsgruppe gebildet. Auf der Internetseite des Kantons werden fortlaufend Informationen für die Gemeinden aufgeschaltet. Zudem wurde eine Hotline zum Thema Zweitwohnungsbau eingerichtet.
Uneinigkeit mit Bundesrätin Leuthard
Der Kanton weist darauf hin, dass zwischen dem Wallis, der Regierungskonferenz der Gebirgskantone, mehreren Staatsrechtsprofessoren und der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung einerseits und Bundesrätin Leuthard anderseits unterschiedliche Auffassungen bestehen.
Zur Frage, ob in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent zwischen dem 12. März 2012 und dem 31. Dezember 2013 noch Baubewilligungen für Zweitwohnungen erteilt werden können, schreibt der Kanton Wallis, er könne den Gemeinden zum jetzigen Zeitpunkt «keinen definitiven Ratschlag geben». Er werde sie aber laufend über die neue Ausgangslage informieren und sich bei den zuständigen Behörden für die Interessen des Kantons einsetzen. (fko/sda)
Erstellt: 23.03.2012, 16:29 Uhr
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9 Kommentare
Initiativen treten gem. Art. 195 BV sofort bei Annahme in Kraft. Damit ist klar, dass bis zum 31.12.2012 nur noch Bewilligungen in Gemeinden erteilt werden können, die die 20% noch nicht erreicht oder überschritten haben. Etwas Anderes widerspräche der Initiative. Die Unsicherheit ergibt sich eher aus dem Umstand, dass anscheinend der Begriff "Zweitwohnung" nicht eindeutig definiert ist. Antworten
Viele im Wallis haben den Bogen überspannt. Gerade diejenigen Unterländer, denen sie teuer eine Zweitwohnung in den Bergen verkauft haben, haben ein Anrecht auf Erhalt des Hauptargumentes für den damaligen Kauf, nämlich die ländliche Natur.
Dass einzelne fortgeschrittene Projekte im 2012 noch ausgeführt werden, ist denkbar. Aber keinesfalls ein panischer Bewilligungsboom gegen den Volkswillen.
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