Ein Impfobligatorium ist kein Tabu mehr
Von Andrea Fischer. Aktualisiert am 30.11.2009 42 Kommentare
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Die positive Nachricht zuerst: Mit der Impfmoral steht es derzeit in den Deutschschweizer Spitälern besser als sonst bei der saisonalen Grippe. So etwa im Berner Inselspital. Von den Angestellten mit Patientenkontakt sei inzwischen gut die Hälfte geimpft, sagt die Leiterin der Spitalhygiene, Kathrin Mühlemann. Wobei das Pflegepersonal deutlich weniger impffreudig ist als die Ärzteschaft. Das gilt auch für die Uni-Spitäler von Basel und Zürich sowie das Kantonsspital Luzern: Da liegt die Impfrate des Pflegepersonals bei höchstens 30 Prozent.
Manche Kliniken verlangen inzwischen das Tragen von Masken in besonders sensiblen Abteilungen. Weitergehende Massnahmen, etwa eine Impfpflicht für das medizinische Personal, sind für die Verantwortlichen jedoch kein Thema. Das wäre ein zu starker Eingriff in die Persönlichkeit der Angestellten, sagt der Infektiologe Christian Ruef, Leiter der Spitalhygiene am Zürcher Uni-Spital. «Zudem fehlen die rechtlichen Grundlagen.»
Burkhalter für Impfzwang
Tatsächlich gibt es keinen gesetzlichen Zwang, sich impfen zu lassen. Allerdings hätten die Kantone nach dem geltenden Epidemiegesetz bereits heute die Kompetenz, gewisse Impfungen für obligatorisch zu erklären. Sie könnten das Obligatorium auch auf bestimmte Personengruppen beschränken. Doch davon haben sie bislang kaum Gebrauch gemacht. In Genf und Neuenburg existiert zwar noch immer eine gesetzliche Pflicht, Kinder vor dem Schuleintritt gegen Diphtherie zu impfen. Dieses Obligatorium werde aber schon lange nicht mehr umgesetzt, sagt die stellvertretende Neuenburger Kantonsärztin Rebecca Anderau.
Doch während viele Beschäftige im Gesundheitsbereich eine Impfpflicht für zu weit gehend halten, denkt der neue Gesundheitsminister, Didier Burkhalter, bereits laut über ein entsprechendes Obligatorium bei künftigen Pandemien nach. Für den Fall, dass sich die Pandemie verschärfe und das Krankheitsbild sich verschlimmere, sollte es einen Impfzwang geben, sagte Burkhalter am vergangenen Freitag.
«Patienten nicht gefährden»
Auch am Basler Uni-Spital stellt man sich die Frage, ob die bisherigen Massnahmen genügten für den Fall, dass sich die Epidemie massiv verstärken sollte. «Es gehört zu unserer Aufgabe, die Patienten nicht zu gefährden», sagt Pressesprecher Andreas Bitterlin. Man wolle sich die Option offen lassen, die Impfung für das Personal gewisser Abteilungen für obligatorisch zu erklären. Dass sich die Klinik damit auf ein rechtlich heikles Territorium begeben würde, dessen sei man sich bewusst.
Allerdings zeigt ein Urteil des St. Galler Verwaltungsgerichts von 2006, dass die Spitäler auch ohne spezifische gesetzliche Grundlage schon heute die Kompetenz hätten, Impfvorschriften für ihre Angestellten zu erlassen. Im erwähnten Gerichtsentscheid ging es um den Fall einer Pflegehelferin des Kantonsspitals St. Gallen. Gemäss den Vorschriften des Spitals wäre sie verpflichtet gewesen, sich präventiv gegen Hepatitis B impfen zu lassen, da sie in einem sensiblen Bereich tätig war. Damit verlangte das Spital mehr als das Bundesamt für Gesundheit, welches die Hepatitis-B-Impfung für das Pflegepersonal lediglich empfiehlt. Als sich die Pflegehelferin der Impfvorschrift widersetzte, wurde sie vom Spital entlassen. Zu Recht, wie das Gericht befand.
Anstellung nur, wenn geimpft
Ähnliche Überlegungen wie in Basel macht man sich auch in anderen Kliniken, etwa im Luzerner Kantonsspital. Dies nachdem die letzte Masernepidemie im Kanton Luzern ziemlich ausgeprägt war. Laut Auskunft von Marco Rossi, Leiter der Spitalhygiene, kläre das Spital derzeit ab, ob es rechtlich möglich sei, eine umfassende Immunitätsabklärung und gewisse Impfungen für eine Anstellung zur Bedingung zu machen.
Die Beispiele machen deutlich: Eine Impfpflicht – wenn auch bloss für eine beschränkte Gruppe von Personen – ist kein Tabu mehr. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 30.11.2009, 06:31 Uhr
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42 Kommentare
Ja wir werden angelogen was die Komplikationen betrifft..! In diesem Impfstoff ist quecksilber enthalten und dies wird nach etwa 2 Jahren (wenn geg. H1N1 geimpft) seine Wirkung im Körper frei setzen und die Hirnzellen angreifen.. Danach werden die Geimpften kränker sein als sie jemals waren.. Hier gehts nicht um Geld.. Es geht um Bemächtigung der Menschheit! Antworten
Und wer sich dann trotzdem nicht impfen laesst wird entlassen? Das waere ein ganz uebler Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht eines muendigen Buergers. Meine Frage? Lassen sich dann die Chef- und Oberaerzte auch Ihre Krawatten und ihre virenbehafteten Finger impfen? Antworten



































