Schweiz

Drohung der SVP dürfte Behindertenquote verhindern

Von Markus Brotschi, Bern. Aktualisiert am 15.12.2010 4 Kommentare

Der Nationalrat will 16 500 IV-Rentner wieder in den Arbeitsmarkt integrieren – die Frage ist aber, wie?

Modellhafter Betrieb: Die Firma Notz in Bassersdorf beschäftigt 36 Behinderte in der Produktion.

Modellhafter Betrieb: Die Firma Notz in Bassersdorf beschäftigt 36 Behinderte in der Produktion.
Bild: Keystone

Ab nächstem Jahr erhält die defizitäreInvalidenversicherung (IV) rund 1 Milliarde Franken aus der Mehrwertsteuer und schreibt erstmals seit bald zwei Jahrzehnten keine tiefroten Zahlen mehr. Allerdings sind diese Einnahmen auf sieben Jahre befristet. Bis 2017 muss deshalb das strukturelle Defizit der IV von 1,1 Milliarden beseitigt werden. Nachdem in den letzten Jahren die Zahl der Neurenten um 45 Prozent gesenkt worden ist, sollen nun bestehende Renten annulliert werden. Auf die entsprechende IV-Revision 6a ist der Nationalrat gestern eingetreten. Das Ziel ist, gegen 16'500 IV-Rentner wieder ins Arbeitsleben zu integrieren. Darunter befinden sich rund 4500 Schmerzpatienten. Damit spart die IV 200 Millionen Franken.

Quote für Firmen ab 250 Mitarbeitenden

Die Linke hält die Integration für unrealistisch und lehnt die Revision als unsozial ab. Nichteintretens- und Rückweisungsanträge von links scheiterten jedoch an der bürgerlichen Mehrheit. Umstritten ist aber auch bei Bürgerlichen, wie die IV-Rentner wieder in den Arbeitsmarkt gelangen. Die vorberatende Sozialkommission schlägt eine Quote vor, die Firmen zur Anstellung von Behinderten bringen soll. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern müssten künftig 1 Prozent Arbeitnehmende beschäftigen, deren Rente mit der 6. IV-Revision reduziert oder ganz annulliert wurde. Unternehmen, die die Quote nicht erfüllen, haben eine Abgabe zu zahlen: pro Jahr und nicht beschäftigten Behinderten die minimale IV-Jahresrente (zurzeit 14'000 Franken). Die Massnahme ist auf 10 Jahre befristet.

Bisher wurden Quoten nur von links vorgeschlagen. Aber auch in der CVP sind die Zweifel gewachsen, ob IV-Rentner nur mit Beratung und Begleitung in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Der Kommissionsentscheid für die Quote fiel mit 14 zu 12 Stimmen knapp.

Es droht eine unheilige Allianz

Allerdings dürfte die Quote morgen Donnerstag vom Nationalrat abgelehnt werden. Denn die SVP droht damit, die IV-Revision 6a als Ganzes abzulehnen, falls die Unternehmen zur Anstellung von Behinderten verpflichtet werden. Weil die Linke die Revision ohnehin ablehnen wird, brächte eine unheilige Allianz die Revision zu Fall. «Eine zögerliche Revision, die zudem noch wirtschaftsfeindliche Massnahmen bringt, tragen wir nicht mit», sagte Toni Bortoluzzi (SVP, ZH). Auch bei der FDP hat die Quote keine Chance. Pierre Triponez (BE) verglich sie mit einer «Zwangsehe». «Das kann kaum zu guten Resultaten führen.» Deutschland, Frankreich, Österreich und Spanien hätten zwar Quoten, aber ohne Erfolg, sagte Marianne Kleiner (FDP, AR). Eine Studie in Österreich habe gezeigt, dass die Firmen ab Einführung der Quote keine Behinderten mehr eingestellt, sondern schon angestellte Menschen als behindert eingestuft hätten.

Entscheidend ist die CVP. Nur wenn sie geschlossen für die Quote stimmt, kommt diese mithilfe der Linken durch. Die Zeichen stehen jedoch schlecht, denn in der CVP ist eine Minderheit gegen die Verpflichtung von Firmen. Die Drohung der SVP, die Vorlage zu Fall zu bringen, dürfte den Widerstand gegen die Quote in der CVP verstärken.

Abwehrreflexe

Vorgeschlagen wurde die Quotenregelung von Reto Wehrli (CVP, SZ). Er ärgert sich über die Argumente von FDP und SVP. Diese seien nicht auf die vorgeschlagene Regelung eingegangen, sondern hätten Argumente gegen eine allgemeine Behindertenquote vorgebracht. «Um eine solche geht es aber gar nicht.» Das Ziel sei lediglich, jenen IV-Rentnern mit einer Quote zu einer Stelle zu verhelfen, denen mit der 6. IV-Revision die Rente aberkannt werde. Das Wort «Quote» rufe einen «pawlowschen Abwehrreflex» hervor, sagte Wehrli. «Wie sie die Behinderten sonst wieder in den Arbeitsprozess bringen, sagen sie nicht.» Einen Abwehrreflex macht Wehrli auch bei der Linken aus, die wie schon bei der 5. IV-Revision einfach Nein sage.

Meldung wegen Antidepressiva?

Bereits beschlossen hat die grosse Kammer gestern, dass künftig auch Krankenkassen dazu berechtigt sind, Personen zur Früherfassung bei der IV zu melden. Bisher durften das Arbeitgeber, der Versicherte selbst, Familienangehörige, Ärzte sowie Sozialversicherungen, die direkt von der Invalidität eines Versicherten betroffen sind. Die Linke bekämpfte den Einbezug der Kassen aus Datenschutzgründen. «Weiss die Krankenkasse, ob die Rechnungen für Antidepressiva etwas mit der Arbeitsfähigkeit des Versicherten zu tun haben?», fragte Silvia Schenker (SP, BS). Die Mehrheit fand die Bedenken jedoch unbegründet. Der Nationalrat setzt die Beratungen am Donnerstag fort. Der Ständerat hat die Revision 6a bereits beraten und dabei auf eine Quote verzichtet. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 14.12.2010, 23:04 Uhr

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4 Kommentare

walter wellinger

15.12.2010, 09:14 Uhr
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unerhört, unverständlich was sich da politiker leisten,oder meinen leisten zu müssen, in sehr vielen bereichen haben sie kläglich versagt, meine frau an der wirbelseule operiert,an der halswibelseule nach einen schweren unfall operiert und drei wirbel mit einer titan platte fixsiert , 25% iv rente 13 fr. monatlich, das nennt man spahren,kein weiteren komentar. Antworten


Hans Peter Heusser

15.12.2010, 06:49 Uhr
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Und genau um diese Entscheidungen der IV, um Aberkennung eines Anspruchs geht es schlussendlich. Denn ohne die Rente werden sie noch mehr dem Allgemeinwohl auf der Tasche liegen, sprich die sozialen Ressourcen der Gemeinden werden weiter strapaziert. Und die Krankenkassen wollen noch mehr Einfluss über unsere "Leiden" erlangen. Sind das Leistungserbringer oder Verhinderer. Antworten



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