Schweiz

Die neuen Doppelstöcker kommen frühestens 2015

Aktualisiert am 27.04.2012 41 Kommentare

Die neuen Intercitys weisen zu wenig Rollstuhlplätze aus, befand das Bundesverwaltungsgericht. Dagegen intervenieren die SBB nun am Bundesgericht. Dadurch verzögert sich die Zugslieferung zusätzlich.

Die Lieferung der neuen Intercitys verzögert sich immer mehr: Das Holzmodell des neuen Doppelstockzuges, das zwecks Eruierung der Kundenbedürfnisse erstellt wurde. (22. August 2011)

Die Lieferung der neuen Intercitys verzögert sich immer mehr: Das Holzmodell des neuen Doppelstockzuges, das zwecks Eruierung der Kundenbedürfnisse erstellt wurde. (22. August 2011)
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SBB bestellen 59 Doppelstockzüge bei Bombardier

SBB bestellen 59 Doppelstockzüge bei Bombardier
Die SBB lösen die grösste Rollmaterialbestellung ihrer Geschichte aus.

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Die SBB zieht einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, der zusätzliche Rollstuhlplätze in den neuen Doppelstock-Intercitys fordert, ans Bundesgericht weiter. Fest steht zudem, dass die neuen Züge bis zu zwei Jahre später ausgeliefert werden als geplant.

Die SBB hat bei Bombardier insgesamt 59 neue Doppelstockzüge bestellt, davon 20 Fernverkehrszüge mit Speisewagen (IC200). Geliefert werden sollten diese ursprünglich im Dezember 2013. Jetzt könnte es laut SBB Ende 2015 werden, bis die neuen Züge fahren.

Im März entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die SBB im neuen Doppelstöcker mit Speisewagen in einem Nachbarwagen einen zusätzlichen Rollstuhlbereich mit rollstuhlgängigem WC einrichten müsse. Es hiess damit eine Beschwerde der Behindertenorganisationen «Integration Handicap» und «Stiftung zur Förderung einer behindertengerechten baulichen Umwelt» teilweise gut.

Rohlstuhlgängige Toilette im Unterdeck

Die SBB wollte in den zukünftigen Doppelstock-Fernverkehrszügen IC200 den Rollstuhlbereich und eine rollstuhlgängige Toilette in der Verpflegungszone im Unterdeck des Speisewagens unterbringen. Weitere Plätze für Rollstuhlfahrer, aber ohne spezielles WC, sah sie in Multifunktionsabteilen vor.

Die SBB will den Richterspruch nun nach Lausanne weiterziehen, wie sie heute mitteilte. Das vom Bundesverwaltungsgericht beanstandete Konzept von SBB und Bombardier sei gesetzeskonform, sagte Stephan Pfuhl, Leiter Fernverkehr, vor Medienvertretern in Bern.

Grosser Teil der Anregungen wird umgesetzt

Die SBB wolle eine Präzisierung aus Lausanne, um für künftige Beschaffungen Rechtssicherheit zu erhalten. Wegen des Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts verzögere sich die Auslieferung der neuen Züge um rund acht Monate.

Aus Sicht von Joe Manser, Geschäftsführer der Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, steht die Rechtssicherheit in diesem Fall nicht zur Diskussion. Das Bundesgericht könne nur klären, ob in Zügen mit Speisewagen die Rollstuhlzone im «Restabteil» unter dem Speisewagen liegen dürfe, sagte er.

«Es geht um Integration», begründete Manser die Forderung der Behindertenorganisationen. Eine Rollstuhlzone unter dem Speisewagen biete kaum Platz für übrige Reisende und werde so zu einer Art Ghetto.

Um weitere rund vier Monate verspäten sich die neuen Züge zudem laut Pfuhl, weil die SBB den neuen Zug originalgross in Holz nachgebaut und rund 200 Organisationen – von Behindertenvertretern bis zum Zugpersonal – um Verbesserungsvorschläge gebeten hat. Ein grosser Teil der rund 1000 Anregungen könne umgesetzt werden, sagte Pfuhl.

Anpassung an Wagenkasten nötig

Der grösste Teil der Verspätung – nämlich rund ein Jahr – geht auf die Konstruktion der Züge zurück. Die Lieferantin Bombardier habe den Wagenkasten der neuen Doppelstöcker so konzipiert, dass die Züge den Anforderungen für Fahrten mit bis zu 200 km/h im Gotthard-Basistunnel nicht genügten, berichtete Pfuhl.

Die SBB wolle erhalten, was sie in der Ausschreibung gefordert habe, erklärte Pfuhl die von Bombardier geforderte Anpassung. Ob und wie sich die von der Lieferantin verursachte Verspätung für die SBB finanziell auswirke, gab er mit Verweis auf die noch laufenden Verhandlungen nicht bekannt. (rbi/sda)

Erstellt: 27.04.2012, 17:06 Uhr

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41 Kommentare

Fredi Moser

27.04.2012, 18:50 Uhr
Melden 76 Empfehlung 0

Für mich ist dann die Grenze überschritten, wenn ich als Nichtbehinderter durch die Wünsche der Behinderten behindert werde. Und dies ist hier der Fall!
Die nächsten Forderungen der Behindertenorganisationen: Rollstuhlgängige Führerstände, damit sie auch einmal eine Führerstandsfahrt mitmachen können (natürlich mit Behinderten-WC) und Anzeige der nächsten Station in Blindenschrift an den Plätzen.
Antworten


Gustav Habegger

27.04.2012, 17:35 Uhr
Melden 45 Empfehlung 0

Ob da nicht die Stadler Offerte die seriösere Variante gewesen wäre ... Wenn die offerierten Züge nicht der Ausschreibung entsprachen, warum wurde dann bei Bombardier bestellt? Uebrigens, die neuen S-Bahn-Züge von Stadler im ZVV sind Spitze. Antworten



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