Schweiz

Die gefährlichsten Fackelwerfer müssen nicht vor Gericht

Von Maurice Thiriet. Aktualisiert am 14.05.2010 20 Kommentare

FCZ-Ultras warfen vor zwei Jahren Bengalfackeln von der Tribüne des Basler St.-Jakob-Parks. Angeklagt werden nun lediglich drei Fans, die die Zuschauer verfehlten.

Gefährliches Feuerwerk: Am Spiel FCB-FCZ vor zwei Jahren wurden mehrere Personen durch die Fackelwürfe verletzt.

Gefährliches Feuerwerk: Am Spiel FCB-FCZ vor zwei Jahren wurden mehrere Personen durch die Fackelwürfe verletzt.
Bild: Keystone

Beim Spiel FC Basel gegen den FC Zürich vom 2. Mai 2008 hatten FCZ-Ultras beim Rückstand von 0:2 Signalfackeln gezündet und 16 der brennenden Fackeln oder brennende Reste davon auf die unteren Ränge geworfen, die zum Grossteil mit FCB-Fans besetzt waren. Zwei dieser Fans wurden durch die bis zu 1000 Grad heissen Fackeln verletzt.

Die Fussballfunktionäre und Strafverfolger versprachen umgehend eine lückenlose Aufklärung der lebensgefährlichen Fackelwürfe und harte Strafen. «Wir haben die ersten Bilder der Krawalle ausgewertet. Es gibt gestochen scharfe Aufnahmen, mit welchen wir die fehlbaren Fans überführen können», sagte Peter Landolt, damals Präsident der Sicherheitskommission der Swiss Football League.

Im Sommer 2008 meldeten die Zürcher Staatsanwaltschaft und der FCZ die Namen von acht Ultras nach Basel. Sieben von ihnen hätten Fackeln geworfen, einer eine Flasche. Gegen die Fackelwerfer werde nun wegen «Gefährdung des Lebens» ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt umgehend mit. Das sei ein ernst zu nehmendes Delikt, und es erwarteten die Fackelwerfer Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren.

Beweislage nicht ausreichend?

Jetzt wird aber klar: Von den sieben mutmasslichen Fackelwerfern konnte die Basler Staatsanwaltschaft aufgrund der Videobilder nur dreien nachweisen, dass sie eine Bengalfackel geworfen haben. Am kommenden Dienstag müssen sie sich vor dem Basler Strafgericht verantworten. In keinem einzigen Fall erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Gefährdung des Lebens. «Es konnte nicht festgestellt werden, dass eine im Verfahren bekannte Person effektiv ein Pyro auf Menschen geworfen hat. Die Gefährdung darf nicht nur abstrakt, sondern muss ziemlich konkret sein», sagt Markus Melzl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt. Die Anklage lautet nun auf Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz und Landfriedensbruch. Die drei angeklagten Fackelwerfer aus der Agglomeration Zürich im Alter von 22 bis 26 Jahren haben nämlich nicht FCB-Fans getroffen, sondern unbesetzte Sitzplätze. Oder die Marathonrampe, über die grössere Fahrzeuge ins Stadion gelangen können.

Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Rechtsanwalt Valentin Landmann, der einen der Angeklagten vertritt, geht aber davon aus, dass das Strafmass bei weitem nicht ausgeschöpft wird. «Mein Mandant ist geständig und bereut aufrichtig, dass er einen solchen Unsinn gemacht hat», sagt Landmann. Laut Anklageschrift hat sein Mandant von einem Unbekannten im Innern des Stadions eine Fackel erhalten, sie gezündet, eine Weile geschwenkt und dann gezielt in einen leeren Zuschauersektor geworfen. Gleichzeitig warfen nicht identifizierte Ultras ihre Fackeln direkt in die Menge der unter ihnen sitzenden FCB-Fans.

Landepunkt unbestimmt

Einer der beiden anderen Angeklagten warf seine Fackel laut Anklage noch in Vollbrand in Richtung der FCB-Fans, die auf den Parkett-Rängen links unter ihm sassen. Sie ist aber ebenfalls auf der Marathonrampe oder zwischen leeren Sitzplätzen im Sektor der FCB-Fans gelandet. Dass er Menschen getroffen hat oder hat treffen wollen, kann ihm ebenso wenig nachgewiesen werden wie seinem Begleiter, dessen Fackel laut Anklageschrift «vermutlich» auch auf der Marathonrampe landete.

Ein vierter FCZ-Ultra muss sich wegen versuchter einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und Landfriedensbruchs verantworten. Er hatte im Vorfeld des Spiels an Scharmützeln mit FCB-Fans teilgenommen und dabei eine Bierbüchse oder -flasche geworfen.

Gegen einen der übrigen vier Ultras, die des Fackelwurfs bezichtigt worden waren, ist das Verfahren ganz eingestellt worden, sagt Melzl. Drei weitere FCZ-Ultras haben einen Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz erhalten. Sie haben laut Melzl zwar Fackeln gezündet, diese aber nicht geworfen. Damit wird keiner der Randalierer strafrechtlich belangt, die Bengalfackeln in die Menge der FCBFans geworfen haben. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 14.05.2010, 08:15 Uhr

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20 Kommentare

Hans Malama

14.05.2010, 14:50 Uhr
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Ja soll man denn einfach irgendwen verurteilen? Wenn man die gefährlichsten Würfe niemandem konkret zuordnen kann, dann wird eben auch keiner dafür verurteilt. Wegen Landfriedensbruchs und wegen des Pyrozündens wurden die Fans ja bestraft. Der ganz normale Lauf der Dinge in einem Rechtsstaat. Die empörte Überschrift des Artikels und die Kommentare hier sind völlig fehl am Platz. Antworten


Rolf Hofstetter

15.05.2010, 08:15 Uhr
Melden

Die einzige Lösung bzw Problem liegt bei Basel United! Solange BU die Kosten für Polizeieinsätze im Stadion nicht tragen möchte, wird sich im Joggeli nichts ändern! Deshalb frage ich mich wieso ich für meine Saisonkarte jährlich 30.-- Aufpreis bezahlen muss? Für mehr Sicherheit? Eine Frechheit ist das! In Deutschland sind Gästefans umgeben von Polizisten im Stadion-da schmeisst keiner mehr Pyros!! Antworten



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