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Die UBS wartet wieder auf den Bund
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Die USA halten Informationen zurück
Die angespannte Situation im Fall UBS liesse sich möglicherweise dann entschärfen, wenn man wüsste, über wie viele UBS-Kundennamen die USA verfügen. Denn mitgezählt werden nicht nur die Dossiers, die von der Schweiz ausgehändigt werden, sondern auch die der reuigen Steuersünder, die sich bei den US-Steuerbehörden selbst angezeigt haben. Doch diese Zahl rücken die Amerikaner bis heute nicht heraus. Und das, obwohl Artikel 3 des zwischenstaatlichen Abkommens sie dazu verpflichtet: «Die Vereinigten Staaten werden die Eidgenössische Steuerverwaltung über den Stand der Zahl solcher Offenlegungen regelmässig orientieren.»
«Es ist klar, dass wir an diesen Zahlen interessiert sind», hört man unter der Bundeshauskuppel. Und ein UBS-Mann meint: «Wir haben uns auch schon gefragt, warum die USA die Zahlen nicht liefern und was die Schweiz dazu sagt.» Beim Bundesamt für Justiz heisst es, man habe anlässlich eines Treffens unter Spitzenbeamten am 3. Dezember «zum Thema Informationen bekommen, aber keine Zahlen».
Die Eidgenössische Steuerverwaltung bestätigte die Aussage von Bundesrat Hans-Rudolf Merz gegenüber dem «Sonntag», dass die 600 Dossiers amerikanischer UBS-Kunden nicht an die USA ausgehändigt wurden, obwohl die Schlussverfügungen rechtskräftig erlassen worden sind. Man habe noch eine Sicherheitsfrist verstreichen lassen. Bevor diese abgelaufen ist, wurde die Verwaltung vom Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts überrascht.
«20 Minuten online» berichtete dagegen von sechs Dossiers, die ausgehändigt worden seien. Gemäss Tanja Kocher, Sprecherin von Merz, handelt es sich dabei um Kunden, gegen die kein Amtshilfeverfahren eingeleitet und keine Verfügungen der Steuerverwaltung erlassen wurden, weil sie sich mit der Weitergabe der Daten einverstanden erklärten.
Mit dem Solothurner Nationalrat Pirmin Bischof fordert erstmals ein Politiker der CVP, dass der Staat nicht erneut zu Hilfe eilen soll: «Die UBS (UBSN 12.73 -2.75%) hat die Delikte in den USA zu verantworten und nicht der Steuerzahler.» Bischof weist darauf hin, dass alle anderen Banken darunter leiden würden, wenn der Staat erneut handle: «Setzt das Parlament den Vergleich mit den USA oder das neue Doppelbesteuerungsabkommen rückwirkend in Kraft, ändern wir im Nachhinein die Regeln und untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat.» Der gesamte Finanzplatz sei indes darauf angewiesen, dass die Schweiz als Land ein hohes Vertrauen geniesse.
Bischof ist überzeugt, dass die Existenz der UBS durch amerikanische Klagen nicht gefährdet würde: «Die Situation ist anders als im Herbst 2008, als die UBS ohne staatliche Hilfe eingestürzt wäre.» Wäre die UBS tatsächlich gezwungen, selber die Daten herauszugeben, würde sie zwar Schweizer Recht brechen. Laut Bischof könnten die obersten UBS-Manager vor Gericht gezogen werden. «Für den Fall, dass sie nicht vorbestraft sind - und davon gehe ich aus -, müssten sie wohl mit einer bedingten Gefängnisstrafe rechnen», sagt Bischof.
Die Zweifel der Juristen
Die UBS äussert sich offiziell nicht zum immer lauter erschallenden Ruf, die Bank solle selbst Kundendaten an die USA aushändigen. Die einen Politiker würden das, andere etwas anderes fordern. Da könne man nicht jedes Mal Stellung beziehen, meint ein Sprecher. Im Moment sei Abwarten angesagt, bis man wisse, was der Bundesrat entscheide. Bei der UBS scheint man davon auszugehen, dass der Bund mit den USA neue Verhandlungen aufnehmen wird.
Juristen halten nicht viel von der Idee, dass die UBS selbst Kundendaten an die USA aushändigen soll. Denkbar sei das zwar, meint ein Zürcher Wirtschaftsanwalt, um anzufügen: «Die UBS wird das erwägen, aber verwerfen.» Vielleicht liesse sich innerhalb der UBS jemand finden, der die Tat unter Zusicherung der Anonymität und gegen eine hohe Entschädigung begehen würde, fantasiert ein Anwalt. Er schliesst diese Möglichkeit aber deshalb aus, weil in diesem Fall ein Mitwissen von Konzernchef Oswald Grübel offensichtlich wäre. Eine strafrechtliche Sanktionierung der Bank (mangels Überführung des Täters) wäre damit ausgeschlossen. Grübel müsste für die Tat geradestehen, obwohl er mit den Geschäftspraktiken der alten UBS-Garde in den USA nichts zu tun hat.
«Gemeinsam wieder herauszukommen»
Es gibt auch Politiker, die wenig davon halten, die UBS zu einer Rechtsverletzung aufzurufen. Christian Wanner, Präsident der Finanzdirektoren-Konferenz sagt: «Sich jetzt von der UBS zu distanzieren, sehe ich nicht als Lösung. Der Bund ist seit der Hilfsaktion mit der UBS stark vernetzt. Jetzt muss man versuchen, da gemeinsam wieder herauszukommen.» Auch der Zuger Finanzdirektor Peter Hegglin spricht sich dagegen aus, die UBS zur Verletzung des Rechts aufzufordern: «Wir müssen innerhalb des rechtsstaatlichen Rahmens Lösungen suchen.»
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 26.01.2010, 08:50 Uhr





