Schweiz
Die Tücken des gemeinsamen Sorgerechts
Aktualisiert am 25.09.2012 172 Kommentare
Über die Details des neuen Sorgerechts waren sich die Politiker uneins: Parlamentarier im Interview. (Video: Keystone )
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Die Grosse Kammer ist heute als Erstrat stillschweigend auf die Gesetzesvorlage zur Neuregelung der elterlichen Sorge eingetreten. Scheidungen gehörten heute zum gesellschaftlichen Alltag, waren sich die Fraktionen einig. Auch teilten sich die Eltern immer häufiger das Sorgerecht, sagte Alec von Graffenried (Grüne/BE) im Namen der vorberatenden Rechtskommission (RK). Das Gesetz müsse dieser Realität angepasst werden.
Voraussetzungen müssen gegeben sein
Der Nationalrat folgte bei den Eckwerten der Gesetzesrevision mehrheitlich stillschweigend den Vorschlägen des Bundesrats: Künftig sollen in der Regel beide Elternteile das Sorgerecht erhalten. Allerdings müssen die Voraussetzungen gegeben sein. Mögliche Gründe für den Entzug der elterlichen Sorge sind Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Gewalttätigkeit oder Ortsabwesenheit.
Bei einer Scheidung muss sich das Gericht vergewissern, dass die Voraussetzungen für die gemeinsame Sorge gegeben sind. Bei einem ausserehelich geborenen Kind entscheidet die Kindesschutzbehörde.
Keine Strafe für vereitelte Besuche
Weder der Bundesrat noch der Nationalrat wollen Vätern und Müttern, die das Besuchsrecht des anderen Elternteils vereiteln, Strafen androhen. Auch das umgekehrte Vergehen – die Vernachlässigung des vereinbarten Besuchsrechts – soll ohne Konsequenzen bleiben.
Für nicht verheiratete Eltern, die nicht in einer Hausgemeinschaft leben, baute der Nationalrat stillschweigend eine Bedingung für das gemeinsame Sorgerecht ein: Diese müssen einen von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigten Unterhaltsvertrag vorweisen.
Auswirkungen auf den Alltag
Zu reden gaben die Auswirkungen des gemeinsamen Sorgerechts auf den Alltag der Eltern: Gemäss Bundesrat sollen die Erziehungsberechtigten alles, was das Kind betrifft, gemeinsam regeln. Jener Elternteil, der das Kind in Obhut hat und betreut, soll aber Entscheide über alltägliche oder dringliche Angelegenheiten allein treffen dürfen.
«Eine notfallmässige Spitalbehandlung ist dringlich – eine Kieferkorrektur nicht», erläuterte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Die Befürchtung von Chantal Galladé (SP/ZH), dass ein Vater mit Hilfe dieses Gesetzesabschnitts eine Fremdbetreuung des Kindes und somit die Berufstätigkeit seiner Exfrau verhindern könnte, wies Sommaruga zurück. Sie könne sich nicht vorstellen, dass ein Gericht so einen Entscheid stützen würde.
Freiheitseinschränkung befürchtet
Der Nationalrat entschied sich weiter mit 129 zu 54 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür, dass die Wahl des Wohnortes einen Teil der elterlichen Sorge sein soll. Zieht also beispielsweise ein Vater von Basel nach Lugano, muss er die Zustimmung der Mutter einholen oder sich das Recht von einem Gericht oder der Kindesschutzbehörde bestätigen lassen.
Daniel Jositsch (SP/ZH) hatte vergeblich davor gewarnt, etwas zu beschliessen, das in der Praxis nicht umsetzbar sei. Er fürchtete durch das «Zügelverbot» eine Einschränkung der persönlichen Freiheit.
Sorgen um das Kindswohl
Zahlreiche weitere Details der Gesetzesänderung sorgten für Diskussionen. Die SP sorgte sich um das Wohl des Kindes: Dieses werde von der Gesetzesvorlage vernachlässigt, monierte die Fraktion und schlug dem Rat in Opposition zur eigenen Bundesrätin Änderungen vor.
Sämtliche Anträge scheiterten deutlich, so auch der Vorschlag, das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall gleich wieder in Frage zu stellen. Die Richter müssten nach Anhörung des Kindes frei entscheiden können, ob das gemeinsame Sorgerecht angemessen sei, forderte Jositsch. Das müsse explizit im Gesetz stehen.
Gesamtabstimmung verschoben
Dafür hatten die anderen Parteien wie auch Justizministerin Sommaruga kein Verständnis. Daniel Vischer (Grüne/ZH) unterstellte den Sozialdemokraten sogar, «das Grundkonzept der gemeinsamen elterlichen Sorge mit zahlreichen Anträgen ins Wanken zu bringen».
Nach einer über viereinhalbstündigen Debatte um zahlreiche Details musste die Beratung unterbrochen und somit die Gesamtabstimmung auf morgen verschoben werden.
Heute hat Mutter Vorrang
Eine gemeinsame elterliche Sorge ist gemäss geltendem Recht nur möglich, wenn die nicht miteinander verheirateten oder die geschiedenen Eltern einen gemeinsamen Antrag stellen und sich betreffend Unterhalt und Betreuung des Kindes einigen können.
Ursprünglich hatte Justizministerin Simonetta Sommaruga das Sorgerecht und das Unterhaltsrecht in einer Vorlage neu regeln wollen. Nach Protesten von Väterorganisationen kam sie von dem Vorhaben ab und legte zwei Entwürfe vor. Die Revision des Unterhaltsrechts befindet sich noch bis zum 7. November in der Vernehmlassung. (rbi/sda)
Erstellt: 25.09.2012, 10:44 Uhr
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172 Kommentare
Das gemeinsame Sorgerecht wird zum Papiertiger, wenn das Besuchsrecht der Kinder nicht durchgesetzt werden kann. Damit ändert sich nichts zur heutigen Situation. Frankreich z.B. greift bei Besuchrechtsverletzung durch, was auch gesellschaftlich dort akzeptiert ist, da Kinder sowohl die Mutter als auch den Vater brauchen! Antworten
Das wurde aber auch Zeit...es ist doch in der heutigen Zeit nicht mehr tragbar wenn Mütter dem Vater, vom Gesetz geschützt,die Kinder entziehen dürfen...es ist leider eine Tatsache dass dies Heute passiert...und wer leidet nachweislich darunter?Die Kinder natürlich...Es bleibt nur zu hoffen, dass die Linken endlich einsehen dass die Zeit der armen,unterdrückten Frauen vorbei is und es VÄTER gibt.. Antworten


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