Schweiz
Die Schweiz schickt ihre Kavallerie
Eine Analyse von Hubert Mooser. Aktualisiert am 03.04.2012 189 Kommentare
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In den deutschen Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein grassiert das Wahlfieber. In Nordrhein-Westfalen ist die SPD an den Schalthebeln und will dort bleiben. In Schleswig-Holstein könnte nach den Wahlen am 6. Mai die CDU/FDP von der SPD/Grünen-Regierung abgelöst werden. Die SPD in diesen Ländern stemmt sich am stärksten gegen den aktuellen Vertrag für eine Abgeltungssteuer – obwohl die Eidgenossen dieses Abkommen inzwischen nachgebessert haben.
Auch wegen des Wahlkampfgeschreis dieser beiden Bundesländer bringt der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble in der von SPD und Grünen beherrschten Länderkammer zurzeit keine Mehrheit für die Abgeltungssteuer zusammen. Es sind zufällig auch jene beiden Länder, in denen der frühere Finanzminister Peer Steinbrück sich seine politischen Sporen verdiente. In Schleswig-Holstein gehörte er dem Kabinett von Ministerpräsidentin Heide Simonis an. In Nordrhein-Westfalen war Steinbrück zwischen 2002 und 2005 Ministerpräsident.
Schäuble redete weniger und handelte
Als Finanzminister Deutschlands rasselte er mit dem Säbel gegen das Schweizer Bankgeheimnis. Er verglich die Schweiz mit verängstigten Indianern, denen man mal kurz mit der Kavallerie drohen müsste. Mit diesen Sprüchen bekam Steinbrück aber keinen Franken in die Kasse. Sein Nachfolger Wolfgang Schäuble redete weniger und handelte stattdessen mit der Schweiz eine Abgeltungssteuer aus. Peer Steinbrück will aber SPD-Kanzlerkandidat werden und versucht darum jetzt mit Alliierten in den beiden Bundesländern dieses Abkommen zu torpedieren.
Er hat aber wohl nicht damit gerechnet, dass die Indianer plötzlich selber nach Berlin galoppieren. Übers Wochenende wurde nämlich bekannt, dass der neue Bundesanwalt Michael Lauber Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder ausgestellt hat wegen Verdachts auf «nachrichtliche Wirtschaftsspionage» – weil sie sich eine CD beschafften, auf der die Bankdaten von Kunden der Credit Suisse gespeichert waren. Natürlich beteuern alle, es sei Zufall, dass dieses Verfahren gerade jetzt publik wurde.
Das sollte Steinbrück zu denken geben
Zufall oder nicht: Zum ersten Mal macht die Schweiz von sich aus Druck auf Deutschland. Taktisch kann man auf jeden Fall von einem gelungenen Coup sprechen. Denn welches zivilisierte Land kann es sich leisten, dass die eigenen Steuerbeamten Kriminellen gleich verhaftet werden, sobald sie ihr Heimatland verlassen?
Noch ist zwar kein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Und das bedeutet, dass die von der Schweizer Justiz ausgeschriebenen deutschen Steuerfahnder nur bei der Einreise in die Schweiz mit einer Verhaftung rechnen müssen. Daraus könnte man aber auch einen internationalen Haftbefehl machen. Die drei Steuerfahnder könnten dann Deutschland praktisch gar nicht mehr verlassen. So weit wollte der Schweizer Bundesanwalt aber vorerst nicht gehen.
Schweiz für einmal konsequent
Die Schweiz zeigt mit diesem Strafverfahren, dass sie sich nicht alles bieten lassen muss. Man kann nicht im eigenen Land wie im Fall Blocher gegen Spitzenpolitiker die Polizei losschicken – wegen angeblicher Verletzung des Bankgeheimnisses. Umgekehrt aber die Augen verschliessen, wenn die Vertreter eines fremden Staates offenbar gegen dieselben Gesetze verstossen. Für einmal verhält sich die Schweiz hier konsequent.
Man würde sich wünschen, dass Regierung und Justiz sich ähnlich konsequent verhalten, wenn es nicht um Deutschland, sondern um die USA geht. Allzu oft ist man gegenüber den USA bemüht, in einem fast vorauseilenden Gehorsam alle Forderungen sogleich zu erfüllen.
Milliarden für Deutschland
Im Falle von Deutschland hätte es auch gar nicht so weit kommen müssen. Das deutsche Parlament bzw. der deutsche Bundesrat hätte dem Abgeltungssteuer-Abkommen nur zustimmen müssen. In diesem verpflichtet sich nämlich die Schweiz unter Artikel 16, dass man auf Strafverfahren wegen der illegal beschafften CDs mit Kundendaten der Credit Suisse verzichtet. Umgekehrt sind die deutschen Steuersünder damit auch vor Steuerstrafverfahren sicher.
Deutschland hat noch immer die Wahl. Die Zustimmung könnte im Sommer erfolgen, wenn das Vertragswerk vom Bundesrat, der deutschen Länderkammer, behandelt wird. Es würde Milliarden für die marode deutsche Staatskasse und obendrein noch Straffreiheit für die Fahnder bringen. Bei einem definitiven Scheitern dieses Vertrages hätte vor allem der Staat Deutschland das Nachsehen.
Erstellt: 02.04.2012, 15:21 Uhr
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189 Kommentare
Wie meinte doch Jean-Claude Junker, der luxemburgischer Ministerpräsident schon am 7.5.09 in der Talkshow bei Maybritt Illner zur damaligen Attacke von Steinbrück: "Ein Löwe kann einen Floh nicht reizen, ein Floh einen Löwen aber sehr; dann rennt er." Nun rennen sie (oder verrennen sich) halt die graumauligen Genossen von der SDP mit den Grünen + den Alt-Kommunisten der Links-Partei im Schlepptau. Antworten
Ob der Haftbefehl taktisch so geschickt war, muss sich noch weisen. In der deutschen Öffentlichkeit erhalten dadurch das Abkommen selbst und darüber hinaus das Abkommen, das die USA mit der Schweiz getroffen haben, nun erst recht Aufmerksamkeit und ich habe nicht den Eindruck, als lägen die deutschen Steuerhinterzieher den deutschen Steuerzahlern sehr am Herzen. Antworten
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