Schweiz

Die OECD ist mit der Schweiz noch nicht zufrieden

Aktualisiert am 02.06.2011 7 Kommentare

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit bescheinigt der Schweiz rasche Fortschritte in Sachen Steuer-Amtshilfe. Gleichzeitig macht die Organisation in zwei Punkten noch Mängel aus.

Die Schweiz muss noch einigen Forderungen der OECD nachkommen: Das Bundeshaus in Bern.

Die Schweiz muss noch einigen Forderungen der OECD nachkommen: Das Bundeshaus in Bern.

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Nicht in jedem Fall sei es klar, wem ein Unternehmen in der Schweiz tatsächlich gehöre, weil die Eigentümer von Inhaberaktien nicht in jedem Fall identifiziert werden könnten, heisst es laut der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD). Die schweizerische Gesetzgebung müsse darum so angepasst werden, dass die Behörden jederzeit feststellen könnten, wem ein Unternehmen gehört, heisst es im veröffentlichten Bericht des Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke.

Darüber hinaus verlangt das Gremium, die Klärung der Eigentumsverhältnisse von Unternehmen sicherzustellen, die zwar ihren Sitz im Ausland haben, aber von der Schweiz aus geführt werden. Die Umsetzung dieser Empfehlungen wird von der Schweiz geprüft, wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung schreibt.

Nachbesserung noch hängig

Ebenfalls noch nicht erfüllt hat die Schweiz das Kriterium des wirksamen Informationsaustausches, weil die Anforderungen zur Identifizierung von Steuerpflichtigen und Banken zu restriktiv sind. Auch gemäss den an den OECD-Standard angepassten Doppelbesteuerungsabkommen müssen in der ursprünglichen Fassung nämlich Name und Adresse der steuerpflichtigen Person und der Bank angegeben sein.

Dass diese Auslegung zu eng ist, hat auch der Bundesrat eingesehen und Nachbesserungen in die Wege geleitet. Er lieferte dem Parlament im April für die bereits angepassten Doppelbesteuerungsabkommen eine Auslegungsklausel nach, wonach die Identifikation auch auf anderem Weg als über Name und Adresse erfolgen kann. Der Nationalrat hat die Klausel bereits abgesegnet, der Ständerat entscheidet in der Sommersession.

Einen Schritt weiter

Da die nachgebesserten Bestimmungen noch nicht in Kraft sind, werden sie vom Global Forum nicht als geltende Rechtsgrundlage akzeptiert, wie das EFD schreibt. Der Bericht zeige jedoch auf, dass die Schweiz bezüglich Identifizierung den internationalen Standard bald erfüllen werde. Eine Reihe von anderen Kriterien erfüllt die Schweiz gemäss dem Bericht inzwischen vollständig.

Das Global Forum hat denn auch beschlossen, dass die Schweiz ab Ende 2012 der zweiten Phase der Überprüfung unterzogen werden soll, sofern bis dahin eine bedeutende Anzahl Abkommen nach OECD-Standard genehmigt wurde. In der zweiten Phase wird die Effektivität und Effizienz des Informationsaustausches überprüft. In der ersten Phase, die für die Schweiz im Oktober 2010 begann, werden die Rechtsgrundlagen für den Informationsaustausch untersucht.

(jak/sda)

Erstellt: 02.06.2011, 17:49 Uhr

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7 Kommentare

Thomas Steffen

02.06.2011, 19:47 Uhr
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Macht nichts - wir sind mit der OECD auch nicht zufrieden ! Antworten


Philipp Meli-Schlumpf

02.06.2011, 18:48 Uhr
Melden 87 Empfehlung

Die Schweiz ist Mitglied der OECD, und die OECD entscheidet einstimmig. Das ist jetzt eine neue Sitte, dass ein sog. "Global Forum" von der Schweiz Gesetzesänderungen und irgendwelche "Nachbesserungen" einfordert. Die unselige Entwicklung wurde mit den berüchtigten Schwarzen und Grauen Listen eingeläutet. Das Einstimmigkeitsprinzip wurde bei der OECD handstreichartig und hinterrücks ausgehebelt. Antworten



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