Schweiz

Die LSVA muss nicht gesenkt werden

Aktualisiert am 26.04.2012 6 Kommentare

Das Bundesamt für Raumentwicklung hat die Kosten, die der Lastwagenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern verursacht, neu berechnet. Resultat: Die Stauzeitkosten sind noch höher als angenommen.

Bezahlen gemäss neusten Berechnungen zu wenig für die Behinderung des Verkehrsflusses: Lastwagen auf den Schweizer Strassen.

Bezahlen gemäss neusten Berechnungen zu wenig für die Behinderung des Verkehrsflusses: Lastwagen auf den Schweizer Strassen.
Bild: Keystone

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Eine Senkung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ist in weite Ferne gerückt. Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids wurden die der Berechnung der LSVA zugrunde liegenden Stauzeitkosten neu berechnet. Sie fallen noch höher aus als von der Verwaltung bisher angenommen.

Dies bedeute, dass die LSVA-Tarife nicht – wie vom Strassentransportgewerbe gefordert – gesenkt werden müssten, teilte das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) heute in einem Communiqué mit.

Ausgelöst wurde die Neuberechnung der Stauzeitkosten durch die Transporteure selber. Seit 2008 versuchen sie, Erhöhungen der LSVA über den Gerichtsweg zu bekämpfen.

Stauzeitkosten von 291 Millionen Franken

Dabei argumentierten sie, dass der Einbezug der Stauzeitkosten unzulässig sei und das Kostendeckungsprinzip verletzten. Zumindest aber seien diese Kosten zu hoch angesetzt. Bei Stauzeitkosten handelt es sich um Kosten, die der Lastwagenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern durch die im Stau verlorene Zeit verursacht.

Das Bundesgericht entschied in einem ersten Urteil, dass die Stauzeitkosten dem Schwerverkehr im Rahmen der LSVA grundsätzlich angelastet werden dürfen. Unbeantwortet blieb zunächst die Frage, ob die Höhe der vom Bundesrat berücksichtigten Stauzeitkosten richtig angesetzt ist.

Dies hat nun die Bundesverwaltung auf Geheiss des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts geprüft. Das ARE kam dabei zum Schluss, dass für das Jahr 2009 Stauzeitkosten von 291 Millionen Franken hätten angelastet werden müssen. Bisher hatte das ARE mit 254 Millionen Franken gerechnet.

Beitrag des Schwerverkehrs zur Staubildung höher gewichtet

Die neue Zahl kommt laut Angaben des ARE durch ein vom Bundesgericht ausdrücklich festgelegtes Verfahren zustande: Die Kosten seien mittels eines Vergleichs zwischen dem effektiven Verkehrszustand und einem Modellzustand ohne jeglichen Schwerverkehr zu berechnen. Als Stauzeitkosten hätten deshalb solche Kosten zu gelten, die dadurch entstünden, dass der Schwerverkehr zum übrigen Verkehr hinzukomme.

Das ARE stützte sich bei seiner bisherigen Methode auf einen Vergleich des effektiven Verkehrszustandes mit einer Modellsituation, in welcher Lastwagen und Camions gleich gewichtet wurden wie Personenwagen. Gemäss diesem Modell trug der Schwerverkehr weniger zur Staubildung bei als in der Variante des Bundesgerichts. Dies führte unter dem Strich zu tieferen Stauzeitkosten.

Wie das Bundesamt für Raumentwicklung in seinem Communiqué schreibt, führen die nunmehr höheren Stauzeitkosten nicht zu einer Erhöhung der LSVA. Auf den aktuellen Tarif habe die Neuberechnung keinen Einfluss, da der Abgabetarif vom Bundesrat in Absprache mit der EU im Rahmen eines separaten Verfahrens festgelegt werde.

Astag gibt nicht auf

Der Nutzfahrzeugverband Astag gibt sich nicht geschlagen. Astag-Direktor Michael Gehrken sieht in der neuen Berechnung des ARE ein «Parteigutachten». Die Berechnung basiere auf der Interpretation des Bundesgerichtsurteils durch das ARE, sagte er.

Der Astag werde nun seinen Standpunkt beim Bundesverwaltungsgericht einbringen. Nach heutigem Stand gehe der Astag nach wie vor von tieferen Zahlen aus. Noch im Januar hatte Gehrken die anrechenbaren Stauzeitkosten auf 16 Millionen Franken beziffert.

Die neue Berechnung durch das ARE sowie die Stellungnahme des Astag gehen nun an das Bundesverwaltungsgericht, das die Höhe der Stauzeitkosten auf Geheiss des Bundesgerichts prüfen muss. Ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts könnte bis kommenden Herbst fallen. Dieser könnte wiederum vor Bundesgericht gezogen werden. (rbi/sda)

Erstellt: 26.04.2012, 15:10 Uhr

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6 Kommentare

Dan Horber

26.04.2012, 15:57 Uhr
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Stauzeitkosten zulasten anderer Verkehrsteilnehmer? Dann müsste ich als PW-Halter ja Geld vom Bund aus der LSVA-Kasse erhalten und nicht noch einen Aufschlag der Vignette hinnehmen müssen...
Der Bund kassiert also für die Zeit, die ich im Stau verbringe. Und da spricht das Bundesgericht von "Kostenwahrheit". Ein Witz.
Antworten


Bruno Baertschi

26.04.2012, 17:59 Uhr
Melden 10 Empfehlung 0

Die wegen Fehlplanung sowie "Begrünung" verschuldeten Engpässe auf CH-Strassen werden also dem Fahrzeuglenker (zusätzlich zum Stau-Aerger) als Kosten auf die LSVA+Vignette geschlagen. Die Geld-Eintreib-Maschinerie wird die ausgabenfreudigen Politiker glücklich machen. Ich war der Meinung, die "Zweckgebundenen Einnahmen" sollten dem Bürger das Vorwärtskommen erleichtern und nicht erschweren!?! Antworten



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