Schweiz
«Die Hells Angels sind keine Sängerknaben»
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Die oft lange Verfahrensdauer sei ärgerlich, aber dafür sei meist nicht die Bundesanwaltschaft verantwortlich, sagt Bundesanwalt Erwin Beyeler in der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens. Die grossen Problemfälle würden in der Öffentlichkeit nicht korrekt dargestellt – so seien etwa die Hells Angels «keine Sängerknaben». Die Bundesanwaltschaft hatte kurz vor Jahresende das Hells-Angels-Verfahren in den Straftatbeständen Unterstützung oder Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung eingestellt.
Seither soll nur noch gegen einzelne Mitglieder des berüchtigten Clubs Anklage erhoben werden - wegen versuchter Freiheitsberaubung, versuchter Erpressung und versuchtem Raubüberfall . Hells Angels-Anwalt Valentin Landmann sagte dazu gegenüber der Rundschau: «Der Berg hat eine Maus geboren, die sich möglicherweise noch als Fehlgeburt herausstellen wird.»
Bundesanwalt Beyeler wies die Kritik zurück, dass der Anfangsverdacht 2004 nicht berechtigt gewesen sei: «Wir haben bei dieser Aktion über 50 Schusswaffen und über 50 Schachteln Munition beschlagnahmt und über 100 Messer. Die Schusswaffen zum Teil mit abgesägtem Lauf oder mit Schalldämpfer. Dazu ein als Mobiltelefon getarntes Elektroschock-Gerät.» Beyeler warnte vor falscher Naivität: «Das alles braucht ein Töffli-Club nicht.»
Der Fall Holenweger
Auch der umstrittene Fall Holenweger werde in der Öffentlichkeit immer wieder falsch dargestellt, sagte Beyeler. Insbesondere sei nicht richtig, dass die Bundesanwaltschaft Holenwegers Bank ruiniert habe: «Das ist nicht der Fall. Die Bank war am Boden, bevor der Fall eröffnet wurde.»
Der Bankier Holenweger wurde im Dezember 2003 bei einer Razzia in seinem Haus verhaftet. Er musste seine Tempus-Bank wenig später verkaufen. Das Gerichtsverfahren gegen Holenweger war ursprünglich im vergangenen November angesetzt, wurde aber überraschend verschoben. Beyeler dementierte in der «Rundschau», dass es in dieser Frage einen Streit gebe zwischen seiner Behörde und dem Bundesstrafgericht.
Keine Doppelspurigkeiten mehr
Für die lange Dauer mehrerer prominenter Verfahren sei überwiegend nicht die Bundesanwaltschaft, sondern das Eidgenössische Untersuchungsrichteramt verantwortlich, erklärte Beyeler. Nachdem nun diese Doppelspurigkeit mit der neuen Strafprozessordnung seit dem 1.1.2011 ausgeräumt sei, sollten solche Fälle nicht mehr vorkommen. Im laufenden Jahr sollten mehrere der alten «Erbschaften» erledigt werden. (jak)
Erstellt: 19.01.2011, 22:14 Uhr
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