Schweiz
«Die Frage von Schadenersatz kann ein Thema werden»
(rub/cpm/sda)
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Zusammenfassung – 15.41 Uhr
BKW lässt sich Zeit
Die Mühleberg-Betreiberin BKW hat noch nicht entschieden, ob sie den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts weiterzieht. Laut VR-Präsident Urs Gasche könnte der Konzern auch ohne das AKW überleben. Trotzdem soll Mühleberg so lange am Netz bleiben, bis die Sicherheit nicht mehr nachgewiesen ist.
Gasche trat vor die Medien in Bern, um die – wie er es ausdrückte - «angekündigte Nicht-Aussage» zu machen: «Wir haben noch keinen definitiven Entscheid gefällt.» Der Energiekonzern habe das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur einer ersten Lesung unterzogen - für einen Entscheid über einen Weiterzug ans Bundesgericht müsse es mit Fachleuten in Bezug auf Massnahmen und Kosten genauer analysiert werden. Eine Anfechtung müsse man auf jeden Fall in Betracht ziehen.
Frühestens am 20. März - an der Jahresmedienkonferenz – will die BKW über einen allfälligen Weiterzug informieren. Dann will sie auch ihre neue Strategie präsentieren, die sie nach Fukushima aufgegleist hat und die sich an der Energiestrategie 2050 des Bundes orientiert.
Zukunft auch ohne AKW
Das Unternehmen sieht sich durch die drohende Abschaltung des AKW nicht in seiner Existenz gefährdet. Gasche zeigte sich überzeugt davon, dass sich die BKW auch im neuen Umfeld so positionieren könne, «dass sie überleben kann».
Unabhängig vom Entscheid arbeite die BKW ohnehin bereits an einem Instandhaltungskonzept, sagte Gasche. Ein solches ist laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Voraussetzung dafür, dass Mühleberg nicht bereits 2013 vom Netz muss.
«Mühleberg bleibt so lange am Netz, bis die Sicherheit nicht mehr nachgewiesen werden kann oder bis ein Ersatz vorhanden ist», sagte Gasche. Der Berner BDP-Nationalrat musste denn auch festhalten, dass ein sofortiges Abschalten des Atomkraftwerks «keine kurzfristigen gravierenden Folgen» hätte.
«Keine falschen Gespenster»
In diesem Fall würden 5 Prozent der Schweizer Energieversorgung wegfallen. Er wolle «keine falschen Gespenster an die Wand malen», sagte Gasche. Die Schweiz könnte den fehlenden Strom durch Importe aus dem Ausland kompensieren.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die BKW bis im Juni 2013 ein umfassendes Instandhaltungskonzept vorlegen muss – sonst müsse das AKW abgestellt werden. Das Urteil wurde am Mittwoch publik. Die Richter haben damit eine Beschwerde von über 100 Anwohnern gutgeheissen, die sich gegen die unbefristete Bewilligung richtete. (sda) -
Zusammenfassung
Gasche beendet die Pressekonferenz. Noch haben die BKW nicht über einen Weiterzug des Bundesgerichtsurteils entschieden. Man bedürfe dazu einer vertieften Abklärung. Der VR-Präsident verweist auf den 20. März. Dann werde man im Rahmen der Jahresmedienkonferenz über mögliche Schritte informieren. Immerhin ein Satz von Gasche war einigermassen vielsagend: «Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichts ist so ausgefallen, dass wir uns einen Weiterzug überlegen müssen.» Das deutet darauf hin, dass man bei der BKW nicht mit einem Entscheid in dieser Form gerechnet hat.
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13:45 Uhr
«Kann die BKW Schadenersatz fordern», so die Frage eines Journalisten. Eine rechtlich nicht abgestützte Stilllegung könne das natürlich schon möglich machen, erklärt Gasche. Wenn man eine Stilllegung aus politischen Gründen anstrebe, könne diese Frage auf den Tisch kommen.
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13:40 Uhr
Wie teuer darf die Mühleberg-Nachrüstung sein, bis man sagen kann, dass der Betrieb eines Gaskraftwerks rentabler wird? Gasche erklärt, dass man die Rechnung von Ausgaben und möglichen Einnahmen mache. Allerdings lasse sich - Stand jetzt - ein Gaskraftwerk unter den gegebenen Bedingungen nicht betreiben. Die Rahmenbedingungen müssten sich ändern.
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13:35 Uhr
Ein Ersatz des Reaktormantels sei sehr schwierig und wäre mit grossen Kosten verbunden, sagt Gasche. Das sei aber sicher eine entscheidende Frage, erklärt der VR-Präsident. Die Brennelemente müssten in einem Becken zwischengelagert werden. Zur möglichen Höhe der Kosten will sich Gasche nicht äussern.
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13:32 Uhr
Ein sofortiges Abstellen des AKW Mühleberg hätte kurzfristig keine Folgen. Allerdings würden dadurch fünf Prozent der Stromproduktion wegfallen. Es hänge dann davon ab, wie sich die Situation im Ausland darstelle. «Das heisst dann einfach, dass man Strom importiert», so Gasche zu einem möglichen kurzfristigen Stopp von Mühleberg.
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13:28 Uhr
«Kann die BKW überleben ohne Mühleberg», fragt ein Journalist. Man werde in der neuen Energiestrategie sehen, dass das Unternehmen so ausgerichtet sei, dass sich diese Frage nicht stelle.
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13.24 Uhr
«Ist ein Weiterbetrieb aus politischen Gründen überhaupt noch möglich», fragt ein Journalist. Es gehe nicht um Befindlichkeiten in dieser Frage. Man bewege sich in einem rechtlich geregelten Rahmen und das sei entscheidend. So lange die Fachstellen den Betrieb für sicher halten, halte man am Betrieb von Mühleberg fest, so Gasche.
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13.22 Uhr
Gasche äussert sich auch dazu, dass man in den nächsten Tagen die neue Energiestrategie kommunizieren werde. Diese würde sich an die Energiestrategie 2050 des Bundes anlehnen.
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13.20 Uhr
Immerhin soviel sagt Gasche: Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts sei so ausgefallen, dass man sich einen Weiterzug überlegen müsse. --- Offenbar ist man sich bei den BKW nicht mehr so sicher. --- Man wiedersetze sich Auflagen nie, wenn sie nützlich und angemessen seien, so Gasche weiter.
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13.15 Uhr
Urs Gasche tritt vor die Medien. Der VR-Präsident hat so viele Journalistenanfragen erhalten, und sich darum entschieden, vor die Medien zu treten.
BKW habe noch nicht entschieden, ob er den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zum AKW Mühleberg an die nächste Instanz weiterziehen will. Die BKW habe das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nur einer ersten Lesung unterzogen. Dabei habe man einige Unklarheiten festgestellt, sagte Gasche. Für den Entscheid, ob das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen werden soll, brauche es aber weitere Abklärungen. Bereits jetzt könne er festhalten, dass im Falle eines Rekurses die BKW trotzdem ein Instandhaltungskonzept ausarbeiten würde. Ein solches hatte das Bundesverwaltungsgericht gefordert. Legt die BKW kein umfassendes Konzept vor, muss das AKW Mühleberg im Juni 2013 abgestellt werden, wie die Richter entschieden haben. -
Ausgangslage
Die BKW hat die Medienvertreter für heute um 13.15 ins Medienzentrum des Bundeshauses geladen. Thema ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum AKW Mühleberg. Informieren wird BKW-Verwaltungsratspräsident Urs Gasche.
Gestern hatte das Bundesverwaltungsgericht überraschend geurteilt, das älteste Kernkraftwerk der Schweiz dürfe vorerst nur bis Juni 2013 betrieben werden.
Zur Begründung nannte das Gericht Sicherheitsmängel. Der Zustand des Kernmantels, die offene Beurteilung der Erdbebensicherheit und die fehlende aareunabhängige Kühlmöglichkeit würden einen Betrieb höchstens bis Ende Juni 2013 zulassen.
Das Gericht ging damit auf die Klage von Anwohnern ein, die sich gegen die vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation gewährte unbefristete Bewilligung gewandt hatten.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Allerdings gab es dazu bisher keine Stellungnahme. Negativ beeinflusst hatte der gestrige Gerichtsentscheid den Börsenkurs der BKW AG.
Bild: Blick in den geöffneten Reaktordruckbehälter des Kernkraftwerks Mühleberg. (23. August 2010)
Erstellt: 08.03.2012, 12:50 Uhr
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