Schweiz

Die Frage nach dem «unmittelbaren Zusammenhang»

Von Hubert Mooser. Aktualisiert am 25.04.2012

Die Immunitätskommission des Nationalrates muss heute entscheiden, ob Christoph Blochers Handlungen in der Affäre Hildebrand mit seiner parlamentarischen Tätigkeit als Nationalrat zusammenhingen.

1/10 Der Befragte
Alt-Bundesrat und Nationalrat Christoph Blocher (SVP, ZH) nimmt heute vor der Immunitätskommission des Nationalrates Stellung zu seinen Handlungen in der Affäre Hildebrand. Die Kommission muss entscheiden, ob diese Handlungen in Zusammenhang mit seiner parlamentarischen Tätigkeit stehen.
Bild: Keystone

   

Strahlt Zuversicht aus: Blocher im Bundeshaus. (Video: Keystone )

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Anfang Jahr musste der Präsident der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Philipp Hildebrand, wegen heikler privater Devisengeschäfte zurücktreten. Auslöser der Affäre war Alt-Bundesrat und SVP-Nationalrat Christoph Blocher. Er hatte im Dezember 2011 Kopien oder Screenshoots von Bankunterlagen, welche Hildebrand belasteten, der damaligen Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey vorgelegt.

Weil er sich dafür einsetzte, die Devisengeschäfte Hildebrands anzuprangern, verdächtigt ihn die Staatsanwaltschaft Zürich, das Bankgeheimnis verletzt oder jemanden zur Verletzung des Bankgeheimnisses angestiftet zu haben. Sie führte beim SVP-Vordenker sogar eine Hausdurchsuchung durch. Blocher stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass er bei seinen Handlungen in der Affäre Hildebrand durch seine parlamentarische Immunität gedeckt ist.

Erster Fall der Immunitätskommission

Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte daraufhin ein Gesuch an die neu geschaffene Immunitätskommission des Nationalrates, um festzustellen, ob sich im Zusammenhang mit dem Verfahren wegen Verletzung des Bankgeheimnisses für Blocher die Frage der Immunität stelle. Falls ja, solle die Kommission diese aufheben. Heute wird Christoph Blocher von der Kommission zuerst angehört. Dann wird das neunköpfige Gremium (siehe Bildstrecke) einen Entscheid fällen.

Es ist der erste Fall, den diese Kommission vorgesetzt bekommt. Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP) erklärte gegenüber Medien, Christoph Blocher werde zum Präzedenzfall. Denn seit dem 5. Dezember 2011 gilt eine neue schärfere Immunitätsregelung. Für die Aufhebung der Immunität ist auch nicht mehr die Bundesversammlung zuständig, sondern zwei Kommissionen. Im Nationalrat ist es die Immunitätskommission, im Ständerat die Rechtskommission.

Heikle Punkte müssen geklärt werden

Einer der heiklen Punkte, welche die Kommission heute diskutiert, wird sein, ob es gemäss neuer Immunitätsregelung einen «unmittelbaren Zusammenhang» gibt zwischen den Handlungen Blochers in der Affäre Hildebrand und seinem parlamentarischen Amt. Dabei dürfte auch die Frage aufgeworfen werden, ob man Blochers Fall überhaupt nach neuer Immunitätsregelung beurteilen könne. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft fussen auf Handlungen, die sich vor dem 5. Dezember ereigneten, also vor Inkrafttreten der neuen Regelung.

Bis zu diesem Zeitpunkt galt noch das alte Regime bei der parlamentarischen Immunität. Will heissen: Es musste bloss ein «Zusammenhang» mit dem politischen Amt bestehen und nicht, wie es heute eben heisst, ein «unmittelbarer Zusammenhang». Weiter muss die Kommission auch klären, ob Christoph Blocher schon mit der Wahl in den Nationalrat im Oktober 2011 oder erst mit der Vereidigung im Dezember vom Immunitätsschutz profitieren kann.

Jean Zieglers Appell

Der Genfer Soziologe und Alt-Nationalrat Jean Ziegler, politisch Lichtjahre von Blocher entfernt, wie er in einem Interview mit der «Südostschweiz» selber erklärte, appellierte in den vergangenen Tagen über Medien an die Kommission, die Immunität Blochers nicht aufzuheben. Man müsse Blocher sogar dankbar sein.

Ziegler war als Nationalrat 1991 in einer ähnlichen Situation wie Blocher heute. Zieglers Immunität wurde damals von der Bundesversammlung aufgehoben wegen des Buches «Die Schweiz wäscht weisser», in dem er das Bankgeheimnis kritisierte. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 25.04.2012, 15:43 Uhr

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