Schweiz
Die Armee wusste von der Vorstrafe des Walliser Täters
Von Fabian Renz. Aktualisiert am 09.11.2011 98 Kommentare
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Vier Tage nach dem tödlichen Beziehungsdelikt in Saint-Léonard VS sind neue Einzelheiten über die Tat und den Täter bekannt geworden. Die Walliser Kantonspolizei bestätigte inzwischen, dass das Opfer, eine 21-jährige Frau, mit einem Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee getötet wurde. Und der Todesschütze, ihr 23-jähriger Freund, ist offenbar schon verschiedentlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Im Jahr 2008 wurde er wegen Drohung und Sachbeschädigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. 2010 begannen sich die Walliser Behörden mit ihm wegen Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Drogenkonsum zu beschäftigen. Hier sind die Ermittlungen laut Renato Kalbermatten, Mediensprecher der Walliser Kantonspolizei, teils noch im Gang. Die Zeitung «Le Matin» schreibt, der Verhaftete habe zwischen 2007 und 2009 als Mitglied einer Jugendbande an rund zwanzig Delikten im Kanton Wallis mitgewirkt.
Zu wenig gewichtiges Urteil
Wie kommt es, dass ein Mann mit derartiger Vorgeschichte seine Armeewaffe zu Hause behalten kann? In ersten Spekulationen hiess es, die Armee habe über die Zusammenstösse ihres Angehörigen mit dem Gesetz nie etwas erfahren. Eine Fehlannahme, wie sich jetzt zeigt: Die Armee hat nämlich Zugriff auf das automatisierte Strafregister Vostra. Darin ist auch das wegen Drohung und Sachbeschädigung ergangene Urteil gegen den Täter von Saint-Léonard verzeichnet, wie Armeesprecher Daniel Reist auf Anfrage erklärt. Ein Fall wie dieser, in dem eine bedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde, sei aber kein ausreichender Grund, um jemanden als Sicherheitsrisiko zu qualifizieren und zu entwaffnen. Drohungen würden in der Schweiz schliesslich viele ausgesprochen.
Laut Reist gibt es daher keine Pläne für eine schärfere Praxis des Waffeneinzugs. Einen Sicherheitsgewinn verspräche er sich eher von einer Lockerung des Datenschutzes. Die Armee sei zwar über das Gerichtsurteil von 2008 informiert worden – nicht aber über die noch laufenden Ermittlungen zu den übrigen Delikten, mit denen der Täter von Saint-Léonard in Verbindung gebracht wird. Wäre dies geschehen, dann hätte man den Mann wohl als Sicherheitsrisiko erkannt, vermutet Reist.
Woher stammte die Munition?
In der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats will man sich der Datenschutzdiskussion zwar nicht verschliessen. Dass für die Armee aber gerichtlich geahndete Drohungen nicht als Gefahrenindiz gelten, stösst hier auf Kritik. «Wenn die Armee wirklich von dieser Verurteilung wusste, ist der Fall für mich klar: Sie hätte die Waffe des Betreffenden einziehen müssen. Da haben wir offensichtlich ein Vollzugsproblem», stellt Max Chopard (SP, AG) fest. Auch Kommissionspräsident Jakob Büchler (CVP, SG), der die Heimabgabe von Armeewaffen befürwortet, ortet Handlungsbedarf: «Drohungen sind eine ganz heikle Sache. Wenn es da zu Verurteilungen kommt, sollte die Armee künftig strenger reagieren müssen.» Büchler geht davon aus, dass entsprechende Fragen an der Kommissionssitzung von nächster Woche thematisiert werden.
Zum Politikum dürfte ausserdem die Frage werden, woher der Delinquent seine Munition hatte. Nationalrat Max Chopard will hierzu in der kommenden Session eine Frage an den Bundesrat richten.
Fest steht: Auf offiziellem Weg darf der 23-jährige Todesschütze nicht an militärische Geschosse gelangt sein. Seit 2007 gibt die Armee ihren Soldaten keine Taschenmunition mehr mit nach Hause. «Blick» zitierte gestern allerdings den Vater des Opfers mit der Aussage, der Täter habe mit gestohlener Militärmunition geprahlt. Polizeisprecher Kalbermatten konnte hierzu keine Angaben machen, da die Untersuchungen noch liefen.
Rekruten werden überprüft
In jedem Fall sehen sich die Gegner einer Heimabgabe der Armeewaffe durch den tragischen Vorfall einmal mehr in ihren Befürchtungen bestätigt. Dass neue Versuche unternommen werden, die Armeewaffen in die Zeughäuser zu verbannen, ist eher unwahrscheinlich: Das Nein zur Volksinitiative «Schutz vor Waffengewalt» liegt erst neun Monate zurück.
Die Armee wiederum verweist auf die Massnahmen, die man zur Früherkennung von Risikokandidaten eingeleitet habe. Neu einrückende Rekruten werden seit diesem August einem Sicherheitstest unterzogen: Untersucht wird, ob eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt oder ein Strafverfahren eingeleitet ist. Bei der aktuellen Winter-Rekrutenschule erhielten insgesamt 104 Personen (die Armee rechnet mit rund 8800 Einrückenden) aufgrund des Prüfungsergebnisses einen Aufgebotsstopp. Überdies gehen die Militärbehörden derzeit in einer grösseren Entwaffnungsaktion gegen Ausgemusterte vor, die trotz mehrmaliger Aufrufe ihr Gewehr nicht abgegeben haben.
In armeekritischen Kreisen anerkennt man diese Bemühungen. Dennoch sind hier viele weiterhin der Meinung, dass die Lagerung der Armeewaffe im Kleiderschrank immer ein zu grosses Risiko darstellen werde – Sicherheitsprüfungen hin oder her. «Gerold Stadler hätte jede Sicherheitsprüfung bestanden», sagt der linke Militärexperte Josef Lang. Gerold Stadler, geachteter Banker und Offizier, hatte 2006 seine Frau, die Skirennfahrerin Corinne Rey-Bellet, mit seiner Armeepistole erschossen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 09.11.2011, 07:26 Uhr
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27.11.2007: In Höngg wird eine 16-jährige von einem 21-jährigen Rekrut erschossen. Der hat eine Kugel mitgehen lassen. Es scheint nach wie vor kein Problem zu sein an Munition zu kommen. Und wie immer stellt sich mir die Frage: Was zum Henker haben Armeewaffen zuhause verloren? Aber das Stimmvolk hat damals die Initative bachab geschickt, die das ändern wollte. Antworten
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