Schweiz

Die Armee wusste von der Vorstrafe des Walliser Täters

Von Fabian Renz. Aktualisiert am 09.11.2011 98 Kommentare

Der Mann, der am Freitag mit einer Armeewaffe seine Freundin erschoss, wurde 2008 wegen Drohung und Sachbeschädigung verurteilt. Für die Armee war dies kein Grund, ihm die Waffe wegzunehmen. Politiker fordern nun eine restriktivere Einzugspraxis.

Sicherheitsgewinn durch Lockerung des Datenschutzes: Ein Mann gibt sein Sturmgewehr bei der freiwilligen Waffenabgabe in Zürich ab.

Sicherheitsgewinn durch Lockerung des Datenschutzes: Ein Mann gibt sein Sturmgewehr bei der freiwilligen Waffenabgabe in Zürich ab.
Bild: Keystone

Artikel zum Thema

Stichworte

Blog

Korrektur-Hinweis

Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.

Vier Tage nach dem tödlichen Beziehungsdelikt in Saint-Léonard VS sind neue Einzelheiten über die Tat und den Täter bekannt geworden. Die Walliser Kantonspolizei bestätigte inzwischen, dass das Opfer, eine 21-jährige Frau, mit einem Sturmgewehr 90 der Schweizer Armee getötet wurde. Und der Todesschütze, ihr 23-jähriger Freund, ist offenbar schon verschiedentlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Im Jahr 2008 wurde er wegen Drohung und Sachbeschädigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt. 2010 begannen sich die Walliser Behörden mit ihm wegen Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Drogenkonsum zu beschäftigen. Hier sind die Ermittlungen laut Renato Kalbermatten, Mediensprecher der Walliser Kantonspolizei, teils noch im Gang. Die Zeitung «Le Matin» schreibt, der Verhaftete habe zwischen 2007 und 2009 als Mitglied einer Jugendbande an rund zwanzig Delikten im Kanton Wallis mitgewirkt.

Zu wenig gewichtiges Urteil

Wie kommt es, dass ein Mann mit derartiger Vorgeschichte seine Armeewaffe zu Hause behalten kann? In ersten Spekulationen hiess es, die Armee habe über die Zusammenstösse ihres Angehörigen mit dem Gesetz nie etwas erfahren. Eine Fehlannahme, wie sich jetzt zeigt: Die Armee hat nämlich Zugriff auf das automatisierte Strafregister Vostra. Darin ist auch das wegen Drohung und Sachbeschädigung ergangene Urteil gegen den Täter von Saint-Léonard verzeichnet, wie Armeesprecher Daniel Reist auf Anfrage erklärt. Ein Fall wie dieser, in dem eine bedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen wurde, sei aber kein ausreichender Grund, um jemanden als Sicherheitsrisiko zu qualifizieren und zu entwaffnen. Drohungen würden in der Schweiz schliesslich viele ausgesprochen.

Laut Reist gibt es daher keine Pläne für eine schärfere Praxis des Waffeneinzugs. Einen Sicherheitsgewinn verspräche er sich eher von einer Lockerung des Datenschutzes. Die Armee sei zwar über das Gerichtsurteil von 2008 informiert worden – nicht aber über die noch laufenden Ermittlungen zu den übrigen Delikten, mit denen der Täter von Saint-Léonard in Verbindung gebracht wird. Wäre dies geschehen, dann hätte man den Mann wohl als Sicherheitsrisiko erkannt, vermutet Reist.

Woher stammte die Munition?

In der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats will man sich der Datenschutzdiskussion zwar nicht verschliessen. Dass für die Armee aber gerichtlich geahndete Drohungen nicht als Gefahrenindiz gelten, stösst hier auf Kritik. «Wenn die Armee wirklich von dieser Verurteilung wusste, ist der Fall für mich klar: Sie hätte die Waffe des Betreffenden einziehen müssen. Da haben wir offensichtlich ein Vollzugsproblem», stellt Max Chopard (SP, AG) fest. Auch Kommissionspräsident Jakob Büchler (CVP, SG), der die Heimabgabe von Armeewaffen befürwortet, ortet Handlungsbedarf: «Drohungen sind eine ganz heikle Sache. Wenn es da zu Verurteilungen kommt, sollte die Armee künftig strenger reagieren müssen.» Büchler geht davon aus, dass entsprechende Fragen an der Kommissionssitzung von nächster Woche thematisiert werden.

Zum Politikum dürfte ausserdem die Frage werden, woher der Delinquent seine Munition hatte. Nationalrat Max Chopard will hierzu in der kommenden Session eine Frage an den Bundesrat richten.

Fest steht: Auf offiziellem Weg darf der 23-jährige Todesschütze nicht an militärische Geschosse gelangt sein. Seit 2007 gibt die Armee ihren Soldaten keine Taschenmunition mehr mit nach Hause. «Blick» zitierte gestern allerdings den Vater des Opfers mit der Aussage, der Täter habe mit gestohlener Militärmunition geprahlt. Polizeisprecher Kalbermatten konnte hierzu keine Angaben machen, da die Untersuchungen noch liefen.

Rekruten werden überprüft

In jedem Fall sehen sich die Gegner einer Heimabgabe der Armeewaffe durch den tragischen Vorfall einmal mehr in ihren Befürchtungen bestätigt. Dass neue Versuche unternommen werden, die Armeewaffen in die Zeughäuser zu verbannen, ist eher unwahrscheinlich: Das Nein zur Volksinitiative «Schutz vor Waffengewalt» liegt erst neun Monate zurück.

Die Armee wiederum verweist auf die Massnahmen, die man zur Früherkennung von Risikokandidaten eingeleitet habe. Neu einrückende Rekruten werden seit diesem August einem Sicherheitstest unterzogen: Untersucht wird, ob eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt oder ein Strafverfahren eingeleitet ist. Bei der aktuellen Winter-Rekrutenschule erhielten insgesamt 104 Personen (die Armee rechnet mit rund 8800 Einrückenden) aufgrund des Prüfungsergebnisses einen Aufgebotsstopp. Überdies gehen die Militärbehörden derzeit in einer grösseren Entwaffnungsaktion gegen Ausgemusterte vor, die trotz mehrmaliger Aufrufe ihr Gewehr nicht abgegeben haben.

In armeekritischen Kreisen anerkennt man diese Bemühungen. Dennoch sind hier viele weiterhin der Meinung, dass die Lagerung der Armeewaffe im Kleiderschrank immer ein zu grosses Risiko darstellen werde – Sicherheitsprüfungen hin oder her. «Gerold Stadler hätte jede Sicherheitsprüfung bestanden», sagt der linke Militärexperte Josef Lang. Gerold Stadler, geachteter Banker und Offizier, hatte 2006 seine Frau, die Skirennfahrerin Corinne Rey-Bellet, mit seiner Armeepistole erschossen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 09.11.2011, 07:26 Uhr

98

Kommentar schreiben

Verbleibende Anzahl Zeichen:

No connection to facebook possible. Please try again. There was a problem while transmitting your comment. Please try again.

98 Kommentare

Christoph Layer

09.11.2011, 08:58 Uhr
Melden 92 Empfehlung 0

Verantwortlich sind auch diejenigen, die die Waffeninitiative der SP abgelehnt haben! Armeewaffen gehören ins Zeughaus, alles andere ist Beihilfe zum Mord! Antworten


Gaby Müller

09.11.2011, 09:04 Uhr
Melden 64 Empfehlung 0

27.11.2007: In Höngg wird eine 16-jährige von einem 21-jährigen Rekrut erschossen. Der hat eine Kugel mitgehen lassen. Es scheint nach wie vor kein Problem zu sein an Munition zu kommen. Und wie immer stellt sich mir die Frage: Was zum Henker haben Armeewaffen zuhause verloren? Aber das Stimmvolk hat damals die Initative bachab geschickt, die das ändern wollte. Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen

Heizöltank: Tankrevision oder Sanierung

Möchten Sie mehr über die Revision und Sanierung von Heizöltanks erfahren? Dann sollten Sie hier klicken und weiterlesen.

Jetzt wechseln und sparen

Finden Sie in nur fünf einfachen Schritten die optimale Fahrzeugversicherung.

Online-Wettbewerb

Wir feiern - Sie profitieren. Einen Tag lang freie Fahrt ab CHF 25.- mit Bahn, Bus und Schiff im gesamten BLS-Gebiet.

BLS Schifffahrt Berner Oberland

Auf Deck scheint die Sonne am längsten.
Was gibt es Schöneres als die wohlverdienten Feierabendstunden auf dem Thunersee zu verbringen?